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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Datenzugriff auf Kontobewegungen durch sogenannte Fintech-Unternehmen entsprechend der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2)

Zulassung von "dritten Zahlungsdienstleistern" wie Finanztechnologie-Unternehmen oder Onlinekonzernen zum Zugriff auf Kontodaten durch die BaFin, zugelassenen Unternehmen, Widerspruchsmöglichkeit und Beschränkungen durch den Kunden, Zugang zur Datenabfrage bereitstellende Banken<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

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