[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Juli 2018
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3600
19. Wahlperiode 02.08.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,
Bettina Stark-Watzinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/2663 –
Notleidende Kredite in der Eurozone
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Notleidende Kredite (engl. non-performing loans, NPLs) gelten als das derzeit
größte Risiko für die Stabilität des Bankensektors in der Eurozone (www.
wiwo.de/unternehmen/banken/eu-kommission-die-gesamte-wirtschaft-leidet/
20862076-2.html).
Im November 2016 präsentierte die Europäische Kommission mit Blick auf die
notleidenden Kredite ein Legislativpaket zur Überarbeitung der Richtlinie über
die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), der Verordnung
über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), der
Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV) und der Eigenkapitalverordnung (CRR). Zusätzlich
wurde ein Vorschlag für eine Richtlinie über präventive
Restrukturierungsrahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenzverfahren angenommen (http://
europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-1803_de.htm).
Im März 2018 stellte die Europäische Kommission eine Reihe von
Gesetzentwürfen vor, um das Volumen der notleidenden Kredite in der Eurozone zu
verringern. Das Paket sieht politische Maßnahmen in vier Bereichen vor: Erstens
erarbeitete die Europäische Kommission einen Vorschlag, die
Eigenkapitalverordnung dahingehend zu ändern, Mindestbeträge für Fonds einzuführen, um die
Banken vor Kreditverlusten durch notleidende Kredite zu schützen. Zweitens
soll ein Mechanismus zur „beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von
besicherten Krediten“ geschaffen werden. Drittens wurde ein Vorschlag
vorgelegt, einen europäischen Sekundärmarkt zu schaffen, auf dem Banken ihre
notleidenden Kredite verkaufen können, um ihre Bilanzen aufzubessern. Viertens
stellte die Europäische Kommission eine unverbindliche Blaupause für die
Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften vor (
http://europa.eu/
rapid/press-release_IP-18-1802_de.htm).
Im Mai 2018 wurde bekannt, dass die Regierung in Zypern 2,5 Mrd. Euro an
die Cyprus Cooperative Bank Ltd (COOP) gezahlt hat, um deren Liquidität
sicherzustellen. Die COOP-Bank hält laut Medienberichten notleidende Kredite
im Wert von 6,2 Mrd. Euro in ihren Bilanzen, was etwa einem Drittel des
Bruttoinlandsproduktes Zyperns entspricht. Insgesamt beläuft sich das Volumen der
NPLs in den Büchern zypriotischer Banken auf circa 90 Prozent der gesamten
Wirtschaftsleistung des Landes. Es ist bis jetzt unklar, ob die zypriotische
Regierung mit der Rettung der COOP gegen europäisches Recht verstoßen hat
(
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bankenrettung-es-ist-etwas-faul-in-zypern-
1.3982349).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der
notleidenden Kredite in der Eurozone?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der notleidenden Kredite am gesamten
Kreditvolumen?
Der Bundesregierung stehen in Bezug auf notleidende Kredite (non-performing
loans; NPLs) öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung. Diese werden von
verschiedenen Institutionen bereitgestellt und umfassen abweichende Kreise von
Banken bzw. basieren teilweise auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden.
Laut Europäischer Zentralbank (EZB) lag das Gesamtvolumen notleidender
Kredite im vierten Quartal 2017 bei bedeutenden Instituten des Euroraums bei
721 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil notleidender Kredite am gesamten
Kreditvolumen (Brutto-NPL-Quote) von 4,9 Prozent (
www.bankingsupervision.
europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.supervisorybankingstatistics_fourth_quarter_2017_
201804.en.pdf; abgerufen am 18. Juli 2018). Für sämtliche Kreditinstitute des
Euroraums weist die EZB für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote von 4,8
Prozent aus (
www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ecb.pr180619.en.html;
abgerufen am 18. Juli 2018).
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht darüber hinaus
regelmäßig Daten zu notleidenden Krediten in der Europäischen Union (EU) und
weist für Dezember 2017 ein Gesamtvolumen notleidender Kredite von 813 Mrd.
Euro aus. Dies entspricht einer Brutto-NPL-Quote von 4,0 Prozent (
www.eba.
europa.eu/documents/10180/2175405/EBA+Dashboard+-+Q4+2017.pdf/d429ed31-
65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018).
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der
notleidenden Kredite in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der notleidenden Kredite am gesamten
Kreditvolumen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der
notleidenden Kredite bzw. der NPL-Anteil in Relation zum
Bruttoinlandsprodukt und zum Kreditvolumen in der Eurozone im Vergleich zu anderen
EU- bzw. OECD-Staaten?
Die jeweiligen Gesamtvolumina notleidender Kredite (Spalte 2) sowie die
Brutto-NPL-Quoten (Spalte 3) in den einzelnen Ländern des Euroraums sind
nachstehender Tabelle zu entnehmen, die Daten der EBA für Dezember 2017
enthält (
www.eba.europa.eu/documents/10180/2175405/EBA+Dashboard+-+Q4+2017.
pdf/d429ed31-65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018).
Tabelle: Notleidende Kredite im Euroraum
Non-performing loans
(in Mrd. EUR)
Non-performing
loans ratio
Coverage ratio of
Non-performing loans
Belgium 17,4 2,6 % 43,0 %
Germany 49,6 1,9 % 39,3 %
Estonia 0,4 1,7 % 23,4 %
Ireland 22,9 10,4 % 29,4 %
Greece 100,8 44,9 % 46,9 %
Spain 106,2 4,5 % 41,9 %
France 135,5 3,1 % 51,0 %
Italy 186,7 11,1 % 50,6 %
Cyprus 16,8 38,9 % 45,0 %
Latvia 0,2 2,3 % 32,4 %
Lithuania 0,6 2,8 % 29,2 %
Luxembourg 1,0 0,7 % 43,9 %
Malta 0,5 3,5 % 35,7 %
Netherlands 38,3 2,3 % 29,1 %
Austria 17,3 3,7 % 52,7 %
Portugal 30,7 15,2 % 48,6 %
Slovenia 1,8 10,5 % 62,9 %
Slovakia 1,3 3,4 % 59,8 %
Finland 2,2 1,5 % 27,3 %
Zur Betroffenheit des Euroraums im Vergleich zur EU wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen. Der aggregierte Anteil notleidender Kredite am gesamten
Kreditvolumen in den OECD-Staaten betrug im Jahr 2017 nach Berechnungen
der Weltbank 2,5 Prozent (
https://data.worldbank.org/indicator/FB.AST.NPER.ZS?
