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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten, Flüchtlingen und Asylberechtigten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/178520.04.2018

Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten, Flüchtlingen und Asylberechtigten

der Abgeordneten Linda Teuteberg, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Katharina Kloke, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Debatte über den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist Gegenstand intensiver politischer Debatte. Nach der Aussetzung des Familiennachzuges zum 17. März 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7645) und der Schaffung einer Übergangsregelung durch das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten (Bundestagsdrucksache 19/586) soll bis zum 31. Juli 2018 eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden. Einen ersten Vorschlag hierzu hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Abstimmung den beteiligten Ressorts zugeleitet.

Nach Einschätzung der Fragesteller ist grundsätzlich eine Einschränkung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte sinnvoll. Allerdings liegen gegenwärtig nur wenige, sich zum Teil deutlich widersprechende Einschätzungen vor, in welchem Umfang bei Gewährung von Familiennachzug mit einem weiteren Zuzug zu rechnen wäre. Vor diesem Hintergrund ist für eine informierte politische und gesellschaftliche Debatte die Information über bisherige Erfahrungen mit Familiennachzug sinnvoll.

Dazu geben einerseits die Erfahrungen aus dem begrenzten Zeitraum der Gültigkeit des Anspruchs auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtige wertvolle Hinweise sowie andererseits Erfahrungen mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG) sowie Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes aus den gleichen Herkunftsländern.

Bei der Beantwortung der Anfrage bitten die Fragesteller darum, sofern auf die Herkunftsländer Bezug genommen wird, jeweils die konkreten Angaben zu den zehn Herkunftsländern anzuführen, aus denen aktuell die meisten in Deutschland aufhältigen subsidiär Schutzberechtigten stammen. Die übrigen Herkunftsländer können unter „Sonstige“ subsumiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Einschätzung der Bundesregierung

Fragen24

1

Wie viele Personen würden nach Einschätzung der Bundesregierung ungefähr zusätzlich in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn die Regelung für den Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter wieder in der Form hergestellt würde, wie sie vor dem 17. März 2016 galt?

2

Sofern die Bundesregierung hierzu keine Einschätzung vorgenommen hat, wie schätzt sie grundsätzlich die Dimensionen und die Relevanz eines möglichen Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte ein, und in welchem Umfang erwartet sie grundsätzlich zusätzliche Belastungen für Staat und Gesellschaft?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung des „Sogeffektes“ ein, das heißt die Zunahme von Fluchtbewegungen insbesondere von Einzelpersonen, mit dem Ziel, nach Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter weitere Angehörige über den Familiennachzug nach Deutschland zu holen, wenn die Regelung für den Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter wieder in der Form hergestellt würde, wie sie vor dem 17. März 2016 galt?

4

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von der weiteren Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte betroffen, und wie viele subsidiär Schutzberechtige haben bereits einen Antrag auf Familiennachzug gestellt bzw. einen solchen vor Gericht geltend gemacht (soweit möglich bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Personen würden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt zusätzlich nach Deutschland einreisen, wenn den bisher gestellten Anträgen stattgegeben würde, und wie hoch ist die Zahl der Angehörigen, die je Antragsteller aus dem jeweiligen Herkunftsland nach Deutschland einreisen würden?

6

Wie viele subsidiär Schutzberechtigte halten sich gegenwärtig insgesamt in Deutschland auf, und wie viele von diesen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ohne familiäre Angehörige nach Deutschland gelangt (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen, d. h. unter 11 Jahre, 11 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 45 Jahre, 45 bis 60 Jahre, über 60 Jahre, aufschlüsseln)?

7

Wie hoch war im Zeitraum seit dem 17. März 2016 der Anteil der Asylanträge, die zur Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten führten (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen angeben)?

