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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die inhaltliche, personelle und strukturelle Ausrichtung der Deutschen Islam Konferenz

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/323104.07.2018

Die inhaltliche, personelle und strukturelle Ausrichtung der Deutschen Islam Konferenz

der Abgeordneten Andreas Bleck, Beatrix von Storch, Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Lars Herrmann, Jochen Haug, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung am 21. März 2018 erklärt, dass der Islam inzwischen zu Deutschland gehöre. Sie forderte die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und der Deutschen Islam Konferenz (DIK), um zukunftsfähige Strukturen für den Islam zu schaffen.

Die DIK hat sich zum Ziel gesetzt, die Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft zu fördern. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer kündigte an, dies mit der DIK IV fortführen zu wollen. Ziel sei es, sich dem Thema Zuwanderung sowie der Frage nach der Entwicklung eines „nach den Gepflogenheiten des deutschen Religionsverfassungsrechts verfassten deutschen Islams für die in Deutschland lebenden und sich hier zugehörig fühlenden Menschen muslimischen Glaubens und muslimischer Abstammung“ zu widmen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/innenminister-horst-seehofer-zum-thema-heimat-15565980.html).

Bereits am 19. März 2018 fand in Berlin die Veranstaltung „Perspektive der Deutschen Islam Konferenz“ statt, um über die inhaltliche, personelle und strukturelle Ausrichtung der DIK IV zu beraten. Über konkrete Ergebnisse dieser Veranstaltung ist bisher öffentlich nichts bekannt gemacht worden. Im Blick auf die Ausrichtung der DIK IV stellt sich insbesondere die Frage nach ihrer Zusammensetzung. Die DIK III setzte sich zuletzt aus der Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), der Alevitischen Gemeinde Deutschlands (AABF), der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD), dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), dem Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZMaD) und dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) zusammen.

Im Blick auf diese Zusammensetzung der DIK stellte und stellt sich die Frage nach ihrer Ausrichtung auf eine Integration der Muslime in die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands. In der Kritik standen und stehen insbesondere folgende Verbände:

  • Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) als größte Organisation im IRD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz stellte fest, dass sich die Organisation Milli Görüs gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richtet (7 A 10953/04 OVG vom 24. Mai 2005).
  • Die DITIB steht eindeutig in Verbindung zum türkischen Religionsamt Diyanet, wie Prof. Dr. Stefan Muckel, Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität zu Köln, in mehreren Gutachten festgestellt hat. Durch Analyse der DITIB-Satzung konstatiert Muckel bestimmte Rechte für hohe Bedienstete des türkischen Amtes für religiöse Angelegenheiten (www.deutschlandfunk.de/ditib-ankaras-einfluss-auf-deutschen-moscheeverband.724.de.html?dram:article_id=409350). Nach Ansicht der (früheren) Bürgermeisterin von Berlin-Neukölln Dr. Franziska Giffey wird die DITIB „von der Türkei gesteuert und vermittelt das türkische politische Verständnis – nicht das unseres Landes“ (https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkisch-Islamische_Union_der_Anstalt_f%C3%BCr_Religion).
  • Des Weiteren werden seit Gründung der DITIB im Jahre 1984 Imame, die türkische Staatsbeamte sind, von Ankara nach Deutschland gesendet und bezahlt (ebd.). Ein weiterer Kritikpunkt ist die Spionage durch türkische Imame, die in deutschen Moscheen Informationen über mögliche Gülen-Anhänger sammelten und an den türkischen Geheimdienst MIT meldeten (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/spionage-tuerkei-deutschland-ditib-ermittlungsverfahren).
  • Mitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist unter anderem die Islamische Gemeinschaft Deutschlands, die der Verfassungsschutz als deutschen Ableger der internationalen, islamistischen Muslimbruderschaft einstuft (www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischerterrorismus/zahlen-und-fakten-islamismus/zuf-is-2015-islamistische-organisationen/zuf-is-2015-legalistische-islamisten/muslimbruderschaft-mb-islamischegemeinschaft-in-deutschland-igd). Experten betrachten den ZMD als gemeinsames Projekt der in Deutschland im Exil befindlichen syrischen und ägyptischen Mitglieder der Muslimbrüderschaft (Guido Steinberg: The Muslim Brotherhood in Germany, in Barry Rubin (Hrsg.): The Muslim Brotherhood – The Organization and Politics of a Global Islamist Movement, New York, 2010).
  • Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) ist eng mit dem „Islamischen Zentrum Hamburg“ (IZH) verbunden, das, nach Auskunft der Bundesregierung, eines der wichtigsten Propagandazentren der Islamischen Republik Iran in Europa ist (Bundestagsdrucksache 18/13362). Wie die Bundesregierung darstellt, ist die „Islamisierung anderer Nationen nach iranischem Vorbild“ das Ziel iranischer Politik. Die Hamburger Innenbehörde wie auch die Bundesregierung bekräftigen, dass eine fortlaufende Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden notwendig ist (Bundestagsdrucksache 19/545). Ein besonderes Anliegen des IZH ist Propaganda gegen Israel; so unterstützen Funktionäre des IZH z. B. den israelfeindlichen „Al-Quds-Tag“ in Berlin.
  • Trotzdem erhält die IGS im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Mittel aus dem Bundeshaushalt sowie EU-Fördermittel, die angeblich der Prävention von religiösem Extremismus dienen. Die Bundesregierung gibt an, dass die Förderung der IGS „in Kenntnis der Tatsache“ erfolgte, „dass es sich bei dieser Organisation um einen Dachverband höchst heterogener Zusammensetzung handelt“ (Bundestagsdrucksache 19/545).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnehmer der Veranstaltung „Perspektive der Deutschen Islam Konferenz“ am 19. März 2018 (bitte nach Name, Vorname, ggf. Verband und Funktion auflisten)?

