Weiterentwicklung des Breitbandförderprogramms für den Glasfaserausbau an Schulen
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ulrich, Johannes Vogel (Olpe), und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an digitalen Bildungsangeboten. Dennoch verfügen viele Schulen bis heute über keinen ausreichenden Breitbandanschluss. In ihrer Regierungserklärung vom 21. März 2018 kündigte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Investitionsoffensive für die Schulen an. Im Rahmen des Digitalpakts werde sich die Bundesregierung u. a. um den Anschluss der Schulen kümmern. Anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Finanzielle Planung für den Digitalpakt“ auf Bundestagsdrucksache 18/13395 verweist die Bundesregierung also in der Frage des Breitbandausbaus an den Schulen nicht mehr auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Unklar bleibt dabei jedoch, aus welchem Programm die Bundesregierung den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz finanzieren will. Im Gegensatz zur oben zitierten Regierungserklärung verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt“ auf Bundestagsdrucksache 19/1168 diesbezüglich auf das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Mit dem im Oktober 2015 durch die Bundesregierung ins Leben gerufenen Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau unterstützt das BMVI Landkreise und Kommunen in unterversorgten Gebieten, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist. Für die Umsetzung von Breitbandausbauprojekten stellt die Bundesregierung im Rahmen des Programms Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitband-kompakt/ breitband-kompakt.html). In bisher fünf Förderaufrufen konnten sich Landkreise und Kommunen um Zuwendungen aus dem Programm bewerben.
Im Juli 2017 wies der damalige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt darauf hin, dass diese Fördermittel auch für den Breitbandanschluss von Schulen genutzt werden können (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/100-dobrindt-digitales-klassenzimmer. html). In diesem Zusammenhang wurden durch das BMVI erstmals Festlegungen getroffen, unter welchen Bedingungen Landkreise und Kommunen entsprechende Fördermittel für Schulen abrufen können. Eine Schule gilt demzufolge dann als versorgt, sofern „neben der Schulverwaltung zumindest jeder Klasse dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung“ steht (vgl. https://atenekom. eu/wp-content/uploads/2017/09/Leitfaden_zum_Bundesfoerderprogramm_V6_ ZusatzSchulen.pdf#page=15). Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich diese Aufgreifschwelle auf die beim Download zur Verfügung stehende Geschwindigkeit bezieht. Als unterversorgt und damit förderberechtigt gelten solche Schulen, die diese Aufgreifschwelle unterschreiten.
Im Koalitionsvertrag formulieren CDU, CSU und SPD darüber hinaus das Ziel, Schulen im Laufe der Legislaturperiode „direkt an das Glasfasernetz“ anzubinden. Ein konkreter Plan zur Umsetzung dieses Ziels wurde nicht veröffentlicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie bewertet die Bundesregierung die Breitbandversorgung der Schulen zum aktuellen Zeitpunkt? Auf welcher Datenbasis beruht diese Einschätzung (bitte nach Schularten und Bundesländern aufteilen)?
Wie viele Schulen unterschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgreifschwelle und sind somit förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl der Schulen entspricht dies (bitte jeweils nach Schularten und Bundesländern aufteilen)?
Welchen weiteren Investitionsbedarf in Euro sieht die Bundesregierung, um einen flächendeckenden Anschluss aller Schulen von mindestens 30 MBit/s je Klasse zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit der Aufgreifschwelle von 30 MBit/s je Klasse? Wird eine Ausstattung der Schulen entsprechend dieser Schwelle nach Kenntnis der Bundesregierung von Landkreisen, Kommunen und Schulen als ausreichend bewertet?
Welche Mindest-Upload-Geschwindigkeit pro Klasse ist im Rahmen des Ausbaus über das Breitbandförderprogramm vorgesehen?
In welcher Höhe wurden Mittel des Breitbandförderprogramms bisher insgesamt bewilligt bzw. verausgabt (bitte nach Förderaufrufen und Bundesländern aufteilen)?
Über welchen Zeitraum sollen die insgesamt zur Verfügung stehenden 4,4 Mrd. Euro verausgabt werden?
