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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1918)

Pressebericht mit Zahlbeträgen für 2016: fehlende aktuelle Zahlenangaben der Bundesagentur für Arbeit, möglicher Zitierfehler, Nichtausweisung in der Bestandsstatistik der BA, Beschlussfassung im Rat zur EU-Verordnung Nr. 883/2004, Enthaltungen und Bedenken, Kindergeldüberweisungen 2000 bis 2010, jährliche Gesamtzahlungen und mögliche Einsparungen bei Anpassung an das Lebenshaltungsniveau im jeweiligen Aufenthaltsstaat, mögliche Regelungen zur Indexierung<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/247305.06.2018

Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1918)

der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Mariana Iris Harder-Kühnel, Martin Hebner, Berengar Elsner von Gronow, Jörg Schneider, Matthias Büttner, Martin Hohmann, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben“ auf Bundestagsdrucksache 19/1918 hat im Kontext eines Artikels von „Welt.de“ weitere Fragen aufgeworfen. In dem Artikel vom 30. Mai 2017 heißt es: „Laut Bundesagentur für Arbeit zahlte Deutschland 2016 537 Millionen Euro für 168 400 im EU-Ausland lebende Kinder.“ (www.welt.de/politik/deutschland/article165058846/Organisierter-Betrug-bei-Kindergeld-fuer-EU-Auslaender.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Sicht der Bundesregierung durch die Aussage „Deutschland [zahlte] 2016 537 Millionen Euro für 168 400 im EU-Ausland lebende Kinder“ richtig wiedergegeben worden?

Falls ja, warum war es der Bundesregierung im Jahr 2017 möglich, Zahlbeträge für im Ausland lebende Kinder zu nennen, sieht sich aber aktuell dazu nicht mehr in der Lage?

1

Worin genau besteht der Zitierfehler, falls die BA falsch wiedergegeben wurde?

Hat die BA bzw. die Bundesregierung von „Welt.de“ im Fall einer Falschaussage eine Richtigstellung verlangt?

Falls nein, warum nicht?

1

Worauf genau bezogen sich die erwähnten 537 Mio. Euro im Jahr 2016, falls kein Zitierfehler vorliegt?

2

Warum werden in der Bestandsstatistik der BA die Zahlbeträge für unbeschränkt steuerpflichtige Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, nicht gesondert ausgewiesen?

Hält die Bundesregierung eine solche Ausweisung für erforderlich?

2

Falls ja, warum existiert die Möglichkeit bislang nicht, und was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu unternehmen, um hier eine Ausweisung zu ermöglichen?

2

Falls die Bundesregierung eine solche Ausweisung nicht für erforderlich hält, warum nicht?

3

Welche Mitgliedstaaten enthielten sich bei der Beschlussfassung über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 im Rat für Landwirtschaft und Fischerei am 26. April 2004?

Wie wurde die Enthaltung jeweils begründet?

4

Weshalb erfolgte die Abstimmung über die Verordnung im Rat für Landwirtschaft und Fischerei und nicht im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO)?

5

Wann, wie konkret und wem gegenüber wurden mögliche Bedenken zum Ausdruck gebracht, falls diese vor der Beschlussfassung im Rat am 26. April 2004 bei der Bundesregierung hinsichtlich einer fehlenden Indexierungsmöglichkeit beim Kindergeld bestanden?

Warum hatte die Bundesregierung andernfalls keine Bedenken?

6

Wie viel Kindergeld hat die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2000 bis 2010 auf deutsche und ausländische Konten überwiesen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamthöhe des jährlich zu zahlenden Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder sowie die Einsparungen im Vergleich zur derzeitigen Gesamthöhe im Falle einer Anpassung der Höhe des Kindergeldes an das Lebenshaltungsniveau im jeweiligen Aufenthaltsstaat des Kindes ein (bitte nach Stellen aufschlüsseln), und worauf stützt sie ihre Einschätzung?

8

Hat Deutschland aus Sicht der Bundesregierung aktuell die hoheitliche Kompetenz, eine Indexierung des Kindergeldes durch den Deutschen Bundestag gesetzlich zu regeln?

8

Falls ja, warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt?

8

Falls nein, inwiefern hat Deutschland aus Sicht der Bunderegierung seine politische Selbstbestimmung bei der Indexierung des Kindergeldes nicht verloren?

Berlin, den 25. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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