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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evidenzbasierte Rechtspolitik und unbefriedigter Rechtsbedarf

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

29.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/266212.06.2018

Evidenzbasierte Rechtspolitik und unbefriedigter Rechtsbedarf

der Abgeordneten Katharina Kloke, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD an zahlreichen Stellen Überarbeitungen und Verschärfungen bestehenden Rechts sowie die Regulierung bisher nicht ausreichend erfasster Lebensbereiche (Stichwort Plattformregulierung; Algorithmus-TÜV) geplant. In einigen ausgewählten Bereichen haben die Koalitionsparteien die Absicht erklärt, zunächst wissenschaftliche Prüfungen durchführen zu lassen und den Dialog mit Wissenschaft und Praktikern im jeweiligen Feld zu suchen, etwa im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. So begrüßenswert es ist, dass der evidenzbasierte Ansatz im Koalitionsvertrag auftaucht, so sehr fällt auf, dass die Bundesregierung diesen Ansatz nicht zum Grundsatz ihres regulatorischen und nichtregulatorischen Handelns macht, sondern ihn nur auf ausgesuchten Feldern verfolgen will.

Darauf, dass die Bundesregierung Rechts- und Verbraucherschutzpolitik nicht konsequent evidenzbasiert verfolgt, weisen im Ergebnis auch Deutscher Anwaltverein und Deutscher Richterbund in ihrem Eckpunktepapier zur Bundestagswahl 2017 hin (www.drb.de/fileadmin/pdf/DRB-DAV_Thesen_BT-Wahl_2017.pdf). Sie knüpfen daran die Forderung nach einer „Unmet-legal-needs-Studie“, einem Instrument, mit dem in vielen angloamerikanischen Ländern der unbefriedigte Rechtsbedarf in der Bevölkerung wissenschaftlich ermittelt wird.

Durch Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (Ausgabe 2016 der Reihe 2.1 „Zivilgerichte“ der Fachserie 10 „Rechtspflege“ des Statistischen Bundesamtes) wird deutlich, dass sich die Fallzahlen bei den Zivilgerichten seit Jahren kontinuierlich rückläufig entwickeln. Bereits der 70. Deutsche Juristentag 2014 hat sich mit diesem Phänomen befasst. Unklar bleibt bislang, wie die Bundesregierung dieses Phänomen bewertet und wie sie darauf reagiert.

Die Bundesregierung ist gegenüber dem Steuerzahler verpflichtet, mit den erhobenen Mitteln sorgsam umzugehen und diese am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet einzusetzen. Daraus folgt, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag nicht allein die finanziellen Auswirkungen ihrer Maßnahmen vor dem Steuerzahler evidenzbasiert zu rechtfertigen haben. Diese Notwendigkeit besteht auch hinsichtlich der Bedürfnisse und Auswirkungen ihres regulatorischen Handelns des bzw. für den Rechtsstaat. Das betrifft nicht nur den im Koalitionsvertrag annoncierten „Pakt für den Rechtsstaat“ mit seinem Fokus auf die Personalplanung. Das betrifft auch und in noch stärkerem Maße die Gesetzgebung im strafrechtlichen und strafprozessualen Bereich, die vielfach mehr durch gefühlte Bedrohungslagen denn durch objektiv nachgewiesene, reale Gefahren motiviert zu sein scheint.

Wir fragen die Bundesregierung:

Evidenzbasierte Rechtspolitik

1. In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Zivilrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

2. In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Verbraucherschutz zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

3. In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Verwaltungsrecht und besonderen Verwaltungsrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

4. In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Strafrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

5. In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahrensrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

6. Finanzielle Mittel in welcher Höhe haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in der letzten Legislaturperiode investiert für einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten für die in den Fragen 1 bis 5 genannten Felder?

7. Namentlich und konkret welche Statistiken und Gutachten im Sinne der Fragen 1 bis 5 liegen der Bundesregierung tatsächlich vor?

8. Finanzielle Mittel in welcher Höhe haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden für die laufende Legislaturperiode veranschlagt für einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten für die in den Fragen 1 bis 5 genannten Felder?

9. In welchem Umfang haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden in der letzten Legislaturperiode auf den in den Fragen 1 bis 5 genannten Feldern tatsächlich auf einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten zurückgegriffen und diese für die Öffentlichkeit nachweisbar zur Grundlage ihres Handelns gemacht?

10. In welchem Umfang haben bzw. werden die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden in der laufenden Legislaturperiode auf den in den Fragen 1 bis 5 genannten Feldern tatsächlich auf einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten zurückgegriffen bzw. zurückgreifen und diese für die Öffentlichkeit nachweisbar zur Grundlage ihres Handelns machen?

