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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Predictive Policing in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/123414.03.2018

Predictive Policing in Deutschland

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Katharina Kloke, Pascal Kober, Wolfgang Kubicki, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Einsatz softwaregestützter Prognosetechnologien im Rahmen der Verbrechensvorhersage („Predictive Policing“) spielt eine wachsende Rolle in der Arbeit deutscher Polizeibehörden. Ein Schwerpunkt der Nutzung entsprechender Prognosesoftware lag bis dato insbesondere im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die Landeskriminalämter (LKA) in Bayern und Baden-Württemberg nutzen die kommerzielle Prognosesoftware „PreCobs“ (Pre Crime Observation System), während die Landeskriminalämter in Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit selbst erstellten Systemen arbeiten. Hessen setzt seine Prognosesoftware „KLB-operativ“ mittlerweile im gesamten Bundesland ein.

Das LKA Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, das Programm „Skala“ ab 2018 landesweit zu nutzen (vgl. https://lka.polizei.nrw/artikel/projekt-skala-im-lka-nrw- vorgestellt, letzter Abruf: 8. März 2018). Die Vorhersagesoftwares stützen sich dabei auf kriminologische Theorien, denen zufolge einschlägige Deliktsbegehungen bestimmte Muster aufweisen. Die spezielle Datenanalysesoftware soll anhand der Kerndaten vergangener Straftaten bestimmen, mit welcher Wahrscheinlichkeit es an bestimmten Orten und Zeiten zu Folgetaten kommt, und ein präventives Einschreiten der Polizei ermöglichen.

Seinen Ursprung hat der Ansatz des Predictive Policing in den USA, wo er mittlerweile für verschiedene Deliktsbereiche angewendet wird. Hier werden auch mithilfe des Sammelns von personenbezogenen Daten Risikoprofile einzelner Personen erstellt und in Gefährderlisten, sogenannten Heat Lists, zusammengefasst (vgl. Singlstein, NStZ 2018, 1 (2)). Medienberichten zufolge erwägen verschiedene Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen aber die Ausweitung auf andere Deliktsbereiche wie Kfz-Diebstähle, Raub und Gewerbeeinbrüche (vgl. www.heise.de/newsticker/meldung/Predictive-Policing- Die-deutsche-Polizei-zwischen-Cyber-CSI-und-Minority-Report-3685873.html, letzter Abruf: 8. März 2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Beobachtet die Bundesregierung die Weiterentwicklungen von Predictive Policing im Bereich der Einbruchskriminalität, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus ihren bisherigen Beobachtungen gewonnen?

2

Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Wirksamkeit der polizeilichen Vorhersagesoftware zieht die Bundesregierung aus dem Evaluationsbericht des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu dem Pilotprojekt „Predictive Policing P4“ (vgl. www.mpicc.de/de/forschung/forschungsarbeit/kriminologie/predictive_policing_p4.html, letzter Abruf: 8. März 2018)?

3

Verwenden Sicherheitsbehörden des Bundes softwaregestützte Prognosetechnologien? Wenn ja, welche Behörden sind dies, und in welchen Deliktsbereichen wird welche Analysesoftware eingesetzt?

4

Erwägen Sicherheitsbehörden des Bundes den Einsatz softwaregestützter Prognosetechnologien?

a) Wenn ja, welche Behörden sind dies, und in welchen Deliktsbereichen soll welche Analysesoftware eingesetzt werden? Welche genauen Zeithorizonte kann die Bundesregierung für Testphasen, Einführung, Evaluation etc. entsprechender Software benennen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird von einem Einsatz solcher Software nach Erkenntnissen der Bundesregierung bisher abgesehen?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage könnte der Einsatz softwaregestützter Prognosetechnologien in den Sicherheitsbehörden des Bundes nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgen?

6

Können die Prognosen einer polizeilichen Vorhersagesoftware aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Relevanz haben (z. B. zur Rechtfertigung polizeilicher Eingriffsmaßnahmen oder zur Rechtfertigung der Überwachung eines bestimmten Ortes mittels Videotechnik)?

7

Hat die Bundesregierung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die Bundespolizei Informationen im Umgang mit polizeilicher Prognosesoftware von Sicherheitsbehörden der eingangs erwähnten Bundesländer oder anderer Staaten eingeholt, und wenn ja, welche Software konkret, von wem, und wie bewertet die Bundesregierung diese jeweils?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz von Predictive Policing in den Bundesländern?

9

Haben Treffen zwischen Mitarbeitern von Sicherheitsbehörden des Bundes mit denen aus den Bundesländern oder anderen Staaten zum Zweck des Austausches über polizeiliche Prognosesoftware stattgefunden, oder sind derartige Treffen für die Zukunft in Planung (bitte aufzählen)?

10

Planen einzelne Bundesländer, nach Kenntnis der Bundesregierung, den Einsatz der Prognosesoftware auf weitere Deliktsbereiche auszuweiten? Wenn ja, um welche Bundesländer sowie welche Deliktsbereiche handelt es sich?

11

In welchem Maß erfordert der Einsatz von Prognosesoftware in weiteren Deliktsbereichen aus Sicht der Bundesregierung auch die Erfassung und Analyse personenbezogener Daten? Aus welchen Quellen stammen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die eingesetzten personenbezogenen Daten?

12

Welche personenbezogenen Daten werden von Vorhersagesoftware gespeichert? Wie lange werden die Daten gespeichert? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Speicherung und Nutzung dieser Daten jeweils?

13

Inwieweit hält die Bundesregierung die Erfassung und Analyse personenbezogener Daten im Bereich des Predictive Policings für vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes)?

14

Welche Überlegungen bestehen hinsichtlich einer Zusammenarbeit im Bereich des Predictive Policing der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern?

a) Bestehen Pläne zur Einführung einer bundeseinheitlichen Prognosesoftware, und wenn ja, welche?

b) Bestehen Pläne zur Einführung einer bundeseinheitlichen Verwaltung der Datenbestände der jeweiligen Prognosesoftware der Bundesländer, und wenn ja, welche?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Hersteller der Prognosesoftware zu einer Offenlegung der zugrunde liegenden Algorithmen zu verpflichten? Kennen die Sicherheitsbehörden des Bundes und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Sicherheitsbehörden der Länder, die polizeiliche Vorhersagesoftware verwenden, die zugrunde liegenden Algorithmen und den Quellcode des Programms? Wie werden und wie sollten aus Sicht der Bundesregierung die Qualität und Transparenz der Prognoseentscheidungen sichergestellt werden?

16

Welche Forschungsprojekte im Bereich des Predictive Policing fördert die Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar? Was ist ihr genauer Inhalt? Wie hoch ist die Förderung?

17

Bestehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung Überlegungen, softwaregestützte Prognosetechnologie auch im Rahmen der Rettung von Menschen („Predictive Ambulance“) einzusetzen? Wenn ja, durch welche Behörden, und in welchem Umfang?

Berlin, den 13. März 2018

Christian Lindner und Fraktion

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