Sozialer Wohnungsbau in Deutschland – Situationsverschärfung durch „Herausmodernisierung“
der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung sieht in der sozialen Wohnbauförderung eine unentbehrliche Versorgungsfunktion für Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Einem zunehmenden Bedarf an Sozialwohnungen steht trotz gestiegener Investitionen eine abnehmende Zahl Sozialwohnungen gegenüber, da diese zu großen Teilen privatisiert werden, oder aus der Sozialbindung fallen. Eine Bundesstatistik über die Zahl der gebundenen Wohnungen existiert bisher nicht.
Erschwerend kommt hinzu, dass gerade öffentliche Wohnungsbaugesellschaften die ohnehin prekäre Lage noch durch sogenanntes Herausmodernisieren verschärfen. Exemplarisch für unzählige Vorgänge dieser Art sei hier einmal die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Die Luckenwalder“ gemeinsam mit der Stadt Luckenwalde benannt, die gerade eine umfangreiche Sanierung des lange vernachlässigten Wohnquartiers „Die Burg“ plant. Die Sanierung sorgt dafür, dass von ehemals 190 durch Wohnflächenerweiterung nur noch 139 Wohnungen übrig bleiben (http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Plattenbaugebiet-Burg-soll-umgebaut-werden).
Bisherige Bewohner, denen das Quartier einen angemessenen, passenden Wohnraum in der Kreisstadt bot, dürften nach Auffassung der Fragesteller, nicht nur aufgrund der zu erwartenden Modernisierungs-Mietsteigerung, sondern vor allem aufgrund der größeren Wohnungszuschnitte nicht mehr unter die entsprechenden Sozialwohnungs-Größenklassen fallen und damit letztlich aus ihrem Kiez vertrieben werden.
Nach der Erhöhung der Kompensationsmittel hatten sich die Bundesländer verpflichtet, diese für die Zwecke sozialer Wohnraumförderung einzusetzen. Die Berichte der Jahre 2014 und 2015 mit der Übersicht zu den Förderzahlen lassen erkennen, dass einzelne Länder die Mittel teilweise für Zwecke außerhalb der sozialen Wohnraumförderung verwandt hatten.
Aus diesem Grund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung die beschriebene Verschärfung der Lage auf dem sozialen Wohnungsmarkt durch die mit Modernisierungen einhergehenden Verdrängungseffekte zu Lasten der Mieter und Bewohner?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang des „Herausmodernisieren“ im öffentlichen Wohnungsmarkt (bitte in einer Übersicht die Zahlen der letzten zehn Jahre darstellen)?
Wie viele Klagen, Beschwerden oder Petitionen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren diesbezüglich anhängig?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Sanktionen bei missbräuchlicher Mittelverwendung?
Welche Steuerungsmöglichkeiten betreffend der Bundeszuschüsse werden perspektivisch als Hebel eingesetzt, um Schieflagen zu vermeiden und Zuschüsse sachgemäß zu kanalisieren?
Ist eine Statistik über die Zahl der gebundenen Wohnungen geplant? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen, die Föderalismusreform in diesem Bereich rückgängig zu machen, und welche konkreten Überlegungen gibt es hier?
Welche Planungen zur Vereinheitlichung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU)?
Wie wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines Mindestneubaubedarfs von 272 000 Wohnungen in dem Bereich des zu modernisierenden Bestandes regulierend eingreifen? Welche Planungen gibt es hier?