[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. Juli 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3559
19. Wahlperiode 25.07.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Christian Kühn
(Tübingen), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/3294 –
Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen Bundesministerium des Innern,
für Bau und Heimat (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1578)
V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass
unter der Leitung der CSU das Bundesministerium für Inneres um die
Bereiche „Bau und Heimat“ erweitert wird.
Der Komplex Bauen, Wohnen, Städtebau sowie die Raumordnung und
Landesplanung sind sowohl aus klimapolitischen wie auch aus
sozialpolitischen Gründen eine zentrale Zukunftsaufgabe. Guten und
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist angesichts der angespannten
Wohnungsmärkte in vielen Städten und Ballungsräumen inzwischen zu einer der
zentralen sozialen Fragen geworden. Gleiches gilt für die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse, damit in Zukunft alle Menschen, unabhängig von dem Ort
an dem sie leben, gleiche Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe haben.
Daher müssen jetzt zügig die notwendigen politischen Rahmenbedingungen
geschaffen werden.
Durch die geplante Umstrukturierung der betroffenen Referate und Abteilungen
besteht nach Auffassung der Fragesteller die Gefahr, dass die
Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesen zentralen Themenfeldern beeinträchtigt
wird. Die Bundesregierung konnte die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in ihrer Antwort vom 9. April 2018 auf die Kleine Anfrage zu der
„Umsetzung und Kosten der Umstrukturierung der Ressortzuschnitte im neuen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ auf Bundestagsdrucksache
19/1578 wegen noch nicht abgeschlossener Abstimmungen über die
Aufgabenzuständigkeiten (Vorbemerkung der Bundesregierung) noch nicht beantworten.
1. Wie wurde in der Zwischenzeit der Organisationserlass der Bundeskanzlerin
vom 14. März 2018 und die damit verbundene Umstrukturierung der im
Bundesinnenministerium neu angesiedelten Ressorts Bauen und Heimat
umgesetzt (differenziert nach dem Zuschnitt der Abteilungen, Unterabteilungen
und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
sowie den nachgeordneten Behörden in den betroffenen Bundesministerien)?
2. Falls der Umstrukturierungsprozess noch nicht abgeschlossen sein sollte,
wann wird dies der Fall sein?
3. Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete
Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden in
welchen anderen Bundesministerien aufgrund der thematischen
Neustrukturierung innerhalb der Bundesregierung abgebaut, in andere Ressorts
verlagert oder neu geschaffen?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Zusammenhangs zusammen
beantwortet.
Zur Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März
2018 wurde im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eine
neue dreizügige Abteilung Heimat eingerichtet, die Herrn Staatssekretär Dr.
Kerber unterstellt ist und durch Herrn Abteilungsleiter MinDir Dr. Frehse geleitet
wird. Die Unterabteilung H I hat die Bezeichnung „Gesellschaftlicher
Zusammenhalt und Integration“ und setzt sich aus bestehenden Referaten des Stabs
„Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und des Stabs „Aussiedlerpolitik; Nationale
Minderheiten“ des BMI zusammen. Die Unterabteilung H I hat folgenden
organisatorischen Aufbau.
Organisationseinheit Bezeichnung
Referat H I 1 Grundsatz
Referat H I 2 Rechtsangelegenheiten und Maßnahmen der Integration
Referat H I 3 Kirchen, jüdisches Leben, Religionsgemeinschaften
Referat H I 4 Deutsche Islam Konferenz
Referat H I 5 Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
Referat H I 6 Aussiedlerpolitik und nationale Minderheiten in Deutschland
Referat H I 7 Deutsche Minderheiten in MOE, GUS und Baltikum
Die Unterabteilung H II hat die Bezeichnung „Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse“ und setzt sich aus neu geschaffenen Referaten sowie dem bestehenden
Referat „Demografie“ des BMI zusammen und beinhaltet auch die aus dem
Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
übergegangene Zuständigkeit für den demografischen Wandel. Die
Unterabteilung H II hat folgenden organisatorischen Aufbau.
