[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. März 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1570
19. Wahlperiode 04.04.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/981 –
Stand der Umsetzung der gemeinsamen deutsch-französischen Projekte im
Rahmen des Élysée-Vertrags
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
1963 wurde mit dem Élysée-Vertrag erstmals ein deutsch-französischer
Freundschaftsvertrag geschlossen. Nur 18 Jahre nach dem Ende des Zweiten
Weltkriegs und nach einem Jahrhundert der Feindschaft und der kriegerischen
Auseinandersetzungen wurde der Élysée-Vertrag zum wichtigen Meilenstein für die
Aussöhnung zwischen unseren beiden Ländern. Er spielte damit eine
grundlegende Rolle für die Sicherung eines dauerhaften Friedens im Nachkriegseuropa
und für die Entwicklung der Europäischen Union.
Frankreich und Deutschland zählen heute zu den politisch und gesellschaftlich
am engsten miteinander verbundenen Ländern. Der Élysée-Vertrag ist zugleich
Garant und Symbol dieser enger werdenden Freundschaft. Um diese
Freundschaft zu festigen, haben die Assemblée nationale und der Deutsche Bundestag
anlässlich des 55. Jahrestages des Freundschaftsvertrags am 22. Januar 2018 in
jeweiligen Sondersitzungen eine gemeinsame Resolution
(Bundestagsdrucksache 19/440) verabschiedet, die ihre Regierungen auffordert, den Élysée-Vertrag
zu erneuern. Dieser neue Vertrag soll dazu dienen, den ursprünglichen Vertrag
weiterzuentwickeln und damit unsere Partnerschaft zu vertiefen.
Anlässlich des 40. Jahrestages der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags am
22. Januar 2003 wurde beschlossen, die bislang halbjährlich stattfindenden
Regierungskonsultationen (Gipfel) künftig in Form von gemeinsamen
deutschfranzösischen Ministerräten abzuhalten. Seither werden zur spürbaren
Vertiefung der gemeinsamen Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Erklärungen
gemeinsame Initiativen und Projekte in einer Vielzahl von Politikfeldern mit
europäischer Bedeutung beschlossen, umgesetzt und weiterentwickelt – zuletzt
durch den Deutsch-Französischen Ministerrat (DFMR) am 13. Juli 2017 in
Paris.
In der gemeinsamen Resolution von Deutschem Bundestag und Assemblée
nationale werden in Abschnitt II Nummer 10 im Rahmen eines künftigen
„Parlamentsabkommens“ jährliche Unterrichtungen der Parlamente durch die
Regierungen über die Ziele und Umsetzung der Beschlüsse des Deutsch-
Französischen Ministerrats in Form eines Berichts gefordert.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Elysée-Vertrag) vom
22. Januar 1963 ist ein Meilenstein in der Geschichte der deutsch-französischen
Freundschaft und bleibt Grundlage für die erreichte Aussöhnung und ein breites
und vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen beiden Ländern und ihren
Bürgerinnen und Bürgern.
Die Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik haben
zuletzt aus Anlass des 55. Jahrestags der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags am
21. Januar 2018 bekräftigt, dass sie den Ausbau der deutsch-französischen
Zusammenarbeit anstreben, um den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und
technologischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte zu begegnen. Sie haben
auch die gemeinsame Entschließung der Parlamente und deren Absicht, die
Zusammenarbeit durch eine förmliche bilaterale Parlamentsvereinbarung zu
verstärken, begrüßt.
Die 2003 eingeführten Deutsch-Französischen Ministerräte (DFMR) setzen den
gemeinsamen Willen zur vertieften Zusammenarbeit um und vereinbaren
konkrete Maßnahmen und Projekte. Sie stellen sicher, dass sich Deutschland und
Frankreich in allen Politikbereichen möglichst eng abstimmen.
Der 19. DFMR am 13. Juli 2017, nur wenige Wochen nach dem Amtsantritt von
Staatspräsident Emmanuel Macron und der neuen französischen Regierung unter
Premierminister Edouard Philippe, hat die neue Dynamik, die sich daraus für die
deutsch-französischen Beziehungen ergibt, umfassend aufgenommen. Erste
Wegmarken der Umsetzung sind insbesondere die rasche Teilnahme von
Bundesminister Sigmar Gabriel am französischen Kabinett am 30. August 2017, der
zügige Ratsbeschluss für den Beginn der Ständigen Strukturierten
Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik am 14.
Dezember 2017, die enge deutsch-französische Abstimmung bei der
ambitionierten Überarbeitung der Entsenderichtlinie und bei dem Verordnungsentwurf zur
Prüfung ausländischer Investitionen in strategischen Branchen, das erste Treffen
des Deutsch-Französischen Integrationsrates und die verstärkte Zusammenarbeit
im Sahel mit dem Ziel einer Stärkung der Sahel G5.
Die Amtsaufnahme der neuen Bundesregierung stellt wichtige Weichen für die
weitere Umsetzung der DFMR-Vereinbarungen vom 13. Juli 2017.
Gemeinsame Ziele im Bereich Bildung
1. Konkrete Fortschritte hinsichtlich der „Förderung des Erlernens der
Partnersprache“ (Ziel 1 des DFMR am 13. Juli 2017)
a) Hat Frankreich sein Ziel, rund 1 200 neue zweisprachige Klassen in den
Collèges einzurichten erreicht, und wurde die Zahl der Deutschlerner wie
vorgesehen auf 540 000 erhöht?
Wenn nein, warum nicht, und was ist der aktuelle Sachstand?
Die Entwicklung der Zahlen der Deutschlernenden in Frankreich ist positiv. Laut
vorläufigen Zahlen aus dem französischen Bildungsministerium gibt es im
aktuellen Schuljahr 529.864 Deutschlernende in der Mittelstufe (Collège). Verglichen
zum Schuljahr 2015/2016 ist das eine Steigerung von 8,77 Prozent. Die
französische Seite prognostiziert, dass das Ziel von 540 000 Deutschlernenden im
kommenden Schuljahr definitiv erreicht wird. Sie verweist darauf, dass bereits
innerhalb eines halben Jahres (Schuljahresbeginn September 2017) eine signifikante
Steigerung der Deutschlernerzahlen zu verzeichnen war. Angaben zur Anzahl der
classses bilangues liegen noch nicht vor.
b) Wie hoch ist die Zahl der Französischlerner in Deutschland, und konnte
diese Zahl stabilisiert oder erhöht werden?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 1. März 2018 den „Bericht zur
Situation des Französischunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen in der
Bundesrepublik Deutschland“ neu vorgelegt. Im Schuljahr 2016/17 lernten 17,63
Prozent der Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen Französisch. Für
das Schuljahr 2017/18 liegen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch
nicht vor.
In Deutschland wurden bislang 145 deutsch-französische
Kindertageseinrichtungen gemäß Qualitätscharta „Elysée 2020“ zertifiziert und bieten eine
zweisprachige Betreuung an.
c) Wann soll es die vereinbarte jährliche Zwischenbilanz geben, und welche
Ergebnisse zeichnen sich schon jetzt ab?
Die jährliche Zwischenbilanz beider Länder wurde im Rahmen der 61. Deutsch-
Französischen Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen am
22. und 23. März 2018 in Paris gezogen. Aufgrund der Termine der
Veröffentlichung der Zahlen zu den Lernenden wurde für die deutsche Seite nur das
Schuljahr 2016/17 bilanziert. Die KMK legte der Expertenkommission zunächst intern
einen Bericht zur Situation des Französischunterrichts an den
Allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland vor. Der Bericht kann nach der
Freigabe durch die KMK am 17. April 2018 nachgereicht werden. Der Bericht
zur Situation des Deutschunterrichts in Frankreich liegt bisher nur als internes
französisches Papier vor.
2. Fortschritte hinsichtlich der Entwicklung neuer Instrumente und Formen der
Mobilität (Ziel 2 des DFMR am 13. Juli 2017)
a) Inwieweit wurde bislang die Anzahl deutsch-französischer
Schulpartnerschaften erhöht, um die vereinbarte Steigerung um 10 Prozent im Jahr
2020 zu erreichen, und mit welchen konkreten Maßnahmen soll dieses
Ziel erreicht werden?
Frankreich hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl deutsch-französischer
Schulpartnerschaften um 10 Prozent zu erhöhen. Die 61. Deutsch-Französische
Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen diskutierte am 22. und
23. März 2018 den Sachstand aus beiden Ländern und erörtete mögliche
Maßnahmen. Ein abgestimmtes Protokoll liegt noch nicht vor.
b) Was wurde für die Sensibilisierung der Schulleiter und die Ausbildung
des Lehrpersonals im Hinblick auf die Mobilitätskultur konkret
unternommen?
Im Herbst 2017 nahmen sieben Schulleiterinnen und Schuleiter unterschiedlicher
Schulformen (Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Grundschule, Berufliche
Schule) aus dem Saarland an einem Pilotmodul des Deutsch-Französischen
Jugendwerkes an der „École supérieure de l’Éducation nationale, de l’
Enseignement supérieur et de la Recherche“ (ESENESR) in Frankreich teil. Ziel des
Seminars, das verstetigt werden soll, ist es, schulisches Leitungspersonal für
Mobilität aller Akteure im System Schule zu gewinnen und zu eigener Teilnahme zu
motivieren. Der Mehrwert für die deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
liegt insbesondere in dem Einblick in administrative Bildungsstrukturen in
Frankreich, dem Verständnis für Rahmenbedingungen von Schule, Steuerung und
Aufsicht sowie im Austausch über Bedingungen für das Sichern schulischer
Qualitätstandards. Als Follow-up des Fortbildungsmoduls werden französische
Lehrkräfte der schulischen Leitungsebene unterschiedlicher Schulformen sowie
französische Schulaufsichten für Hospitationszwecke ins Saarland reisen.
c) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Lehrkräfte und das
pädagogische Leitungspersonal sowie Akteure der non-formalen Bildung
fortzubilden?
Im Herbst 2017 führte das Deutsch-Französische Jugendwerk folgende
Fortbildungen für Lehrkräfte durch: Geschichte und Erinnerung im Austausch, Nutzung
der Tele-Tandem®-Plattform, Projektpädagogik im Schulaustausch,
Projektgestaltung, Voltaire- und Brigitte-Sauzay-Programme und zur Ausweitung auf neue
Zielgruppen die Fortbildung „Schulaustausch für alle“. Um die Netzwerkarbeit
aller Akteure zu intensivieren, fand am 12. und 13. März 2018 in Mainz unter der
Federführung des „Institut français d’Allemagne“ und des Deutsch-
Französischen Jugendwerkes eine deutsch-französische Tagung der Fremdsprachen- und
Austauschreferentinnen und -referenten der Länder und der entsprechenden
Arbeitsebene aus Frankreich statt. Zur Förderung der schulischen und
außerschulischen Zusammenarbeit wird sich im April 2018 eine deutsch-französische
Arbeitsgruppe auf Einladung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes
zusammenfinden, um Synergien der formalen und non-formalen Bildung zu erörtern.
