Zahlen der Asylmigration
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium des Innern (BMI) teilte in seiner Pressemitteilung vom 16. Januar 2018 registrierte Asylgesuche durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Jahren 2015 – 2017 mit. Sie umfassten solche trotz fehlendem gültigen Personaldokument bzw. ohne Nachweis der Identität, vgl. Seite 1 Absatz 1 Satz 1 f (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/ DE/2018/01/asylantraege-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Schutzsuchende
Fragen28
Wie viele (mutmaßlich) Schutzsuchende kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 insgesamt über Deutschlands Grenzen (die Antworten ab hier bitte stets in absoluten Zahlen angeben und prozentual aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, Altersgruppen 0-6 Jahre/ 6-14 Jahre/14-18 Jahre/18-30 Jahre/30-60 Jahre/60+ Jahre, angegebenem Schutzgrund, Jahr der Einreise, gültiges Personaldokument vorhanden, Anteil unbegleiteter Minderjähriger, Anteil Familien)?
Wie viele Menschen dieser Personengruppe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Grenzübertritt registriert, und wie viele davon wurden erst im Inland angetroffen?
Bei wie vielen Menschen dieser Personengruppe ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verbleib unbekannt bzw. wie viele reisten weiter (bitte zusätzlich prozentuale Angabe der Zielländer angeben)?
Wie viele Menschen dieser Personengruppe sind nach Kenntnis der Bundesregierung unerlaubt i. S. d. Aufenthaltsgesetzes eingereist?
Wie viele Menschen dieser Personengruppe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dafür strafrechtlich jeweils verfolgt, angeklagt bzw. verurteilt?
Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt bzw. nach Negativbescheid durch die Asylbehörden ggf. wieder aufgenommen?
Wie viele Menschen wurden vom BAMF trotz fehlendem gültigen Personaldokument bzw. ohne Nachweis der Identität registriert, bezogen auf die auf Seite 1, erster Absatz Satz 1 und 2 der Pressemitteilung des BMI vom 16. Januar 2018?
II. Aufenthaltstitel
Wie vielen Personen aus Frage I.2 wurde der angegebene Schutzgrund anerkannt und infolgedessen ein Aufenthaltstitel zugesprochen (bitte in absoluten Zahlen angeben und prozentual aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, Altersgruppen 0-6 Jahre/6-14 Jahre/14-18 Jahre/18-30 Jahre/30-60 Jahre/60+ Jahre, angegebenem Schutzgrund, Jahr der Einreise, gültiges Personaldokument vorhanden, Anteil unbegleiteter Minderjähriger, Anteil Familien; zusätzlich bitte prozentuale Angabe sortiert nach zugehörigen Vorschriften des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes angeben)?
Wie vielen Personen dieser Gruppe aus Frage 1 wurde ein anderer als der angegebene Schutzgrund zugesprochen und in Folge dessen wiederum ein Aufenthaltstitel erteilt (zusätzlich bitte prozentuale Angabe sortiert nach zugehörigen Vorschriften des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes angeben)?
Wie vielen Personen dieser Gruppe aus Frage 1 wurde kein Schutzgrund zugesprochen und auch kein Aufenthaltstitel oder ein sonstiges Abschiebehindernis zuerkannt?
a) Wie viele Menschen dieser Untergruppe verließen nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland freiwillig (bitte zusätzlich prozentuale Angabe der Zielländer angeben)?
b) Wie viele Menschen dieser Untergruppe haben eine Pflicht zur Ausreise und konnten abgeschoben werden (bitte zusätzlich prozentuale Angabe der Zielländer angeben)?
c) Wie viele Menschen dieser Untergruppe befinden sich noch vollziehbar ausreisepflichtig in Deutschland?
d) Wie viele Menschen dieser Untergruppe befinden sich in einem anhängigen Widerspruchsverfahren bzw. hatten in der Vergangenheit ein solches eingeleitet, ggfls. mit welchem Ergebnis?