Organisationseinheit Bezeichnung
Referat H II 1 Grundsatz; Geschäftsstelle; Kommunen
Referat H II 2 Fördersysteme, Analysen, Heimatberichterstattung
Referat H II 3 Demografischer Wandel und gleichwertige Lebensverhältnisse
Referat H II 4 Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse
Referat H II 5 Mobilität, Technologie, Raum und gleichwertige Lebensverhältnisse
Referat H II 6 Regionale und kulturelle Identität
Die Unterabteilung H III hat die Bezeichnung „Raumordnung, Regionalpolitik
und Landesplanung“. Sie setzt sich aus übergegangenen Organisationseinheiten
des BMVI (Referat G 30 „Raumordnung“; Projektgruppe
„Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz“; Referat G 31 „Europäische
Raumentwicklungspolitik/ territorialer Zusammenhalt“), aus der übergegangenen Zuständigkeit für
die Stadtentwicklungsangelegenheiten der Raumordnung und für den
demografischen Wandel aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) sowie dem bestehenden Referat „Geodäsie und
Geoinformationswesen“ des BMI zusammen. Referat H III 6 ist neu geschaffen. Die
Unterabteilung H III hat folgenden organisatorischen Aufbau:
Organisationseinheit Bezeichnung
Referat H III 1 Grundsatz; Raumordnung
Referat H III 2 Raumordnungsplanung; Raumordnungsrecht
Referat H III 3 Europäische Raumentwicklungspolitik, territorialer Zusammenhalt
Referat H III 4 Regionalpolitik; Strukturwandel; Stadtentwicklung
Referat H III 5 Geoinformationswesen
Referat H III 6 Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit
Soweit die Frage darauf abstellt, welche Organisationseinheiten (Beamtete/r
Staatssekretär/e, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) in welchen
anderen Bundesministerien aufgrund der thematischen Neustrukturierung innerhalb
der Bundesregierung abgebaut bzw. in andere Ressorts verlagert werden, ist für
BMU darauf hinzuweisen, dass mit dem Aufgabenübergang dort eine Reihe von
Organisationseinheiten entfallen werden. Dies betrifft insbesondere folgende
fachliche Zuständigkeiten und Organisationseinheiten:
Die Zuständigkeit für die Aufgaben der Abteilung B „Bauwesen, Bauwirtschaft
und Bundesbauten“ ist auf das BMI übergegangen. Dies umfasst:
Unterabteilung B I „Bauwesen, Bauwirtschaft“ mit den Referaten
B I 1 „Allgemeine Angelegenheiten des Bauwesens, BBR (außer BBSR)“
B I 2 „EU-Binnenmarkt und Ressourceneffizienz im Bauwesen,
Bauproduktenrecht“
B I 3 „Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich
Energie und Bauen“
B I 4 „Gebäudebezogenes Baurecht, Bauordnungsrecht, Recht der
Energieeinsparung in Gebäuden, Lärmschutz im Gebäudebereich“
B I 5 „Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung“
B I 6 „Bauwirtschaft“
B I 7 „Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen“
Unterabteilung B II „Bundesbauten“ mit den Referaten
B II 1 „Bundesbauverwaltung (ohne BBR), Geschäftsstelle und Aufsicht
Stiftung Berliner Schloss-Humboldtforum“
B II 2 „Bundesbauangelegenheiten Inland ohne Verfassungsorgane / oberste
Bundesbehörden in Berlin“
B II 3 „Bauangelegenheiten der Gaststreitkräfte,
Zuwendungsbauangelegenheiten, Kulturbaumaßnahmen“
B II 4 „Auslandsbauangelegenheiten“
B II 5 „Bauangelegenheiten der Verfassungsorgane und oberster
Bundesbehörden in Berlin“
B II 6 „Kultur- und Sonderbaumaßnahmen, nationale Gedenkstätten sowie
Bauangelegenheiten oberster Bundesbehörden in Berlin“
Die Zuständigkeit für die Aufgaben der Abteilung SW „Stadtentwicklung,