3. Fortschritte „Neue Initiativen im Bereich der Beruflichen Bildung und der
Jugend“ (Ziel 3 des DFMR am 13. Juli 2017)
a) Welche Fortschritte wurden bei der Aufnahme von Partnerschaften und
Austausche zwischen 20 französischen Berufsbildungszentren mit
Bildungsgängen im Bereich Energiewandel und Einrichtungen gleicher
Bildungsgänge in Deutschland erzielt?
Die Deutsch-Französische Expertenkommission zur Beruflichen Bildung hat am
28. und 29. September 2017 in Hamburg ein Verfahren zur Schaffung von
Partnerschaften und Kriterien für deren Ausgestaltung abgestimmt (Mobilität,
Sensibilisierung für die Partnersprache, interkulturelle Bildung). Darüber sind die
Länder im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Berufliche Bildung der
Kultusministerkonferenz vom 22. und 23. März 2018 informiert worden. Eine erste
Tranche von sieben französischen „Campus des métiers et des qualifications“
wurde sieben berufsbildenden Schulen aus fünf Ländern (Baden-Württemberg,
Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen) zugeordnet. Diese Partnerschaften
beginnen mit dem Schuljahr 2018/2019. Die nächste Tranche umfasst zehn
weitere „Campus des métiers et des qualifications“, sobald die Zertifizierung der
Einrichtungen auf französischer Seite abgeschlossen ist.
b) In welchem substantiellen Umfang konnte die Mobilität von deutschen
Auszubildenden, die nach Frankreich gehen, erhöht werden?
Nach den Anschlägen in Frankreich 2015 verzeichneten die
Austauschprogramme in der beruflichen Bildung 2016 einen spürbaren Rückgang. Dies betrifft
sowohl Erasmus+ als auch die Austauschprogramme des Deutsch-Französischen
Sekretariats für den Austausch in der beruflichen Bildung. 2017 setzte in beiden
Programmen wieder ein Aufwärtstrend ein. Im Rahmen des Programms
„Berufsbildung ohne Grenzen“ belegte Frankreich 2017 sowohl als Zielland als auch als
Herkunftsland Platz zwei hinter dem Vereinigten Königreich.
Intensivierte Aktivitäten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
beim Deutsch-Französischen Sekretariat für den Austausch in der beruflichen
Bildung steigern die Attraktivität Frankreichs für deutsche Auszubildende.
Erasmus+-Berufsbildung stellt im Rahmen eines Seminars Kontakte zwischen
interessierten deutschen und französischen Einrichtungen her, um ihre
Auszubildenden auszutauschen. Es etablieren sich derzeit neue deutsch-französische
Schulpartnerschaften im Bereich Energiewandel. Sämtliche neuen Instrumente sowie
die Intensivierung etablierter Instrumente führen zu einer allmählichen Erhöhung
der Austauschzahlen.
c) Hat das Deutsch-Französische Jugendwerk wie vorgesehen in
Abstimmung mit Jugendlichen pädagogische Instrumente zur politischen
Bildung junger Arbeitnehmer in beiden Ländern entwickelt?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Vorbemerkung: Es ist zunächst auf einen Übersetzungsfehler in der deutschen
Erklärung hinzuweisen: „travailleurs de jeunesse“/“Jugendarbeiter“ aus der
französischen Fassung wurde irrtümlich als „junge Arbeitnehmer“ übersetzt.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk entwickelt pädagogische Methoden
grundsätzlich zusammen mit Fachleuten sowie mit jungen Menschen aus
Deutschland und Frankreich.
Vertreter des Deutsch-Französischen Jugendwerks, der Bundeszentrale für
politische Bildung und des unabhängigen französischen „Vereins zur politischen
Bildung in Frankreich und in Europa, Vote & Vous“, der allein von Jugendlichen
getragen wird, haben am 12. und 13. September 2017 vereinbart, eine trinationale
Arbeitsgruppe zur politischen Bildung (Frankreich, Deutschland, Luxemburg)
einzurichten. Dabei haben sie die Ergebnisse und Anregungen von zwei
deutschfranzösischen „BarCamps“ für junge Erwachsene zu europäischen
Demokratieherausforderungen (Marseille: April 2017, Hamburg: Juni 2017) aufgegriffen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung und das Deutsch-Französische
Jugendwerk kofinanzieren diese Arbeitsgruppe. Auf Grundlage der institutionellen,
politischen und methodischen Instrumente politischer Bildung in den drei Ländern
wird die Arbeitsgruppe Instrumente, Inhalte und gemeinsame Kriterien für
Module zur politischen Bildung in einem europäischen Kontext entwickeln. Die
nächste Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 18. Mai 2018 statt.
4. In welchem Umfang setzen sich Frankreich und Deutschland für eine
Erhöhung der Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ ein (Ziel 4 des
DFMR vom 13. Juli 2017)?
Deutschland und Frankreich setzen sich für eine angemessene Ausstattung der
Mittel im Nachfolgeprogramm von Erasmus+ ein, die den politischen Zielen und
der Nachfrage entspricht. Deutschland und Frankreich unterstützten die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017, in denen die
Mitgliedstaaten ein „wesentlich gestärktes, inklusives und erweitertes Programm
Erasmus+“ forderten. Die deutschen und französischen Interessen werden nicht
zuletzt im EU-Bildungsministerrat sowie in den Ratsarbeitsgruppen im Rahmen
der Verhandlungen um das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ vertreten, die
voraussichtlich im Sommer 2018 beginnen werden.
Gemeinsame Ziele im Bereich Hochschulbildung, Forschung und Innovation
5. Fortschritte im Kampf gegen den Klimawandel, Energie und nachhaltige
Entwicklung (Ziel 1 des DFMR vom 13. Juli 2017)
a) Was ist der Stand hinsichtlich der Einrichtung eines gemeinsamen
Forschungsprogramms für Klima, Energie und das Erdsystem im
Zusammenhang mit der Initiative „Make our Planet great again“, und wurden seitens
Deutschlands die angekündigten 15 Mio. Euro bereitgestellt?
Zum Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, „Franco-
German Fellowship Programme („Make Our Planet Great Again – German
Research Initiative“)“, liegen 41 Anträge internationaler Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler vor. Die Entscheidung der unabhängigen Auswahlkommission
wird Ende März 2018 erfolgen. Zur Finanzierung des Programms stehen 15 Mio.
Euro zur Verfügung.
b) Was wurde bislang konkret unternommen, um im Rahmen der
Energieunion vorrangig Energiespeicher und Netze mit besonderem Augenmerk
auf sozioökonomische Aspekte zu behandeln, und was im Hinblick auf
ein deutsch-französisches Bündnis im Bereich Batterien im Rahmen einer
entsprechenden europäischen Industrieinitiative „Batterie“?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung befindet sich mit dem
Ministerium für Hochschulbildung, Forschung und Innovation der Französischen
Republik sowie der nationalen Forschungsagentur Frankreichs („Agence Nationale
de la Recherche“) in Gesprächen über eine gemeinsame Förderinitiative zu
Energiespeichern und Netzen. Weiterhin wurden zwischen dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung und dem Ministerium für Hochschulbildung,
Forschung und Innovation der Französischen Republik erste Gespräche mit Blick auf
eine europäische Industrieinitiative „Batterie“ geführt. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Frage 15f verwiesen.
6. Fortschritte im Bereich wissenschaftliche, technologische und
wirtschaftliche Souveränität in Schlüsselbereichen (Ziel 3 des DFMR vom 13. Juli 2017)
a) In welcher Weise beteiligt sich Deutschland an einem
Digitalisierungsgroßprojekt Mikro- und Nanoelektronik, und wie genau sollen in diesem
Bereich Investitionen in Deutschland und Frankreich im Umfang von
8 Mrd. Euro ausgelöst werden?
Ist die Einrichtung einer sogenannten Investitionsplattform im Rahmen
des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Deutschland beteiligt sich an einem „Important Project of Common European
Interest“ (IPCEI) zur Mikroelektronik mit Zuwendungen in Höhe von einer
Milliarde Euro. Insgesamt sollen bei diesem Vorhaben durch die beteiligten
Unternehmen/ Forschungseinrichtungen in vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich,
Italien, Vereinigtes Königreich) Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
sowie Investitionen bis zu „First Industrial Deployment“ in Höhe von rund 15
Milliarden Euro durch finanzielle Unterstützung der jeweiligen nationalen
Regierungen ausgelöst werden.
Die sogenannte Investitionsoffensive der Europäischen Kommission („Juncker-
Plan“) umfasst neben dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen
(EFSI) auch eine Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH). Die
Plattform wurde bereits 2015 eingerichtet und bietet zielgerichtete Unterstützung
und Beratung bei der Entwicklung und Durchführung von Investitionsprojekten
an.
b) Welche konkreten Fortschritte wurden hinsichtlich der Intensivierung
gemeinsamer Forschung in der Mikro- und Nanoelektronik für
Demonstrations- und Pilotanlagen im Bereich der Chipproduktion gemacht?
Die europäische Mikroelektronik-Forschungsinitiative „Electronic Components
and Systems for European Leadership“ (ECSEL) im
Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 der Europäischen Union ermöglicht gemeinsame
Forschungsvorhaben für Demonstrations- und Pilotanlagen. Die Bundesregierung
steht im engen Austausch mit der französischen Regierung zur Ausgestaltung der
Initiative sowie ihrer möglichen Weiterentwicklung im neunten
Forschungsrahmenprogramm.
c) Welchen Zeitplan verfolgen Frankreich und Deutschland, um eine
gemeinsame Forschungsförderungsinitiative im Bereich der IT-Sicherheit
zu starten?
Derzeit erarbeiten französische und deutsche IT-Sicherheitsexpertinnen und -
experten im Auftrag der Regierungen ein Positionspapier. In diesem Papier, das bis
Ende März 2018 vorliegen soll, sollen mögliche Forschungsschwerpunkte und -
themen für eine gemeinsame Bekanntmachung vom französischen Ministerium
für Hochschulwesen, Forschung und Innovation sowie dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung im Bereich IT-Sicherheitsforschung dargelegt
werden.
d) Welche konkrete Unterstützung wurde im Bereich Open Science und
Open Data zur Einrichtung einer europäischen Wissenschaftscloud
geleistet?
Die Bundesregierung unterstützt aktiv die Pläne der Europäischen Kommission
zum Aufbau einer europäischen Wissenschaftscloud. Unter anderem hat sie 2017
zusammen mit den Niederlanden die Unterstützung der „GO FAIR“-Initiative
angekündigt. Frankreich hat sich der Initiative als drittes Gründungsmitglied
angeschlossen. „GO FAIR“ hat das Ziel, die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit,
Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten über Länder- und
Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Die „GO FAIR“-Initiative verfolgt dabei
einen offenen und kooperativen Ansatz: Alle Mitgliedstaaten,
Forschungseinrichtungen, e-Infrastrukturen und weitere Interessierte können das Projekt
unterstützen und ergänzen. Um die „GO FAIR“-Initiative erfolgreich zu etablieren, haben
Deutschland, Frankreich und die Niederlande die Einrichtung eines
gemeinsamen, international agierenden Unterstützungs- und Koordinierungsbüros mit
Standorten in den drei Mitgliedstaaten erklärt. Das Büro hat die Aufgabe, ein
weltweites Netzwerk aus wissenschaftlichen Fachgemeinschaften und
Forschungsinfrastrukturen aufzubauen und die Akzeptanz und Anwendung der „GO
FAIR“-Prinzipien voranzubringen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für
den Erfolg der europäischen Wissenschaftscloud.
