BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirkung und Mängel von Energieausweisen für Gebäude

Erfahrungsberichte aller Bundesländer, Vorgaben der Bundesregierung zur Erstellung und Vereinheitlichung, Veröffentlichung, Aussagekraft der Stichprobenkontrollen, Verlässlichkeit der Angaben zu Gebäuden und Energieverbrauch bzw. -bedarf in Energieausweisen, Qualität und Angemessenheit der Modernisierungsempfehlungen, Wirksamkeit betr. Energieeinsparung, Verbesserungsbedarf und Schlussfolgerungen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/146822.03.2018

Wirkung und Mängel von Energieausweisen für Gebäude

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kosten für Warmwasser und Heizung sind ein wesentlicher Faktor bei den Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter wie auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit dieser Posten bei der Immobilienwahl ausreichend berücksichtigt werden kann, sind verlässliche und transparente Informationen über den Energieverbrauch notwendig. Ein wichtiges Instrument dafür ist der Gebäudeenergieausweis, auch wenn hierzulande die parallele Existenz von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen Vergleichbarkeit und Aussagekraft schmälern.

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt vor, dass für jedes Gebäude ein Energieausweis ausgestellt und allen vorgelegt werden muss, die an Nutzung oder Kauf eines Gebäudes interessiert sind. Um Einsatz und Wirkung von Energieausweisen evaluieren zu können, schreibt die EnEV 2014 vor, dass die Kontrollbehörden regelmäßig Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durchführen müssen. Die Stichproben müssen jeweils einen statistisch signifikanten Prozentanteil aller in einem Kalenderjahr neu ausgestellten Energieausweise erfassen. Die Länder sind laut EnEV 2014 verpflichtet, der Bundesregierung erstmals zum 1. März 2017 und danach alle drei Jahre über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen zu berichten (vgl. §§ 26d und 26f EnEV 2014).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Liegen der Bundesregierung die Erfahrungsberichte nach § 26f der geltenden Energieeinsparverordnung aus allen 16 Bundesländern vor?

Wenn nein, warum nicht?

2

Hat die Bundesregierung den Ländern Vorgaben zur Erstellung und Vereinheitlichung der Erfahrungsberichte gemäß § 26f EnEV 2014 gemacht?

Wenn nein, warum nicht?

3

Hat die Bundesregierung die vorliegenden Erfahrungsberichte der Länder veröffentlicht?

Falls ja, wo sind die Berichte einsehbar?

Falls nein, warum nicht, und wann wird sie die Berichte veröffentlichen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Länder hinsichtlich Anzahl und Zeitraum der Stichproben, und für wie aussagekräftig hält die Bundesregierung die Stichprobenkontrollen insgesamt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Verlässlichkeit der einzelnen Angaben zu Gebäuden und Energieverbrauch bzw. Energiebedarf in Energieausweisen anhand der Länderberichte?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität und Angemessenheit der in den Energieausweisen enthaltenen Modernisierungsempfehlungen vor dem Hintergrund der u. a. in der Energieeffizienzstrategie Gebäude genannten energie- und klimapolitischen Ziele eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Energieausweisen hinsichtlich der Energieeinsparung im Gebäudesektor, und welche Belege führt die Bundesregierung für ihre Beurteilung an?

8

Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Vorgaben für Energieausweise wie auch für deren Ausstellungspraxis nach der ersten Runde der Evaluation durch die Länder (bitte einzeln begründen)?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten der Länder über die Stichprobenkontrollen von Energieausweisen für eine mögliche Verbesserung der Ausweise und für ihre Effizienzpolitik im Gebäudebereich insgesamt?

10

Wann und wie will die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Vorgaben für Energieausweise wie auch für die Effizienzpolitik im Gebäudebereich insgesamt im Rahmen von gesetzlichen Regelungen umsetzen (bitte nach betreffender Regelung, jeweiliger Maßnahme und Zeitplan aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen