Umgang mit sogenannten Homo-Heilungen und Reorientierungstherapien
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Norbert Müller (Potsdam), Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 3. Juni 2018 erklärte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im Rahmen der Gedenkstunde am Denkmal für im Nationalsozialismus verfolgte Homosexuelle: „Auch Ihre sexuelle Orientierung, auch Ihre sexuelle Identität stehen selbstverständlich unter dem Schutz unseres Staates. Auch Ihre Würde ist so selbstverständlich unantastbar, wie sie es schon ganz am Anfang hätte sein sollen“ (www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/ Reden/2018/06/180603-Gedenken-Homo-NS-Verfolgung.html).
Diese Erklärung war ein Meilenstein in der öffentlichen Aufarbeitung des staatlichen Umgangs mit Homosexualität. Allerdings gibt es auch im Jahr 2018 in der Bundesrepublik Deutschland noch Versuche, über pseudo-therapeutische Eingriffe die sexuelle Orientierung von Menschen zu ändern. Diese Maßnahmen sind ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit und ein Akt psychischer Gewalt.
Gegen sogenannte Konversions- bzw. Reparationstherapien richtete sich bereits 2013 ein Beschluss des Weltärztetages, dem auch die deutsche Bundesärztekammer angehört. Die Ärztevertretung hielt in einer Stellungnahme fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Heilung bedarf. Sogenannte Reparations- bzw. Konversionstherapien werden darin strikt abgelehnt. Sie verletzten die Menschenrechte und seien nicht zu rechtfertigende Praktiken, die unter Strafe gestellt werden müssten (www.wma.net/policies-post/wma-statement-onnatural-variations-of-human-sexuality/).
Obwohl negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen, wie Depressionen, Angstzustände und erhöhte Suizidalität, wissenschaftlich nachgewiesen sind (www.mission-aufklaerung.de/fileadmin/dateien/ Gutachten_und_Stellungnahmen/vlsp.pdf), werden in Deutschland weiterhin Behandlungen angeboten, die die sexuelle Orientierung der Betroffenen ändern sollen. So berichteten Medien erst kürzlich über ein von Leo e. V. angebotenes Seminar zur „Heilung“ Homosexueller in Sachsen-Anhalt (www.queer.de/detail. php?article_id=31041). Dieser Verein steht seit Jahren in der Kritik und war mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (u. a. Bundestagsdrucksache 18/11334). Leo e. V. ist nach wie vor als gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Die Bundesregierung förderte 2008 ein evangelikales Festival, auf dem ähnliche Inhalte vertreten werden sollten. Erst durch breiten Protest wurde das entsprechende Seminar abgesagt (www.taz.de/!5182736/).
In verschiedenen Ländern sind derartige „Therapien“ verboten (Brasilien, Ecuador, Malta). In den USA liegt aktuell dem kalifornischen Senat ein Gesetzentwurf vor, der sogenannte Konversionstherapien ebenfalls vollständig verbieten soll. Kalifornien hatte bereits 2012 als erster von inzwischen zwölf US-Bundesstaaten sogenannte Konversionstherapien bei Jugendlichen verboten (www.queer.de/ detail.php?article_id=31057).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Verbreitung, die Verantwortlichen und die Zielgruppen sogenannter Konversionstherapien in Deutschland?
Welche Organisationen bieten gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Konversionstherapien in Deutschland an?
a) Welche davon sind als gemeinnützig anerkannt?
b) Welche davon sind als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt?
c) Welche erhielten in den vergangenen fünf Jahren staatliche Zuwendungen des Bundes?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die internationale Vernetzung dieser Organisationen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Vernetzung dieser Organisationen zur neonazistischen und sogenannten rechtspopulistischen Szene?
Welche aktuellen Informationen hat die Bundesregierung über Aktivitäten des Vereins Leo e. V., mit denen auf die sexuelle Orientierung eingewirkt werden soll?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem „Christival“ 2008 in Bremen weitere Veranstaltungen, in deren Rahmen Inhalte, die auf eine Veränderung sexueller Orientierung mithilfe sogenannte Konversionstherapien zielen, verbreitet worden sind oder werden sollten, und für die Zuwendungen oder Schirmherrschaften der Bundesregierung übernommen worden sind?
Wenn ja, welche Ressorts waren daran wann beteiligt, und wie viele Mittel wurden jeweils bewilligt?
Auf welchen Veranstaltungen, auf denen entsprechende Inhalte verbreitet worden sind oder werden sollten, traten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren auf?
Widerspricht nach Ansicht der Bundesregierung das Angebot sogenannter Konversionstherapien oder reparativer Verfahren der Einstufung einer Körperschaft als gemeinnützig bzw. mildtätig?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Menschen vor sogenannten Konversionstherapien bzw. reparativen Verfahren bei Homosexualität zu schützen?
Wie werden Geschädigte solcher „Konversionstherapien“ von der Bundesregierung unterstützt?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Möglichkeiten einzuschränken, dass sogenannte Konversionstherapien unter dem Deckmantel der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können?
Sind der Bundesregierung aus dem letzten Jahr Fälle bekannt, in denen die Ärztekammern oder Approbationsbehörden berufsrechtliche Schritte aufgrund von Schädigungen von Patientinnen oder Patienten durch sogenannte Konversions- oder Reparationspseudotherapien eingeleitet haben?
Wenn ja, welche berufsrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen (bitte nach Fällen aufschlüsseln)?
Stellen sogenannte Konversionstherapien bei Minderjährigen nach Einschätzung der Bundesregierung eine Kindeswohlgefährdung dar?
Erwägt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung von „Konversionstherapien“ sowie ihrer Bewerbung, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und jungen Erwachsenen erwägt die Bundesregierung, um diese Gruppe vor psychischen und physischen Schädigungen durch sogenannte Konversionstherapien zu schützen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Erfahrungen vor, die in Ländern mit gesetzlichen Verboten gemacht worden sind (bspw. Malta)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Erfahrungen?
Welche Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung plant die Bundesregierung, um die Öffentlichkeit vor sogenannten Konversions- und Reparationstherapien zu warnen und auf daraus resultierende Gefahren hinzuweisen?