Wie vielen Menschen dieser Personengruppe wurde kein Schutzgrund anerkannt, jedoch dennoch ein Aufenthaltstitel bzw. eine Aussetzung der Abschiebung erteilt (zusätzlich bitte prozentuale Angabe sortiert nach zugehörigen Vorschriften des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes angeben)?
Wie viele Menschen dieser Personengruppe befinden sich noch in der Antragsprüfung?
Wie viele Anträge wurden aufgrund von § 33 des Asylgesetzes (AsylG) eingestellt (bitte zusätzlich prozentuale Angabe und differenziert nach Einstellungsgrund gemäß § 33 Absätze 2 und 3 des AsylG angeben)?
III. Familiennachzug
In wie vielen Fällen aus Ziffer II. 8. wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Familiennachzug beantragt (bitte in absoluten Zahlen angeben und prozentual nach Geschlecht, Herkunftsland, angegebenem Schutzgrund, Jahr der Einreise, gültiges Personaldokument vorhanden, Anteil unbegleiteter Minderjährige aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle wurde Familiennachzug genehmigt?
Wie viele dieser Personen reisten nach Kenntnis der Bundesregierung auch tatsächlich auf diese Weise in die Bundesrepublik Deutschland ein (bitte zusätzlich durchschnittliche Anzahl an Zuziehenden pro Erst-Schutzsuchenden angeben)?
In wie vielen Fällen aus Frage 14 ist oder war ein Widerspruchsverfahren anhängig (bitte zusätzlich prozentuale Angabe der Erfolgsquote aus Sicht der Antragsteller angeben)?
Welche Kosten entstehen Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung entweder direkt aufgrund des Nachzugs (z. B. bei Bedürftigkeit) oder aber indirekt aufgrund von Rechtsverfolgungskosten?
IV. Unbegleitete Minderjährige
In wie vielen Fällen aus den Fragen 8 und/oder 14 wurde bei Minderjährigen Schutzsuchenden bzw. Nachziehenden eine Altersüberprüfung veranlasst (bitte in absoluten Zahlen angeben und prozentual nach Geschlecht, Herkunftsland, angegebenem Schutzgrund, Jahr der Einreise, gültiges Personaldokument vorhanden aufschlüsseln; zusätzlich bitte die der Durchschnittskosten pro Untersuchung angeben)?
a) In wie vielen Fällen hiervon wurde eine behauptete Minderjährigkeit abgelehnt?
b) In wie vielen Fällen hatte eine solche Ablehnung strafrechtliche, sozialrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen?
V. Strafrecht
Wie viele sonstige strafrechtliche Ermittlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – jenseits von Tatbeständen, welche bereits durch illegalen Grenzübertritt selbst verwirklicht werden – gegen Personen aus den Fragen 1, 8 und 14 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen angeben und prozentual aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, angegebenem Schutzgrund, Jahr der Einreise, gültiges Personaldokument vorhanden, betroffene Straftatbestände aufschlüsseln)?
Wie viele solcher Ermittlungen führten zu einer Verurteilung (bitte zusätzlich prozentuale Angabe der verwirklichten Tatbestände angeben)?
Wie viele solcher Verurteilungen führten zu Konsequenzen im Asyl- oder Aufenthaltsstatus?
Gegebenfalls welche Konsequenzen?
VI. Sozialkosten
Welche jährlichen Kosten verursachen nach Kenntnis der Bundesregierung die Personenkreise aus den Fragen 1, 8, 14 und 20 jeweils auf der Ebene der zuständigen Ressorts für Sozialleistungen (inklusive Unterkunft), Betreuung (u. a. Dolmetscher), Gesundheitsversorgung, Bildung (u. a. Sprachkurse), Verwaltung, Rechtsverfolgung, Inhaftierung und ggf. Rückführung (bitte soweit möglich nach vorgenannten Personenkreisen differenzieren)?