view=chart; abgerufen am 18. Juli 2018). Hierbei ist zu beachten, dass die von
der Weltbank verwendete Datengrundlage von denjenigen zur Beantwortung von
Frage 1 und 2 für den Euroraum bzw. die EU abweicht, so dass die Daten nur
bedingt vergleichbar sind.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele notleidende Kredite
in der Eurozone durchschnittlich wertbereinigt werden?
Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung der abzuschreibende
Anteil der notleidenden Kredite in der Eurozone derzeit (bitte nach
Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
Zum abzuschreibenden Anteil der notleidenden Kredite im Euroraum liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Für den durchschnittlichen Stand der
Risikovorsorge (Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen) in den einzelnen
Ländern des Euroraums wird auf die in der Antwort zu Frage 2 enthaltenen EBA-
Daten zur „Coverage Ratio“ notleidender Kredite (Spalte 4 in der Tabelle)
verwiesen. (
www.eba.europa.eu/documents/10180/2175405/EBA+Dashboard+-+Q4+
2017.pdf/d429ed31-65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018).
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Struktur der Schuldner bei
den notleidenden Krediten in der Eurozone?
Zu welchen Verwendungszwecken wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kredite vergeben, die derzeit notleidend sind?
Daten zur Struktur der Schuldner bzw. zum Verwendungszweck von Krediten,
die derzeit notleidend sind, sind im Aggregat für bedeutende Institute des
Euroraums vorhanden und wurden von der EZB im Rahmen des Financial Stability
Review von November 2017 veröffentlicht (
www.ecb.europa.eu/pub/pdf/fsr/ecb.
financialstabilityreview201711.en.pdf?93eee057f5eef9e411a83a729fd0822d;
abgerufen am 18. Juli 2018). Es wird deutlich, dass bei aggregierter Betrachtung
ein Großteil der bestehenden notleidenden Kredite an Unternehmen der
Realwirtschaft vergeben wurde bzw. im Immobilienbereich zu verorten ist.
5. Wie exakt sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Daten zu den
notleidenden Krediten in der Eurozone?
Müssen Banken die entsprechenden Daten herausgeben, oder können diese
auch die Herausgabe bestimmter Daten verweigern?
Im europäisch harmonisierten Meldewesen haben die meldepflichtigen Institute
gemäß Implementing Technical Standard on Reporting der EBA (ITS on
Reporting) die Verpflichtung, vierteljährlich Daten u. a. über notleidende Kredite bei
der Bankenaufsicht einzureichen. Das Meldewesen basiert gemäß
Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation; CRR) auf den national oder
europäisch vorgegebenen Rechnungslegungsstandards. Die Überprüfung der
Werthaltigkeit der Kredite durch den jeweiligen Abschlussprüfer im Jahresabschluss
erfolgt auf Grundlage dieser Rechnungslegungsstandards. Bedeutende Institute
mit besonders hohen NPL-Quoten sind darüber hinaus verpflichtet, an die EZB
detaillierte Angaben zu ihren NPL-Portfolien auf Quartalsbasis zu melden, die
über den ITS on Reporting hinausgehen.
a) Müssen die Kunden der Banken der Herausgabe der entsprechenden
Daten zustimmen, oder können sie die Herausgabe bestimmter Daten
verweigern?
Bei der Einreichung der Meldungen gemäß ITS on Reporting handelt es sich um
eine Verpflichtung der Institute aufgrund europäischen Rechts. Die hier von den
Instituten an die Bankenaufsicht zu liefernden Meldungen sind nach
Kundenklassen aggregiert und enthalten bei den NPL-Angaben keine Einzeldaten. Soweit
eine Aufsichtsbehörde weitergehende Informationen benötigt, hat sie hierfür
gesetzliche Auskunftsrechte. Diesen können Geheimhaltungsinteressen der Kunden
in der Regel nicht entgegengehalten werden.
b) Wie oft werden die Daten zu notleidenden Krediten erhoben?
Im Rahmen des regulären Meldewesens werden vierteljährlich Daten zu
notleidenden Krediten erhoben. In Deutschland erhält die Bankenaufsicht zusätzlich
durch den Prüfungsbericht gemäß Prüfungsberichtsverordnung ausführliche
Informationen über die Risikosituation des Kreditgeschäfts. Des Weiteren kann die
Bankenaufsicht Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG bei Instituten anordnen oder
eigene Prüfungen sowie Erhebungen bei den Instituten durchführen.
c) Werden in der Eurozone notleidende Kredite einheitlich definiert, oder
unterscheidet sich die Klassifizierung bzw. Einstufung von notleidenden
Krediten in den Mitgliedstaaten der Eurozone?
Inwieweit könnten unterschiedliche Definitionen von „notleidenden
Krediten“ den Vergleich innerhalb der Eurozone erschweren?
Wird der Vorgang der Einstufung als notleidend aufsichtsrechtlich
nachgehalten?
Im Rahmen der bankaufsichtlichen Regelungen ist der Begriff „Ausfall“, der als
Abgrenzung für NPLs im Meldewesen gilt, EU-einheitlich definiert (Artikel 178
CRR). Hiernach ist der Ausfall eines Schuldners gegeben, wenn das Institut es als
unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber
dem Institut erfüllt und/oder wenn eine wesentliche Verbindlichkeit des
Schuldners gegenüber dem Institut mehr als 90 Tage überfällig ist. Ausgefallene Kredite
sind in jedem Fall als NPL zu melden. In Bezug auf die Frage nach dem
aufsichtsrechtlichen Nachhalten wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen.
d) Kam es in der Vergangenheit zu Verzögerungen oder anderen
Unregelmäßigkeiten bei der Überprüfung des Stands zu notleidenden Krediten in
der Eurozone?
