Anzahl derzeit aus sicheren Drittstaaten einreisender Asylbewerber
des Abgeordneten Jochen Haug und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach der Dublin-III-Verordnung, deren unverbrüchliche Gültigkeit auch zu jedem Zeitpunkt der „Asylkrise“ der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2017 (C-646/16) ausdrücklich bestätigt hat, ist im Rahmen des EU-Asylsystems grundsätzlich der Ersteinreisestaat für die Durchführung von Asylverfahren zugunsten von Angehörigen von Staaten außerhalb des Schengen-Raumes zuständig. Demgegenüber sind schon seit geraumer Zeit Asylbewerber, die etwa über Italien oder Griechenland in die EU eingereist waren, eigeninitiativ oder gar mit Hilfe dortiger Behörden in andere EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Österreich, die Niederlande, v. a. aber nach Deutschland weitergereist, um dort ihre Asylverfahren zu betreiben. So wurden auch von deutschen Behörden eigentlich nach Italien oder Griechenland gehörende Asylverfahren ohne nennenswerte öffentliche Aufmerksamkeit stillschweigend mitübernommen (Bsp. S. 24 des Leitfadens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF – zu Italien, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/ leitfaden-italien.pdf?_blob=publicationFile und Bericht der taz vom 12. Oktober 2017, www.taz.de/!5454209/). Erst durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21. Januar 2011 (Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland), nach der es die Menschenwürde verletzen kann, Asylbewerber zuständigkeitshalber nach Griechenland zurückzuschieben, der sich dann auch der Europäische Gerichthof angeschlossen hat (Urt. v. 21. Dezember 2011, C-411/10 und C-493/10), wurde einer besonders interessierten Öffentlichkeit zum ersten Mal bewusst, dass die Vorschriften der Dublin-III-Verordnung von den Behörden offenbar nicht mehr durchgängig zur Anwendung gebracht wurden und dass sich Asylbewerber von außerhalb des Schengen-Raumes vielfach unkontrolliert und ungehindert in der EU bewegen können.
Diese Wanderungsbewegungen nahmen bekanntlich im Sommer 2015 enorm zu, nachdem zunächst im August 2015 bekanntgeworden war, dass nach einer internen Leitlinie des BAMF Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen der Dublin-III-Verordnung nicht mehr in diejenigen Länder zurückgeführt werden sollten (www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/dublin-pruefung-fuer-syrische-fluechtlinge-ausgesetzt-13768817.html), in denen sie zuerst registriert worden waren, und nachdem Anfang September 2015 Asylbewerbern aus Ungarn die Weiterreise nach Deutschland ohne vorherige Registrierung gestattet worden war.
Unter dem Eindruck anhaltend großer Asylbewerberzahlen, die v. a. über die Grenze zu Österreich nach Bayern einreisten, gab die Bundesregierung am 13. September 2015 die teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen bekannt und richtete in der Folge Grenzübergangsstellen in Freilassing, Laufen an der Salzach, Neuhaus am Inn, Passau und Simbach am Inn ein (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-13-de-maiziere-grenzen.html). Diese Maßnahme diente dazu, den ständigen weiteren Zugang von Asylbewerbern nach Deutschland administrativ in geordnete Bahnen zu leiten. Dabei hatte schon die zeitweise Wiedereinführung von mobilen Grenzkontrollen anlässlich des G7-Gipfels auf Schloss Elmau im Juni 2015 aufgezeigt, dass die deutschen Grenzen offenbar permanent und in großer Zahl von illegalen Einwanderern wie auch Kriminellen überschritten werden (vgl. Robin Alexander: Die Getriebenen, München 2017, S. 14), ohne dass dies gemeinhin überhaupt bemerkt wird. Die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wurde mittlerweile mit Zustimmung der EU-Kommission mehrmals (u. a. im Februar 2017 und im September 2017) verlängert (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ pressemitteilungen/DE/2017/10/verlaengerung-grenzkontrollen.html).
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster, der in der zurückliegenden Legislaturperiode Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss war, äußerte am 16. Januar 2018 im Deutschlandfunk (www.deutschlandfunk.de/cdupolitiker-schuster-deutschland-nimmt-nicht-jeden-auf.694.de.html?dram:article_id= 408425): „Ich bin der festen Überzeugung, dass Grenzkontrollen in Bayern so lange fortgeführt werden müssen, solange die Außengrenze nicht funktioniert. Ich bin auch so weit zu sagen, wir schauen uns monatlich sehr genau an, was passiert an der Schweizer Grenze über die Mittelmeer-Route Italien–Schweiz. Auch wenn dort die Zahlen enorm steigen würden, könnten wir einen Schritt weitergehen und könnten Grenzkontrollen machen – machen wir im Moment nicht, weil sie so dramatisch nicht sind, aber das sind alles Möglichkeiten, Flüchtlingszugang zu begrenzen.“
Diese Äußerung eines „Insiders“ wirft nach Auffassung der Fragesteller mehrere Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Personen aus Ländern außerhalb des Schengen-Raumes sind nach Kenntnis der Bundesregierung
a) zwischen dem 1. Januar 2017 um 0 Uhr und dem 31. Dezember 2017 um 24 Uhr,
b) seit dem 24. Oktober 2017 um 11 Uhr (konstituierende Sitzung des 19. Deutschen Bundestages) bis heute
auf dem Landweg, d. h. über Binnengrenzen der EU bzw. des Schengen-Raumes (im Falle der Schweiz), in die Bundesrepublik Deutschland eingereist?