7. Fortschritte im Bereich „Ein Europa neuer Kompetenzen und studentischer
Mobilität“ (Ziel 4 des DFMR vom 13. Juli 2017)
a) Welche Fortschritte wurden hinsichtlich der Erarbeitung gemeinsamer
neuer Zielsetzungen für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ nach
2020 erzielt?
Welche konkreten Eckpunkte zeichnen sich schon heute ab?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
b) Setzt sich die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag
dafür ein, den deutschen Anteil zur Förderung der Deutsch-Französischen
Hochschule zu verstetigen?
Was ist der Stand hinsichtlich der Zielvereinbarung zur Erneuerung der
gemeinsamen Ausbildungsgänge?
Die Bundesregierung setzt sich für die Verstetigung des deutschen Anteils zur
Förderung der Deutsch-Französischen Hochschule ein. In der zweiten
Jahreshälfte 2017 ist in enger Abstimmung zwischen der Deutsch-Französischen
Hochschule und ihren öffentlichen Geldgebern auf französischer und deutscher Seite
eine Ziel- und Leistungsvereinbarung entworfen worden, die der Hochschulrat
der Deutsch-Französischen Hochschule in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017
einstimmig angenommen hat. Neben einer Erneuerung der gemeinsamen
Ausbildungsgänge ist auch die Verstetigung der paritätischen deutschen und
französischen Förderung für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.
Mit einer gemeinsamen Absichtserklärung vom 14. Dezember 2017 haben die
deutschen und französischen Geldgeber die in der Ziel- und
Leistungsvereinbarung dargelegten Ziele und Maßnahmen bestätigt und zur Erreichung dieser Ziele
ihre Absicht bekundet, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
entsprechenden Haushaltsmittel die dort für die Deutsch-Französische Hochschule für den
Zeitraum von 2017 bis 2022 vorgesehenen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Gemeinsame Ziele im Bereich Kultur
8. Fortschritte im Bereich „Gemeinsames Engagement für den Schutz des
kulturellen Erbes und die Mobilität von Kulturschaffenden“ (Ziel 2 des DFMR
vom 13. Juli 2017)
a) Welche konkreten Ideen und welchen konkreten Beitrag bringt die
Bundesregierung zusammen mit Frankreich ein, um den Kampf gegen
illegalen Handel mit Kulturgütern im Rahmen eines europäischen Instruments
zu verstärken?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat gemeinsam mit
ihren französischen und italienischen Amtskollegen im Dezember 2015 in einem
gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission die Erarbeitung von
EU-weit geltenden Bestimmungen über die Einfuhr von Kulturgut gefordert, um
der Verbringung von Kulturgütern illegaler Herkunft in die Europäische Union
und deren Binnenmarkt effektiv entgegenzutreten. Die Europäische Kommission
ist der Anregung gefolgt und hat im Juli 2017 einen Textentwurf für eine
entsprechende Verordnung vorgelegt, der derzeit auf europäischer Ebene verhandelt
wird. Deutschland und Frankreich begleiten die Verhandlungen in engem
Austausch.
b) Welche deutsch-französischen Projekte wurden oder werden
implementiert, um die Mobilität von Kulturschaffenden zu erleichtern?
Die Bundesregierung ist in Bezug auf die Erleichterung der Mobilität von
Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen mit der französischen Seite im engen
Austausch. In der Stiftung Genshagen werden derzeit der Ausbau und die
Intensivierung von bestehenden bi- und trilateralen Residenz- und
Künstleraustauschprogrammen geprüft. Hierzu zählen die Schriftstellerresidenzen mit den
Preisträgerinnen und Preisträgern des Franz-Hessel-Preises für zeitgenössische Literatur
und das Künstleraustauschprogramm Frederic Chopin - George Sand. Auch das
Austauschprogramm für wissenschaftliche Volontärinnen und Volontäre an
Museen oder Ausstellungszentren in Deutschland und Frankreich, welches das Haus
der Geschichte in Bonn mitorganisiert, leistet einen wertvollen Beitrag für die
Vertiefung der deutsch-französischen Museumszusammenarbeit. Darüber hinaus
fördert die Bundesregierung das Informationsportal für international mobile
Künstlerinnen und Künstler „Touring Artists“, das mit seiner französischen
Sprachfassung auch die Mobilität von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen
aus Frankreich erleichtern will.
c) Wurde wie vorgesehen durch die Europäische Kommission ein
Pilotprojekt zur Mobilität von Kulturschaffenden in Europa gestartet (Erasmus-
Programm für Kultur)?
Die Europäische Kommission hat die Durchführung eines Pilotprojektes zur
Mobilität von Kulturschaffenden in den Arbeitsplan 2018 des Programms „Kreatives
Europa“ aufgenommen.
9. Was wurde hinsichtlich des Schutzes und der Förderung audiovisueller
Medien in Europa konkret in die Wege geleitet, um die Verbreitung der
Kultursendungen von ARTE in Europa zu verbessern und Lehrenden beider Länder
die zweisprachige Plattform EducʼARTE zur Verfügung zu stellen (Ziel 3
des DFMR vom 13. Juli 2017)?
Im Rahmen der Revision der Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste
(AVMD) hat sich Deutschland in enger Zusammenarbeit mit Frankreich für die
Belange europäischer audiovisueller Produktionen eingesetzt. So wird die neue
AVMD-Richtlinie aller Voraussicht nach vorschreiben, dass sogenannte
Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (Video-on-Demand-Dienste) eine Quote von
mindestens 30 Prozent europäischer Werke zum Abruf bereithalten müssen.
Hiervon profitieren auch Produktionen, die unter Beteiligung von ARTE hergestellt
wurden.
Deutschland und Frankreich beteiligen sich zudem sowohl inhaltlich als auch
finanziell besonders stark am Förderprogramm des Europarates „Eurimages“, mit
dem gezielt Koproduktionen gefördert werden. Von der „Eurimages“-Förderung
profitieren häufig auch von ARTE koproduzierte Filme. Beide Staaten arbeiten
darüber hinaus intensiv zusammen bei der Durchführung des bestehenden und
den Diskussionen um das künftige „MEDIA“-Förderprogramm der Europäischen
Union, mit dem unter anderem gezielt die Verbreitung von Projekten von
besonderem kreativem und künstlerischem Wert sowie mit dem Potential, Zuschauer
in Europa und auch über die europäischen Grenzen hinaus zu erreichen, gefördert
wird, darunter immer wieder auch Produktionen von ARTE.
Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle
Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit
hat die seinerzeitige Präsidentin der Kultusministerkonferenz Frau Dr. Susanne
Eisenmann über das Projekt „Educ’ARTE“ informiert und angeregt,
„Educ’ARTE“ dauerhaft in den Ländern zu etablieren. Von November 2016 bis
Dezember 2017 konnten in einer Testphase 136 Pilotschulen in Deutschland
sowie alle 15 Landesinstitute für Schulentwicklung das Angebot von „Educ’ARTE“
kostenlos testen, die Lehrkräfte dieser teilnehmenden Institutionen konnten an
persönlichen Schulungen und Web-Seminaren teilnehmen. Am 28. und 29.
September 2017 hat sich der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz mit der
Frage der Bereitstellung der Angebote von „Educ’ARTE“ in den Ländern befasst.
Der Schulausschuss hat empfohlen zu prüfen, ob „Educ’ARTE“ in den einzelnen
Ländern angeboten werden kann. „Educ’ARTE“ bietet den Ländern,
Schulträgern und Bildungseinrichtungen den Erwerb von Lizenzen zur Nutzung von
„Educ’Arte“ an. Ab März 2018 gibt es „Educ’ARTE“ mit einer vollständig auf
Deutsch übersetzten Benutzeroberfläche, so dass Französischkenntnisse künftig
nicht mehr Voraussetzung für die Nutzung dieses Bildungsinstruments sind.
Gemeinsame Ziele im Bereich Arbeit
10. Welche konkreten Maßnahmen werden im Kontext der Überarbeitung der
Entsende-Richtlinie zusammen von Deutschland und Frankreich
vorangetrieben, damit in allen Sektoren einschließlich des Gütertransports auf der
Straße die Entsendebestimmungen uneingeschränkte Anwendung finden,
und welche leistungsstarken Überwachungs- und
Koordinierungsinstrumente sollen auf europäischer Ebene nach deutsch-französischer Vorstellung
betrügerische Entsendung wirksamer bekämpfen (Ziel 1 des DFMR vom 13.
Juli 2017)?
Deutschland und Frankreich haben sich in den Verhandlungen über eine Revision
der Entsenderichtlinie für eine ambitionierte Überarbeitung des Rechtsrahmens
für die Entsendung eingesetzt.
Gemeinsam mit Frankreich hat Deutschland daher unterstützt, dass die geplante
Revision der Entsenderichtlinie eine Ausweitung ihres Geltungsbereichs
dahingehend vorsieht, dass zwingende tarifvertragliche Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen im Sinne der Richtlinie künftig in allen Branchen auf Entsendefälle
angewendet werden müssen. Diese bislang auf den Bausektor begrenzte
Verpflichtung der Mitgliedstaaten wird auf alle Branchen erweitert.
Demgegenüber stellt die Anwendung der Richtlinie im Verkehrssektor weiterhin
in den Ratsgremien eine höchst kontroverse Frage dar. Die Europäische
Kommission hat einen eigenständigen Richtlinienvorschlag im Rahmen des Programms
„Europe on the move“ vorgelegt, mit dem dem besonderen Charakter des
Straßenverkehrs als Form mobiler Arbeit Rechnung getragen werden soll.
Deutschland und Frankreich setzen sich hier für eine Regelung ein, die eine auf die
Arbeitsbedingungen der Berufskraftfahrer zugeschnittene Anwendung der
Regelungen der Entsenderichtlinie zum Ziel hat, ohne den sozialen Schutz dieser
Arbeitnehmer zu beeinträchtigen. Dabei werden sowohl Aspekte der Verkehrssicherheit
wie auch solche sozialverträglicher Arbeitsbedingungen mit dem Interesse an
einer möglichst umfassenden Anwendung der Entsenderichtlinie berücksichtigt.
Frankreich und Deutschland setzen sich gemeinsam mit einigen anderen
Mitgliedstaaten für eine stärkere Verankerung der Bekämpfung von Betrug im
Zusammenhang mit Entsendungen in der Entsenderichtlinie ein. Beide Staaten
streben an, dass hierzu insbesondere die durch Beschluss (EU) 2016/344
eingerichtete europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit genutzt wird. Für Frankreich und
Deutschland ist auch wichtig, dass die Mitgliedstaaten über die notwendigen Mittel
verfügen, um die mit der Richtlinie 2014/67/EU über die Durchsetzung der
Entsenderichtlinie geförderte grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
durchzuführen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen
Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten wird durch die Nutzung sowohl des
Binnenmarktinformationssystems der Europäischen Kommission („Internal Market Information
System“, IMI) als auch verschiedener bilateraler Abkommen gefördert.
