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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verdeckte Fahndungen mithilfe des Schengener Informationssystems

Anzahl der jährlich zur verdeckten Kontrolle gemäß des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschriebene Personen und Sachausschreibungen, Nutzung durch Landes- oder Zollbehörden und EU-Staaten, Ausschreibungen mit Terrorismusbezug, Auswertung von Metadaten, Umwandlung der "verdeckten Kontrolle" in eine "verdeckte Registrierung", Benachrichtigung ausgeschriebener Personen, Löschfristen und Kontrolle durch nationale Behörden, Ausschreibungen mittels Fingerabdruck und biometrischer Gesichtsbilder, Ausbau der Counter Terrorism Group<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/99421.02.2018

Verdeckte Fahndungen mithilfe des Schengener Informationssystems

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Anke Domscheit-Berg, Jan Korte, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses erlaubt Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw. „verdeckten Registrierung“ (Bundestagsdrucksachen 18/9762, 18/2070). Sie kann von jedem EU-Mitgliedstaat vorgenommen werden, um Aufschluss über die Reisebewegungen und die Kontakte der Beobachteten zu erhalten. Dabei wird die ausgeschriebene Person nicht festgenommen oder durchsucht. Immer wenn die Betroffenen innerhalb des Schengen-Raums angetroffen werden, erfolgt eine Meldung an diese ausschreibende Behörde. Dabei wird eine Reihe von Daten übermittelt, darunter Ort, Zeit und Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel, Begleitpersonen oder Insassen sowie mitgeführte Sachen. Erfasst werden außerdem die genutzten Transportmittel (darunter auch Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container). Während das Antreffen von Personen lediglich unbemerkt protokolliert wird, können die Sachen auch heimlich durchsucht werden (Bundestagsdrucksache 18/2070).

Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses unterscheiden sich nach Absatz 2 (zur Gefahrenabwehr von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder aufgrund der jeweiligen Polizeigesetze sowie zur Strafverfolgung nach Maßgabe der Strafprozessordnung) sowie nach Absatz 3 (Geheimdienste, die ihre Ausschreibungen gemäß § 17 Absatz 3 BVerfSchG über das Bundeskriminalamt in das SIS II eingegeben) (Bundestagsdrucksache 18/9762, Antwort zu Frage 10).

Als Erwägungsgrund gilt aber auch, wenn eine „Gesamtbeurteilung des Betroffenen“ erwarten lasse, dass auch künftig außergewöhnlich schwere Straftaten begangen würden. Schließlich eröffnet die ebenfalls vorgesehene Nutzung des Artikels 36 im Falle einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ weitere Anlässe für eine „verdeckte Kontrolle“ mithilfe des SIS. Früher mussten für eine solche Ausschreibung im SIS II mehrere schwere Straftaten vorliegen; nach einer Änderung der entsprechenden Artikel genügt nun das Vorliegen einer einzigen solchen Straftat (Bundestagsdrucksache 18/2070, Antwort zu Frage 2).

Die bekanntgewordenen Zahlen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw. „verdeckten Registrierung“ sind nur bedingt vergleichbar, da sie nicht für jedes Jahresende vorliegen, sondern mitunter den Stand vom Herbst anzeigen. Auch differenzieren sie nicht immer zwischen Ausschreibungen nach Artikel 36 Absatz 2 und 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses. Trotzdem wird deutlich, dass die Maßnahme immer öfter genutzt wird (2009: 49 700, 2010: 55 066, 2011: 58 403, 2012: 63 268, 2013: 75 863, 2016: 78 015, 2017: 129 412; siehe Ratsdokument 14260/16, Bundestagsdrucksache 18/2070, Antwort zu Frage 2, Bundestagsdrucksache 18/9974, Antwort zu Frage 10 und Antwort auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 19/775). Die Schengen-Staaten nutzen das Instrument in sehr unterschiedlichem Ausmaß (Bundestagsdrucksache 18/7291, Antwort zu Frage 36). Am 1. Dezember 2015 kamen 44,34 Prozent aller Ausschreibungen aus Frankreich, 14,6 Prozent aus Großbritannien, 12,01 Prozent aus Spanien, 10,09 Prozent aus Italien und 4,63 Prozent von deutschen Behörden.

Neu eingeführt wurde schließlich die Ausschreibung zur „unverzüglichen Meldung“ an die ausschreibende Behörde. Zum 31. Mai 2015 waren von den 49 673 verdeckten Fahndungen im SIS II 319 mit dem Hinweis versehen (Antwort auf die Mündliche Frage 5 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde am 16. Dezember 2015, Plenarprotokoll 18/145). Zum 30. November 2015 waren es 880. Im September 2016 waren 6 100 Personen entsprechend ausgeschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie hat sich die Anzahl der Personenausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte jeweils für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 mit Stichtag 1. Januar angeben)?

2

Inwiefern lässt sich rekonstruieren, in welchem Umfang welche einzelnen Landes- oder Zollbehörden in den erfragten Jahren von Artikel 36 Absatz 2 und 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses Gebrauch gemacht haben?

3

Wie hat sich die Anzahl der Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte jeweils für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 mit Stichtag 31. Dezember angeben)?

4

Was ist der Bundesregierung über neuere Zahlen bekannt, aus denen hervorgeht, welche Schengen-Staaten Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in welchem unterschiedlichen Ausmaß nutzen (Bundestagsdrucksache 18/7291, Antwort zu Frage 36; falls möglich bitte ausweisen nach Artikel 36 Absatz 2 und 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses sowie der Kategorie „unverzügliche Meldung“)?

