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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Genehmigungspraxis der Asylanträge beim BAMF

Asylverfahren bei der Außenstelle Bremen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Anzahl und Funktion der Mitarbeiter, Asylanträge und -entscheidungen, örtliche Zuständigkeit, Anerkennungsquote, Erlass rechtswidriger Bescheide, beteiligte Personen, Involvierung anderer Behörden, Aufdeckung, interne Untersuchung, Information der Präsidentin des BAMF sowie des BMI, rechtliche Konsequenzen; Asylanträge und -entscheidungen in den verschiedenen Außenstellen des BAMF nach Herkunftsländern seit 2013<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/196203.05.2018

Genehmigungspraxis der Asylanträge beim BAMF

der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Aufdeckung der Vorgänge bei der Außenstelle Bremen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – BAMF (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 20. April 2018) ist alarmierend und wirft viele Fragen auf. Trotz Verfahrenssteuerung und Qualitätssicherung bei der Antragsbearbeitung beim Bundesamt kam es offenbar wiederholt zu positiven Asylentscheidungen, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Mitarbeiter sind bzw. waren bei der Außenstelle Bremen des BAMF beschäftigt und in welcher Funktion (bitte nach Jahren 2013 bis 2018 aufschlüsseln)?

2

Wie viele Fälle wurden in der Außenstelle Bremen des BAMF in den Jahren 2013 bis 2018 insgesamt bearbeitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Für wie viele davon war sie zuständig? Wie wurden diese Fälle beschieden?

3

Wie viele Asylanträge wurden von der Außenstelle Bremen des BAMF positiv beschieden, ohne dass dafür die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen? Von wann datiert der erste, von wann der letzte rechtswidrige Bescheid?

4

Welche Gründe und Motivation führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu den rechtswidrigen Bewilligungen der Asylanträge?

5

Wie viele Asylanträge hat die Außenstelle Bremen des BAMF bearbeitet, die nicht in ihrer Zuständigkeit lagen? Welche Behörde wäre für die Bearbeitung der Anträge zuständig gewesen? Wie viele dieser Anträge wurden ablehnend beschieden?

6

Wie viele Anträge wurden bewilligt, ohne dass die materiellen Voraussetzungen für die Anerkennung vorgelegen haben? Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt?

7

Welcher aufenthaltsrechtliche Status wurde den Personen jeweils zuerkannt (bitte nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

8

War die Anzahl der Bescheide, welche die Außenstelle Bremen des BAMF erlassen hat, aus Sicht der Bundesregierung signifikant höher, als es angesichts der Zahl der Schutzsuchenden, für die es örtlich zuständig war, zu erwarten gewesen wäre? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden deshalb ergriffen?

9

War die Anerkennungsquote der Außenstelle Bremen des BAMF höher als in anderen Außenstellen? Wenn ja, seit wann war dies bekannt, welche Maßnahmen (z. B. zur Qualitätskontrolle) wurden deshalb ergriffen, und worauf wurde die überdurchschnittlich hohe Anerkennungsquote dieser Außenstelle zurückgeführt?

10

Aus welchen Gründen hätten die schutzsuchenden Personen keinen Aufenthaltstitel erhalten (bitte nach einzelnen Versagungsgründen aufschlüsseln)?

11

Sind „Gefährder“, „relevante Personen“ oder andere Extremisten unter den Personen, deren Asylanträge bewilligt wurden? Wenn ja, welche Staatsangehörigkeit haben diese, und über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügen sie?

12

Wie konnten die Anträge positiv beschieden werden, ohne dass dafür die rechtlichen Voraussetzungen (Zuständigkeit) vorgelegen haben?

13

Ist anderen Behörden oder Außenstellen aufgefallen, dass die Außenstelle Bremen des BAMF örtlich nicht zuständig war? Wenn ja, wem haben sie dies mitgeteilt?

14

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Mitglieder des BAMF, sowohl in der Bremer Außenstelle als auch in anderen Außenstellen sowie der Zentrale in Nürnberg oder im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in das rechtswidrige Verhalten in der Außenstelle Bremen des BAMF involviert oder hatten davon Kenntnis? Wenn ja, ab wann? Welche Maßnahmen ergriffen sie, um das rechtswidrige Verhalten zu beenden?