Wohnen, öffentliches Baurecht" einschließlich „Ländliche Infrastruktur“ ist auf das
BMI übergegangen. Dies umfasst:
Unterabteilung SW I „Baupolitik, Stadtentwicklung“ mit den Referaten
SW I 1 „Grundsatzfragen der Stadtentwicklungspolitik, BBSR“
SW I 2 „Allgemeines und besonderes Städtebaurecht“
SW I 3 „Internationale Stadtentwicklungspolitik,
Urbanisierungspartnerschaften, Smart Cities“
SW I 4 „Soziale Stadt, Städtebauförderung, ESF“
SW I 5 „Stadtumbau“
SW I 6 „Baukultur, Städtebaulicher Denkmalschutz“
sowie dem Referat für die „Ländliche Infrastruktur“ SW I 7 „Kleinere Städte in
ländlichen Räumen, Grün in der Stadt“
Unterabteilung SW II “Wohnen” mit den Referaten
SW II 1 „Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Wohneigentum“
SW II 2 „Wohnen im Alter, Energetische Stadtsanierung,
Wohnungsgenossenschaften“
SW II 3 „Bundesbürgschaften, Wohnungsfürsorge“
SW II 4 „Wohngeld“
SW II 5 „Recht des Wohnungswesens, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht,
Steuern und Kapitalmarkt“
Neben den Plan-/Stellen für die zwei Abteilungsleitungen und die vier
Unterabteilungsleitungen der vorgenannten Abteilungen ist bereits eine Planstelle B 11
(Beamteter Staatssekretär) aus dem Personalhaushalt des BMU in den
Personalhaushalt des BMI umgesetzt worden. Darüber hinaus sind noch keine weiteren
Stellenumsetzungen erfolgt.
BMI sind die in Ziffer III. des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom
14. März 2018 genannten Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des BMU
übertragen worden. Damit verbunden ist der Übergang der zuvor genannten
Organisationseinheiten aus dem BMU.
Der Übergang weiterer Aufgaben, Planstellen/Stellen und Beschäftigter, welche
zur Unterstützung der vorgenannten Fachaufgaben tätig sind, ist Gegenstand der
noch andauernden Verhandlungen zwischen BMU und BMI zur Umsetzung des
Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018.
4. In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche energetische
Gebäudesanierung, energetische Stadtsanierung bzw. Quartierssanierung sowie
die entsprechenden Förderprogramme der KfW Bankengruppe und der
Städtebauförderung betreut (bitte mit Nennung des jeweils zuständigen
Bundesministeriums, Themenbereichs, Förderprogramms sowie des entsprechenden
Haushaltstitels darstellen)?
Mit den genannten Themenbereichen sind das BMI sowie das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi)befasst. Die bestehenden Förderprogramme
sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
Nr. Zuständiges
Bundesministerium
Förderbereich Förderprogramm
Durchführer
HH-Titel
1 BMWi
Energieeffizient Bauen
und Sanieren
CO2-
Gebäudesanierungsprogramm
KfW (KfW-Programm-Nr.
151/152/153/217/218/219/22
0/276/277/278/430/431/433)
6092 / 661 07
6092 / 891 01
2 BMWi Erneuerbare
Energien,
Wärme/Kälte
Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien im
Wärme- und
Kältemarkt (MAP)
BAFA und
KfW (KfW-Programm-
Nr.271/272/281/282)
0903 / 686 04
6092 / 686 04
3 BMWi
Energieeffizient Bauen
und Sanieren
sowie
Erneuerbare Energien,
Wärme/Kälte
Anreizprogramm
Energieeffizienz
(APEE)
- ergänzendes
Programm zu Zeilen 1
und 2 -
BAFA und
KfW (KfW-Programm-
Nr.271/272/430/431/433)
6092 / 686 11
4 BMWi
Energieeffizient Sanieren
Programm zur
Förderung der
Heizungsoptimierung
durch
hocheffiziente Pumpen und
hydraulischen
Abgleich
BAFA 6092 / 686 10
5 BMI Energetische
Stadtsanierung
KfW (KfW-Programm-Nr.
