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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/754)

Nichtzulässigkeit der Indexierung gem. EU-Verordnung Nr. 883/2004: Beschlussfassung über die Verordnung im Rat, deutsches Abstimmungsverhalten und Auswirkungen, Gegenstimmen, weitere Familienleistungen der Verordnung, jährliche Ausgaben, Reaktion der EU-Kommission auf die Aufforderungen der Bundesregierung zur Indexierung, "Fairness" der derzeitigen Regelung, Schritte zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/161411.04.2018

Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben

des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Kindergeld für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben“ auf Bundestagsdrucksache 19/754 auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, wonach eine Indexierung des Kindergeldes nicht zulässig sei.

Laut der Antwort der Bundesregierung ist die Europäische Kommission mit Kabinettsbeschluss vom 12. April 2017, „durch Schreiben vom 13. Februar 2017 und 27. Juli 2017 sowie in verschiedenen Ratssitzungen aufgefordert worden, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, der eine Indexierung ermöglicht“.

Laut Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (PE 6-3000-40/18) dürfte eine Indexierung allenfalls dann möglich sein, wenn sie in tatbestandlicher Sicht nicht nur Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten erfasst, sondern auch Inländer.

Laut jüngsten Pressemeldungen stößt die Bundesregierung mit der Indexierung des Kindergelds bei der EU-Kommission auf taube Ohren (www.welt.de/politik/deutschland/article174826472/Kindergeld-EU-lehnt-Reform-der-Zahlungen-ins-Ausland-ab.html). Die EU-Kommission lehnt eine Reform des Kindergelds ab. „Es gehe um Menschen, die arbeiten und die gleichen Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen“, sagte die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Es gebe keinen Grund, warum sie weniger erhalten als jeder andere. ‚Das sind die Regeln der Fairness, die wir alle in Europa vereinbart haben.‘“ (www.welt.de/politik/deutschland/article174826472/Kindergeld-EU-lehnt-Reform-der-Zahlungen-ins-Ausland-ab.html). Die Lebenshaltungskosten für Kinder, die in anderen EU-Ländern leben und in die Schule gehen, sind jedoch oft deutlich niedriger als in Deutschland (www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/EU-Kommission-lehnt-Kindergeld-Reform-ab). Eltern, die in Deutschland arbeiten und ihre Kinder groß ziehen müssen mehr Geld aufwenden als Eltern, die in Deutschland arbeiten, aber in Ländern ihre Kinder großziehen, die deutlich niedrigere Lebenshaltungskosten haben. Das ist nach Auffassung der Fragesteller ebenfalls eine Regel der Fairness, die entgegen dem Argument der EU-Kommissarin zu beachten ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wann erfolgte im Rat die Beschlussfassung über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004?

2

Wer nahm für die Bundesregierung an der Abstimmung über die Verordnung teil?

3

Wer war der verantwortliche Bundesminister?

4

Wie stimmte der Vertreter der Bundesregierung in der in Frage 1 genannten Ratssitzung über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ab?

a) Falls die Bundesregierung mit ja stimmte, war ihr dabei bewusst, dass dem deutschen Gesetzgeber dadurch die Möglichkeit genommen würde, eine Indexierung des Kindergeldes vorzunehmen?

b) Falls der Bundesregierung bewusst war, dass dem deutschen Gesetzgeber dadurch die Möglichkeit genommen würde, eine Indexierung des Kindergeldes vorzunehmen, warum hat sie im Rat zugestimmt?

c) Falls der Bundesregierung dieser Umstand bei der Abstimmung nicht bewusst war, zu welchem Zeitpunkt ist ihr deutlich geworden, dass eine Indexierung des Kindergeldes durch den deutschen Gesetzgeber nicht mehr möglich ist?

5

Gab es Ratsmitglieder, die im Rat gegen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 stimmten?

Wenn ja, welche Ratsmitglieder waren das, und wie wurde die Ablehnung im Einzelnen begründet?

6

Welche jährlichen Ausgaben sind seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dadurch entstanden, dass Kindergeld an im Ausland lebende Kinder von Ausländern gezahlt wurde (bitte für jedes Jahr als Gesamtsumme darstellen)?

7

Welche jährlichen Ausgaben sind seit 2000 bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 dadurch entstanden, dass Kindergeld an im Ausland lebende Kinder von Ausländern gezahlt wurde (bitte für jedes Jahr als Gesamtsumme darstellen)?

8

Welche weiteren Familienleistungen unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit?

9

Welche Familienleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 auf

a) ausländische und

b) deutsche Konten

überwiesen (bitte jährlich für jede in Frage kommende Familienleistung separat aufschlüsseln)?

10

Wie hoch sind die jährlichen Überweisungen der Bundesfinanzkassen an Privatpersonen (bitte für die Jahre 2010 bis 2017 getrennt nach deutschen und ausländischen Konten aufführen)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste in ihrer Ausarbeitung PE 6-3000-40/18?

a) Wenn ja, hält die Bundesregierung unter diesen Umständen an einer Indexierung des Kindergeldes fest?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

In welcher Form und mit welchen Argumenten hat die Europäische Kommission auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aufforderungen der Bundesregierung zur Indexierung jeweils reagiert?

a) Gab es gegen diese Aufforderungen Widerspruch von anderen Ratsmitgliedern?

b) Wenn ja, von welchen Staaten, und mit welchen Argumenten?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommissarin Marianne Thyssen, wonach die derzeitige Regelung „Regeln der Fairness“ seien, unter Berücksichtigung, dass Eltern, die ihre Kinder außerhalb Deutschlands in Ländern mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten großziehen, aber hier arbeiten, geringere Kosten als Eltern haben, die in Deutschland ihre Kinder großziehen?

a) Wenn ja, inwiefern steht das nicht im Widerspruch zur Aufforderung der Bundesregierung an die EU-Kommission, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, der eine Indexierung ermöglicht?

b) Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung diese Auffassung nicht?

14

Welche formalen Möglichkeiten hat die Bundesregierung im Rahmen der EU-Verträge, eine Änderung des europäischen Koordinierungsrechts zu erwirken?

15

Welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung als nächstes in dieser Sache zu unternehmen, und wann erfolgen sie?

Berlin, den 27. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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