11. Liegen der Bundesregierung Statistiken oder anderweitige objektive Erhebungen zu Zahlen und Entwicklungen im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen in Deutschland vor, wo sie für diesen Bereich doch besonderen Handlungsbedarf sieht?

12. Aufgrund wie vieler und wie gelagerter Fälle sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Abmahnung, wie ihn zuletzt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley am 24. Mai 2018 im Interview mit „SPIEGEL ONLINE“ erklärt hat (bitte wenn möglich gestaffelt pro Jahr für den Zeitraum 2009 bis 2018, als vor/nach den Zeitpunkten der Geltung der im besagten Zeitraum in Kraft getretenen Reformen mit dem jeweiligen Ziel der Bekämpfung des so genannten Abmahnunwesens sowie nach Abmahnungsgrund angeben)?

13. Liegen der Bundesregierung repräsentative und objektive Fallzahlen insbesondere für den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben vor?

14. In welchem zeitlichen Abstand zur Erstellung und in welchem Umfang macht die Bundesregierung die mit Steuermitteln und Gebühren finanzierten Gutachten und Statistiken zu den in den Fragen 1 bis 5 sowie 11 und 14 benannten Themenfeldern der Öffentlichkeit zugänglich, und wie sind diese abruf- und verwendbar?

Unbefriedigter Rechtsbedarf (Unmet legal needs)

15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, warum sich die Eingangszahlen etwa bei den Zivilgerichten seit Jahren rückläufig entwickeln?

16. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen, um hier zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen?

17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen auf Zugang zum Recht?

18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf die Effizienz und Kostenträchtigkeit der gerichtlichen bzw. der außergerichtlichen Streitbeilegung?

19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf die Regelungen zur Prozesskostenhilfe?

20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf bestehende Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung?

21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf die im März 2018 seitens des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer erhobenen Forderungen zur Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung?

22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf bestehende Regelungen des Gerichtskostengesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes?

23. Kennt die Bundesregierung das in anderen Rechtskreisen verwendete Instrument der Unmet-legal-needs-Studie, und wenn ja, wie bewertet sie dieses Instrument?

24. Stellen aus Sicht der Bundesregierung Unmet-legal-needs-Studien ein geeignetes Instrument dar, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den deutschen Rechtsstaat zu stärken?

25. Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, was den Rechtsdienstleistungsstandort Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb zusätzlich stärkt?

26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um Deutschland als Rechtsdienstleistungsstandort im europäischen und internationalen Wettbewerb zu stärken?

27. Stellen aus Sicht der Bundesregierung Unmet-legal-needs-Studien ein geeignetes Instrument dar, um die Grundlagen zur Stärkung des Rechtsdienstleistungsstandorts Deutschland zu erarbeiten?

28. Sieht die Bundesregierung eine besondere Untersuchungswürdigkeit der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Rechtsdienstleistungsmarkt (also die Anbieterseite) durch Unmet-legal-needs-Studien?

29. Sieht die Bundesregierung eine besondere Untersuchungswürdigkeit der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Zugang zum Recht für die Nutzerseite, also Bürger, Verbraucher und (insbesondere kleine und mittlere) Unternehmen?

30. Hält sie mit Blick auf Frage 23 andere Instrumente für geeigneter? Wenn ja, welche?

31. Hält sie mit Blick auf Frage 24 andere Instrumente für geeigneter? Wenn ja, welche?

32. Für welche gegebenenfalls weiteren Themenfelder eignen sich aus Sicht der Bundesregierung Unmet-legal-needs-Studien?

33. Beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode selbst Unmetlegal-needs-Studien durchzuführen oder in Auftrag zu geben, und wenn ja, für welche Themen?

34. Welche qualitativen Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung an Unmetlegal-needs-Studien zu stellen, damit sie diese tatsächlich zur Grundlage ihrer regulatorischen und nichtregulatorischen Arbeit und der der ihr nachgeordneten Behörden macht?

Fragen34

1

In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Zivilrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

2

In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Verbraucherschutz zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

3

In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Verwaltungsrecht und besonderen Verwaltungsrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

4

In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Strafrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

5

In welchem Umfang holen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten ein, um den Bedarf für den Aus- oder Rückbau oder die Umschichtung der Kapazitäten staatlicher Institutionen, Mittel und regulatorischer Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene im justiziellen sowie außergerichtlichen Bereich im Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahrensrecht zu ermessen (bitte differenziert nach extern und ministeriums- bzw. behördenintern erstellten Statistiken und Gutachten darstellen)?

6

Finanzielle Mittel in welcher Höhe haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in der letzten Legislaturperiode investiert für einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten für die in den Fragen 1 bis 5 genannten Felder?

7

Namentlich und konkret welche Statistiken und Gutachten im Sinne der Fragen 1 bis 5 liegen der Bundesregierung tatsächlich vor?