Wie viele Personen aus Staaten außerhalb des Schengen-Raumes sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen an deutschen Grenzübergängen durch das dortige Fachpersonal kontrolliert worden?
Wo fanden, nach Kenntnis der Bundesregierung, diese Kontrollen jeweils statt?
Ist seit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 überhaupt irgendeine Außengrenze der Bundesrepublik Deutschland außer der bayerisch-österreichischen Grenze jemals kontrolliert worden (bitte aufgeschlüsselt nach den beiden in Frage 1 genannten Zeiträumen)?
Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dabei jeweils über illegale Aktivitäten, insbesondere illegale Einreisen, an der jeweiligen deutschen Außengrenze gewonnen?
Wie viele dieser Personen verfügten dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über einen gültigen Reisepass oder sonstige hinreichende, gültige Reisedokumente und ein gültiges Schengen-Visum (bitte aufgeschlüsselt nach den beiden in Frage 1 genannten Zeiträumen)?
Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen bislang jeweils einen Asylantrag in Deutschland gestellt?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen jeweils Asylanträge gestellt, nachdem sie ohne gültige Reisepapiere und ohne ein Schengen-Visum auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen jeweils an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden,
a) weil sie nicht über gültige Reisedokumente und ein gültiges Schengen-Visum verfügten,
b) weil sie zwar über gültige Reisedokumente und ein gültiges Schengen-Visum verfügten, aber aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten, um hier einen Asylantrag zu stellen,
c) weil sie über keine gültigen Reisedokumente und kein gültiges Schengen-Visum verfügten und weiterhin angaben, kein Asyl beantragen zu wollen?
In wie vielen Fällen wurden/wurde nach Kenntnis der Bundesregierung – bitte jeweils wieder aufgeschlüsselt nach den beiden oben genannten Zeiträumen und nach Asyl- und Nichtasylbegehrenden –
a) im Rahmen von Grenzkontrollen angehaltene oder aufgegriffene Personen in den sicheren Drittstaat, aus dem sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten oder eingereist waren, zurückgeleitet oder -transportiert, ohne dass hierbei unmittelbarer Zwang angewendet worden ist;
b) im Rahmen von Grenzkontrollen solchen Personen die Anwendung unmittelbaren Zwanges angedroht;
c) im Rahmen von Grenzkontrollen Zurückweisungen an der Grenze im Wege unmittelbaren Zwanges durchgesetzt?
Wie viele Personen aus Staaten außerhalb des Schengen-Raumes sind in den beiden oben genannten Zeiträumen nach Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils unkontrolliert in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, indem sie eine „Grüne Grenze“ überquert haben, ohne sich bei einem amtlichen Grenzübergang vorzustellen oder, falls keiner vorhanden war, sich unmittelbar nach der Einreise etwa bei der nächsten Polizeiwache zu melden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung (falls sie hierüber keine unmittelbaren Erkenntnisse hat) die Zahl der Personen von außerhalb des Schengen-Raumes ein, die in den genannten Zeiträumen jeweils über eine „Grüne Grenze“ eingereist sind, ohne sich bei einem Grenzübergang vorzustellen oder sich anderweitig sofort bei den zuständigen Behörden zu melden?
Auf welchen Annahmen, Erhebungen, Beobachtungen und Erkenntnisprozessen beruht diese Schätzung?
Welche Maßnahmen werden derzeit an welchen Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um unkontrollierte Einreisen von Personen von außerhalb des Schengen-Raumes über die „Grüne Grenze“ zu unterbinden?
Welche Maßnahmen werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in und an den deutschen Außengrenzen laufend unternommen und unterhalten, um den Zustrom von Einreisenden über die jeweilige Grenze, einschließlich der „Grünen Grenze“, zahlenmäßig und der (vermutlichen) Herkunft der Einreisenden nach zu erfassen und zu kontrollieren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Zahlenbewegungen der illegalen Einreisen ein, um gegebenenfalls dann kurzfristig Grenzkontrollen oder auch eine völlige Grenzschließung veranlassen zu können, sobald diese Zahl übermäßig ansteigen würde?
Bei wie vielen zuvor bereits zurückgewiesenen oder abgeschobenen Personen wurde – jeweils wieder in den beiden oben genannten Zeiträumen – eine erneute Einreise festgestellt, sei es durch Anhalten an der Grenze, Aufgreifen bei einer Kontrolle im Lande, Stellung eines Asylantrages oder auf andere Weise (diese Frage bezieht sich auch auf Personen, die bereits in den Jahren vor 2017 abgewiesen oder ausgewiesen worden sind)?