432/201/202
6092 / 661 01
6 BMI
Städtebauförderung
Bund und Länder 0604 / 882 11
5. In welchem Bundesministerium wird der Themenbereich Hochbau- und
Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn betreut?
Dieser Themenbereich ist Gegenstand der Abstimmungsgespräche zwischen
BMU und BMI, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind.
6. Welche Definition des Begriffs Heimat legt die Bundesregierung der
Namensgebung des Ressorts Innen, Bau und Heimat zugrunde, und welche
konkreten thematischen Zuständigkeiten leiten sich für die Bundesregierung aus
dieser Begriffsdefinition ab?
7. Auf welche Weise wird das Politikfeld Heimat operationalisiert und
implementiert?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung legt der Namensgebung und den Aufgaben des BMI ein
modernes Verständnis des Heimatbegriffs zugrunde. Das heißt, dieses
Verständnis ist im freiheitlich-demokratischen Sinn zeitgemäß zu definieren:
Heimat ist dort, wo sich Menschen wohl, akzeptiert und geborgen fühlen. Heimat
hat nichts mit Enge zu tun, sondern gibt Orientierung und vermittelt einen festen
Halt, die Herausforderungen des Lebens zu bestehen und nach vorne zu blicken.
Heimatpolitik ist als gemeinsame Gestaltungsaufgabe zu verstehen. Der
tiefgreifende Wandel unserer Zeit bewegt viele Menschen in ihrem Lebensalltag.
Deutschland hat sich durch Globalisierung, Digitalisierung und Zuwanderung in
den letzten Jahren stark verändert.
Wenn Gemeinschaften vielfältiger werden, sind die Fragen der Identität und der
Identifikation mit unserem Land umso wichtiger. Die Antworten darauf müssen
im Kernbereich des Zusammenlebens normativ verbindlich sein. Zu den
unverrückbaren Werten zählen nicht nur die Grundrechte als Basis unserer
freiheitlichdemokratischen Grundordnung, sondern auch die Achtung und Wertschätzung
der hier tradierten Lebensweise.
Aber Heimat heißt auch Zukunft und Verständnis, gesellschaftliche
Veränderungen anzunehmen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Denn Heimat war und
ist immer auch ein Raum sozialer Beziehungen, Ausgleich und Einbindung -
Integration. So verstanden ist Heimat Lebensmöglichkeit und nicht nur
Herkunftsnachweis. Heimat ist nicht Kulisse, sondern Element aktiver Auseinandersetzung.
Die neue Heimatabteilung wird sich dem entsprechend zum einen mit der
Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Identifikation mit unserem
Land und der Integration beschäftigen. Sie geht auf das Bedürfnis nach
Gemeinschaft, Sicherheit im Alltag, kultureller Identität, Stabilität und einem guten
Miteinander ein.
Zum anderen wird sich die Abteilung Heimat mit strukturpolitischen Maßnahmen
zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse kümmern. Hierbei wird sie sich
auch der Instrumente der Raumordnungspolitik bedienen.
8. a) Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete
Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden im
Bundesinnenministerium für das Thema Heimat zuständig sein?
b) Inwiefern werden dazu Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär
bzw. beamtete Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und
Referate) neu geschaffen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
c) Werden im neuen Ressort Heimat zusätzliche Positionen für eine
verbeamtete Staatssekretärin bzw. einen verbeamteten Staatssekretär oder
weitere Beamte für das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
geschaffen?