8

Finanzielle Mittel in welcher Höhe haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden für die laufende Legislaturperiode veranschlagt für einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten für die in den Fragen 1 bis 5 genannten Felder?

9

In welchem Umfang haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden in der letzten Legislaturperiode auf den in den Fragen 1 bis 5 genannten Feldern tatsächlich auf einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten zurückgegriffen und diese für die Öffentlichkeit nachweisbar zur Grundlage ihres Handelns gemacht?

10

In welchem Umfang haben bzw. werden die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden in der laufenden Legislaturperiode auf den in den Fragen 1 bis 5 genannten Feldern tatsächlich auf einmalig oder regelmäßig erstellte, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Statistiken und Gutachten zurückgegriffen bzw. zurückgreifen und diese für die Öffentlichkeit nachweisbar zur Grundlage ihres Handelns machen?

11

Liegen der Bundesregierung Statistiken oder anderweitige objektive Erhebungen zu Zahlen und Entwicklungen im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen in Deutschland vor, wo sie für diesen Bereich doch besonderen Handlungsbedarf sieht?

12

Aufgrund wie vieler und wie gelagerter Fälle sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich Abmahnung, wie ihn zuletzt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley am 24. Mai 2018 im Interview mit „SPIEGEL ONLINE“ erklärt hat (bitte wenn möglich gestaffelt pro Jahr für den Zeitraum 2009 bis 2018, als vor/nach den Zeitpunkten der Geltung der im besagten Zeitraum in Kraft getretenen Reformen mit dem jeweiligen Ziel der Bekämpfung des so genannten Abmahnunwesens sowie nach Abmahnungsgrund angeben)?

13

Liegen der Bundesregierung repräsentative und objektive Fallzahlen insbesondere für den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben vor?

14

In welchem zeitlichen Abstand zur Erstellung und in welchem Umfang macht die Bundesregierung die mit Steuermitteln und Gebühren finanzierten Gutachten und Statistiken zu den in den Fragen 1 bis 5 sowie 11 und 14 benannten Themenfeldern der Öffentlichkeit zugänglich, und wie sind diese abruf- und verwendbar?

15

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, warum sich die Eingangszahlen etwa bei den Zivilgerichten seit Jahren rückläufig entwickeln?

16

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen, um hier zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen auf Zugang zum Recht?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf die Effizienz und Kostenträchtigkeit der gerichtlichen bzw. der außergerichtlichen Streitbeilegung?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf die Regelungen zur Prozesskostenhilfe?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf bestehende Regelungen zur Rechtsanwaltsvergütung?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf die im März 2018 seitens des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer erhobenen Forderungen zur Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung?

22

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bereits gewonnenen Erkenntnissen mit Blick auf bestehende Regelungen des Gerichtskostengesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes?

23

Kennt die Bundesregierung das in anderen Rechtskreisen verwendete Instrument der Unmet-legal-needs-Studie, und wenn ja, wie bewertet sie dieses Instrument?

24

Stellen aus Sicht der Bundesregierung Unmet-legal-needs-Studien ein geeignetes Instrument dar, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den deutschen Rechtsstaat zu stärken?

25

Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung, was den Rechtsdienstleistungsstandort Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb zusätzlich stärkt?

26

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um Deutschland als Rechtsdienstleistungsstandort im europäischen und internationalen Wettbewerb zu stärken?

27

Stellen aus Sicht der Bundesregierung Unmet-legal-needs-Studien ein geeignetes Instrument dar, um die Grundlagen zur Stärkung des Rechtsdienstleistungsstandorts Deutschland zu erarbeiten?

28

Sieht die Bundesregierung eine besondere Untersuchungswürdigkeit der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Rechtsdienstleistungsmarkt (also die Anbieterseite) durch Unmet-legal-needs-Studien?

29

Sieht die Bundesregierung eine besondere Untersuchungswürdigkeit der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Zugang zum Recht für die Nutzerseite, also Bürger, Verbraucher und (insbesondere kleine und mittlere) Unternehmen?

30

Hält sie mit Blick auf Frage 23 andere Instrumente für geeigneter? Wenn ja, welche?

31

Hält sie mit Blick auf Frage 24 andere Instrumente für geeigneter? Wenn ja, welche?

32

Für welche gegebenenfalls weiteren Themenfelder eignen sich aus Sicht der Bundesregierung Unmet-legal-needs-Studien?

33

Beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode selbst Unmetlegal-needs-Studien durchzuführen oder in Auftrag zu geben, und wenn ja, für welche Themen?

34

Welche qualitativen Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung an Unmetlegal-needs-Studien zu stellen, damit sie diese tatsächlich zur Grundlage ihrer regulatorischen und nichtregulatorischen Arbeit und der der ihr nachgeordneten Behörden macht?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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