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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabis-Agentur

Eingereichte Anträge beim BfArM zur Erteilung von Importgenehmigungen, Anträge zur Erhöhung der Importmengen, Cannabisanbau in Deutschland ab dem Jahr 2019, Teilnahme an der Begleiterhebung zur Erforschung von Cannabismedizin, Bericht zur Versorgungssituation, Export von medizinischem Cannabis durch Israel<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/105101.03.2018

Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabis-Agentur

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft, das den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen regelt. Bedingung für die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln ist die Einschätzung des behandelnden Arztes, dass diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Einrichtung einer Cannabis-Agentur, die den Anbau für therapeutische Zwecke genehmigt und reguliert. Das Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis für den Zeitraum 2019 bis 2022 ist bereits beendet (http://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:131987-2017:TEXT: DE:HTML&src=0#id1042115-III). In der Zwischenzeit soll der Bedarf an medizinischem Cannabis durch Importe gedeckt werden. Gegen das Ausschreibungsverfahren ist nun ein gerichtliches Verfahren anhängig, welches das Vorhaben, dass spätestens im Jahr 2019 Cannabis in Deutschland angebaut werden soll, offenbar in Gefahr bringen wird (www.lexamed-gmbh.de/pressrelease/2017-11- 07%20WKZ%20Cannabis%20Klage%20gegen%20Bundesrepublik.pdf; OLG Düsseldorf Az.: VII Verg 42/17, vgl. auch: Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/13634).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Anträge zur Erteilung von Importerlaubnissen wurden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit dem 7. September 2017 gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte tabellarisch nach Datum der Erlaubniserteilung, Geltungszeitraum der Lizenz, stattgegebenen Mengen und Cannabissorten pro Lieferant und Herkunftsland des Firmensitzes des Erlaubnisinhabers auflisten)?

2

Wie viele Importerlaubnisinhaber haben seit dem 7. September 2017 aufgrund eines erhöhten Nachfragebedarfs beantragt, die für den Import erlaubten Mengen anzuheben (bitte einzeln nach Datum der Beantragung, stattgegebenen Mengen und Cannabissorten pro Lieferant und Herkunftsland des Firmensitzes des Erlaubnisinhabers auflisten)?

3

Rechnet die Bundesregierung noch damit, dass der Anbau von Cannabis in Deutschland im Sinne der in der Vorbemerkung erwähnten Ausschreibung bis zum Jahr 2019 realisierbar sein wird, insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden gerichtlichen Verfahrens?

Falls nein, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesem Umstand?

4

Wie viele Teilnahmen an der Erhebung auf Grundlage der Verordnung über die Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung – CanBV) hat es seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10. März 2017 gegeben?

5

Welche Diagnosen sind bei der Begleiterhebung angegeben worden (bitte tabellarisch und nach Anzahl aufteilen)?

6

Liegt der Bundesregierung der Bericht zur Versorgung nach § 31 Absatz 6 SGB V des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Versorgungssituation mit Cannabismedizin nun vor (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/13634)?

Was sind die wesentlichen Inhalte des Berichtes, und wo ist dieser veröffentlicht, sofern ein Bericht bereits vorliegt?

7

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Empfehlung für den Export von medizinischem Cannabis der interministeriellen Kommission in Israel unter der Leitung des dortigen Gesundheits- und Finanzministeriums bereits eine konkrete politische Entscheidung Israels zum Export von medizinischem Cannabis entwickelt (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13634)?

Wie ist hier der aktuelle Stand?

Berlin, den 28. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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