Strebt die Bundesregierung an, einen Mindestanteil der im Breitbandförderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel für den Breitbandanschluss von Schulen zu verwenden? Wenn ja, wie hoch soll dieser sein?
Wie viele Anträge zum Abruf von Mitteln für den Breitbandausbau an Schulen wurden bisher gestellt? Wie viele davon wurden bisher abgelehnt (bitte jeweils nach Förderaufrufen, Schularten und Bundesländern aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurden Anträge für den Breitbandausbau an Schulen überwiegend abgelehnt? Welchen Anteil machten diese Ablehnungsgründe jeweils an der Gesamtzahl der abgelehnten Anträge aus?
Für wie viele Schulen und in welcher Höhe wurden seit Beginn des Breitbandförderprogramms Mittel für die Planung und den Ausbau des Breitbandanschlusses an den Schulen endgültig bewilligt bzw. bereits verausgabt (bitte nach Bewilligung oder Verausgabung, Förderaufrufen, Schularten und Bundesländern aufteilen)?
Worin sieht die Bundesregierung Gründe für den zurückhaltenden Abruf der Mittel und die Varianz zwischen Bundesländern?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Anträgen für den Breitbandanschluss von Schulen von der Antragstellung bis zur Erstellung des vorbehaltlichen Zuwendungsbescheids sowie bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids bzw. zur endgültigen Ablehnung des Antrags (bitte nach Förderaufrufen, Schularten und Bundesländern aufteilen)?
In welcher Höhe sind dem Bund Kosten für die Bearbeitung der Anträge zum Breitbandförderprogramm entstanden (bitte nach Gesamtkosten und Kosten für die Bearbeitung von Anträgen für den Breitbandanschluss von Schulen aufteilen)?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Bearbeitungsdauer der Förderanträge bei künftigen Förderaufrufen verkürzen? Welche Zielmarke setzt sich die Bundesregierung dabei?
Ist der Antragsprozess aus Sicht der Bundesregierung ausreichend unbürokratisch und praxisnah gestaltet? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Prozess der Antragstellung zu vereinfachen?
Mit welchen Maßnahmen und Mitteln in welcher Höhe hat die Bundesregierungen Landkreise, Kommunen und Schulen gezielt auf die Möglichkeit der Antragstellung für Schulen aufmerksam gemacht (bitte nach Förderaufrufen aufteilen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung mit Blick auf die tatsächliche Bekanntheit des Förderprogramms unter Schulen und Schulträgern vor? Auf welcher Datenbasis beruhen diese Erkenntnisse?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bekanntheit über die verfügbaren Fördermittel unter Landkreisen, Kommunen und Schulen auszubauen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des gesamten Breitbandförderprogramms mit Blick auf den Ausbau des Breitbandanschlusses der Schulen (bitte nach Schularten und Bundesländern aufteilen)?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die tatsächliche Quote geförderter Schulen zu erhöhen?
Soll der sechste Förderaufruf zum Breitbandförderprogramm mit weiteren Mitteln ausgestattet werden? Ab wann soll dieser starten, und welche Antragsfrist ist dafür vorgesehen?
Plant die Bundesregierung, vergleichbar dem im Januar 2017 gestarteten Sonderprogramm Gewerbegebiete, die Aufsetzung eines Sonderprogramms für den Breitbandanschluss von Schulen? Falls ja, wie viel Mittel will die Bundesregierung über welchen Zeitraum für dieses Sonderprogramm bereitstellen?
An wen können sich Landkreise und Kommunen seit Abschluss des fünften Förderaufrufs des Breitbandförderprogramms im September 2017 zum jetzigen Zeitpunkt wenden, um einen Förderbedarf zu signalisieren? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass aktuelle Förderbedarfe registriert und beim folgenden Förderaufruf berücksichtigt werden?
Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, Schulen in der aktuellen Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anzubinden, zu erreichen? Welcher Zeitplan liegt diesen Maßnahmen zugrunde?
Wie viele zusätzliche Mittel stellt die Bundesregierung dafür zur Verfügung? Für welche Schularten sollen diese Mittel abrufbar sein?