Kohledeputat – Hausbrand
des Abgeordneten Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ehemalige angestellte Kumpel der Ruhrkohle AG (RAG) bekommen als Rentner 3 Tonnen so genannten Hausbrand. Heizen sie nicht mit Kohle, bekommen sie 380 Euro Energiebeihilfe bis an ihr Lebensende. Hausbrand und Energiebeihilfe sind grundsätzlich Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Ende des Bergbaus im Ruhrgebiet Ende 2018 will die RAG diese Regelung gegen einen finanziellen Ausgleich entsprechend einer Einigung zwischen der IG Bergbau, Chemie, Energie und dem Gesamtverband Steinkohle aus dem Jahre 2015 auslaufen lassen (www.nrz.de/staedte/moers-und-umland/ehemalige-kumpel-am-niederrhein-kaempfen-fuer-das-deputat-id209995071.html bzw. www.nrz.de/region/kohledeputat-gericht-haelt-abfindung-fuer-angemessen-id212489483.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit des Eingriffs in einen während des Berufslebens erdienten Besitzstand zu Lasten der Rentenempfänger (im Nachhinein und unter dem Gesichtspunkt der Tarifautonomie)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit der Abgeltung eines während des Berufslebens erdienten Besitzstandes durch eine Einmalzahlung in Anlehnung an versicherungsmathematische Sterbetabellen?