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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz der Bundeswehr im Inland

Gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr seit 2017: Anzahl, Übungsszenarien, Schlussfolgerungen aus der Kooperation; Legitimation von Bundeswehreinsätzen im Inneren, Definition der Kategorie &quot;schwere Unglücksfälle&quot;, Hilfsersuchen ziviler Stellen seit 2017, Analysen beim Planungsstab der Bundeswehr zur Entwicklung des Islamismus in Deutschland<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/217916.05.2018

Einsatz der Bundeswehr im Inland

des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der „Fall Anis Amri“ warf zu Beginn des Jahres 2017 erneut die Frage auf, ob ein Einsatz der Bundeswehr unter besonderen Umständen auch im Innern zur Terror-Abwehr gerechtfertigt sei (www.zeit.de/news/2017-01/07/terrorismusstreit-um-einsatz-der-bundeswehr-im-inneren-07092803). Eine erste gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr fand unter dem Namen GETEX im Februar 2017 statt. Bis zum heutigen Tage wird die Bundeswehr fallweise von zivilen Stellen um Unterstützung gebeten, die aus gesetzlichen Gründen oftmals abgelehnt werden muss, selbst wenn eine Hilfe sinnvoll wäre.

Der rechtliche Rahmen wird durch Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgegeben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in Entscheidungen zur Luftsicherheit 2006 und 2012 betont, dass die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeikräfte bei Einsätzen im Zusammenhang mit besonders schweren Unglücksfällen unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben mit besonderen Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen kann.

Wenngleich der Einsatz von Streitkräften im Inland gemäß Grundgesetz bei „Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anforderung der Bundesregierung“ zugelassen ist und gemäß Weißbuch von 2016 die „Verteidigung gegen terroristische und hybride Bedrohungen“ Auftrag der Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung ist, erscheint es den Fragestellern, als läge eine rechtliche Grauzone vor. Es wurden hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD keine Aussagen getroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Stärken und Schwächen in der Kooperation von Bundeswehr und Polizei haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame Übungen zur Reaktion auf schwere Unglücksfälle zutage gefördert?

2

Wie viele gemeinsame Übungen wurden seit Januar 2017 bis zum heutigen Tage durchgeführt, und welche Gefahrenszenarien wurden dabei im Einzelnen durchgespielt (bitte tabellarisch darstellen)?

3

Was versteht die Bundesregierung unter besonders schweren Unglücksfällen (keine Naturkatastrophen), die den Einsatz von Streitkräften im Inland rechtfertigen würden?

4

Wie viele Hilfsersuchen von zivilen Stellen an die Bundeswehr hat es seit dem 1. Januar 2017 gegeben, um welchen Sachverhalt handelte es sich jeweils, und wie wurde auf das Hilfegesuch reagiert (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

5

Gibt es Studien oder Analysen im Bereich des Planungsstabes der Bundeswehr über die Entwicklung des Islamismus bzw. Dschihadismus in der Bundesrepublik Deutschland?

Wenn nein, wurden solche Studien vor kurzem in Auftrag gegeben?

6

Welche weiteren Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um bezüglich möglicher Einsätze innerhalb der Landesgrenzen künftig Handlungssicherheit zu schaffen?

Berlin, den 26. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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