11. Fortschritte im Bereich Erasmus für Auszubildende ausweiten (Ziel 2 des
DFMR vom 13. Juli 2017)
a) Welche konkreten Fortschritte wurden hinsichtlich des Dialogs zwischen
den Ausbildungsakteuren (Ausbildungszentren, Unternehmen,
Ausbildungsreferenten, Auszubildende) erzielt, und welche gemeinsamen
Projekte wurden bereits entworfen?
Das Büro II des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für die
kulturellen Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische
Zusammenarbeit hat einen Runden Tisch initiiert, der zweimal pro Jahr
zusammenkommt (letzte Arbeitssitzung 6. Dezember 2017) und folgende Akteure auf
Arbeitsebene vereint: Kultusministerkonferenz, Bundesministerium für Arbeit,
Auswärtiges Amt, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Zentralverband
des deutschen Handwerks, Deutscher Gewerkschaftsbund, Vertreter der
Oberrhein-Konferenz und der Großregion, Deutsch-Französisches Jugendwerk,
Deutsch-Französisches Sekretariat zum Austausch in der Beruflichen Bildung
und die Sozial- und Kulturabteilungen der Botschaft der Französischen Republik.
Diese Akteure haben an der Vorbereitung der Veranstaltung der Französischen
Botschaft in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit zum „Deutsch-
Französischen Tag für Auszubildende in Europa“ am 22. Januar 2018 mitgewirkt.
Als Follow-up dieses Tages haben das Bundesministerium für Arbeit und die
Sozialabteilung der Französischen Botschaft eine Arbeitsgruppe auf Leitungsebene
gebildet, die den oben genannten Runden Tisch integriert. In Folge des 19.
Deutsch-Französischen Ministerrates werden folgende Projekte realisiert: Das
Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie wird mit den bei den Kammern angesiedelten
Mobilitätsberatern aktiv am fünften Deutsch-Französischen Berufsbildungstag zum Thema
Mobilität der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer am 24. Mai
2018 in Paris teilnehmen und plant, mit der deutsch-französischen Plattform
„Écoles-Entreprises“ zu kooperieren. Eine Kampagne, die junge Auszubildende
auf gleichrangiger Ebene in sozialen Medien für deutsch-französische Mobilität
sensibilisieren soll, ist in Vorbereitung.
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen im Rahmen des deutschen
Aktionsplans Hindernisse für die Programmentwicklung aus dem Weg
geräumt werden?
Die Nationale Agentur, die Erasmus+ in Deutschland im Bereich Berufsbildung
umsetzt, hat 2018 eine Umfrage unter Berufsbildungseinrichtungen in
Deutschland zur Zusammenarbeit mit französischen Organisationen durchgeführt. Dabei
wurden Beweggründe, aber auch Hindernisse für die Kooperation mit
französischen Partnern identifiziert. Für das Jahr 2018 wurden die in Deutschland
vergebenen Erasmus+-Stipendien für den Aufenthalt in Frankreich um rund zehn
Prozent erhöht. Eine Datenbank zur Projektpartnervermittlung wurde eingerichtet
und ein Kontaktseminar für deutsche und französische Bildungsakteure ist in
Planung.
c) Wurde wie vereinbart der Leitfaden der deutsch-französischen Mobilität
samt App bis Ende 2017 erstellt und vorgestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wird der Leitfaden beworben?
Die Bundesregierung ist in Bezug auf den Leitfaden zur deutsch-französischen
Mobilität Auszubildender mit der französischen Seite im engen Austausch. Vor
dem Hintergrund der anstehenden Reformen in Frankreich im Bildungs- und
Ausbildungsbereich verzögert sich die Veröffentlichung des Leitfadens.
12. Welche Zwischenbilanz lässt sich für die deutsch-französische
Arbeitsgruppe zur Arbeitswelt von morgen ziehen?
Welche konkreten Vorschläge wurden bislang in Absprache mit den
Sozialpartnern diskutiert und formuliert (Ziel 3 des DFMR vom 13. Juli 2017)?
Die Bundesregierung steht über die geplante Gruppe zur Arbeitswelt von morgen
mit den französischen Partnern im engen Austausch. Aufgrund der
umfangreichen Arbeitsmarktreformen in Frankreich sowie der verzögerten
Regierungsbildung in Deutschland konnte die geplante Gruppe ihre Arbeit jedoch noch nicht
aufnehmen.
13. Werden bei der Diskussion zur Arbeitswelt von morgen auch neue Impulse
für ein sozialeres Europa diskutiert, und inwiefern kommen dabei auch Ideen
für eine bessere nationale Absicherung der beruflichen Werdegänge in der
sich verändernden Arbeitswelt, beispielsweise eines europäischen Rahmens
für Mindestlöhne und für soziale Mindestsicherungssysteme in den EU-
Staaten, zur Sprache?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Gemeinsame Ziele im Bereich Wirtschaft
14. Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung
gemeinsam mit Frankreich vorangetrieben zur Förderung eines starken
Europas durch die Sicherstellung offener und gerechter Handelsbedingungen
(Ziel 1 des DFMR vom 13. Juli 2017)?
Deutschland und Frankreich arbeiten im Sinne der unter Ziel 1 des Abschnitts
Wirtschaft konkret festgelegten Maßnahmen eng und konstruktiv zusammen mit
dem Ziel einer Handelspolitik im Interesse der europäischen Unternehmen und
der Bürgerinnen und Bürger.
Angesichts weltweit zunehmender protektionistischer Tendenzen sind
ambitionierte Freihandelsabkommen und die Förderung eines offenen, multilateralen und
regelbasierten Handelssystems von besonderer Bedeutung.
Deutschland und Frankreich haben die Modernisierung der handelspolitischen
Schutzinstrumente der EU gemeinsam vorangetrieben und unterstützt, so dass die
neuen Vorschriften voraussichtlich bis Ende des ersten Halbjahres 2018
angenommen werden können.
Deutschland unterstützt auch weiterhin die Öffnung der Beschaffungsmärkte in
Drittstaaten und steht hierzu mit Frankreich wie auch mit der Europäischen
Kommission und anderen Mitgliedstaaten in intensivem Kontakt.
Schließlich geht auch der aktuelle Kommissionsvorschlag eines Rahmens für die
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union, den
die Bundesregierung unterstützt, maßgeblich auf eine Initiative Deutschlands,
Frankreichs und Italiens zurück.
15. Fortschritte im Bereich „Stärkung der deutsch-französischen
Zusammenarbeit in den Bereichen Industrie und Digitales“ (Ziel 2 des DFMR vom
13. Juli 2017)
a) Welche gezielten gemeinsamen Vorschläge wurden zur Aufnahme in den
Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Stärkung der
europäischen Industrie ausgearbeitet?
Frankreich und Deutschland arbeiten, wie unter Ziel 2 des DFMR vereinbart, im
Bereich Industrie gemeinsam intensiv an der Vorlage industriepolitischer
Vorschläge. Durch die Vorlage der industriepolitischen Mitteilung der Europäischen
Kommission im September 2017 wurde die ursprüngliche Planung, bereits im
November 2017 gemeinsame Vorschläge zu unterbreiten, geändert. Der
Arbeitsauftrag für Frankreich und Deutschland wird weiter fortgeführt mit dem Ziel, für
die Erarbeitung einer langfristigen Industriestrategie für 2030 und danach
konkrete inhaltliche Vorschläge zu unterbreiten.
b) Welche Ergebnisse haben die gemeinsamen Arbeiten zur Schaffung von
Investitionsinstrumenten zur Finanzierung der Digitalisierung von
Kleinst- und Kleinunternehmen hervorgebracht, und welche Ergebnisse
hat die gemeinsame Prüfung mit der Gruppe der Europäischen
Investitionsbank (EIB) ergeben?
Der Zugang von Klein- und Kleinstunternehmen zur Finanzierung von
Digitalisierungsmaßnahmen wurde im Rahmen eines ressortübergreifenden Austauschs
mit der Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Gesprächen der
KfW mit den französischen Förderbanken “Caisse des dépôts et consignations“
(CDC) und “Bpifrance“ sowie der Europäischen Investitionsbank umfassend
erörtert.
Zusammen mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
verwalteten Sondervermögen aus dem „European Recovery Program“ (ERP) hat die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem so genannten „ERP-
Digitalisierungs- und Innovationskredit“ bereits zum 1. Juli 2017 ein neues
Förderprogramm aufgelegt, das diese Zielgruppe adressiert. Genutzt werden hierfür unter
anderem eine so genannte „InnovFin“-Garantie aus dem Europäischen Fonds für
strategische Investitionen (EFSI), die von der EIB-Tochter Europäischer
Investitionsfonds (EIF) verwaltet wird. Daneben gibt es derzeit weitere Gespräche mit
der Europäischen Investitionsbank über eine EFSI-Beteiligung an einem
möglichen Programm für Digitalisierungsvorhaben größerer Wachstumsunternehmen.
Spiegelbildlich erarbeiten die genannten französischen Förderbanken derzeit
ebenfalls ein Digitalisierungsfinanzierungsprogramm für kleine und mittlere
Unternehmen, bei dem unter anderem auch Mittel des europäischen
Förderprogramms „Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized
Enterprises“ (COSME) herangezogen werden sollen. Die französischen Förderbanken
sind hierzu ebenfalls im Austausch mit der EIB-Gruppe.
c) Welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe „Vertrauen in digitale
Technologien“ bislang hervorgebracht, um gemeinsame Initiativen zur
Datensicherheit, sowie eine verstärkte Abstimmung zu den Initiativen der
Europäischen Kommission zu digitalen Plattformen und Datenwirtschaft zu
erzielen?
Die in der Erklärung des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 13. Juli 2017
genannte Arbeitsgruppe „Vertrauen in digitale Technologien“ hat noch keine
konkreten Ergebnisse vorgelegt. Unabhängig davon tauschen sich Deutschland
und Frankreich eng zu digitalen Binnenmarktfragen und den entsprechenden
Kommissionsinitiativen aus.
d) Welchen Stand haben gemeinsame Projekte zur Künstlichen Intelligenz
und dabei insbesondere ein öffentlich verantwortetes deutsch-
französisches Zentrum für Künstliche Intelligenz?
Die Bundesregierung hat erste Gespräche mit dem französischen Ministerium für
Hochschulwesen, Forschung und Innovation und dem französischen Ministerium
für Wirtschaft und der Finanzen zu einem deutsch-französischen Zentrum für
künstliche Intelligenz geführt. Hierbei geht es zunächst um die fachlich-
strategische Ausrichtung eines solchen Zentrums und weitergehende Kooperationen.
Mögliche Standorte und Kriterien für deren Auswahl waren bisher nicht
Gegenstand der Gespräche.
e) An welchem konkreten Projekt von gemeinsamen europäischen
wirtschaftlichen Interesse zur Mikro- und Nanotechnologie will sich
Deutschland zusammen mit Frankreich beteiligen, und in welchem Umfang?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen.
f) Welche weiteren Projektbereiche wurden bislang bestimmt, und welche
davon werden als Vorhaben von gemeinsamem europäischem
wirtschaftlichem Interesse eingestuft?
