Soziale Marktwirtschaft 4.0
der Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel, Steffen Kotré, Enrico Komning, Marc Bernhard, Uwe Witt, Dr. Michael Espendiller, Hansjörg Müller, Jürgen Braun, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Jörn König, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In ihrer Rede auf dem World Economic Forum (WEF) in Davos warnte die geschäftsführende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor nicht näher definierten nationalen Spaltungen, die die Fähigkeit zur Kooperation zwischen Ländern behindern könnten und so einem allgemeinen Wohlstand entgegenstehen würden.
Unter der Frage „Wie nehmen wir alle mit?“ betonte sie die Notwendigkeit einer sozialen Marktwirtschaft 4.0 (www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2018/ 01/2018-01-24-rede-merkel-davos.html). Diese Frage ist jedoch keine neue.
Schon Ludwig Erhard formulierte in seinem bekannten Werk „Wohlstand für Alle“ das Ziel, breiten Schichten der Gesellschaft Wohlstand zukommen zu lassen. Nach Ludwig Erhards Überzeugung könne nur eine freie Wirtschaft Wohlstand für alle schaffen. Die überkommene Situation einer dünnen Oberschicht, die einer breiten Unterschicht gegenüberstehe, müsse überwunden werden. Als Mittel hierzu sieht er den Wettbewerb.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche inhaltlichen und prozessualen Unterschiede sieht die Bundesregierung zwischen der von der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Merkel anvisierten Marktwirtschaft 4.0 und der Marktwirtschaft im Sinne eines Ludwig Erhards?
Stellt die soziale Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards das wirtschaftspolitische Leitbild der Bundesregierung dar?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die „Mitnahme Aller“ zu gewährleisten?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig innerhalb ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass Haftungsgemeinschaftsrisiken, wie sie nach Auffassung der Fragesteller beispielsweise bei der Bankenunion, dem Vertragswerk der Rettungsschirme und dem Anleihekaufprogramm derzeit bestehen oder zukünftig bestehen werden, verringert oder ganz aufgelöst werden?
Sieht die Bundesregierung den Ursprung von Risiken im Rahmen zukünftiger Krisen eher inner- oder außerhalb Europas?
Unterstützt die Bundesregierung die Annahme der Fragesteller, dass ein Wegfall der jährlich von Verbrauchern im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu zahlenden Subventionierung des Ökostroms in Höhe von etwa 24 Mrd. Euro (BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.: Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2017), S. 32; gemäß BDEW etwa 300 Euro/Kopf und Jahr) ein Weg wäre, etwas mehr „Wohlstand für alle“ zu gewährleisten?