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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rentenkürzungen bei den Zeitungszustellern

Berufsgruppen innerhalb der Berufsgattung "Berufe für Post- und Zustelldienste &ndash; Helfer und Anlerntätigkeit", Zeitungszusteller im Minijob, Absenkung des Arbeitgeberbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung für Zeitungszusteller im Minijob von 15 auf 5 Prozent laut Koalitionsvertag, Auswirkungen auf Eigenanteile und Rentenansprüche der Zeitungszusteller, Kompensationsmaßnahmen<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/224018.05.2018

Rentenkürzungen bei den Zeitungszustellern

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns betrug ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde nach § 1 Absatz 1, 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Ausnahmen sind allerdings Zeitungszusteller. So hatten sie gemäß § 24 Absatz 2 MiLoG für eine Übergangszeit von drei Jahren nur einen verringerten Mindestlohnanspruch.

Der übergangsweise Mindestlohn für Zeitungszusteller betrug ab dem 1. Januar 2015 brutto 6,375 Euro. Das entsprach 75 Prozent des regulären Mindestlohns. Nach dem 1. Januar 2016 betrug der Zeitungszusteller-Mindestlohn 7,225 Euro, das waren 85 Prozent des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1 MiLoG.

Alle zwei Jahre beschließt die Mindestlohnkommission (MLK) einen Vorschlag zur Mindestlohnanpassung, wie es das Mindestlohngesetz vorsieht. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro. Trotzdem erhielten Zeitungszusteller im Jahr 2017 nur 8,50 Euro je Zeitstunde. Erst ab 1. Januar 2018 erhalten sie den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Arbeitgeberbeiträge für die Zeitungszusteller abzusenken. Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 steht: ,,Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte in Stadt und Land gleichermaßen wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt.“ Das bedeutet eine indirekte Lohnkürzung, da die Arbeitnehmer die 10 Prozent Sozialversicherungsbeiträge selber zahlen müssten (alternativ Rentenkürzung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Berufsgruppen sind innerhalb der Berufsgattung „Berufe für Post- und Zustelldienste – Helfer und Anlerntätigkeit“ erfasst (bitte die Berufsbezeichnungen auflisten)?

a) Wie viele aus der Berufsgruppe der Zeitungszusteller sind Zeitungszusteller mit einem Minijob? Wie viele von denen sind bereits rentenversichert?

b) Wie erklärt die Bundesregierung die Entscheidungsfindung für eine solche Regelung ohne spezifische Kenntnisse der Zielgruppe (falls der Bundesregierung zu a) keine Erkenntnisse vorliegen)?

2

Was waren die Gründe für die Senkung des Beitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung von Arbeitgebern von 15 auf 5 Prozent (rückwirkend ab 1. Januar 2018 für zunächst fünf Jahre)?

3

Inwieweit ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Auswirkungen für die Zeitungszusteller durch Erhöhung der Eigenanteile bzw. der Rentenansprüche?

4

Wenn der Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Gesetz würde, inwieweit würde die Regierung für eine Kompensation für die Zeitungszusteller sorgen?

Berlin, den 9. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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