Förderungen des Bundes durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ sowie durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe"
des Abgeordneten Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2000 wurde das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ (BfDT) gegründet. Die Initiative hierzu ging vom Bundesministerium des Innern sowie vom Bundesministerium der Justiz aus. Laut der eigenen Darstellung bestehen die Aufgaben des BfDT darin, das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt zu sammeln, zu bündeln, zu vernetzen und ihm eine größere Resonanz in der Öffentlichkeit zu verschaffen. Das BfDT sei damit nach seiner Aufgabenstellung bundesweiter Ansprechpartner und Impulsgeber der Zivilgesellschaft in allen Feldern der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Hierbei erklärt das BfDT, dass es von sich aus oder auf konkrete Nachfrage zivilgesellschaftliche Akteure in problematischen Regionen und Themenstellungen unterstütze […] und den Vernetzungs- und Problemlösungsprozess noch für die Anfangsphase begleitet. Eine dauerhafte Beteiligung und Begleitung könne jedoch nicht Aufgabe des bundesweiten Bündnisses sein (www.buendnis-toleranz.de/ueberuns/ aufgaben-und-ziele/, zuletzt abgerufen am 6. März 2018). Seit 2011 ist die Geschäftsstelle des BfDT Teil der Bundeszentrale für politische Bildung.
Darüber hinaus unterhält das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit 2010 über die Bundeszentrale für Politische Bildung das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Auch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verfolgt das Ziel, Projekte zur Stärkung demokratischer Teilhabe und gegen Extremismus zu fördern. Es gibt an, die geförderten Projekte „sollen präventiv, vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer Gefährdungen agieren und die grundlegenden Bedingungen für ein gleichwertiges und gewaltfreies Zusammenleben schaffen.“ Das Fördervolumen belaufe sich auf 12 Mio. Euro jährlich (!) (www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/ueberuns/141916/ueber-uns, zuletzt abgerufen am 6. März 2018).
Sollte die schriftliche Beantwortung der Fragen mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen, so erklären die Fragesteller bereits jetzt ihr Einverständnis zu einer Fristverlängerung um weitere 14 Tage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche finanziellen Mittel erhielten sächsische Initiativen und Projekte aus dem Bundesprogramm „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ in den Jahren 2014 bis 2018 (bitte nach Jahr, Projektträger, Vorhaben, Förderdauer sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)?
Gegen welche Form von Extremismus (Rechtsextremismus/ Linksextremismus/Islamismus/sonstiges) haben sich die hierbei geförderten sächsischen Initiativen in den Jahren 2014 bis 2018 gerichtet (bitte prozentual unterteilen, wogegen sich die insgesamt geförderten Initiativen (vorrangig) gerichtet haben und wie hoch die Vergabe von Geldern an Initiativen bezogen auf deren Engagement gegen die verschiedenen Extremismuserscheinungen spezifisch war)?
Welche Summen wurden darüber hinaus vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ zusätzlich an den Freistaat Sachsen oder an sächsische Kommunen zur Unterstützung von Landes- und Kommunalprojekten ausgezahlt (bitte nach Jahr, Vorhaben sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)?
Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen an ausgezahlten Mitteln des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ in den Jahren 2014 bis 2017, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aus EU-Mitteln?
Welche finanziellen Mittel erhielten sächsische Initiativen und Projekte aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahr, Projektträger, Vorhaben, Förderdauer sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)?
Gegen welche Form von Extremismus (Rechtsextremismus/ Linksextremismus/Islamismus/sonstiges) haben sich die durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ geförderten sächsischen Initiativen in den Jahren 2014 bis 2018 gerichtet (bitte prozentual unterteilen, wogegen sich die insgesamt geförderten Initiativen (vorrangig) gerichtet haben und wie hoch die Vergabe von Geldern an Initiativen bezogen auf deren Engagement gegen die verschiedenen Extremismuserscheinungen spezifisch war)?
Welche Summen wurden darüber hinaus vom Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zusätzlich an den Freistaat Sachsen oder an sächsische Kommunen zur Unterstützung von Landes- und Kommunalprojekten ausgezahlt (bitte nach Jahr, Vorhaben sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)?
Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen an ausgezahlten Mitteln des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in den Jahren 2014 bis 2017, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aus EU- Mitteln?
Welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass Vereinigungen oder einzelne Personen, die durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ oder durch das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ finanziell gefördert werden, sich ihrerseits rechtswidrig oder extremistisch betätigt haben bzw. betätigen?
Welches Verfahren ist nach Auffassung der Bundesregierung vorgesehen, wenn nach der Vergabe von Fördermitteln durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ oder durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ festgestellt wird, dass die geförderten Vereinigungen oder einzelne Personen sich ihrerseits rechtswidrig oder extremistisch betätigt haben bzw. betätigen?