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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligung der Bundespolizei an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetz

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/190927.04.2018

Beteiligung der Bundespolizei an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetzes

der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Jochen Haug, Dr. Bernd Baumann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Ende 2012 gingen immer wieder Meldungen über erhebliche Sicherheitslücken an deutschen Flughäfen durch die Medien. Die EU-Kommission verklagte die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Bundesregierung nicht ausreichend Maßnahmen zur Verbesserung ergriff (www.sueddeutsche.de/politik/sicherheit-eu-verklagt-deutschlandwegen-flughafen-kontrollen-1.2497826).

Der Flughafen Köln-Bonn ist bei drei Sicherheitsüberprüfungen, sowohl angekündigt als auch unangekündigt, durchgefallen (www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-flughafen-koelnbonn-bei-eu-sicherheitscheck-durchgefallen-104.html).

Unabhängig von diesen festgestellten Mängeln bestehen darüber hinaus Defizite bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Flughafenmitarbeiten nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Unzureichend ist insbesondere die Einbindung der Bundespolizei bei der Echtheitsüberprüfung von Dokumenten, welche die Mitarbeiter der Luftsicherheitsbehörden mangels Spezialausbildung nicht wahrnehmen können (www.behoerdenspiegel.info/icc/Internet/nav/f68/f6810068-1671-1111-be59-264f59a5fb42&page=1&pagesize=10&uCon=07f52129-3821-61f1-70b5-a401fa2e0c97&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000011.htm).

Die Thematik ist in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 31. Januar 2018 aus Sicht der Fragesteller nicht zufriedenstellend beantwortet worden (vgl. Plenarprotokoll 19/10, S. 732 C, Antwort auf die Mündliche Frage 37 des Abgeordneten Lars Hermann). Gemäß Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, erwägt die Bundesregierung derzeit die Aufnahme der Bundespolizei in den § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Luftsicherheitsgesetzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Kalenderjahr 2017 durchgeführt worden?

2

In wie vielen dieser Fälle war die Bundespolizei an der Prüfung beteiligt?

3

Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller haben um eine Zuverlässigkeitsprüfung ersucht (bitte nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?

4

Wie viele abgelehnte Zuverlässigkeitsüberprüfungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Kalenderjahr 2017?

5

Wie stellen nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Luftsicherheitsbehörden der Länder sicher, dass die gemäß Nummer 11.1.3. der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit geforderten Mindestanforderungen an eine Zuverlässigkeitsüberprüfung auch tatsächlich eingehalten werden?

6

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass keine gefälschten, verfälschten oder missbräuchlich verwendeten Identitätsdokumente, insbesondere bei Antragstellern aus Drittstaaten, Grundlage für eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung sind?

Welche Maßnahmen werden hierfür getroffen?

Ist die Vorlage einer Ausweiskopie ausreichend?

Ist die Unterschrift des Antragstellers ausreichend für die Glaubhaftmachung der Originalität der vorgelegten Identitätsdokumente?

7

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch negativer Ergebnisse zwischen den zuständigen Luftsicherheitsbehörden der Länder?

Wenn ja, wie?

Ist die Bundespolizei hieran beteiligt?

8

Gibt es eine bundesweite Datenbank, die abgelehnte Antragsteller erfasst?

Wenn ja, wie wird sie genutzt, welche Daten werden erfasst, und wer hat darauf Zugriff?

9

Über welche Arten von Informationen bzw. Datenbeständen, die gegenwärtig nicht in die Zuverlässigkeitsüberprüfung einfließen, verfügt die Bundespolizei?

Welche Qualität haben die ausschließlich durch die Bundespolizei (oder bei der Bundespolizei im Auftrag anderer Behörden) erfassten Daten?

Um wie viele unberücksichtigte Datensätze handelt es sich?

10

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass im Rahmen der EU-Inspektion am Flughafen Köln-Bonn im Jahr 2016 die aktuellen Umstände im Zusammenhang mit der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG durch die EU-Inspektoren mit einem schweren Mangel bewertet wurden (vgl. https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-flughafen-koelnbonn-bei-eu-sicherheitscheck-durchgefallen-104.html)?

Welche Kompensationsmaßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständige Luftsicherheitsbehörde Nordrhein-Westfalen daraufhin ergriffen?

Hat die Bundespolizei dem Land Nordrhein-Westfalen Unterstützung zur Beseitigung der Mängel angeboten?

Sind andere deutsche Flughäfen nach Kenntnis der Bundesregierung von ähnlichen Sicherheitsmängeln betroffen?

11

Wie ist der aktuelle Stand zur Erwägung, die Bundespolizei in den § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Luftsicherheitsgesetzes aufzunehmen?

Berlin, den 18. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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