Im regulären Meldewesen achten die nationalen Bankenaufseher und die EZB
darauf, dass die Institute die Meldungen termingerecht einreichen. Ob es bei der
Überprüfung des Stands zu notleidenden Krediten im Euroraum zu
Verzögerungen oder anderen Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte, entzieht sich der
Kenntnis der Bundesregierung.
6. Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die
mikroökonomischen Ursachen für die hohen NPL-Quoten der Mitgliedstaaten der
Eurozone?
Notleidende Kredite stellen in einigen Ländern des Euroraums noch immer eine
Herausforderung dar, wohingegen die Bankensysteme in anderen Ländern kaum
betroffen sind (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2).
Die Ursachen für hohe NPL-Bestände in einigen Ländern des Euroraums sind
äußerst vielfältig und können hier nur beispielhaft aufgezeigt werden. Neben
makroökonomischen Einflussfaktoren spielen auch strukturelle Faktoren eine
Rolle. So stehen in einigen Ländern ineffiziente Vollstreckungs- und
Insolvenzverfahren einer schnellen Verwertung von Sicherheiten entgegen. Hinzu kommen
zum Teil unterentwickelte NPL-Sekundärmärkte. Auf Institutsebene können
Defizite bei Kreditvergabeprozessen und im anschließenden NPL-Management
relevante Einflussfaktoren sein. Zudem können Anreize bei Banken bestehen, die
Verlustanerkennung bzw. Risikovorsorge hinauszuzögern, da dies eine
unmittelbare ökonomische Belastung darstellen würde. Für eine ausführlichere Analyse
der möglichen Einflussfaktoren auf die NPL-Entwicklung wird auf den Bericht
der FSC Subgroup on Non-Performing Loans verwiesen (
http://data.consilium.
europa.eu/doc/document/ST-9854-2017-INIT/en/pdf; abgerufen am 18. Juli 2018).
In Anbetracht dieser komplexen Einflussfaktoren hat der ECOFIN-Rat im
Sommer 2017 den Aktionsplan zum Umgang mit notleidenden Krediten mit diversen
Maßnahmen verabschiedet, der unterschiedliche Ursachen adressieren und damit
einen konsequenten und nachhaltigen Abbau notleidender Kredite unterstützen
soll (
www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/07/11/
conclusionsnon-performing-loans/#; abgerufen am 18. Juli 2018). Die EZB hat überdies
bereits im März 2017 den Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten
veröffentlicht (
www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/guidance_on_npl.en.pdf;
abgerufen am 18. Juli 2018). Die im März 2018 veröffentlichte Ergänzung zum
Leitfaden formuliert zudem aufsichtliche Erwartungen hinsichtlich der
Risikovorsorge bei neuen NPLs. Den aufsichtlichen Umgang mit dem aktuellen NPL-
Bestand hat die EZB jüngst in Form einer Pressemitteilung kommuniziert
(
www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ssm.pr180711.en.
html; abgerufen am 18. Juli 2018).
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwieweit der Abbau der notleidenden
Kredite im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
innerhalb der Eurozone steht?
Die aktuell positive konjunkturelle Entwicklung dürfte den Abbau bestehender
notleidender Kredite unterstützen und den Neuaufbau am aktuellen Rand
dämpfen. Verschiedene wissenschaftliche Studien finden zudem empirisch einen
negativen Zusammenhang zwischen der Höhe des NPL-Bestands und der
Kreditvergabe – und somit potentiell auch des Wirtschaftswachstums.1 Den in den
genannten Studien identifizierten Zusammenhang vorausgesetzt, könnte der Abbau
notleidender Kredite c. p. auch positiv auf die konjunkturelle Entwicklung
zurückwirken.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Maßnahmenpaket der Europäischen
Kommission vom November 2016 zum Abbau notleidender Kredite?
a) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der
BRRD-Richtlinie abgeschlossen wird?
b) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der
Überarbeitung der BRRD-Richtlinie auf den Stand der notleidenden Kredite in
der Eurozone?
c) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der SRM-
Verordnung abgeschlossen sein wird?
d) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der
Überarbeitung der SRM-Verordnung auf den Stand der notleidenden Kredite in
der Eurozone?
e) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der
Eigenkapitalrichtlinie IV abgeschlossen wird?
f) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der
Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie IV auf den Stand der notleidenden
Kredite in der Eurozone?
1 Cucinelli, D. (2015), “The Impact of Non-performing Loans on Bank Lending Behavior: Evidence from the Italian Banking Sector”,
Eurasian Journal of Business and Economics, 8
Balgova et al (2016), “The economic impact of reducing non-performing loans”, European Bank for Reconstruction and Development,
Working Paper no 193
Aiyar et al (2015), “A Strategy for Resolving Europe’s Problem Loans”, IMF staff discussion note no 15/19, Technical Background Note
g) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der
Eigenkapitalverordnung abgeschlossen wird?
h) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der
Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung auf den Stand der notleidenden
Kredite in der Eurozone?
Die Fragen 8 bis 8h werden im Zusammenhang beantwortet, da die
Bundesregierung erwartet, dass das Paket der Europäischen Kommission von November 2016
(Bankenpaket) wie bisher in Rat und Europäischem Parlament im
Zusammenhang behandelt und die darin enthaltenen Vorhaben zum selben Zeitpunkt
abgeschlossen werden. Zu dem Bankenpaket hat der Rat am 25. Mai 2018 eine
Allgemeine Ausrichtung erreicht.
Das Bankenpaket zielt auf den Abbau von Risiken im Bankensektor. Es beinhaltet
Anpassungen von bankaufsichtsrechtlichen und bankabwicklungsrechtlichen
Vorschriften. Nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist der Trilog.
