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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schlussfolgerungen aus der Terrorabwehr-Übung "GETEX" von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017

Auswertung der "GETEX"-Übung durch Behörden oder Ämter des Bundes, Kritik betr. der Bearbeitungsdauer von Amtshilfeanträgen, Defizite der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr, Einsatz der Bundeswehr im Innern infolge polizeilicher Fähigkeitsdefizite, Durchführung zukünftiger Übungen, Verhältnis zu LÜKEX-Übungen, Wahrnehmung von Sicherungs- und Überwachungsaufgaben durch die Bundeswehr<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/90721.02.2018

Schlussfolgerungen aus der Terrorabwehr-Übung „GETEX“ von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang März 2017 führten die Polizeien mehrerer Bundesländer eine gemeinsame Übung mit der Bundeswehr durch, der simulierte Terroranschläge in mehreren Bundesländern zugrunde lagen. Die als Amtshilfe angeforderten Unterstützungsleistungen der Bundeswehr erstreckten sich dabei nicht nur auf technische Amtshilfe, sondern auch auf hoheitliche Tätigkeiten, darunter auch Sicherungs- und Überwachungsaufgaben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a auf Bundestagsdrucksache 18/12066).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten das Gebot der Trennung von Polizei und Militär für eine wichtige Schlussfolgerung aus der deutschen Geschichte. Die Aufweichung dieser Trennung mit dem Hinweis auf „katastrophische“, von Terroristen herbeigeführte Krisenlagen sehen sie mit großer Skepsis. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit darf aus ihrer Sicht keine Aufgabe des Militärs werden. Gerade die – wenn auch hier nur simulierte – Übung hoheitlicher, gar freiheitseinschränkender Maßnahmen durch die Bundeswehr im Inland ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller daher grundsätzlich zu hinterfragen.

Bei ihrer Antwort auf eine ähnliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. kurz nach der Übung verwies die Bundesregierung auf die noch anhaltende Auswertung der Übung, die noch innerhalb der 18. Legislaturperiode abgeschlossen sein sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12066, Antwort zu den Fragen 16 bis 19).

Den Fragestellerinnen und Fragestellern sind bislang nur aus den Medien Schlussfolgerungen, auch von Bundesbehörden, aus der Übung bekannt. So wird etwa der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit den Worten zitiert, es gebe „den politischen Wunsch, dass Getex alle zwei Jahre fortgesetzt wird“. Der BBK-Präsident sowie der Inspekteur der Polizei in Nordrhein-Westfalen sollen zudem schnellere Entscheidungsprozesse angemahnt haben, weil die Bundeswehr bei der Übung „viel zu spät“ über Amtshilfeanträge entschieden habe (vgl. „Getex in der Diskussion: So lief die Terrorabwehr-Übung“, .loyal 1/2018, S. 82 f.). Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten eine gründliche Prüfung allerdings für das Mindeste, wenn es um grundrechtseinschränkende Tätigkeiten geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Haben die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) selbst eine Auswertung vorgenommen, und wenn ja,

a) ist die Bundesregierung bereit, diese dem Deutschen Bundestag vollumfänglich zur Verfügung zu stellen, und

b) was sind deren grundlegende Aussagen?

2

Wie stellt sich das BMVg zum Vorwurf einer „zu langen“ Bearbeitung von Amtshilfeanträgen?

a) Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass Anträge erst nach drei Tagen bearbeitet wurden (bitte ggf. angeben, bei wie vielen und welchen Anträgen dies der Fall war)?

b) Inwiefern trägt die Übung dazu bei, in Zukunft die Bearbeitung mutmaßlich zu verkürzen?

c) Inwiefern sieht die Bundesregierung bei einer Verkürzung der Bearbeitungszeit noch die Gründlichkeit der materiellen und juristischen Grundlagen für gegeben (bitte begründen)?

3

Hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Auswertung vorgenommen, und wenn ja,

a) ist die Bundesregierung bereit, diese dem Deutschen Bundestag vollumfänglich zur Verfügung zu stellen, und

b) was sind deren grundlegende Aussagen?

