Die Erhebung der Umsatzsteuer in Deutschland
des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Umsatzsteuer gehört als Verkehrssteuer zu den indirekten Steuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die die Einkommensverwendung der Verbraucher besteuert. Sie wirkt wie eine zweite, proportionale Einkommensteuer auf das bereits einmal bei seiner Entstehung direkt belastete Einkommen (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Nr. 57/05). Gemäß § 12 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage und ermäßigt sich auf 7 Prozent in den in § 12 Absatz 2 UStG genannten Fällen.
Der Bundesrechnungshof unterrichtete das Parlament und die Bundesregierung am 28. Juni 2010 mit einem Sonderbericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum ermäßigten Umsatzsteuersatz. In dem Bericht führte er zahlreiche Beispiele unterschiedlicher Leistungen und Güter auf, um die aktuellen Defizite und Schwachstellen bei den Ermäßigungstatbeständen deutlich zu machen.
Als Beispiele wurden u. a. der ermäßigte Steuersatz für „Außer-Haus-Umsätze“, der Verkauf von Feinschmeckerprodukten und Heimtierfutter genannt. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes waren die Ermäßigungen häufig nicht mehr zeitgemäß und in sich widersprüchlich, nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand umzusetzen und zu kontrollieren sowie vom Regelsteuersatz vielfach nicht klar abgrenzbar (vgl. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Chancen zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens, S. 7 f., 16. Januar 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Steht nach Ansicht der Bundesregierung die Umsatzsteuer, die von jedem Bürger in gleicher Höhe zu zahlen ist, in Einklang mit dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit?
Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, die Umsatzsteuer zu senken und damit gerade Geringverdiener zu entlasten?
Wie hoch waren die Einnahmen aus der Umsatzsteuer im Jahr 2017? In welchem Maß trugen der Normalsteuersatz und der ermäßigte Steuersatz hierzu bei?
Inwieweit hat die Bundesregierung die oben genannten Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes gewürdigt, und welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?
Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, nach der nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel, Babynahrung und Energie dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent unterliegen?
Wenn nein, wie ist diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Milch und Milcherzeugnissen mit ermäßigtem Steuersatz auf der einen Seite sowie Milchmischgetränken, die zu mehr als einem Viertel aus Fruchtsaft bestehen, und pflanzlichen Milchersatzprodukten wie Sojamilch, welche voll besteuert werden, auf der anderen Seite?
Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Besteuerung von Tiernahrung (7 Prozent) und Babynahrung (19 Prozent)?