Für das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung werden keine
zusätzlichen Positionen für eine(n) verbeamtete(n) Staatssekretär/-in oder weitere
Beamte geschaffen. Aus dem Personalhaushalt des BMU sind bereits eine Planstelle
B 11 (Beamteter Staatssekretär) sowie Plan-/Stellen für die zwei
Abteilungsleitungen und die vier Unterabteilungsleitungen der Abteilungen B und SW des
BMU in den Personalhaushalt des BMI umgesetzt worden. Darüber hinaus sind
noch keine weiteren Stellenumsetzungen erfolgt.
9. Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete
Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) betreuen die
Themenfelder Bauen und Wohnen im Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat?
a) Welche inhaltlichen Zuständigkeiten haben sie (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele Mitarbeiter betreuen die Themenfelder, und gab es personelle
Änderungen im Vergleich zur 18. Legislaturperiode?
10. Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete
Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) betreuen das
Themenfeld Stadtentwicklung im Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat?
a) Welche inhaltlichen Zuständigkeiten haben sie (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie viele Mitarbeiter betreuen die Themenfelder, und gab es personelle
Änderungen im Vergleich zur 18. Legislaturperiode?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Zusammenhangs zusammen beantwortet.
BMI sind die in Ziffer III des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom
14. März 2018 genannten Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des BMU
übertragen worden. Die Abstimmungen mit BMU zu den Einzelheiten des
Übergangs dauern noch an.
11. Welche Organisationseinheiten (Beamteter Staatssekretär bzw. beamtete
Staatssekretäre, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) betreuen die
Themenfelder Raumordnung und Landesplanung im Bundesministerium des
Inneren, für Bau und Heimat?
Die Themenfelder Raumordnung und Landesplanung werden im BMI durch die
die Unterabteilung H III „Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung“
betreut. Bezüglich des organisatorischen Aufbaus wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 verwiesen.
a) Welche inhaltlichen Zuständigkeiten haben sie (bitte aufschlüsseln)?
Das Referat H III 1 ist Grundsatzreferat. Es führt die Geschäftsstelle der
Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) und des Beirates für Raumentwicklung.
Das Referat betreut raumbezogene Forschungsaufgaben einschließlich Analysen
und Prognosen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR),
führt in Fragen der Raumordnung die Fachaufsicht über das BBSR.
Die Gleichwertigkeit der Regionen, die Entwicklung von Leitbildern und einer
Dezentralisierungsstrategie stehen im Fokus.
Das Referat H III 2 ist zuständig für die Gesetzgebungsverfahren im Bereich der
Raumordnung, Auswirkungen von EU-Recht auf das deutsche
Raumordnungsrecht, Auswirkungen von EU-Recht auf das deutsche Raumordnungsrecht,
rechtliche Fragen im Bereich der Fachplanungen des Bundes sowie für die
Bundesraumordnungspläne Hochwasserschutz und „Ausschließliche Wirtschaftszone
Deutschlands“ (AWZ) in Nord- und Ostsee.
Das Referat H III 3 ist zuständig für alle Fragen der EU-weiten sowie der multi-
und bilateralen Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten im
Bereich der Raumordnung und Raumentwicklungspolitik und der territorialen
Kohäsion. Das betrifft insbesondere die EU-Strukturförderung einschließlich
Interreg-Programme, die Fortentwicklung und Umsetzung der Territorialen Agenda
der EU, makroregionale Strategien, die Fortschreibung und Umsetzung der EU-
Richtlinie zur Maritimen Raumplanung, weitere EU-Gesetzgebung mit Bezug zur
territorialen Kohäsion sowie das europäische Raumbeobachtungsnetzwerk
ESPON (European Spatial Planning Observation Network) und weitere
Begleitforschung.
Das Referat H III 4 ist zuständig für Stadtentwicklungsangelegenheiten der
Raumordnung und Demografischen Wandel, für die Analyse und Evaluierung
bestehender und zukünftiger regionalpolitischer Ansätze und Programme auf
Länderebene, Mittelstands- und Innovationspolitik mit engen Bezügen zum
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und
Länderentwicklungsgesellschaften, Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Bereich
Stadtentwicklung, Fragen der städtischen Raumentwicklung.
