Umsetzung des Völkerrechts für die deutschsprachige Bevölkerung der böhmischen Länder
der Abgeordneten Stephan Protschka, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Rechtsvorgänger der Tschechischen Republik führte nach Ende des Zweiten Weltkrieges zwischen Mai 1945 und Dezember 1946 eine ethnische Säuberung durch, nämlich die Vertreibung seiner deutschsprachigen Bevölkerung. Im Zuge der Vertreibung von diesen 3 Millionen Menschen starben 241 000 Menschen, die Übrigen wurden über die vier Besatzungszonen in Deutschland, Österreich und andere Länder verstreut (stellv. für viele Quellen: Odsun – Die Vertreibung der Sudetendeutschen, Band 2: Von der Errichtung des 'Protektorats Böhmen und Mähren' im März 1939 bis zum offiziellen Abschluss der Vertreibung Ende 1946, Sudetendeutsches Archiv, München 2010; www.egerer-landtag.de/Geschichte/Vertreibung.htm).
Zahlreiche Völkerrechtler bezeichnen die Vertreibung als Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Felix Ermacora – Die sudetendeutschen Fragen, München 1992; Alfred M. de Zayas – Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen, Frankfurt/M, Berlin 1996; Prof. Blumenwitz – Heimatrecht, Volksgruppenrecht und Eigentum – Die rechtliche Situation der sudetendeutschen Volksgruppe, Mitteilungsblatt der Sudetendeutschen Landsmannschaft Nummer 9/1998, Seite 233-251; www.sudeten.de/cms/?Historie:Haltung_der_UNO:UNO-Menschenrechtskommission_bekennt_sich_zum_Recht_auf_die_Heimat#A).
Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik erklärten im Prager Vertrag von 1973 (Bundesgesetzblatt 1974 II, S. 990-993, www.documentArchiv.de/brd/cssr1973.html) das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 für nichtig. Die Rechte der aus der Tschechoslowakei vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung, nämlich auf Rückkehr in ihre Heimat, Staatsbürgerschaft und Eigentum, wurden in dem Prager Vertrag ausgeklammert.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs regelten weder der Vertrag vom 27. Februar 1992 zwischen Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit noch die deutsch-tschechische Erklärung vom 21. Januar 1997 die Rechte der vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung der früheren Tschechoslowakei.
Vielmehr wurde 1997 von den Regierungen beider Staaten (Dr. Helmut Kohl/Václav Klaus), abgesehen von einem tschechischen Bedauern über das zugefügte Leid und Unrecht, erklärt, ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen zu belasten (www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner/havel/havel2/244732).
Die durch das Völkerrecht geschützten Rechte der deutschsprachigen Bevölkerung der ehemaligen Tschechoslowakei sind nach Auffassung der Fragesteller (aber nicht nur dieser) bis heute ausgeklammert worden.
Der frühere Präsident der Tschechoslowakei Václav Havel hingegen unterbreitete 1991 im Beisein seines Außenministers Karl von Schwarzenberg dem deutschen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl ein Angebot zur Wiedergutmachung der ethnischen Säuberung, nämlich das Rückkehrrecht in die Heimat, die Staatsbürgerschaft und eine Koupon-Entschädigung (Karl von Schwarzenberg, Die Biographie, Ueberreuter, S. 182 ff). Damals lehnte der ehemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl das Angebot ab.
Das politische Klima wie die Sicht auf die Vorgänge hat sich nach Auffassung der Fragesteller erfreulicherweise gewandelt. So bezeichnen jüngst Minister der tschechischen Regierung die Vertriebenen als ihre Landsleute (beispielsweise Daniel Herman, ehemaliger Minister für Kultur der Regierung Sobotka).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wird die Bundesregierung den Vorschlag Václav Havels von 1991, den Heimatvertriebenen aus den böhmischen Ländern die Staatsbürgerschaft (wieder) zu geben, ein Rückkehrrecht zu gewähren und eine eigentumsbezogene Koupon-Entschädigung zu leisten, aufgreifen und unterstützen?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die tschechische Regierung zu einem Verzicht auf die nach wie vor diskriminierenden und aus Sicht der oben genannten Völkerrechtler völkerrechtswidrigen Beneš-Dekrete und des Straffreistellungsgesetzes zu bewegen?
Wird die Bundesregierung die tschechische Regierung insofern unterstützen, indem sie die Daten des Lastenausgleichsarchivs betreffend der Vertriebenen in digitalisierter Form zur Verfügung stellt?
Wird die Bundesregierung die Nachkommen der Heimatvertriebenen unterstützen, die eine tschechische Staatsbürgerschaft wünschen und sich in der Tschechischen Republik niederlassen wollen?
Wird die Bundesregierung eine schnelle Bahnverbindung (z. B. ICE Sprinter) zwischen München-Flughafen-Regensburg-Pilsen-Prag in die vorrangige Bau- und Finanzierungsplanung aufnehmen?
Wird die Bundesregierung die tschechische Regierung und die Bundesländer unterstützen, die Tschechische Republik am öffentlich-rechtlichen Europäischen Fernseh-Kulturkanal (ARTE) unter Einbeziehung der Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen zu beteiligen?