4

Hat die Bundespolizei eine Auswertung vorgenommen, und wenn ja,

a) ist die Bundesregierung bereit, diese dem Deutschen Bundestag vollumfänglich zur Verfügung zu stellen, und

b) was sind deren grundlegende Aussagen?

5

Haben andere Behörden oder Ämter des Bundes eine Auswertung vorgenommen, und wenn ja,

a) ist die Bundesregierung bereit, diese dem Deutschen Bundestag vollumfänglich zur Verfügung zu stellen, und

b) was sind deren grundlegende Aussagen?

6

Inwiefern hält die Bundesregierung eine Änderung der einfach- oder verfassungsrechtlichen Grundlagen für das Tätigwerden der Bundeswehr im Inland für erforderlich (bitte begründen)?

7

Von welchen an der Übung beteiligten Bundesländern hat die Bundesregierung Schlussfolgerungen bzw. Auswertungen der Übung erhalten, und welche näheren Angaben kann sie zu deren Inhalt machen (zumindest in Bezug auf die Rolle des Bundes, der Bundeswehr, der Bundespolizei und/oder des BBK)? Inwiefern teilt sie diese Auswertungen inhaltlich ganz oder teilweise?

8

Von welchen weiteren, womöglich an der Übung selbst gar nicht beteiligten, Behörden, Organisationen oder Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Auswertungen vorgenommen worden, und was kann sie zu deren Inhalt mitteilen? Inwiefern teilt sie diese Auswertungen inhaltlich ganz oder teilweise?

9

Inwiefern hat die Übung aus Sicht der Bundesregierung vorhandene Defizite bei der Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr aufgezeigt, und was will sie unternehmen, um diese zu beheben (bitte ausführlich darlegen)?

10

Welche Kapazitäten bzw. Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, allfällige Fähigkeitsdefizite auf Seiten der Polizei oder zivilen Hilfsorganisationen zu schließen, um einen (hoheitlichen) Einsatz der Bundeswehr zu vermeiden, und inwieweit will sie gemeinsam mit den Ländern dazu beitragen, diese Defizite tatsächlich zu schließen?

11

Inwiefern sind der Bundesregierung Forderungen bzw. Vorschläge zur Kenntnis gekommen, eine solche Übung nicht nur als Simulation, sondern als „reale“ Übung „auf der Straße“ durchzuführen, und wie verhält sie sich hierzu? Inwiefern teilt sie solche Überlegungen?

12

Wie verhält sich die Bundesregierung zum „politischen Wunsch“ nach einer regelmäßigen Durchführung dieser Simulation? Von wem wurden entsprechende Äußerungen an die Bundesregierung herangetragen? Inwiefern teilt oder unterstützt sie diesen Wunsch (bitte begründen)?

13

Ist derzeit eine weitere „GETEX“-Übung (oder eine inhaltlich vergleichbare) beabsichtigt, und wenn ja, welche näheren Angaben kann die Bundesregierung dazu machen?

14

Hält die Bundesregierung weitere „GETEX“-Übungen (oder vergleichbare) für sinnvoll, und wenn ja, warum, und welche Planungen oder Vorbereitungen gibt es hierzu?

15

Welche Angaben kann die Bundesregierung zu bevorstehenden weiteren Übungen, Simulationen oder Manövern machen, bei denen die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Militär geprobt bzw. simuliert wird (bitte zum Inhalt, Zweck, Zeitraum, Ort der Übung, zur Anzahl der Teilnehmer Details mitteilen und insbesondere auf die bevorstehenden Beiträge der Bundeswehr eingehen)?

16

In welchem Verhältnis steht nach Ansicht der Bundesregierung die „GETEX“- Übung bislang – und in Zukunft – zur Übung LÜKEX?

17

Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Übung?

18

Welche Sicherungs- und Überwachungsaufgaben hat die Bundeswehr im Verlauf der „GETEX“-Übung im Einzelnen (simuliert) wahrgenommen (bitte Zeitraum, Ort, Art der gesicherten/überwachten Objekte oder Liegenschaften und Anzahl der fiktiv eingesetzten Soldaten und ihre Bewaffnung angeben)?

Berlin, den 21. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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