Wesentliches Element im Bankenpaket sind die Verlustpuffer MREL (Minimum
requirement for own funds and eligible liabilities). Die Allgemeine Ausrichtung
sieht dabei für große Banken einen Mindestwert von 8 Prozent der Bilanzsumme
vor. Die Änderungen an der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und
Eigenkapitalverordnung (CRR) dienen allgemein dazu, Kapitalanforderungen
risikoangemessener zu gestalten bzw. zu geringe Abdeckungen von Risiken durch Eigenkapital
zu verhindern. Davon werden Anreize gegen das übermäßige Eingehen von
Risiken bzw. zum Abbau bestehender Risikopositionen erwartet. Die CRR enthält
u. a. Übergangsvorschriften zur Einführung des Rechnungslegungsstandards
IFRS. Der Gesetzgebungsprozess zu diesem Teil des Maßnahmenpakets wurde
bereits abgeschlossen, und die entsprechenden Regelungen am 27. Dezember
2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dieser
Rechnungslegungsstandard enthält strengere Kriterien für die Einordnung von
Risikopositionen als notleidend und höhere Anforderungen an die Risikovorsorge als dies
vielfach bei den bisher in verschiedenen Mitgliedstaaten angewendeten
Rechnungslegungsstandards der Fall war. Deswegen sind davon positive Effekte auf die
Marktdisziplin zu erwarten sowie Anreize für Banken, notleidende
Risikopositionen abzubauen und dem Entstehen erhöhter Bestände notleidender
Risikopositionen vorzubeugen. Darüber hinaus wurde im Zuge der Diskussion der CRD die
bestehende Befugnis der Aufsichtsbehörden noch einmal klargestellt, im
Einzelfall, wenn die Risikotragfähigkeit eines Instituts dies erfordert, im Hinblick auf
notleidende Risikopositionen weitreichende aufsichtliche Maßnahmen zu
ergreifen, insbesondere eine erhöhte Risikovorsorge bzw. Eigenkapitalzuschläge zu
verlangen. Von dieser Befugnis wird die EZB gemäß ihrem Leitfaden für Banken
zu notleidenden Krediten Gebrauch machen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Maßnahmenpaket der Europäischen
Kommission vom März 2018 zum Abbau notleidender Kredite?
Insgesamt wird das Maßnahmenpaket positiv und als ein wichtiger Schritt zur
Umsetzung des ECOFIN-Aktionsplans zum Abbau notleidender Kredite
beurteilt. Das gilt insbesondere für den Entwurf zur Änderung der CRR betreffend die
Mindestdeckung notleidender Risikopositionen („NPL-Mindestdeckung“), der
einen gesetzlichen verbindlichen Mindeststandard für die Risikovorsorge
vorsieht. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Europäische
Kommission einen Vorschlag für einen solchen Mindeststandard frühzeitig vorlegt
und dass er als wirksames Instrument ausgestaltet wird.
a) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass das Maßnahmenpaket
umgesetzt wird?
Da die Verhandlungen zu dem Maßnahmenpaket im Rat erst in der zweiten
Aprilhälfte begonnen haben, gibt es für eine Vorhersage, bis wann das Paket umgesetzt
wird, noch keine ausreichende Beurteilungsgrundlage. Besonderes Interesse
besteht aus Sicht der Bundesregierung am Abschluss des Entwurfs zur NPL-
Mindestdeckung. Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich dafür ein, dass es
zu diesem Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr eine Allgemeine
Ausrichtung im Rat gibt und das Vorhaben noch in der laufenden europäischen
Gesetzgebungsperiode abgeschlossen werden kann (so auch der Deutsch-
Französische Fahrplan der Finanzminister für das Euro-Währungsgebiet).
b) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung durch das
Maßnahmenpaket auf den Stand notleidender Kredite in der Eurozone?
Die Vorschriften zur Mindestdeckung sollen für nach März 2018 neu begebene
Kredite gelten. Dennoch erwartet die Bundesregierung bereits jetzt positive
Auswirkungen auf die Bemühungen der Institute, Bestände notleidender Kredite
rasch abzubauen und der Entstehung erheblicher weiterer notleidender
Risikopositionen frühzeitig vorzubeugen. Die Mindestdeckung setzt für die Institute
diesbezüglich erhebliche Anreize, um die in dem Vorschlag vorgesehenen Abzüge
vom Eigenkapital zu vermeiden. Insbesondere werden ein höheres
Risikobewusstsein bei der Kreditvergabe und verstärkte Bemühungen beim NPL-
Management erwartet. In diesem Zusammenhang werden auch positive Effekte auf die
Marktdisziplin und auf die Entstehung eines liquiden Sekundärmarktes für
notleidende Risikopositionen erwartet.
Die Zielsetzung des Richtlinienvorschlages, den Sekundärmarkt für notleidende
Risikopositionen zu fördern, wird von der Bundesregierung begrüßt, es bedarf
allerdings noch eingehender Prüfung, wie sich der Vorschlag in den bestehenden
deutschen Rechtsrahmen einfügen kann. Effiziente Verwertungsmöglichkeiten
für notleidende Kredite sind eine wichtige Voraussetzung, um notleidende
Kredite in den Bankbilanzen zu reduzieren. Wir teilen die Auffassung der
Europäischen Kommission, dass hierfür ein funktionsfähiger Sekundärmarkt für
notleidende Kredite und in allen EU-Mitgliedstaaten funktionsfähige
Verwertungsverfahren für Sicherheiten erforderlich sind.
Der Vorschlag zur Einführung der beschleunigten außergerichtlichen
Sicherheitenverwertung könnte in Mitgliedstaaten mit weniger effizienten
Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren als in Deutschland zu einer
schnelleren Realisierung von Sicherheiten und damit zu höheren Rückläufen für NPL-
Gläubiger führen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Finanzminister von
Deutschland und Frankreich darauf verständigt, den Vorschlag als zusätzliche
Option zur Verbesserung der Verwertung von Sicherheiten zu unterstützen. Im
Übrigen sind essentielle deutsche Standards bezüglich des gewachsenen
deutschen Sicherheitenverwertungssystems zu berücksichtigen sowie
Beeinträchtigungen des gut funktionierenden gerichtlichen Verwertungsverfahrens in
Deutschland auszuschließen.
c) Plant die Bundesregierung, die Blaupause der Europäischen Kommission
für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften
umzusetzen?