15

Welche Personen waren am Erlass der Bescheide außer der Behördenleiterin beteiligt? Hätten sie nach Einschätzung des BMI erkennen müssen, dass die Voraussetzungen für den Erlass der Bescheide nicht vorlagen? Wenn ja, welche Maßnahmen haben sie ergriffen, um den Erlass dieser Bescheide zu verhindern?

16

Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die Rechtsgültigkeit der Bescheide? Muss jeder Antrag neu geprüft werden? Wird eine Überprüfung aller von der Außenstelle Bremen des BAMF erlassenen Bescheide erfolgen? Wenn ja, ab wann soll diese erfolgen, und mit welchem Aufwand ist dafür zu rechnen?

17

Wer deckte wann das Fehlverhalten der Behörde auf?

18

Gab es interne Berichte oder Beschwerden über die Arbeit der Behörde? Wenn ja, von wem, wann kamen sie, und an wen gingen sie? Wie wurde mit den Beschwerden verfahren?

19

Gab es eine interne Untersuchung über die Vorgänge? Wenn ja, wer führte die Untersuchung aus welchem Anlass wann durch, und mit welchem Ergebnis?

20

Wenn ja, welche Konsequenzen wurden aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen?

21

Wem und wann wurde das Ergebnis der internen Untersuchung mitgeteilt?

22

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehrere Personen in der Außenstelle Bremen des BAMF am Erlass rechtswidriger Asylbescheide beteiligt? Wenn ja, wie viele Personen waren beteiligt, und welche Funktion hatten diese innerhalb der Behörde?

23

Hatten die Vorgänge beamten- oder dienstrechtliche Konsequenzen? Wenn ja, welche (bitte mit Angabe der Maßnahme, des Datums und der Begründung beantworten)?

24

Wann hat die Präsidentin des BAMF erstmalig von den rechtswidrigen Vorgängen in der Außenstelle Bremen des BAMF Kenntnis erlangt? Durch wen und auf welchem Weg wurde sie unterrichtet? Gab es zuvor aus Sicht der Bundesregierung Anhaltspunkte, die auf rechtswidrige Vorgänge in der Außenstelle Bremen des BAMF hätten schließen lassen und eine Vermutung nahelegten?

25

Wann hat das BMI erstmalig von den rechtswidrigen Vorgängen in der Außenstelle Bremen des BAMF Kenntnis erlangt? Durch wen und auf welchem Weg wurde das BMI unterrichtet?

26

Hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer bereits vor seiner Ernennung von den Vorgängen der Außenstelle Bremen des BAMF Kenntnis erlangt? Falls ja, durch wen, und auf welchem Weg wurde er unterrichtet?

27

Wurden die Vorgänge in der Außenstelle Bremen des BAMF bei dem Besuch des Bundesministers Horst Seehofer beim BAMF in Nürnberg am 6. April 2018 angesprochen? Hat die BAMF-Präsidentin den Bundesinnenminister von dem Sachverhalt informiert?

28

Welche Maßnahmen ergriff das BAMF nach dem Erhalt des Briefes des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius im September 2016 in Bezug auf einen nicht nachvollziehbaren Abschiebestopp? Welche Antwort erhielt Innenminister Boris Pistorius?

29

Wie viele Abschiebestopps (Abschiebungsanordnung und Abschiebungsverbot) wurden von der Außenstelle Bremen des BAMF verhängt, ohne dass die Zuständigkeit bei der Außenstelle lag?

30

Wie konnte die BAMF-Außenstelle Abschiebestopps verhängen, ohne dafür zuständig zu sein?

31

Über wie viele Anträge wurde bundesweit in den verschiedenen Außenstellen des BAMF beschieden und mit welchem Tenor (bitte nach Außenstellen, Anzahl der Entscheidungen, Ergebnis der Entscheidungen – positiv, negativ, noch nicht entschieden – Staatsangehörigkeit, Jahren – 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 – aufschlüsseln)?

Berlin, den 24. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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