8

Wie viele Asylanträge sind gegenwärtig noch in Bearbeitung, und wie ist die demografische Struktur der Antragsteller (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

9

Wie hoch war die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten, die im Zeitraum zwischen der Ausweitung des Rechts auf Familiennachzug auf subsidiär Schutzberechtigte am 1. Dezember 2013 und der Aussetzung des Rechtsanspruchs zum 17. März 2016 einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben (bitte nach Jahr ihrer Einreise und Herkunftsland aufschlüsseln), und wie hoch war der Anteil der Antragsteller an allen subsidiären Schutzberechtigten an den zu diesem Zeitpunkt in Deutschland anerkannten subsidiär Schutzberechtigen aus den jeweiligen Herkunftsländern?

10

Wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt, abgelehnt oder sind gegenwärtig noch in Bearbeitung (bitte nach Quartal der Antragstellung, in absoluten Zahlen und relativ zu allen Anträgen nach Herkunftsland aufschlüsseln)?

11

Wie viele Familienangehörige sind dadurch je Quartal nach Deutschland gelangt, und wie hoch war die Zahl der nachziehenden Angehörigen dabei jeweils im Verhältnis zu der Zahl der genehmigten Anträge (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Quartal der Antragstellung und Herkunftsland aufschlüsseln)?

12

Wie ist die Struktur der Verwandtschaftsverhältnisse im Verhältnis zur demografischen Struktur der erfolgreichen Antragsteller (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

13

Wie hoch ist die Zahl der erfolgreichen Antragsteller sowie Angehöriger, die seither Deutschland wieder verlassen haben, und wie viele leben gegenwärtig noch in Deutschland (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

14

Wie hoch war der Anteil der erfolgreichen Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht auf Sozialleistungen angewiesen waren (bitte nach Herkunftsland in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln), und wie hoch war die Zahl der Angehörigen, die über den Familiennachzug in der Folge aus den jeweiligen Herkunftsländern nach Deutschland gelangten (bitte unter Berücksichtigung der Verwandtschaftsverhältnisse angeben)?

15

Wie viele Personen haben im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis 16. März 2016 bzw. seit dem 17. März 2017 einen Antrag auf Familiennachzug gestellt, die als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. § 3 AsylG anerkannt waren, und wie hoch ist der Anteil der Antragsteller an allen GFK-Flüchtlingen aus den jeweiligen Herkunftsländern?

16

Wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt, abgelehnt oder sind gegenwärtig noch in Bearbeitung (bitte nach Quartal der Antragstellung, in absoluten Zahlen und relativ zu allen Anträgen nach Herkunftsland aufschlüsseln)?

17

Wie viele Familienangehörige sind dadurch nach Deutschland gelangt, und wie hoch war die Zahl der nachziehenden Angehörigen dabei jeweils im Verhältnis zu der Zahl der genehmigten Anträge (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Herkunftsland aufschlüsseln)?

18

Wie ist die Struktur der Verwandtschaftsverhältnisse im Verhältnis zur demografischen Struktur der erfolgreichen Antragsteller (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

19

Wie hoch ist die Zahl der erfolgreichen Antragsteller sowie Angehöriger, die seither Deutschland wieder verlassen haben, und wie viele leben gegenwärtig noch in Deutschland (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

20

Wie viele Personen haben im Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis 16. März 2016 bzw. seit dem 17. März 2017 einen Antrag auf Familiennachzug gestellt, die als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt waren, und wie hoch ist der Anteil der Antragsteller an allen Asylberechtigten aus den jeweiligen Herkunftsländern?

21

Wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt, abgelehnt oder sind gegenwärtig noch in Bearbeitung (nach Quartal der Antragstellung, in absoluten Zahlen und relativ zu allen Anträgen nach Herkunftsland)?

22

Wie viele Familienangehörige sind dadurch nach Deutschland gelangt, und wie hoch war die Zahl der nachziehenden Angehörigen dabei jeweils im Verhältnis zu der Zahl der genehmigten Anträge (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Herkunftsland aufschlüsseln)?

23

Wie ist die Struktur der Verwandtschaftsverhältnisse im Verhältnis zur demografischen Struktur der erfolgreichen Antragsteller (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

24

Wie hoch ist die Zahl der erfolgreichen Antragsteller sowie Angehöriger, die seither Deutschland wieder verlassen haben, und wie viele leben gegenwärtig noch in Deutschland (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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