Bei der Blaupause für die Einrichtung nationaler
Vermögensverwaltungsgesellschaften handelt es sich um eine unverbindliche Vorlage der Europäischen
Kommission. Grundsätzlich bieten sich nationale
Vermögensverwaltungsgesellschaften als Lösungen an, wenn einzelne Banken oder Bankensysteme stark von dem
Problem notleidender Kredite betroffen sind. In jedem Fall sind
Vermögensverwaltungsgesellschaften im vollständigen Einklang mit bestehenden Beihilfe- und
Abwicklungsregeln umzusetzen.
10. Welche weiteren Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung
zudem notwendig, um den Abbau von notleidenden Krediten voranzutreiben,
und hat die Bundesregierung Gegenentwürfe zu den
Kommissionsvorschlägen über den Abbau von notleidenden Krediten, die sie für zielgerichteter
hält?
Über die im Rahmen des ECOFIN-Aktionsplans zum Abbau notleidender Kredite
bereits umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen hinaus unterstützt die
Bundesregierung Initiativen der Aufsicht wie den EZB Leitfaden für Banken zu
notleidenden Krediten sowie dessen Ergänzung, die aufsichtliche Erwartungen
hinsichtlich der Risikovorsorge bei neuen NPLs formuliert und damit einen
harmonisierten Aufsichtsrahmen setzt. Darüber hinaus sollte hinsichtlich des aktuellen
NPL-Bestands ebenfalls ein ambitionierter aufsichtlicher Ansatz verfolgt werden,
der eine zügige Bilanzbereinigung unterstützt. Wichtige Aspekte des
Risikoabbaus liegen auch in der einzelstaatlichen Verantwortlichkeit anderer Länder, wie
etwa die Effizienzsteigerung nationaler Vollstreckungs- und Insolvenzregime
sowie die Schaffung leistungsfähigerer Justizsysteme.
11. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Association for Financial Markets
in Europe, dass regulatorische NPL-Maßnahmen bankspezifisch sein sollten
und ein „One-size-fits-it-all“-Ansatz nicht geeignet für den Abbau
notleidender Kredite in der Eurozone ist (
www.afme.eu/globalassets/downloads/
press-releases/2017/afme-npl-comments-on-commissions-npl-report.pdf)?
Aus regulatorischer und aufsichtlicher Sicht ist für einen nachhaltigen Abbau
notleidender Kredite ein mehrgleisiger Ansatz sinnvoll. Dieser sollte einerseits aus
gesetzlich verbindlichen Mindestanforderungen an die Risikovorsorge für neue
notleidende Kredite bestehen. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass
die Kommission einen entsprechenden Vorschlag frühzeitig vorlegt und dass er
als wirksames Instrument ausgestaltet wird. Mittels der Ergänzung zum EZB
Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten formuliert die Aufsicht darüber
hinaus ihre Erwartungen hinsichtlich der Risikovorsorge und setzt damit einen
harmonisierten Aufsichtsrahmen.
Andererseits ermöglicht die Aufsicht durch die Berücksichtigung des aktuellen
NPL-Bestands im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und
Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process; SREP) einen
bankindividuellen Ansatz. Diesen Ansatz hat die EZB jüngst in Form einer
Pressemitteilung verdeutlicht (
www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/
ssm.pr180711.en.html; abgerufen am 18. Juli 2018).
Dieser mehrgleisige Ansatz spiegelt sich im Übrigen auch in dem Deutsch-
Französischen Fahrplan der Finanzminister für das Euro-Währungsgebiet wider. Dort
heißt es unter anderem: „Mit Blick auf künftige notleidende Kredite unterstützen
wir den Vorschlag der Kommission und den EZB-Leitfaden zur Bewältigung
neuer notleidender Kredite durch Sicherstellung einer ausreichenden
Risikovorsorge. […] Es sollte für alle systemrelevanten sowie alle sonstigen Banken ein
Ziel von 5 Prozent Brutto-NPLs und 2,5 Prozent Netto-NPLs festgelegt werden.
Die zuständigen Behörden erarbeiten für die betroffenen Banken individuelle
Strategien zum Abbau ihres NPL-Bestands.“
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des zypriotischen
Bankensektors angesichts des Volumens an notleidenden Krediten, das derzeit etwa
90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Zyperns entspricht?
Welche Gefahren ergeben sich hieraus nach Einschätzung der
Bundesregierung für den deutschen und europäischen Bankensektor (
www.iwkoeln.de/
fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2018/IW-Report_2018_16_Non_
performing_loans.pdf)?
Die EBA weist für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote zypriotischer Banken
von knapp 39 Prozent aus (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2), wobei der
vorgesehene Marktaustritt der Cyprus Cooperative Bank noch nicht
berücksichtigt ist (siehe Antwort zu Frage 12a). Somit hat Zypern nach Griechenland bei
relativer Betrachtung den am stärksten von notleidenden Krediten betroffenen
Bankensektor im Euroraum. Der Fall der Cyprus Cooperative Bank zeigt
exemplarisch, dass hohe NPL-Bestände die Stabilität einzelner Institute gefährden
können. In derartigen Fällen sind auch Ansteckungseffekte nicht auszuschließen.
Diese Risiken machen deutlich, dass ein substantieller und nachhaltiger weiterer
Risikoabbau erforderlich ist.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für den europäischen
Bankensektor, die sich aus der Schieflage der COOP ergeben?
Laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Juni 2018 strebt
Zypern für die Cyprus Cooperative Bank einen geordneten Marktaustritt sowie
einen Teilverkauf an die Hellenic Bank an (
http://europa.eu/rapid/press-release_
IP-18-4212_en.htm; abgerufen am 18. Juli 2018). Mit einer Bilanzsumme von
etwa 12 Mrd. Euro stellt die Cyprus Cooperative Bank bezogen auf den
Finanzsektor des gesamten Euroraums einen äußerst geringen Anteil dar. Zudem ist die
Geschäftstätigkeit mit einem hohen Marktanteil an Privatkundenkrediten und
-einlagen lokal fokussiert. Angesichts dessen sind mögliche Risiken für den
europäischen Bankensektor als eher gering einzustufen.
b) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Liquiditätshilfen der
zypriotischen Regierung an die COOP gegen europäisches Recht verstoßen
hat?
Für die Prüfung des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe und für die Prüfung der
Frage, ob diese mit dem gemeinsamen Binnenmarkt vereinbar ist, ist gemäß
Artikel 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
die Europäische Kommission zuständig. Am 19. Juni 2018 hat die Europäische
Kommission Maßnahmen Zyperns genehmigt, die im Zusammenhang mit der
Liquidation der Cyprus Cooperative Bank nach innerstaatlichem Recht stehen. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission die effektive
und vollumfängliche Anwendung des Beihilfe- und sonstigen europäischen
Rechts sicherstellt.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob mehr Banken in Zypern bzw. der
restlichen Eurozone vergleichbare Liquiditätszuschüsse benötigen?
Einlagen von privaten Haushalten und Unternehmen zählen zu den wichtigen
Verbindlichkeiten der MFI des Euroraums. Deren Entwicklung zeigt sich nach
Angaben der EZB mit Stand von Mai 2018 in Zypern und im Euroraum insgesamt
stabil (
http://sdw.ecb.europa.eu/browseTable.do?dc=&removeItem=&mergeFilter=
&DATA_TYPE.14=1&ec=&rc=&legendPub=published&BS_COUNT_SECTOR.
14=2240&BS_COUNT_SECTOR.14=2250&oc=&node=bbn5102&df=true&
showHide=&pb=&removedItemList=&activeTab=&DATASET=0&REF_AREA.
14=CY&REF_AREA.14=U2&BS_ITEM.14=L20&legendRef=reference;
abgerufen am 18. Juli 2018).
Um auf potentielle Stressphasen ausreichend vorbereitet zu sein, müssen
europäische Banken seit dem 1. Januar 2018 gemäß Artikel 411 CRR eine
Liquiditätsdeckungsquote (Liquiditiy Coverage Ratio; LCR) von 100 Prozent halten. Die
LCR setzt den vorhandenen Liquiditätspuffer gemessen an besonders liquiden
Anlagen ins Verhältnis zum hypothetischen Liquiditätsabfluss unter der Annahme
einer Stressphase, die 30 Kalendertage anhält. Die Anforderung von 100 Prozent
stellt sicher, dass der Liquiditätspuffer den Liquiditätsabfluss im Stressfall
vollständig abdeckt oder übersteigt. Die LCR der bedeutenden Institute betrug laut EZB
Ende 2017 im Durchschnitt ca. 144 Prozent (
www.bankingsupervision.europa.
eu/banking/statistics/html/index.en.html; abgerufen am 18. Juli 2018). Somit
werden die regulatorischen Mindestanforderungen im Durchschnitt derzeit
übererfüllt, was insgesamt für eine solide Liquiditätssituation spricht.
Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass die zuständigen nationalen
Aufsichtsorgane in den einzelnen Ländern des Euroraums sowie die EZB in
Bezug auf die bedeutenden Institute auf die Einhaltung auch sonstiger aufsichtlicher
Standards, die Maßnahmen zur Risikobegrenzung beinhalten, achten.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des griechischen
Bankensektors angesichts des Volumens an notleidenden Krediten, das derzeit etwa
60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Griechenlands entspricht?
Welche Gefahren ergeben sich hieraus nach Einschätzung der
Bundesregierung für den deutschen und europäischen Bankensektor?
Die EBA weist für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote griechischer Banken
von knapp 45 Prozent aus, den höchsten relativen Wert im Euroraum (siehe
Tabelle in der Antwort zu Frage 2). Hohe NPL-Bestände können die Stabilität
einzelner Banken gefährden. In derartigen Fällen sind auch Ansteckungseffekte
nicht auszuschließen. Diese Risiken machen deutlich, dass ein substantieller und
nachhaltiger weiterer Risikoabbau erforderlich ist.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des italienischen
Bankensektors angesichts des Volumens an notleidenden Krediten, das derzeit etwa
11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Italiens entspricht?
Welche Gefahren ergeben sich hieraus nach Einschätzung der
Bundesregierung für den deutschen und europäischen Bankensektor?
15. Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass Daten des Institutes der
deutschen Wirtschaft (IW Köln) zufolge jede italienische Bank unter Aufsicht
des Single Supervisory Mechanisms (SSM) eine NPL-Quote von mindestens
5 Prozent hat, aus Sicht der Bundesregierung auf die Stabilität des
italienischen Bankensektors?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die EZB in ihrem jüngsten Financial Stability
Review von Mai 2018 die Systemrisiken für den Euroraum in den vergangenen
sechs Monaten als unverändert gering beurteilt, was nicht zuletzt auf die
verbesserte europäische und globale Wachstumsentwicklung zurückzuführen ist (www.
ecb.europa.eu/pub/pdf/fsr/ecb.fsr201805.en.pdf?ed91bac6b64b9b4aea7729a513c
2f522; abgerufen am 18. Juli 2018). Mit Blick auf die Banken im Euroraum führt
die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung zu einer positiven
Ertragsentwicklung und damit letztlich auch zu einer Stärkung der Kapitalbasis, die die
Widerstandsfähigkeit gegen Ausfallrisiken erhöht. Zu einem vergleichbaren Ergebnis
kommt die Banca d’Italia in ihrem Finanzstabilitätsbericht von April 2018 in
Bezug auf die italienischen Institute, in dem sie eine prinzipiell verbesserte
Kapitalsituation feststellt (
www.bancaditalia.it/pubblicazioni/rapporto-stabilita/2018-1/
en-FSR-1-2018.pdf?language_id=1; abgerufen am 18. Juli 2018).