Als weitere Projektbereiche wurden die trilaterale Kooperation im Bereich
Industrie 4.0 mit Frankreich und Italien, die Vorhaben im Bereich
umweltverträglicher Tiefseebergbau, die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich
Raumfahrt (Ariane), ein gemeinsames grenzüberschreitendes Testfeld zum
automatisierten und vernetzten Fahren und ein Austausch über Grundlagen für ein
Flugzeug der Zukunft bestimmt. Auch zum Thema Batteriezellfertigung stehen
Unternehmen und beide Regierungen in engem Austausch. Deutsch-französische
Kooperation existiert ebenfalls im Bereich der „Augmented Reality“-
Technologien: Die Regierungen beider Länder haben die politische Unterstützung der
Initiative „Industry specification Group ‚Augmented Reality Framework‘ (ISG
ARF)“ im Rahmen der Europäischen Standardisierungsorganisation ETSI
(Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen), die im Dezember 2017
gegründet wurde, zugesagt. Keiner dieser Projektbereiche wurde als „Projekt von
gemeinsamem europäischen wirtschaftlichen Interesse“ (IPCEI) eingestuft.
g) Wurde zur Förderung für Start-ups mit Wagniskapital das avisierte
Abkommen zwischen der Bpifrance und der KfW über die Durchführung
von gemeinsamen Investitionen der in beiden Ländern aktiven
deutschfranzösischen Risikofonds geschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche ersten Projekte wurden bereits identifiziert?
Wie konkret sollen bis zu 1 Mrd. Euro öffentlicher und privater
Investitionen angestoßen werden, und in welchen Branchen?
In intensiven Gesprächen haben die Förderbanken KfW und Bpifrance das im
Text des deutsch-französischen Ministerrates vom 13. Juli 2017 erwähnte
Abkommen schlussverhandelt. Die formelle Zeichnung ist für den nächsten
Deutsch-Französischen Ministerrat avisiert.
Ziel des Abkommens ist es, die bereits bestehende deutsch-französische
Investitionspartnerschaft zwischen Bpifrance und KfW weiter auszubauen und verstärkt
gemeinsame Investments in deutsche und französische Wagniskapitalfonds
einzugehen, die Start-ups in beiden Ländern finanzieren. Hierbei sollen die
Investments immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren erfolgen, so dass
erhebliche private Investitionen in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro mobilisiert werden
können. Es gibt keine Branchenbegrenzung; üblicherweise haben viele
Wagniskapitalfonds allerdings einen Investitionsschwerpunkt, etwa in der
Digitalindustrie.
Gemeinsame Ziele im Bereich der Finanzen
16. Fortschritte im Bereich Steuerharmonisierung (Ziel 1 des DFMR vom
13. Juli 2017)
a) Welche gemeinsame Position zum Kommissionsvorschlag einer
gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage haben Deutschland und
Frankreich (bis Ende 2017) erarbeitet, um die Steuerharmonisierung in
Europa zu beschleunigen?
Auf dem Deutsch-Französischen Ministerrat am 13. Juli 2017 wurde vereinbart,
dass Frankreich und Deutschland eine gemeinsame Position zum
Kommissionsvorschlag einer gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
erarbeiten. Die Zusammenarbeit der beiden Staaten soll die Harmonisierung der direkten
Steuern in Europa beschleunigen und die Umsetzung spezifischer
Konvergenzmaßnahmen im bilateralen Verhältnis ermöglichen („leading by example“).
In den letzten Monaten wurden die einzelnen Elemente des
Kommissionsvorschlags intensiv untersucht und bilateral erörtert. Hierzu haben unter anderem
Treffen in Paris und Berlin stattgefunden. Die Abstimmungen dauern noch an.
b) Welche deutsch-französische Position über Mittel und Wege zur
Vermeidung des Wettlaufs um die niedrigsten Steuersätze wurde erarbeitet?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den französischen Kollegen für
die Vermeidung des Wettlaufs um die niedrigsten Steuersätze ein und arbeitet
darauf hin, dieses Thema in der EU zu etablieren.
c) Welchen gemeinsamen Beitrag haben Deutschland und Frankreich zur
Besteuerung der digitalen Wirtschaft und zur Umweltbesteuerung
entwickelt?
Die deutsch-französische Zusammenarbeit hat bisher zu einem gemeinsamen, im
Vorfeld des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) im September 2017,
versandten Brief der Minister aus Deutschland, Frankreich und acht weiteren EU-
Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission geführt, die Möglichkeiten zur
Einführung einer „Equalisation Tax“ zu prüfen. Darüber hinaus wird eine
gemeinsame Position Deutschlands und Frankreichs zur Besteuerung digitaler
Geschäftsmodelle derzeit geprüft. Zur Umweltbesteuerung wurde bisher kein
gemeinsamer Beitrag entwickelt.
17. Fortschritte im Bereich „Eine neue Dynamik für die EU“ (Ziel 3 des DFMR
vom 13. Juli 2017)
a) Zu welchen deutsch-französischen Positionen haben die gemeinsamen
Überlegungen zur Wirksamkeit von Strukturfonds und zu möglichen
Verknüpfungen zwischen dem EU-Haushalt und den in den Mitgliedstaaten
durchzuführenden Politiken und Reformen geführt?
Zu Fragen der Wirksamkeit von Strukturfonds und zu möglichen Verknüpfungen
zwischen dem EU-Haushalt und in den Mitgliedstaaten durchzuführenden
Strukturreformen wurden bislang keine gemeinsamen deutsch-französischen
Positionen erarbeitet.
b) Welche deutsch-französischen Positionen haben die gemeinsamen
Überlegungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU hervorgebracht?
Zu Fragen des zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union
wurden bislang keine gemeinsamen deutsch-französischen Positionen erarbeitet,
intensive Sondierungen laufen allerdings.
c) Welche Ziele des Aktionsplans der EU-Kommission zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung und mit welchen konkreten Maßnahmen will die
Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich unterstützen?
Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt gemeinsam mit Frankreich die
Ziele des Aktionsplans der Kommission zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung. Konkret haben die Bundesregierung und Frankreich zum Beispiel den
Abschluss der Trilogverhandlungen zur Änderungsrichtlinie der Vierten
Geldwäscherichtlinie Ende Dezember 2017 engagiert unterstützt. Die
Änderungsrichtlinie setzt diverse Maßnahmen des Aktionsplans um. Dazu gehören etwa (i) im
Bereich der virtuellen Währungen die geldwäscherechtliche Regulierung von
Umtauschplattformen und sogenannten elektronischen Geldbörsen, (ii) die
Verschärfung der geldwäscherechtlichen Regulierung für Guthabenkarten
(sogenannte „Pre-Paid Cards“), (iii) die EU-weite Einführung von zentralen
Kontenregistern bzw. Kontenabrufsystemen und (iv) die Vereinheitlichung der zu
ergreifenden Maßnahmen, wenn ein EU-Drittland wegen eines defizitären Regimes
gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die EU-Liste für
Hochrisikoländer aufgenommen wird.
d) Auf welche gemeinsamen Positionen hinsichtlich einer weiteren
Vertiefung des Binnenmarktes hat man sich verständigt, um Investitionen zu
steigern und seine Schockabsorptionsfähigkeit durch bessere
Produktmärkte, Arbeitsmärkte und bessere Investitionsbedingungen zu erhöhen
(Kapitalmarktunion)?
Der europäische Binnenmarkt ist der wirtschaftliche Kern der europäischen
Einigung. Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2015 die neue
Binnenmarktstrategie veröffentlicht mit dem Ziel, den Binnenmarkt weiter zu vertiefen.
Im Laufe des letzten Jahres hat die Europäische Kommission hierzu eine ganze
Reihe von Regelungsvorschlägen vorgelegt. Bei den Beratungen dieser
Vorschläge erfolgt regelmäßig eine enge Abstimmung zwischen Deutschland und
Frankreich. Beim sogenannten Dienstleistungspaket setzen sich Deutschland und
Frankreich für Lösungen ein, die den Binnenmarkt stärken und bei denen zugleich
die Regulierungsbefugnis der Mitgliedstaaten, die Souveränität der nationalen
Parlamente und bewährte Strukturen gewahrt werden. Auch im Rahmen der
Initiative der Europäischen Kommission, bis 2019 eine Kapitalmarktunion zu
schaffen, werden gegenwärtig zwischen Deutschland und Frankreich gemeinsame
Positionen sondiert.
18. Fortschritte im Bereich „Bilaterale Annäherungsfelder und
Investitionsvorhaben“ (Ziel 4 des DFMR vom 13. Juli 2017)
a) Wurde die gemeinsame Task Force zur wissenschaftlichen Untersuchung
ihrer Wirtschaftspolitiken wie geplant bis Ende 2017 eingerichtet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, aus welchen Persönlichkeiten setzt sich die Task Force
zusammen, und welche Arbeitsschwerpunkte wurden bereits identifiziert?
Im Sinne einer gemeinsamen Task Force zur wissenschaftlichen Untersuchung
der Wirtschaftspolitiken ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den
Wirtschaftsberatungsgremien Deutschlands und Frankreichs vorgesehen.
Die deutschen und französischen Wirtschaftsberatungsgremien haben ihre
Zusammenarbeit in den letzten Jahren gestärkt. So kommen der Sachverständigenrat
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der „Conseil
d’analyse économique“ regelmäßig zu bilateralen Treffen zusammen, auch für
2018 ist ein solches Treffen vorgesehen. Bei diesen Treffen geht es unter anderem
sowohl um die Wirtschaftsentwicklung des Euro-Raums als auch um die
nationalen Wirtschaftspolitiken Deutschlands und Frankreichs.
Zudem fand im Juni 2016 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
erstmals eine internationale Konferenz zum Austausch von
Regierungsberatungsgremien aus Deutschland und Frankreich sowie den EU-Partnern Finnland,
Griechenland, Niederlande, Portugal, Spanien und darüber hinaus aus den Vereinigten
Staaten, Japan und Kanada mit dem Ziel statt, die Kommunikation und
Kooperation zu wirtschaftspolitischen Themen zu verbessern. Eine Folgekonferenz fand
2017 in Madrid statt und auch für 2018 ist eine Konferenz geplant.
b) Durch welche gemeinsamen Maßnahmen wurden die Fähigkeiten zur
Einflussnahme und Koordination der europäischen Länder, der
Europäischen Union und Eurozone in den Exekutivdirektorien der internationalen
Finanzinstitutionen gestärkt?
In der Weltbank, beim Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie auch bei der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) finden
regelmäßig Treffen zur Koordinierung der Positionen der EU-Mitgliedstaaten statt,
welche bei Weltbank und IWF in gemeinsamen schriftlichen Stellungnahmen („EU
common messages“) münden können.
Für die EU-Abstimmung zu Fragen des Internationalen Währungsfonds gibt es
zudem einen eigenen Unterausschuss („Sub-Committee on IMF Issues“ -
SCIMF) des Wirtschafts- und Finanzausschusses des ECOFIN.
