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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Kraftstoffausfuhren der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine und Behandlung der Erlöse aus der treuhänderischen Verwaltung

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

31.08.2026

Aktualisiert

04.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/777031.08.2026

Kraftstoffausfuhren der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine und Behandlung der Erlöse aus der treuhänderischen Verwaltung

der Abgeordneten René Springer, Georg Schroeter, Kay-Uwe Ziegler, Enrico Komning, Volker Scheurell, René Bochmann, Stefan Keuter, Thomas Ladzinski, Wolfgang Wiehle, Udo Hemmelgarn, Rainer Rothfuß, Alexis Giersch, Rainer Groß und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder ist der zentrale Versorgungsbetrieb für Kraftstoffe in Berlin und Brandenburg. Nach Angaben des Unternehmens stellt die PCK 90 Prozent der Versorgung mit Benzin, Kerosin, Diesel und Heizöl in beiden Bundesländern sicher (vgl. www.pck.de). Die Anteile der Rosneft-Gruppe an der Raffinerie stehen seit September 2022 unter treuhänderischer Verwaltung der Bundesnetzagentur nach dem Energiesicherungsgesetz. Die Bundesregierung ist damit im Hinblick auf diese Anteile nicht nur Beobachterin des Marktgeschehens, sondern über die Fachaufsicht in die Verwaltung der PCK eingebunden.

Auf vier Schriftliche Fragen des Fragestellers René Springer zu Kraftstoffausfuhren aus Schwedt in die Ukraine (Bundestagsdrucksache 21/7434, Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 58, 59, 60, 61) hat die Bundesregierung keine Mengen-, Anteils- oder Zeitangaben mitgeteilt. Sie hat auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Anteilseigner verwiesen und ergänzt, aus deutschen Raffinerien würden in der Regel marginale Mengen direkt in die Ukraine exportiert. Eine Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsanspruch und den geltend gemachten Geheimhaltungsinteressen enthalten die Antworten nicht; die Möglichkeit einer Übermittlung in eingestufter Form über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages wird nicht erörtert. Auch die Frage nach der Behandlung der auf die treuhänderisch verwalteten Anteile entfallenden Gewinne wurde nicht beantwortet.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begrenzen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter den Informationsanspruch des Deutschen Bundestages, entbinden die Bundesregierung aber nicht von einer im Einzelfall begründeten Abwägung und von der Prüfung, ob eine Auskunft in aggregierter oder eingestufter Form möglich ist (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/es20171107_2bve000211.html?nn=68080).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 in der PCK Raffinerie GmbH hergestellte Kraftstoffe in die Ukraine ausgeführt (bitte nach Kalenderjahr, Kraftstoffart und Menge in Tonnen aufschlüsseln)?

2

Welchen Anteil an der in Schwedt insgesamt hergestellten Kraftstoffmenge machten die in Frage 1 erfragten Ausfuhren aus (bitte in Prozent je Kalenderjahr angeben)?

3

Welche Mengen an Mineralölerzeugnissen der Warennummer 2710 wurden ausweislich der Außenhandelsstatistik in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 sowie im ersten Halbjahr 2026 aus Deutschland in die Ukraine ausgeführt (bitte nach Kalenderjahr und Warenuntergruppe in Tonnen aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung geprüft, ob nach Kalenderjahren aggregierte Mengenangaben Rückschlüsse auf einzelne Lieferbeziehungen zulassen, und mit welchem Ergebnis?

5

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die zu Frage 1 erbetenen Angaben in eingestufter Form über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bereitgestellt werden können (bitte Zeitpunkt und Ergebnis der Prüfung angeben, andernfalls begründen, weshalb eine solche Prüfung unterblieben ist)?

6

Wurden Lieferungen von Kraftstoffen aus deutschen Raffinerien in die Ukraine seit dem 1. Januar 2023 mittelbar oder unmittelbar aus Mitteln des Bundes, aus der Ukraine-Fazilität oder sonstigen Programmen der Europäischen Union, aus Hilfs- oder Wiederaufbauprogrammen oder über Exportkreditgarantien des Bundes finanziert oder abgesichert (bitte nach Instrument, Kalenderjahr und Volumen aufschlüsseln)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Abnehmer dieser Lieferungen ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, und falls nein, hat sie entsprechende Erkenntnisse eingeholt?

8

Wie werden die auf die treuhänderisch verwalteten Anteile der Rosneft-Gruppe entfallenden Gewinne seit Anordnung der Treuhandverwaltung verwendet (bitte je Geschäftsjahr angeben, ob und in welcher Höhe ausgeschüttet, thesauriert, eingefroren oder auf Sperrkonten geführt)?

9

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Handhabung, und welche Anordnungen oder Auflagen bestehen insoweit gegenüber der Treuhänderin?

10

Welche Berichtspflichten bestehen zwischen der Bundesnetzagentur als Treuhänderin und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hinsichtlich der Absatzmärkte und Bestimmungsländer der von der Rosneft Deutschland GmbH veräußerten Mineralölprodukte?

11

Liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus diesen Berichtspflichten Angaben zu Ausfuhren in die Ukraine vor (bitte Zeitraum und Detaillierungsgrad angeben)?

12

Waren der Bundesregierung Art, Umfang und Bestimmungsland der Kraftstoffausfuhren aus Schwedt bekannt, und falls nein, aus welchen Gründen hat sie hierzu keine Erkenntnisse eingeholt?

13

Verfügt die Bundesregierung über eigene, von den Angaben der PCK Raffinerie GmbH unabhängige Erkenntnisse zum Anteil der Schwedter Produktion an der Deckung der Kraftstoffnachfrage in Berlin und Brandenburg, und wie hoch war dieser Anteil in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 (bitte in Prozent und nach Kraftstoffart angeben)?

14

Welche Auswirkungen haben Ausfuhren aus Schwedt nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Verfügbarkeit von Kraftstoffen im Liefergebiet der Raffinerie (bitte begründen und dabei auf regionale Logistik- und Lagerkapazitäten eingehen)?

15

Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 geprüft, ob Ausfuhren aus der PCK Raffinerie GmbH die Versorgungssicherheit im Liefergebiet beeinträchtigen können (bitte Zeitpunkt, Anlass und Ergebnis der Prüfung angeben)?

16

Welche Instrumente stünden der Bundesregierung nach dem Energiesicherungsgesetz im Fall einer Beeinträchtigung der regionalen Versorgungssicherheit zur Verfügung, und unter welchen Voraussetzungen käme deren Anwendung in Betracht?

Berlin, den 27. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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