5

Wie viele der nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses Ausgeschriebenen sind mit der Ausschreibungskategorie „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ergänzt (Ratsdokument 14260/16)?

6

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „Metadaten“ im Rahmen von „Treffern“ im SIS II besser ausgewertet werden sollten (Ratsdokument 5635/1/18)?

7

In welchen Schengen-Staaten wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausschreibung zur „verdeckten Kontrolle“ aus rechtlichen Gründen eine „verdeckte Registrierung“?

8

Wie viele Personen in der Zuständigkeit deutscher Behörden wurden in den erfragten Jahren nach Beendigung der Maßnahme nachträglich darüber benachrichtigt?

9

In wie vielen Fällen wurden deutsche Staatsangehörige, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgeschrieben waren, nach Beendigung der Maßnahme nachträglich darüber benachrichtigt?

10

In wie vielen Fällen unterblieb eine solche Auskunft, nachdem der ausschreibende Mitgliedstaat hierzu keine Zustimmung gab?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mitgliedstaaten beendete Ausschreibungen fristgerecht löschen, wozu die EU-Kommission beklagte, dass nicht mehr relevante Ausschreibungen den betroffenen Personen „Unannehmlichkeiten bereiten und Schäden zufügen könnten“ (COM/2014/0292 final)?

12

Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass es auch bei deutschen Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses an „Verfahren und Kontrollen durch die zuständigen nationalen Behörden“ mangelt?

13

Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten“ (AFIS) bekannt (COM/2016/093 final)?

14

Inwiefern können bei Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses auch biometrische Gesichtsbilder in die Fahndungsnotierung eingegeben werden?

15

Auf welche Weise sollten die Mitgliedstaaten der Counter Terrorism Group (CTG), die laut dem BfV-Präsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen bereits erfolgreich arbeitet (siehe http://gleft.de/26I), diese aus Sicht der Bundesregierung „weiter ausbauen“?

16

Was ist der Bundesregierung über Planungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) bekannt, europäische Inlandsgeheimdienste im Rahmen der CTG zu regelmäßigen Briefings einzuladen (Ratsdokument 5670/18)?

1

Wie viele Personen waren in den erfragten Jahren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?

1

Wie viele Personen waren in den erfragten Jahren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?

1

Wie viele Personen waren in den erfragten Jahren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?

1

Wie viele Personen waren in den erfragten Jahren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?

5

Wie ist diese Kategorie „Aktivität mit Terrorismusbezug“ definiert, und nach welchen Kriterien wird diese in Deutschland vergeben?

5

Welche Mitgliedstaaten werden nach welchem Verfahren im Falle eines „Treffers“ in der Kategorie „Aktivität mit Terrorismusbezug“ informiert, bzw. welche Vorschläge existieren hierzu?

5

Sofern die Ausschreibung der Kategorie „Aktivität mit Terrorismusbezug“ weiterhin „aufgrund mehrerer operationeller und technischer Fragen zurückgestellt“ ist (Ratsdokument 14260/16, S. 10), welche weiteren Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen (bitte die operationellen und technischen Probleme skizzieren)?

13

Welche Schengen-Mitgliedstaaten machen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren?

13

Inwiefern werden dabei neu eingegebene Fingerabdrücke automatisch mit bereits vorhandenen Einträgen abgeglichen?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht das BKA aus seiner Teilnahme an einer Testphase des AFIS-Systems (Bundestagsdrucksache 18/11111, Antwort zu Frage 8)?

14

Wie viele Personen wurden seit Bestehen des Gesichtserkennungssystems (GES) ab 2008 nach Abfragen durch das Bundeskriminalamt jeweils identifiziert (Antwort auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Alexander Ulrich, Bundestagsdrucksache 19/605, bitte für jedes Jahr einzeln darstellen), und wie viele Abfragen/Identifizierungen haben die Bundesländer (Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz) im gleichen Zeitraum vorgenommen?

14

Wie viele Abfragen haben die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Bestehen des beim Bundeskriminalamt zentral geführten Gesichtserkennungssystems vorgenommen (Antwort auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Alexander Ulrich, Bundestagsdrucksache 19/605), und wie viele Personen wurden dabei jeweils identifiziert (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen)?

16

In welchen Ratsarbeitsgruppen wird der Vorschlag behandelt, und wann sollen hierzu Diskussionen erfolgen?

16

Welchen Inhalt hatte ein bereits erfolgt es Briefing der Inlandsgeheimdienste (im Format der Counter Terrorism Group) hinsichtlich des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten?

8

In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) gegenüber Landes- oder Zollbehörden zu einer solchen Benachrichtigung kein Einverständnis erteilt?

8

In wie vielen Fällen wurde über eine solche ausbleibende Unterrichtung eine gerichtliche Zustimmung eingeholt?

8

In wie vielen Fällen haben Gerichte fünf Jahre nach Beendigung der Ausschreibung einem endgültigen Absehen von der Benachrichtigung zugestimmt?

8

Inwiefern wurden nach Beendigung einer Maßnahme alle vorgeschriebenen Löschungen bei ausschreibenden Landes- oder Zollbehörden gegenüber dem BKA bestätigt, bzw. was ist der Bundesregierung zu entsprechenden Verfahrensdefiziten bekannt?

Berlin, den 20. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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