Frankreich und Deutschland werden die Fähigkeit zur Einflussnahme und
Koordination der europäischen Länder, der Europäischen Union und der Eurozone in
den Exekutivdirektorien der Internationalen Finanzinstitutionen stärken. Diese
Verpflichtung kann in einem ersten Schritt durch eine deutsch-französische
Initiative in der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
umgesetzt werden. Die enge Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich
sowie der Austausch mit anderen europäischen Anteilseignern der EBWE wurden
mit Blick auf alle wesentlichen Entscheidungen und Positionierungen zur EBWE
weiter verstärkt und intensiviert. Anfang 2018 haben Deutschland und
Frankreich, vertreten durch die Exekutivdirektoren und Vertreter der beiden
Finanzministerien, erstmals gemeinsam Gespräche mit hochrangigen Vertretern der
EBWE zur aktuellen Lage (Geschäftstätigkeit, Finanz- und Risikolage) und zur
strategischen Ausrichtung der EBWE geführt. Die enge Abstimmung zwischen
Deutschland und Frankreich und der Austausch mit anderen europäischen
Anteilseignern soll insbesondere mit Blick auf die Jahrestagung der EBWE im Mai
2018 weiter intensiviert werden (insbesondere gemeinsames Deutsch-
Französisches Vorbereitungstreffen und ggf. gemeinsame Gespräche mit der EBWE). Bei
der EBWE verfügen unter den EU-Mitgliedstaaten neben Deutschland und
Frankreich auch das Vereinigte Königreich und Italien über einen einzelnen Sitz im
Exekutivdirektorium, darüber hinaus hat auch die Europäische Kommission
einen eigenen Sitz.
Bei IWF und Weltbank verfügen nur Deutschland, Frankreich und das Vereinigte
Königreich über einen einzelnen Sitz im Exekutivdirektorium. Alle weiteren EU-
Mitgliedsstaaten sind bei diesen drei Institutionen Mitglieder von
Stimmrechtsgruppen, denen auch Nicht-EU-Anteilseigner angehören.
In den anderen regionalen Entwicklungsbanken (Asiatische Entwicklungsbank,
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank) finden
ebenfalls regelmäßig Treffen zur Koordinierung der Positionen der EU-
Mitgliedstaaten statt. Deutschland ist jeweils Mitglied in einer Stimmrechtsgruppe, der
auch Nicht-EU-Anteilseigner angehören, so dass es auch hier zu
unterschiedlichen Abstimmungen kommen kann.
Im Direktorium der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) sind die
Anteilseigner aus der Eurozone (derzeit: Deutschland, Finnland, Frankreich,
Irland, Italien, Malta, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien) in
einer Stimmrechtsgruppe („Euro Area Constituency“ – EAC) vertreten, die
übrigen EU-Anteilseigner sind mit weiteren europäischen Anteilseignern in einer
Stimmrechtsgruppe. Zwischen den Mitgliedern der Stimmrechtsgruppen gibt es
einen ständigen, engen Austausch, insbesondere auch im Vorfeld der
Direktoriumstreffen. Ziel ist eine gemeinsame Positionierung der „Euro Area
Constituency“ beim Direktoriumstreffen. Anteilseigner der Europäischen
Investitionsbank (EIB) sind ausschließlich die EU-Mitgliedstaaten.
c) Wie weit sind die Planungen gediehen, dass die jeweiligen
Arbeitgeberverbände (MEDEF – führender Unternehmerverband Frankreichs – und
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. – BDI) gebeten werden
sollen, den Ministern aus Frankreich und Deutschland gemeinsame
Vorschläge zu unterbreiten, insbesondere zu Maßnahmen, die prioritär
umzusetzen sind, um die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit der
beiden Länder zu stärken?
Erging ein vergleichbarer Auftrag an die Gewerkschaftsdachverbände,
und wenn nein, warum nicht?
Frankreich und Deutschland streben eine weitere Stärkung der
industriepolitischen Zusammenarbeit an. Die von den jeweiligen Industrieverbänden
(„Mouvement des entreprises de France“ – MEDEF und BDI) erarbeiteten Vorschläge
liegen seit Januar 2018 vor. Eine Umsetzung der Vorschläge wird in den nächsten
Monaten mit den französischen Partnern sondiert werden. Ein vergleichbarer
Auftrag an die Gewerkschafts-Dachverbände erging bisher nicht.
Auswärtige Angelegenheiten
19. Fortschritte im Bereich „Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den
Hauptstädten“
a) Zu welchen bestimmten Themen in gemeinsamen Interessengebieten
wurden bislang deutsch-französische Botschafter ernannt?
Die Ernennung von Sonderbotschaftern für den Sahel wurde in beiden
Außenministerien umgesetzt.
b) Wann wurde die Überarbeitung der an die Herausforderungen des
21. Jahrhunderts angepassten Fassung des Gemeinsamen Runderlasses
über die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beiden
diplomatischen Diensten gebilligt, und was sind die zentralen Neuerungen?
Die Neufassung der Gemeinsamen Weisungen zu engerer Zusammenarbeit und
Koordinierung der Diplomatischen Dienste soll alsbald von
Bundesaußenminister Heiko Maas und dem französischen Außenminister Jean-Yves Le Drian
unterzeichnet werden. Die überarbeiteten Gemeinsamen Weisungen werden
erstmals Verfahrensweisen für die engere Zusammenarbeit zwischen den Zentralen
der diplomatischen Dienste, zwischen den Auslandsvertretungen in wichtigen
strategischen Partnerstaaten und in Krisenländern sowie zwischen den
Vertretungen bei Internationalen Organisationen aufzeigen.
c) Welche konkreten Planungen gibt es hinsichtlich der für das Jahr 2018
verabredeten gemeinsamen Konferenz zum Gedenken an das Ende des
Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren?
Die im Deutsch-Französischen Ministerrat vom 13. Juli 2017 vereinbarte
gemeinsame Konferenz zum Gedenken an das Ende des Ersten Weltkriegs vor hundert
Jahren wird vom 11. bis 12. Oktober 2018 im Auswärtigen Amt in Berlin
stattfinden. Die Konferenz, die unter der Schirmherrschaft des Auswärtigen Amts, des
Französischen Außenministeriums und der „Mission du Centenaire de la
Première Guerre mondiale“ steht, wird organisiert von der Freien Universität Berlin in
Zusammenarbeit mit unter anderem dem Deutsch-Französischen Institut für
Geschichts- und Sozialwissenschaften in Frankfurt, dem Deutschen Historischen
Museum, dem Centre Marc Bloch und der Humboldt-Universität zu Berlin. Im
Rahmen der interdisziplinär ausgerichteten Konferenz sollen insbesondere auch
die Konsequenzen und die heutige Bedeutung des Ersten Weltkriegs erörtert
werden.
20. Fortschritte im Bereich „Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den
diplomatischen, konsularischen und kulturellen Vertretungen“
a) Durch welche konkreten gemeinsamen Maßnahmen soll die im EU- und
NATO-Rahmen bereits praktizierte systematische deutsch-französische
Abstimmung auf die Vereinten Nationen ausgedehnt werden?
Die Neufassung der Gemeinsamen Weisungen zu engerer Zusammenarbeit und
Koordinierung der diplomatischen Dienste regelt auch die deutsch-französische
Abstimmung bei den Internationalen Organisationen. Die Ständigen
Vertretungen bei den Vereinten Nationen sollen insbesondere regelmäßige Treffen auf
Leitungs- und Fachebene abhalten, gegenseitige Hospitationen ermöglichen, sich
über ihre Weisungen austauschen und ihr Vorgehen aufeinander abstimmen. Die
engere Zusammenarbeit soll durch gemeinsame Analysen, Berichte und
Vorschläge für Maßnahmen ergänzt werden.
b) Durch welche konkreten gemeinsamen Maßnahmen soll es eine verstärkte
Zusammenarbeit zwischen den diplomatischen Vertretungen
Deutschlands und Frankreichs in wichtigen strategischen Partnerländern und in
Krisenstaaten geben, und für welche Länder soll dies gelten?
Die Neufassung der Gemeinsamen Weisungen zu engerer Zusammenarbeit und
Koordinierung der diplomatischen Dienste enthält auch die verstärkte
Zusammenarbeit in wichtigen strategischen Partnerländern und Krisenstaaten. In diesen
Weisungen werden die Auslandsvertretungen in diesen Ländern aufgefordert,
regelmäßig Strategiegespräche zu führen, gemeinsame politische Analysen zu
erstellen und gemeinsame Handlungsoptionen aufzuzeigen. Wöchentliche Treffen
auf Leitungs- und Fachebene sollen den laufenden und engen Austausch
sicherstellen.
Die Liste der Länder, für die diese verstärkte Zusammenarbeit gelten soll, wird
derzeit mit dem französischen Außenministerium abgestimmt.
c) Gibt es bereits konkrete Planungen zum Ausbau gemeinsamer integrierter
deutsch-französischer Institute im Kulturbereich um mindestens zehn
weitere Institute bis 2020?
Mit den Beschlüssen des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 13. Juli 2017
wird die Absicht beider Regierungen bekräftigt, bis 2020 mindestens zehn neue
gemeinsame integrierte deutsch-französische Institute zu errichten. Derzeit
stimmen sich die jeweiligen Außenministerien unter Beteiligung von Goethe-Institut
und Institut Français ab, um dieses Ziel zu erreichen.
d) Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Zusammenarbeit deutscher
und französischer Kulturnetzwerke im Ausland ausgebaut werden?
Seit Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den deutschen und
französischen Kulturinstituten weltweit. Die Bandbreite der Zusammenarbeit reicht
von gemeinsamer Projektarbeit über gemeinsame Unterbringungen und
gemeinsame Verwaltungsstrukturen an einigen Standorten. In Umsetzung der
Beschlüsse des Deutsch-Französischen Ministerrates von 13. Juli 2017 wird derzeit
geprüft, inwieweit die Zusammenarbeit auch an weiteren Standorten intensiviert
werden kann. Ziel ist dabei die Schaffung gemeinsamer integrierter Institute mit
gemeinsamer Programmarbeit und Leitung.
Im Jahr 2003 hatten Frankreich und Deutschland mit dem deutsch-französischen
Kulturfonds ein Förderprogramm für gemeinsame Kulturprojekte in Drittstaaten
initiiert, um die enge deutsch-französische Zusammenarbeit auch im Ausland
sichtbar und erfahrbar zu machen. Diese Projektarbeit wird auch 2018 mit
erhöhen Mitteln weitergeführt.
e) Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die Zusammenarbeit
der Auslandsschulen beider Partnerländer im Rahmen des Deutsch-
Französischen Europäischen Campus Nancy weiterzuentwickeln?
Die für organisatorische Fragen des Auslandsschulwesens in Deutschland und
Frankreich zuständigen Stellen, die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA) und die „Agence pour l'enseignement français à l'étranger“ (AEFE),
verstärken derzeit ihre Zusammenarbeit zum Thema Eurocampus. Konkret sind ein
Schüleraustausch zwischen zwei Eurocampus-Standorten sowie eine
gemeinsame Tagung mit Vertretern aller Eurocampus-Schulen geplant. Beide Projekte
können nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2018 ausgeschrieben und
durchgeführt werden.
f) Welche konkreten neuen Impulse für die zivilgesellschaftlichen
Programme in Drittstaaten, in Europa insbesondere im Rahmen des Deutsch-
Französischen Jugendwerks anlässlich der Feierlichkeiten 100. Jahrestag
des Endes des Ersten Weltkriegs 2018 oder darüber hinaus im Rahmen
der Stärkung der Zivilgesellschaften in Drittstaaten sollen gesetzt
werden?
