Digitale Anträge von Familienleistungen
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Föst, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben sich die Parteien CDU, CSU und SPD verpflichtet mehr Transparenz über familienpolitische Leistungen, leichtere Antragstellung und schnellere Bearbeitung von Anträgen durch digitale Angebote und Verfahren zu ermöglichen (Z. 693). So soll den Eltern mehr Zeit für die Familie ermöglicht werden. Laut der Studie der EU-Kommission liegt Deutschland im europäischen Vergleich in Sachen digitaler Verwaltung allerdings nur auf Platz 20.
Gerade in der ersten Zeit kurz vor und nach der Geburt, müssen die jungen Eltern neben der großen Verantwortung und den sprunghaft angestiegenen Verpflichtungen viele Anträge bei verschiedensten Stellen einreichen, sich vorher über die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus den über 150 verschiedenen ehe- und familienpolitischen Leistungen informieren und regelmäßig Behördengänge in den Ämtern persönlich erledigen. Das Ziel muss sein, die Eltern in dieser Phase zeitlich und strukturell zu entlasten, damit sie sich umfassend auf die Bedürfnisse ihres Kindes konzentrieren können.
Aus Studien zu den Familienleistungen ist bekannt, dass oftmals viele der Fördergelder nur einen Bruchteil der berechtigten Familien und Kinder erreichen und von den Familien, die am dringendsten diese Förderung benötigen, immer noch zu oft nicht eingefordert werden. Zusätzlich müssen Eltern teilweise monatelang auf die Auszahlung des Elterngeldes warten bzw. erhalten erst sehr spät eine Rückmeldung zu ihren Anträgen. Insbesondere für junge Familien und Alleinerziehende ist diese Wartezeit eine zusätzliche Belastung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine zentrale und vereinfachte Antragstellung der familienpolitischen Leistungen die Familien entlasten und die Quote der Inanspruchnahme durch die Berechtigten erhöhen würde? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Antragstellung zu familienpolitischen Leistungen zentral durchführen zu können?
Welche Anträge für familienpolitische Leistungen beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge ihrer Ankündigung, die Antragstellung zusammenzulegen, zu vernetzen?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, damit allen Berechtigten die gesamte Bandbreite der ihnen zur Verfügung stehenden familienpolitischen Leistungen bekannt ist?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das 2017 eingeführte „Informationstool Familienleistungen“ (www.infotool-familie.de) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu evaluieren? Wenn eine Evaluation beabsichtigt ist, welche Kriterien plant die Bundesregierung als Bewertungsrahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieses Informationstools für die Familien zum jetzigen Stand?
Liegen der Bundesregierung Rückmeldungen von Familien vor, die dieses Informationstool nutzen? Wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Informationen über die Reichweite bzw. Nutzung dieses Informationstools?
Welche konkreten Pläne gibt es, dieses Informationsportal weiter auszubauen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um länderspezifische Antragsformulare und Anlagen für Familienleistungen wie dem Elterngeld zu vereinheitlichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen durch einen bundesweiten digitalen Antrag, die Antragsgestaltung der einzelnen Bundesländer für das Elterngeld als Leistung des Bundes zu vereinheitlichen und zu vereinfachen?
Plant die Bundesregierung, im Bereich der Familienleistungen Technologien wie die Distributed-Ledger-Technologie für eine vereinfachte und automatische Leistungsauszahlung sowie Verifizierung der Ansprüche der Familien einzusetzen? Wenn nein, welche weiteren Technologien werden in der Planung für diese Aufgabe berücksichtigt?
Welche Maßnahmen – digital und analog – werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um Antragsformulare und Anlagen für Familienleistungen wie dem Elterngeld zu vereinfachen?
Wie viele Anträge auf familienpolitische Leistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute bereits vollständig online durchführbar? Und wie viele Anträge auf familienpolitische Leistungen können bereits online ausgefüllt, müssen aber noch ausgedruckt und abgeschickt werden?
Wie viele der bereits heute vollständig online durchführbaren Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung teilweise oder vollständig barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderungen?
Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen, weitere familienpolitische Leistungen online beantragen zu können?
Wer berät die Bundesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen bei den familienpolitischen Leistungen?
Gibt es Pläne zur Evaluation der bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, die Antragstellung zu digitalisieren?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachstand beim Projekt zum gemeinsamen Portalverbund der verschiedenen Verwaltungsportale?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Pilotprojekt des Bundes „Elterngeld Digital“ gezogen?
Wie weit sind die Planungen für das Onlineportal „Elterngeld Digital“ vorangeschritten, und welche Funktionen wird das Onlineportal umfassen?
Wann wird eine Nutzung des seit 2016 in der Entwicklung befindlichen onlinebasierten Elterngeldantrags als zusätzliches Angebot an die Länder voraussichtlich möglich sein? Wie bewertet die Bundesregierung die Pilotphasen in den Ländern Berlin, Bayern und Sachsen?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Pilotprojekten für einen Ausbau der digitalen Verwaltungen und digitalen Anträge insbesondere der familienpolitischen Leistungen?
Wird es eine zentrale, digitale Stelle (wie ein Portal) geben, welches die notwendigen Daten zum Antrag speichert und zusammen anzeigt? Wenn ja, können die Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden (Einwilligung), welche Daten den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, oder müssen diese jeden anderen Antrag eigenständig neu eingeben? Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung eine zentrale, digitale Stelle, und was sind die Hindernisse einer Einführung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einschätzung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die Möglichkeit einer Online-Antragstellung für das Elterngeld?
Welche Hindernisse zur Einführung von Onlineanträgen von Familienleistungen sind der Bundesregierung bekannt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Probebetrieb der App „Elfe“ (Einfache Leistungen für Eltern) der Freien Hansestadt Bremen? Wenn ja, wie bewertet sie diese? Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Informationen einzuholen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine eigene bundesweite App zur vereinfachten Beantragung von familienpolitischen Leistungen zu entwickeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, was spricht gegen die Entwicklung und Einführung?