„Europäische Trackinglösung“ bei Europol zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Peilsendern
der Abgeordneten Andrej Hunko, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Projekt „European Tracking Solution“ (ETS) sucht Europol seit mehreren Jahren an einer Lösung für die grenzüberschreitende Verfolgung von Peilsendern (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/706). Damit können Peilsender der beteiligten Behörden grenzüberschreitend verfolgt werden. Betreffen würde dies beispielsweise mit Ortungswanzen ausgestattete Fahrzeuge oder sogenannte kontrollierte Lieferungen, die Zollbehörden zur Nachverfolgung von Schmuggelrouten einsetzen. Das Ziel des ETS ist die Schaffung eines einheitlichen Datenprotokolls, damit die teils unterschiedlichen nationalen Systeme miteinander kommunizieren können. Der ursprüngliche Vorschlag für eine solche „Europäische Trackinglösung“ stammte vom Ostsee-Netzwerk der Grenzbehörden und wurde von Europol zunächst in einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe behandelt, an der zeitweise das Bundeskriminalamt (BKA) teilnahm.
Bis Ende des Jahres 2016 wurde eine technische Lösung in einem Pilotprojekt getestet (Bundestagsdrucksache 19/28, Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko). Das Bundesministerium des Innern stuft sämtliche weiteren Angaben zu dem Projekt als Verschlusssache ein, darunter die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, Teilnehmende und Orte des Pilotprojektes sowie die technischen Spezifikationen des Datenprotokolls. Zu den Gründen schrieb die Staatssekretärin Dr. Emily Haber, die Frage betreffe „den äußerst sensiblen Bereich der verdeckten polizeilichen Informationsgewinnung“ (Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 30. Oktober 2017 auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/28).
Die Europäische Kommission ist diesbezüglich mitteilsamer (Antwort des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos E-006852/2017 auf die Schriftliche Frage der MEP (Member of the European Parliament) Cornelia Ernst vom 8. Februar 2018). Demnach hätten sich Behörden aus Deutschland, Dänemark, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden an dem Pilotprojekt beteiligt. Die Polizeiagentur Europol will noch in diesem Jahr die Beta-Version eines zentralen Ortungsservers in Betrieb nehmen. Daran sollen „bis zu zwölf europäische Partner“ andocken. Hierzu soll eine gesicherte Verbindung zwischen den Teilnehmenden und Europol genutzt werden. Laut der Europäischen Kommission werden für die ETS technische Standards der US-Vereinigung für Marineelektronik genutzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Peilsendern bzw. der Einrichtung eines zentralen Ortungsservers bei Europol (bitte begründen)?
Inwiefern ist die Bundesregierung nach der Antwort des EU-Innenkommissars Dimitris Avramopoulos E-006852/2017 auf die Schriftliche Frage der MEP Cornelia Ernst vom 8. Februar 2018 bereit, weitergehende Angaben zu den in der Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf die Bundestagsdrucksache 19/28 genannten Behörden zu machen, die an einem Pilotprojekt der ETS teilnahmen?
Um welche einzelne Behörden der genannten Länder handelt es sich dabei (bitte für Deutschland auch die Abteilung angeben)?
Welche weiteren, wesentlichen Details enthält das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zur ETS (Bundestagsdrucksache 18/706, Antwort zu Frage 14, Bundestagsdrucksache 19/28, Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Test der Beta-Version eines Servers zum Austausch von Geopositionsdaten teil, der noch in diesem Jahr beginnen soll?
Wann soll der Test beginnen?
Welches Datenprotokoll der US-Vereinigung für Marineelektronik wurde bzw. wird in der ETS (im Pilotprojekt und im Test der Beta-Version) nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt, und aus welchen Erwägungen wurde sich hierfür entschieden?
Welche Informationen welcher Sensoren lassen sich in das Protokoll einbinden?
Welche Arten von Ortungsdaten werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung getestet, und inwiefern betrifft dies auch GPS-Tracker mit SIM-Karten?
Über welche Verbindungen werden die Ortungsdaten an den Ortungsserver bei Europol geleitet?
Über welche Verbindungen werden die Ortungsdaten anschließend von dem zentralen Ortungsserver bei Europol an weitere nationale Ortungsserver geleitet?
Welche Bundesbehörden betreiben solche nationalen Ortungsserver, und welche dieser Behörden nehmen im Test der Beta-Version entsprechende Daten entgegen?
Welche Netzwerke oder gesicherten Verbindungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die ETS von Europol bereitgestellt?
Welche Festlegungen für die Datenverarbeitung sollen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten definiert werden?
Wann sollen diese Verfahren festgelegt sein?
Inwiefern werden die im Test der Beta-Version an nationale Ortungsserver weitergeleiteten Ortungsdaten nach Kenntnis der Bundesregierung über eine ETS-Weboberfläche ausgegeben, und wer hat diese entwickelt?
Welche deutschen Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung nach dessen endgültiger Einrichtung von einem ETS bei Europol Gebrauch machen?
Inwiefern sollte die Nutzung eines ETS durch andere Behörden technisch oder organisatorisch über das Bundeskriminalamt vermittelt werden?
Welche deutschen Behörden können im Test der Beta-Version auf die ETS-Weboberfläche zugreifen?