Datenzugriff auf Kontobewegungen durch sogenannte Fintech-Unternehmen entsprechend der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie 2 ((EU) 2015/2366, Payment Service Directive 2)
Zulassung von "dritten Zahlungsdienstleistern" wie Finanztechnologie-Unternehmen oder Onlinekonzernen zum Zugriff auf Kontodaten durch die BaFin, zugelassenen Unternehmen, Widerspruchsmöglichkeit und Beschränkungen durch den Kunden, Zugang zur Datenabfrage bereitstellende Banken<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
19.07.2018
Antwortdauer
30 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
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