Unter der Schirmherrschaft des Auswärtigen Amts, des Französischen
Außenministeriums und der „Mission du Centenaire de la Première Guerre mondiale“ wird
das Deutsch Französische Jugendwerk vom 14. bis 18. November 2018 in Berlin
eine internationale Jugendbegegnung anlässlich des Gedenkens an den
hundertsten Jahrestag des Endes des Ersten Weltkriegs organisieren. Hierbei ist die
Teilnahme von etwa 500 Jugendlichen aus Deutschland und Frankreich, aus weiteren
Ländern der Europäischen Union, den EU-Beitrittsländern sowie Ländern der
südlichen wie östlichen Nachbarschaft geplant. Neben weiteren bilateralen
Jugendaustauschprogrammen und zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen der
Jugendarbeit sind auch das Institut Francais sowie der Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge (VdK) und sein französisches Pendant „Office National des
Anciens Combattants“ (ONAC) eng in die Planung und Organisation der
Veranstaltung einbezogen.
Darüber hinaus wird das bewährte Drittstaatenprogramm des Deutsch-
Französischen Jugendwerkes für Südost- und Mittelosteuropa fortgeführt.
Seit diesem Jahr besteht im Rahmen des Programms „Ausbau der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und
Russland“ als Pilotprojekt zudem die Möglichkeit der gemeinsamen
Projektrealisierung von deutsch-französischen Vorhaben mit einem oder mehreren Partnern
in den Zielländern. Außerdem wird auf die Antwort zu Frage 20g) verwiesen.
g) Inwieweit wurde die Teilhabe französischer
Nichtregierungsorganisationen am bestehenden deutschen Programm für die Entwicklung
zivilgesellschaftlicher Projekte in der Östlichen Partnerschaft und Russland
realisiert?
In Umsetzung der Beschlüsse des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 13.
Juli 2017 wurde im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“
in diesem Jahr ermöglicht, gemeinsame deutsch-französische Vorhaben in den
Zielländern durchzuführen. Für 2018 wurden insgesamt 17 deutsch-französische
Projektideen mit einem Antragsvolumen von knapp 1,1 Mio. Euro eingereicht,
von denen voraussichtlich sechs gefördert werden können.
Gemeinsame Ziele im Bereich Inneres
21. Fortschritte im Bereich „Gezielte gemeinsame Maßnahmen für eine
wirksame Behandlung der Flüchtlingskrise im zentralen Mittelmeer“ (Ziel 1 des
DFMR vom 13. Juli 2017)
a) Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die Evaluierungs- und
Begleitsysteme für die EU-Unterstützung der libyschen Küstenwache durch
Ausbildung und Ausstattung gestärkt werden?
Im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurde ein sogenannter
„Monitoring and Advising“ Mechanismus eingerichtet. Zur Umsetzung dieses
Mechanismus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/253 vom
13. Dezember 2017 verwiesen.
b) Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die Synergien zwischen
Netzwerken der deutschen und französischen Verbindungsoffiziere im
Maghreb und in den Sahel-Ländern im Bereich der Grenzverwaltung, der
Bekämpfung illegaler Migration und der Rückkehr verstärkt werden?
In den genannten Regionen sind aktuell in Marokko, Tunesien, Libyen und Niger
Verbindungsbeamte der Bundespolizei eingesetzt.
Nach positiven Erfahrungen im Jahr 2017 wird das Zusammenwirken von
französischen und deutschen Verbindungsbeamten in Marokko 2018 in Form von
zwei gemeinsam organisierten Trainings für die Marokkanische Nationalpolizei
zum Themenkomplex „Dokumenten- und Urkundensicherheit am Flughafen“
fortgesetzt. Weitere einseitige Maßnahmen der Bundespolizei werden regelmäßig
mit den französischen Beamten vor Ort abgestimmt.
In Libyen, Tunesien und Niger bestehen vergleichbare Abstimmungen zu
gemeinsamen Maßnahmen noch nicht.
c) Wie viele französische und deutsche Experten zur Unterstützung der
Gründung einer regionalen Schule zur Ausbildung von Führungskräften
für innere Sicherheit wurden bereitgestellt, aus welchem beruflichen
Hintergrund stammen diese Experten, und welche konkreten Lernziele sind
vorgesehen?
In der Sache hat am 26. Oktober 2017 eine erste bilaterale Abstimmung mit
Vertretern des französischen Innenministeriums stattgefunden. Da die
Abstimmungen noch andauern, wurden bislang keine Experten bereitgestellt.
d) Welche gemeinsame Position vertreten Deutschland und Frankreich im
Hinblick auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts?
Die Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
sind auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen, die Textvorschläge
werden fortlaufend überarbeitet. Frankreich und Deutschland stimmen sich
regelmäßig hinsichtlich der Positionierungen zu den diskutierten Textvorschlägen ab.
22. Fortschritte im Bereich „Maßnahmen zum Schutz der Bürger fortführen“
(Ziel 2 des DFMR vom 13. Juli 2017)
a) Welche konkreten Fortschritte wurden erzielt hinsichtlich der geplanten
Einrichtung eines neuen europäischen Zentrums für Prävention und
Wiedereingliederung von Radikalisierten im Rahmen des
Aufklärungsnetzwerkes gegen Radikalisierung, und welchen konkreten Beitrag haben
Deutschland und Frankreich dazu geleistet?
Als Reaktion auf den deutsch-französischen Vorschlag, das Aufklärungsnetzwerk
gegen Radikalisierung zu einem europäischen Zentrum für
Radikalisierungsprävention weiterzuentwickeln, hat die Europäische Kommission eine hochrangige
Expertengruppe zum Thema Radikalisierung eingerichtet. Sie befasst sich auch
mit der Frage, wie die Strukturen und Initiativen, die sich auf EU-Ebene mit dem
Thema Radikalisierung befassen, weiterentwickelt werden können. Deutschland
und Frankreich bringen sich aktiv in den Diskussionsprozess in der hochrangigen
Expertengruppe der Kommission ein.
b) Welche Ergebnisse hat die Prüfung gemeinsamer Optionen für die
Erfassung europäischer Staatsangehöriger ergeben?
Eine Prüfung gemeinsamer Optionen hat noch nicht stattgefunden. Im „Fahrplan
zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements
einschließlich von Interoperabilitäts-lösungen im Bereich Justiz und Inneres“ des
Rates ist weiterhin vorgesehen, dass die Europäische Kommission Optionen unter
anderem zur Registrierung von Unionsbürgern untersucht. Konkrete Vorschläge
oder Planungen, die einer Prüfung bedürften, sind der Bundesregierung nicht
bekannt. Für die Bundesregierung hat derzeit die Umsetzung und Inbetriebnahme
des Europäischen Einreise-/Ausreisesystems (EES), wie vom Rat und
Europäischen Parlament beschlossen, Priorität.
c) Wurde die deutsch-französische Absichtserklärung für eine
Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit unterzeichnet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was sind deren zentrale Inhalte?
Auf dem Deutsch-Französischen Ministerrat am 13. Juli 2017 wurde vereinbart,
zeitnah eine deutsch-französische Absichtserklärung für eine Zusammenarbeit im
Bereich der Cybersicherheit zu unterzeichnen, um die Stärkung des europäischen
Sicherheitssystems zu gewährleisten. Die Inhalte der Absichtserklärung werden
derzeit erarbeitet.
d) In welchem Stadium befindet sich die geplante Einrichtung eines
deutschfranzösischen Ausbildungsgangs für Polizeikräfte, und welche konkreten
Einsatzszenarien und Fähigkeiten sollen hier vermittelt werden?
Vertreter der Innenministerien Deutschlands und Frankreichs haben sich auf
Arbeitsebene auf Eckpunkte eines regelmäßigen, gemeinsamen
Fortbildungsprogramms für Polizeikräfte verständigt. Dieses soll auf gemeinsame Einsätze in
Drittstaaten, unter anderem im Rahmen von internationalen Polizeimissionen,
vorbereiten. Daneben sollen die Absolventen des Fortbildungsprogramms zu
geeigneten gemeinsamen Einsätzen (etwa Großveranstaltungen,
Versammlungslagen) in Deutschland und Frankreich herangezogen werden. Dabei sind
insbesondere Einsatzmöglichkeiten als Verbindungsbeamte sowie in geschlossenen
Verbänden von Interesse. In einem nächsten Schritt wird eine gemeinsame
Arbeitsgruppe mögliche Inhalte des Fortbildungsprogramms im Einzelnen definieren.
23. Welche konkreten Ergebnisse wurden bislang im Rahmen des Deutsch-
Französischen Integrationsrates erzielt zu den Aspekten gute Praktiken,
Spracherwerb und Vermittlung demokratischer Werte sowie Förderung der
Integration, Chancengleichheit und Bildung und Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements und des sozialen Zusammenhalts?
Der Deutsch-Französische Integrationsrat (DFIR) hat sich am 7. November 2017
in Berlin konstituiert. Die eintägige Auftaktveranstaltung fand in Anwesenheit
der vier Ko-Vorsitzenden sowie der übrigen Mitglieder des DFIR statt. Neben
einem allgemeinen Austausch über die Herausforderungen und Chancen der
Integration in beiden Ländern verabschiedete der Rat sein Arbeitsprogramm für die
nächsten drei Jahre und begann mit der inhaltlichen Arbeit zum ersten
Themenschwerpunkt „Spracherwerb sowie Vermittlung demokratischer Werte“.
Im Arbeitsprogramm wurden darüber hinaus folgende Themenschwerpunkte
festgelegt:
– Bildung und Chancengleichheit;
– Einrichtung einer Orientierungs- und Beratungsstruktur, Vereinfachung
von Verwaltungsprozessen;
– Kurz-, mittel und langfristige Unterbringung: Aufnahmeeinrichtungen,
Stadtpolitik und Stadtteilplanung;
– Wirtschaftliche Inklusion: Integration in den Arbeitsmarkt;
– Bekämpfung von Diskriminierung und Radikalisierung, Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements und Stärkung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts.
Das Arbeitsprogramm sieht zur Arbeitsweise des DFIR vor, dass die
Plenarsitzungen mindestens einmal jährlich im Vorfeld der Deutsch-Französischen
Ministerräte stattfinden. Die Arbeitsstrukturen des DFIR werden derzeit aufgrund der
in der ersten Sitzung geäußerten Vorstellungen geschaffen. Es ist geplant, dass
sich die Mitglieder zu den Themenschwerpunkten in Arbeitsgruppen
organisieren. Die Ergebnisse der Arbeit des DFIR sollen an den Deutsch-Französischen
Ministerrat weitergegeben werden.
24. Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Vorschlags zur Schaffung einer
Sahel-Allianz, einer Plattform mit Europa und internationalen
Entwicklungspartnern für ein verbessertes und erweitertes Eingreifen in die Sahel-
Region, und welche konkreten Beiträge leistet Deutschland?
Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Deutsches und europäisches
Engagement in der Sahel-Zone“ auf Bundestagsdrucksache 19/1372 vom
20. März 2018 verwiesen.
Gemeinsame Ziele und Fortschritte im Rahmen des Sicherheits- und
Verteidigungsrates entsprechend der Erklärung des DFMR vom 13. Juli 2017
25. Welche konkreten weiteren gemeinsamen Impulse haben Deutschland und
Frankreich für den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
Verordnung zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich im Rahmen
des Europäischen Verteidigungsfonds gegeben?
Im Rahmen der Erörterung des Kommissionsentwurfs einer Verordnung zur
industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) in der „Friend of
Presidency Group“ hat Deutschland gemeinsam mit Frankreich und anderen
Mitgliedstaaten gemeinsame Positionen ausgelotet und eingebracht.
26. Wurde die hochrangige Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer gemeinsamen
Vision der deutsch-französischen Rüstungskooperation im Landbereich
eingesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie setzt sich die Arbeitsgruppe zusammen, und gibt es bereits
erste Ergebnisse?
Der deutsch-französische Austausch in Rüstungsfragen ist eng und von einer
hohen Intensität binationaler Aktivitäten (Workshops, Besprechungen, Konferenzen
et cetera) geprägt. So besteht für die in der Gemeinsamen Erklärung zum
Deutsch-Französischen Ministerrat adressierten Bereiche der Landkooperation
seit 2013 eine binationale ministerielle Steuergruppe („Land Systems Roadmap
Group“) auf Referatsebene. Oberhalb der ministeriellen Referatsebene gibt es
etablierte Formate wie die Arbeitsgruppe Rüstungszusammenarbeit/IT-
Angelegenheiten unter Leitung des Abteilungsleiters Ausrüstung und die Arbeitsgruppe
Militärische Zusammenarbeit unter Leitung des stellvertretenden
Generalinspekteurs. Auf Staatssekretärsebene findet regelmäßig ein deutsch-französischer
Lenkungsausschuss statt.
Die durch die gemeinsame Erklärung zum Deutsch-Französischen Ministerrat
intendierte Vision der Rüstungskooperation im Landbereich ist Bestandteil der
Konsultationen innerhalb dieser Formate.
27. Hat Deutschland wie mit Frankreich vereinbart dem Europäischen
Auswärtigen Dienst Satellitenbilder zur Verfügung gestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, zu welchen Lagen, und in welchem Umfang?
Deutschland und Frankreich haben sich mit der Erklärung des Deutsch-
Französischen Ministerrates vom 13. Juli 2017 gemeinsam bereit erklärt, dem
Europäischen Auswärtigen Dienst Zugang zu Satellitenbildern aus den jeweiligen
nationalen Aufklärungssystemen der nächsten Generation zu gewähren. Diese
Systeme sind noch nicht in Nutzung, weshalb noch keine entsprechenden Bilddaten
bereitgestellt wurden.
28. Welche konkreten Fortschritte gibt es hinsichtlich der Begründung einer
Strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Cyberkommandos
Frankreichs und Deutschlands?
Seit dem Deutsch-Französischen Ministerratsbeschluss fanden mehrere
Gespräche auf hoher Ebene zwischen dem französischen Command (COMCYBER) und
dem deutschen Kommando Cyber und Informationsraum (KdoCIR) statt. Beide
Seiten stimmten sich zur weiteren französisch-deutschen Zusammenarbeit in dem
Gebiet Cyber/IT ab.
29. Welche konkreten Projekte sollen im Rahmen einer engeren
Zusammenarbeit bei Forschung und Technik im Verteidigungsbereich gefördert werden,
und in welchem Umfang seitens Deutschlands?
Derzeit werden verschiedene Themen hinsichtlich ihres Kooperationspotenzials
bewertet. Da die gesetzliche Grundlage für das „European Defence Industrial
Development Programme“ (EDIDP) noch nicht vorliegt, kann zu den Förderhöhen
noch keine Aussage getroffen werden.
30. Wie weit ist die Erarbeitung eines gemeinsamen industriellen Fahrplans
fortgeschritten, und was sind die zentralen Ergebnisse insbesondere im Hinblick
auf zu identifizierende Finanzmechanismen?
Die Erarbeitung eines gemeinsamen industriellen Fahrplans und darauf
aufbauender Finanzmechanismen dauert noch an.
31. Welche konkreten Überlegungen hat die Bundesregierung, um die deutschen
und französischen Rüstungsexport-Kontrollrichtlinien zu koordinieren?
Die Bundesregierung tauscht sich mit der französischen Regierung regelmäßig
zur Bewertung von exportkontrollpolitischen Einzelvorhaben aus.
Weiterführende und konkretisierende Überlegungen wird die neue Bundesregierung mit der
französischen Regierung aufnehmen.
32. Wie konkret sollen seitens Deutschlands die Fähigkeiten der multinationalen
G5-Eingreiftruppe durch Ausrüstung und Ausbildung substantiell unterstützt
werden?
Die Bundesregierung unterstützt die G5-Sahel-Eingreiftruppe aus Mitteln der
Ertüchtigungsinitiative mit Ausbildungs-, Ausrüstungs- und
Infrastrukturmaßnahmen.
Konkret sind dies Ausbildungskurse für G5-Sahel-Kräfte an der „Ecole de
Maintien de la Paix“ in Bamako, die Lieferung von 17 Krankenwagen an Mali und von
53 Transportfahrzeugen (Lastkraftwagen, Tieflader, Tankwagen, Gabelstapler,
Kräne) an Niger, infrastrukturelle Unterstützung für ein Hauptquartier der G5-
Sahel-Eingreiftruppe in Niger, Raum- und Innenausstattung sowie
Verbindungsfahrzeuge für das G5-Sahel „Collège de Défense“ in Mauretanien sowie der Bau
einer Landebahn in Gao (Mali).
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung Sicherheitskräfte der Sahel-Staaten
im Zeitraum 2017 bis 2018 im Bereich Training, Polizeiprogramme und
Infrastrukturaufbau.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 52 des Abgeordneten Ottmar von Holtz vom 19. Dezember 2017 auf
Bundestagsdrucksache 19/370 verwiesen.
33. Was ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Schaffung einer binationalen
Einheit militärischer Transportflugzeuge des Typs C-130J und der
Einrichtung eines bilateralen Ausbildungszentrums in Evreux?
Zur Schaffung einer binationalen Lufttransporteinheit mit Transportflugzeugen
des Typs C-130J wurde am 18. Oktober 2017 durch die stellvertretenden
Generalinspekteure das „Chief of Defence-Paper“ gezeichnet. Dieses Dokument bildet
die Grundlage für die weitere Ausgestaltung der deutsch-französischen
Kooperation C-130J und die Erstellung einer noch im Jahr 2018 zu zeichnenden
völkerrechtlichen Vereinbarung über die Aufstellung der gemeinsamen
Lufttransportstaffel.
Die Beschaffung für die sechs durch Deutschland zu beschaffenden
Luftfahrzeuge C-130J einschließlich der Erstausbildung eines Teils des deutschen
Personals wurde am 28. November 2017 durch die offizielle Übergabe des „Letter of
Request“ an die US Regierung begonnen. Die formale Antwort der US-Regierung
in Form des „Letter of Offer and Acceptance“ wird im Mai 2018 erwartet. Zur
Einrichtung eines binationalen Ausbildungszentrums in Évreux wurde am
10. April 2017 durch die Verteidigungsminister ein zwischenstaatliches
Regierungsabkommen über die Modalitäten der Finanzierung der baulichen Anlagen
und der Beschaffung von Ausbildungsmitteln im Rahmen der Kooperation
gezeichnet. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner
Sitzung am 22. März 2017 dem Abschluss dieses Regierungsabkommens
zugestimmt.
Am 22. Juni 2017 sind die Verteidigungsministerien überein gekommen, dass die
im Rahmen des Abkommens vorgesehene Beschaffung des gemeinsamen
Ausbildungszentrums (bauliche Anlagen und Ausbildungsmittel) durch die
französische Beschaffungsbehörde, „Direction générale de l’armement“, im Einklang mit
den französischen Gesetzen und sonstigen französischen Vorschriften nach
Maßgabe des Regierungsabkommens vorgenommen wird.
34. Welche Ergebnisse hat die Prüfung gemeinsamer Möglichkeiten für die
Registrierung von Überschreitungen der EU-Außengrenzen durch EU-Bürger
ergeben?
Sind weitere Schritte geplant, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 22b wird verwiesen.
35. Welche gemeinsamen politischen Maßnahmen haben Frankreich und
Deutschland vorangebracht, um der Bedrohung ausländischer terroristischer
Kämpfer sowie innerhalb der EU radikalisierter Einzelpersonen zu
begegnen?
Die Bedrohung durch ausländische Kämpfer sowie durch innerhalb der EU
radikalisierte Personen sind Herausforderungen, denen die Regierungen von
Frankreich und Deutschland besondere Bedeutung zumessen. Die gemeinsamen
politischen Maßnahmen, mit denen ihnen begegnet werden kann, müssen sich in ein
wirksames Maßnahmenbündel auf EU-Ebene einfügen. Angesichts der anhaltend
hohen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus setzen sich Deutschland
und Frankreich deshalb in allen relevanten internationalen Gremien gemeinsam
dafür ein, die verbleibenden Sicherheitslücken zu schließen, indem die
bestehenden Mittel voll ausgeschöpft, vereinbarte Maßnahmen in der Praxis umgesetzt,
laufende Konsultationen abgeschlossen und neue Instrumente erarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund haben Deutschland und Frankreich in den vergangenen
Monaten insbesondere folgende Initiativen im Rahmen der engen
Zusammenarbeit auf EU-Ebene aktiv vorangetrieben:
– effektiver Schutz der EU-Außengrenzen (neue Frontex-Verordnung,
europäisches „Passenger Name Record“-System, Verordnung zur Errichtung eines
Europäischen Ein-/ Ausreise Systems (EES), Verordnung zur Errichtung
eines Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS))
– Interoperabilität der zentralen EU-Informationssysteme
– Überarbeitung der EU-Cybersicherheitsstrategie und enge Abstimmung in
den laufenden Verhandlungen über den sog. „Rechtsakt zur Cybersicherheit“
(d. h. den Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die „EU-Cybersicherheitsagentur“ (ENISA) und zur Aufhebung
der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der
Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik)
– gemeinsame Impulse zu den Arbeiten der Europäischen Kommission an dem
2017 veröffentlichten neuen Aktionsplan für eine gesteigerte
Abwehrbereitschaft gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare
Sicherheitsrisiken („CBRN-Aktionsplan“), insbesondere mit Blick auf die Stärkung der
Rolle Europols im CBRN-Bereich
– Änderung des Schengener Grenzkodexes in Bezug auf die Wiedereinführung
vorübergehender Binnengrenzkontrollen im Falle einer ernsthaften
Bedrohung für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
– Ausbau des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung zu einem EU-
Zentrum für Radikalisierungsprävention.
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]