Die Bestände notleidender Kredite bei italienischen Instituten sind insgesamt
rückläufig und der Anteil neuer notleidender Kredite am Kreditbestand ist laut
Banca d’Italia wieder auf das Vorkrisenniveau gesunken. Die EBA weist für
Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote italienischer Banken von gut 11 Prozent
(zum Vergleich: 15 Prozent für Dezember 2016) aus. Mit einem Gesamtvolumen
von 187 Mrd. Euro weist der italienische Bankensektor den höchsten absoluten
Wert im Euroraum aus (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2). Hohe NPL-
Bestände können die Stabilität einzelner Banken gefährden. In derartigen Fällen
sind auch Ansteckungseffekte nicht auszuschließen. Diese Risiken machen
deutlich, dass ein substantieller und nachhaltiger weiterer Risikoabbau erforderlich
ist.
16. Welche Risiken ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch,
dass einer Erhebung des IW Köln zufolge 1,6 Prozent der Banken in der
Eurozone 74,6 Prozent der notleidenden Kredite in der Eurozone halten?
Bei der in der Studie untersuchten Stichprobe handelt es sich laut Verfasser um
die 76 größten Banken des Euroraums. Dies ist, gemessen an der Gesamtzahl der
Kreditinstitute im Euroraum, zwar nur ein sehr kleiner Kreis an Instituten. Da es
sich allerdings um die größten Banken des Euroraums handelt, ist ihnen ein hoher
Anteil an der Gesamtbilanzsumme, am Gesamtkreditvolumen und somit auch am
absoluten NPL-Bestand im Euroraum zuzurechnen. Aussagen über die relative
NPL-Belastung des Bankensektors in der Eurozone und daraus folgende Risiken
lassen sich deshalb allein aus dieser Aussage nicht ableiten. Klar ist allerdings,
dass Bankensysteme und einzelne Banken in einigen Ländern des Euroraums,
sowohl bei absoluter als auch bei relativer Betrachtung, stark von dem Problem
notleidender Kredite betroffen sind. Risiken aus diesen Konzentrationen können sich
sowohl für die Finanzmarktstabilität als auch für die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung ergeben. Die Bundesregierung setzt sich daher für einen substantiellen
und nachhaltigen Abbau notleidender Kredite ein.
17. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, dass es nach dem Befund
des IW Köln bei systemrelevanten Banken zu einer Negativspirale im
Hinblick auf den Abbau von NPL gekommen ist?
Die Studie identifiziert bei der untersuchten Stichprobe eine zweigeteilte
Entwicklung: Banken mit einer NPL-Quote von 15 Prozent oder höher falle es
schwerer, notleidende Kredite stabil zu halten oder zu reduzieren. Stattdessen
habe sich bei 75 Prozent dieser Banken der NPL-Anteil im Betrachtungszeitraum
weiter erhöht. Für Banken mit wenigen NPLs sei es hingegen wahrscheinlicher,
dass diese ihr niedriges Niveau halten können.
Aus Risikosicht stellen hohe NPL-Bestände eine Belastung für die betroffenen
Institute dar, da sie Ressourcen binden und den Spielraum zur Neukreditvergabe
einschränken können. Dies kann sich wiederum negativ auf die Profitabilität
dieser Institute auswirken. Risiken für die Finanzstabilität und die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung können eine Folge sein. Stark betroffene Institute könnten
deshalb besonders von einem konsequenten NPL-Abbau profitieren. Gleichzeitig
stellt der NPL-Abbau für diese Institute eine besondere Herausforderung dar und
kann mit hohen Kosten einhergehen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Studie deutlich, dass hinsichtlich des NPL-
Abbaus konsequente risikoadäquate Ansätze erforderlich sind, auch und gerade
im Hinblick auf stark belastete Institute.
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des IW Köln, dass der Anteil
systemrelevanter Banken mit NPL-Quoten von 20 Prozent oder höher von
2,6 Prozent im Jahr 2010 auf 13,2 Prozent im Jahr 2017 angestiegen ist?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?
Der in der Studie beschriebene Anstieg der Anzahl von Instituten mit hohen
Beständen an notleidenden Krediten zwischen 2010 und 2017 korrespondiert mit
steigenden NPL-Beständen im Zuge der Finanzkrise und stimmt überein mit
bankaufsichtlichen Statistiken zur NPL-Entwicklung im Euroraum. Auch der
Zweite Fortschrittsbericht zum Abbau notleidender Kredite der Europäischen
Kommission bestätigt, dass notleidende Kredite heute noch über dem
Vorkrisenniveau liegen (
http://ec.europa.eu/finance/docs/policy/180314-communication-
non-performing-loans_en.pdf; abgerufen am 18. Juli 2018). Die Bundesregierung
setzt sich für einen substantiellen und nachhaltigen NPL-Abbau ein, um
potentiellen Risiken für die Finanzmarktstabilität und die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung entgegenzuwirken. Zu den potentiellen Ursachen für hohe NPL-
Bestände wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung den Befund des IW Köln, dass drei
Viertel der systemrelevanten Banken mit einer NPL-Quote zwischen 15 und
20 Prozent in die Gruppe der Banken abgerutscht sind, die über NPL-Quoten
von 25 Prozent oder höher verfügen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des IW Köln, dass
insbesondere Banken mit hohen NPL-Quoten sehr wahrscheinlich nicht in der Lage
sein werden, ohne Intervention des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
zum Abbau von NPL beizutragen?