2

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Ergebnisse dieser Veranstaltung, und wenn ja, welche?

3

Welche inhaltliche, personelle und strukturelle Ausrichtung der DIK befürwortet die Bundesregierung?

a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, auch kleine Verbände bzw. Vereine als Mitglieder in der DIK IV zu berücksichtigen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, auch nichtorganisierte Muslime als Mitglieder in der DIK IV zu berücksichtigen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

c) Welchen Einfluss nehmen die Mitglieder der DIK III auf die personelle Ausrichtung der DIK IV?

4

Welche Verbände werden in der DIK IV vertreten sein?

a) Wird der Islamrat der Bundesrepublik Deutschland (IRD) wieder in der DIK vertreten sein (bitte begründen)?

b) Wird die DITIB wieder in der DIK vertreten sein (bitte begründen)?

c) Wird der Zentralrat der Muslime (ZMD) wieder in der DIK vertreten sein (bitte begründen)?

d) Wird die IGS wieder in der DIK vertreten sein (bitte begründen)?

5

Wie begründet die Bundesregierung die herausgehobene Rolle der Islamverbände in der DIK, obwohl diese nur einen geringen Teil der in Deutschland lebenden Muslime repräsentieren?

6

Wie begründet sich die Vertretung des Zentralrats der Muslime in Deutschland in der Deutschen Islamkonferenz, obwohl dieser nur wenige Tausend Mitglieder repräsentiert?

7

Plant die Bundesregierung, Repräsentanten eines liberalen Islamverständnisses zukünftig als Mitglieder in der DIK IV zu installieren? Wenn nein, warum nicht?

8

Welche Projekte der Dachverbände in der DIK und ihrer Mitgliedsverbände wurden in der letzten Wahlperiode von der Bundesregierung gefördert (bitte nach Empfänger der Förderung, Zweck der Förderung, Inaussichtstellungen bzw. Zusagen von Förderung und Höhe der Förderung auflisten)?

9

Wurden durch die jeweils gesetzten Ziele die Zwecke der Förderungen abgeschlossener Projekte erreicht? Wenn nein, warum nicht?

10

Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Begriff „deutscher Islam“, wie er vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer im Gastbeitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 30. April 2018 benannt wurde?

11

Erwächst aus der Prägung des Begriffs „deutscher Islam“ das konsequente Einfordern unverhandelbarer Werte auf Basis der grundgesetzlichen Werteordnung Deutschlands gegenüber den Mitgliedern der DIK IV?

12

Welche Forderungen erwachsen aus der Prägung des Begriffs „deutscher Islam“ im Blick auf das Familienleben und die Gleichberechtigung der Geschlechter allgemein und speziell für das Scheidungs- und Erbrecht?

13

Welche Forderungen erwachsen aus der Prägung des Begriffs „deutscher Islam“ für das Schulwesen (Ächtung von Antisemitismus und Christenfeindlichkeit, Teilnahme beider Geschlechter an Klassenfahrten, Schwimmunterricht etc., Leistungsprüfungen auch im Ramadan)?

14

Welche Forderungen erwachsen aus der Prägung des Begriffs „deutscher Islam“ für den Verzicht auf rechts- und verfassungswidrige Predigtinhalte (insbesondere Gewaltaufrufe)?

15

Plant die Bundesregierung, von den Mitgliedern der DIK IV eine Erklärung zum Verzicht auf die Scharia, das islamische Recht, abzuverlangen (bitte begründen)?

Berlin, den 26. Juni 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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