Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern und seine rechtlichen Grundlagen
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA wurde 2004 in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet, in dem Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern Erkenntnisse austauschen, um gemeinsam Terrorismus zu bekämpfen. Beteiligt sind 40 Ämter – darunter das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, Bundespolizei, Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Zollkriminalamt. Nach Vorbild des GTAZ arbeiten auch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sowie das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) zur Beobachtung und Bewertung islamistischer Internetinhalte. Die Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Horst Seehofer haben bei ihren letzten Besuchen im GTAZ (Dr. Thomas de Maizière 11/2017, Horst Seehofer 04/2018) jeweils die Zusammenarbeit gelobt. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer betonte bei seinem Antrittsbesuch, „das GTAZ zeige, dass Bundes- und Länderbehörden optimal zusammenarbeiteten.“ (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/horst-seehofer-will-einen-qualitaetsschub-in-der-terrorabwehr_aid-16567537).
Leider stellen sich spätestens seit den Vorfällen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und dem Attentat von Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 viele Fragen um die „Zusammenarbeit“ im GTAZ. Beide Fälle erwecken den Eindruck, dass man sich zwar in diesem Gremium austauscht, es danach aber nicht zu konkreten Maßnahmen oder Handlungen kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert der bisher stattfindende Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die bisherige Form der Arbeit des GTAZ mit dem in Deutschland geltenden Trennungsgebot vereinbar, und auf welche Aspekte stützt sie ihre Rechtsauffassung?
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass im GTAZ de facto keine gemeinsame Organisation von Polizei und Nachrichtendiensten entsteht?
Existieren nach Erkenntnis der Bundesregierung rechtliche oder tatsächliche Hürden beim Informationsaustausch zwischen den Behörden im GTAZ? Falls ja, welche, und wie gedenkt die Bundesregierung sie zu beheben?
Welche Reformen innerhalb des GTAZ wurden seit dem Aufdecken des NSU-Trios am 4. November 2011 sowie dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 durchgeführt?
Wie hat sich die Zahl der innerhalb des GTAZ, GETZ und GIZ bearbeiteten und besprochenen Fälle seit der Einrichtung des Gremiums entwickelt (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Wie wird die parlamentarische Kontrolle bei Austausch von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen innerhalb des GTAZ gewährleistet?
Wie wird die Kontrolle durch unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen im GTAZ, GETZ und GIZ gewährleistet?
Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums für notwendig und sinnvoll?
Welche konkreten Reformen am GTAZ, GETZ und GIZ will die Bundesregierung in den kommenden Jahren umsetzen?