Eine enge aufsichtliche Begleitung insbesondere von Instituten mit hohen NPL-
Beständen ist eine der Grundvoraussetzungen für einen signifikanten und
nachhaltigen NPL-Abbau. Die Aufsicht hat diesbezüglich bereits diverse Initiativen
gestartet. Zudem sind aus Sicht der Bundesregierung eine Umsetzung des
ECOFIN-Aktionsplans zum Abbau notleidender Kredite sowie nationale
Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlich. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 10 verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass einer Erhebung des
IW Köln zufolge die Banken mit einer NPL-Quote über 25 Prozent, über
10 Prozent der systemrelevanten Banken ausmachen?
Erwägt die Bundesregierung Sonderregelungen für diese speziell
betroffenen Banken?
Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst, dass die Verteilung der NPL-
Quoten über die Institute hinweg uneinheitlich ist und dass es Institute mit extrem
hohen NPL-Quoten gibt. Aufgrund der damit einhergehenden Risiken setzt sich
die Bundesregierung für einen substantiellen und nachhaltigen NPL-Abbau bei
allen betroffenen Instituten ein. Diese Zielsetzung wird im Übrigen auch in dem
Deutsch-Französischen Fahrplan der Finanzminister für das Euro-
Währungsgebiet deutlich. Dort heißt es unter anderem: „Es sollte für alle systemrelevanten
sowie alle sonstigen Banken ein Ziel von 5 Prozent Brutto-NPLs und 2,5 Prozent
Netto-NPLs festgelegt werden. Die zuständigen Behörden erarbeiten für die
betroffenen Banken individuelle Strategien zum Abbau ihres NPL-Bestands.“
22. Teilt die Bundesregierung die in der Studie vertretene Ansicht des IW Köln,
dass eine Beurteilung des Risikos, das von notleidendenden Krediten bei den
Banken auf das Finanzsystem ausgeht, aggregierte Daten allein kein
ausreichend aussagekräftiger Maßstab sind?
23. Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischer
Ebene dafür einsetzen, dass der Abbau der NPL künftig auch auf Basis einer
institutsbezogenen Datenbasis beurteilt wird?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu
diesem Ergebnis zu gelangen?
Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf Ebene einzelner Länder aggregierte Daten bzw. Durchschnittswerte sind ein
wertvoller Baustein der Risikoanalyse. Aussagen bezüglich der Verteilung
notleidender Kredite auf einzelne Institute sind auf dieser Basis allerdings nicht
möglich. Der Deutsch-Französische Fahrplan der Finanzminister für das Euro-
Währungsgebiet enthält daher Zielwerte für notleidende Kredite, die jedes einzelne
Institut anstreben sollte. Mitgliedstaaten/Banken, die diese Ziele nicht erreichen,
sollten zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit sie die Ziele zeitnah
erfüllen. Für die Bewertung der Zielerreichung sind institutsindividuelle Daten
erforderlich, die der Aufsicht vorliegen.
24. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung genug Eigenkapital bei allen
systemrelevanten Banken innerhalb der Eurozone, um mögliche Verluste aus
Wertbereinigungen der notleidenden Kredite zu decken?
Die Eigenkapitalausstattung im europäischen Bankensektor ist im Durchschnitt
durchaus positiv zu beurteilen. Ein Jahrzehnt nach der Finanzkrise und in
Reaktion auf die verschärften regulatorischen Maßnahmen hat sich die Qualität und
Höhe der Eigenkapitalbasis bei systemrelevanten Banken deutlich verbessert.
Institute sollten daher deutlich widerstandsfähiger als vor der Krise sein. Insgesamt
lag im europäischen Bankensektor die harte Kernkapitalquote laut EBA im vierten
Quartal 2017 im Durchschnitt bei knapp 15 Prozent und ist in den vergangenen drei
Jahren deutlich angestiegen (
www.eba.europa.eu/documents/10180/2175405/
EBA+Dashboard+-+Q4+2017.pdf/d429ed31-65ba-498b-9115-d0e4639112ac;
abgerufen am 18. Juli 2018). Dies geht mit einer höheren
Verlustabsorptionsfähigkeit des europäischen Bankensektors in der Gesamtbetrachtung einher.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für die Finanzstabilität der
Eurozone, die mit dem aktuellen Volumen der notleidenden Kredite
verbunden sind?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen für das deutsche und
europäische Bankensystem ein, falls eine Europäische Einlagensicherung
vor dem Abbau jener notleidenden Kredite eingeführt werden würde?
26. Wie groß müsste nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil bzw. das
absolute Volumen der notleidenden Kredite sein, damit sie keine Hürde mehr
für die Einführung einer Europäischen Einlagensicherung darstellen würde?
Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass ein entsprechender Abbau
erreicht ist?
27. Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die regulatorischen
Maßnahmen mit Blick auf notleidende Kredite soweit umgesetzt sind, dass sie keine
Hürde mehr für die Einführung einer Europäischen Einlagensicherung
darstellen?
Die Fragen 25 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Trotz abnehmender Tendenz insbesondere im Jahr 2017 ist der Bestand an
notleidenden Krediten im Euroraum sowohl im historischen Vergleich als auch im
Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen hoch. Beim Abbau gibt es dabei große
Unterschiede zwischen einzelnen Instituten und Ländern. In einigen
Jurisdiktionen können hohe NPL-Bestände noch immer ein Risiko für die Finanzstabilität
darstellen und zudem wachstumshemmend wirken.
Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass im Einklang mit dem
Fahrplan des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-
Roadmap) vor dem Beginn politischer Verhandlungen über eine europäische
Einlagensicherung (EDIS) zunächst ein substantieller, weitergehender Risikoabbau
im Bankensektor erfolgen muss. In der ECOFIN-Roadmap wurden mehrere
Kategorien vereinbart, in denen ein substantieller Risikoabbau erfolgen muss. Diese
sind neben dem Abbau von bestehenden und der Vermeidung künftiger NPLs
insbesondere das Bankenpaket, die Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts
und die regulatorische Behandlung von Staatsschulden in Bankbilanzen. Es
müssen substantielle Fortschritte in allen Bereichen erzielt werden, bevor politische
Verhandlungen über EDIS begonnen werden können.
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ISSN 0722-8333]