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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachforderung der Kirchensteuer von Bürgern der ehemaligen DDR

Kirchensteuereinnahmen und Bevölkerungsanteil von Kirchenmitgliedern seit 1990, Möglichkeit von Austrittserklärungen in der DDR, heutige Beweisbarkeit, Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörden bei Kirchensteuererhebungen, Bürgerinformation und Nachforderungen nach der Wiedervereinigung, Unterstützung von Personen mit nicht belegbarer Nichtmitgliedschaft<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/291721.06.2018

Nachforderung der Kirchensteuer von Bürgern der ehemaligen DDR

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Immer wieder werden Bürger der ehemaligen DDR mit staatlichen Nachforderungen der Kirchensteuer konfrontiert, obwohl sie nie in Kontakt mit der Kirche standen, beziehungsweise selbst gar nicht von ihrer Taufe wussten (vgl. www.rbb-online.de/klartext/ueber_den_tag_hinaus/wirtschaft/kirchensteuer-fuer-gottlose. html).

Da es in der ehemaligen DDR nicht zwingend üblich war, beim Austritt aus der Kirche eine Bestätigung zu erhalten, haben diese Personen heute kaum eine Möglichkeit, ihren Kirchenaustritt zu beweisen (www.kirchensteuern.de/Texte/RasterfahndungInBerlinSuperIllu2003.htm).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie haben sich die Einnahmen der katholischen und der evangelischen Kirche aus Kirchensteuer seit dem Jahr 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

2

Wie hat sich der Anteil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, der jeweils Mitglied der evangelischen und der katholischen Kirche ist, nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 entwickelt?

3

Welche Möglichkeiten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Bürger der DDR, ihren Austritt aus der evangelischen und der katholischen Kirche zu erklären?

4

Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Bürger der ehemaligen DDR, ihren Austritt aus der katholischen oder der evangelischen Kirche glaubhaft zu machen, wenn sie den Austritt aus der Kirche nicht durch Dokumente beweisen können?

5

Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass im Falle der Erhebung der Kirchensteuer die Amtsermittlungspflicht nicht angewandt wird (www.kirchensteuern.de/Texte/RasterfahndungInBerlinSuperIllu 2003.htm; www.freitag.de/autoren/der-freitag/rasterfahndung-fur -diekassegottes)?

6

Wie wurden die Bürger der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert, dass

a) in der Bundesrepublik Deutschland die Kirchensteuerpflicht zum tragen kommt,

b) sie eine schriftliche Bestätigung über den Austritt aus der Kirche benötigen, um diesen zukünftig nachweisen zu können?

7

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 eine Kirchensteuernachforderung durch die evangelische beziehungsweise die katholische Kirche ausgesprochen (bitte nach Jahresscheiben und Konfession aufschlüsseln)?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Personen zu unterstützen, die ihren Kirchenaustritt nicht glaubhaft machen können, beziehungsweise selbst nicht von ihrer Taufe wussten und daher von hohen Steuernachzahlungen betroffen sind?

Berlin, den 14. Juni 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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