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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwangsheirat in Deutschland

Anstieg der Zwangsheiraten seit 2008 und Dunkelziffer, Zusammenfassung aller Registrierungen mit zentraler Anzeige und Strafverfolgung, weitere Gegenmaßnahmen<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

11.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/139622.03.2018

Zwangsheirat in Deutschland

der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte 2011 eine Studie, der zufolge 3 443 Menschen bei 830 Beratungsstellen wegen erfolgter oder angedrohter Zwangsheirat registriert wurden (www.bmfsfj.de/blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheiratung-in-deutschland-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf). Hinzu kommt ein großes Dunkelfeld nicht erfasster Betroffener. Ebenso wird auf die Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ verwiesen (www.ada-schutzhaus.de/Infos-fur-Fachkrafte/Informationen-Zwangsheirat/Zwangsheirat---Ursachen-und-Hintergruende.pdf). Laut Bundeskriminalamt wurden bei der Polizei wesentlich weniger Zwangsheiraten zur Anzeige gebracht. Sie bewegen sich innerhalb einer Spanne von 2012 mit 56 bis 2016 mit 67 Zwangsverheiratungen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/309403/umfrage/polizeilich-erfasste-faelle-von-zwangsheirat-in-deutschland/). Gemäß § 237 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist eine Zwangsheirat eine Straftat. Nach § 237 Absatz 1 StGB wird diese beginnend mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Ebenso wird bestraft, wer nach § 237 Absatz 2 StGB einen Menschen durch „Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.“ Nach § 237 Absatz 3 StGB ist selbst der Versuch strafbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der registrierten Zwangsehen seit 2008 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Dunkelziffer der Zwangsverheiratungen vor?

3

Plant die Bundesregierung angesichts der Differenz zwischen registrierten und polizeilich angezeigten Zwangsverheiratungen, zukünftig alle von den Beratungsstellen, Schulen und Anderen erfassten oder zur Kenntnis gelangten, tatsächlich vollzogenen und angedrohten Zwangsehen zusammenzufassen, zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich zu verfolgen?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisher erfolgten Maßnahmen nur ungenügend greifen und Zwangsheiraten nicht vermeiden oder verringern können?

Wenn ja, ist geplant, aktiv gegen Zwangsheirat vorzugehen?

Berlin, den 19. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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