Das Referat H III 5 koordiniert die Bereitstellung und Vorhaltung von
Geoinformationen, die Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft zur Beantwortung
raumbezogener Fragen benötigen (Geoinformationswesen) einschließlich des Aufbaus
der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) als Teil der europäischen GDI.
Außerdem übt das Referat die Fachaufsicht über das Bundesamt für Kartographie
und Geodäsie aus.
Das Referat H III 6 ist zuständig für die Analyse und Bewertung von bilateralen
Grenzregionenverhältnissen in Deutschland und seinen Nachbarländern in der
Europäischen Union (EU) und der Schweiz soweit sie nicht Raumplanung und
Raumordnung betreffen. Dazu gehört insbesondere die grenzübergreifende
regionale Zusammenarbeit im Bereich Grenzkontrollen und Polizeiweisen sowie in
den Bereichen Unterstützung von Unternehmen, gemeinsame Erbringung von
Dienstleistungen und Beschäftigungsförderung.
b) Wie viele Mitarbeiter betreuen die Themenfelder, und gab es personelle
Änderungen im Vergleich zur 18. Legislaturperiode?
Die Unterabteilung H III „Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung“
ist mit 35 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) ausgestattet. Da die
Unterabteilung unter Zusammenführung von Zuständigkeiten verschiedener Ressorts neu
geschaffen wurde, ist ein Vergleich zur 18. Legislaturperiode nicht möglich.
12. Wird es im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat strukturelle
Veränderungen in den Abteilungen des früheren Bundesinnenministeriums
geben?
Wenn ja, welche und warum?
Neben dem Übergang der Zuständigkeiten aus BMU und BMVI wurden im Zuge
der Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März
2018 weitere organisatorische Veränderungen zur Optimierung der Aufbau- und
Ablauforganisation des BMI vorgenommen:
Es wurde eine Abteilung mit der Bezeichnung „Grundsatz und Planung“
eingerichtet. Die Aufgaben der bisherigen Abteilung IT „Informationstechnik, Digitale
Gesellschaft und Cybersicherheit; IT-Direktor/ Unterabteilung IT I „Digitale
Gesellschaft, IT-Steuerung, IT-Strategie, Geschäftsstelle IT-Planungsrat“ und der
Aufgaben der bisherigen Abteilung O „Verwaltungsmodernisierung;
Verwaltungsorganisation“ wurden in einer neuen Abteilung mit der Bezeichnung
„Digitale Gesellschaft, Verwaltungs-digitalisierung und Informationstechnik“
zusammengeführt. Die Aufgaben des bisherigen Stabes IT II „IT- und Cybersicherheit;
sichere Informationstechnik“ und des bisherigen Stabes ÖS III „Cybersicherheit
im Bereich der Polizeien und des Verfassungsschutzes“ wurden in einer neuen
Abteilung mit der Bezeichnung „Cyber- und Informationssicherheit“
zusammengeführt.
Die Projektgruppe „Gesamtprojektleitung IT-Konsolidierung Bund“ wurde in
einen Stab „IT-Konsolidierung Bund“ sowie die Abteilung „EU- und internationale
Angelegenheiten“ wurde in einen Stab „EU-Koordinierung und EU-
Präsidentschaft“ umgewandelt.
13. Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen führten
zum neuen Ressortzuschnitt?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1578 wird verwiesen.
14. Mit welcher inhaltlichen Ausrichtung wird das neue Ressort Heimat welche
Aufgaben in welchen Abteilungen bearbeiten, und welche Abteilungen aus
anderen Bundesministerien werden ins Bundesinnenministerium übergehen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
15. Inwiefern wird das neue Ressort Heimat für Fragen der Inneren Sicherheit
zuständig sein?
Eine eigene Zuständigkeit für die Innere Sicherheit ist in der Abteilung H nicht
vorgesehen. Insoweit wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie 6 und 7
verwiesen. Soweit bei der Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung H
Sicherheitsaspekte betroffen sind, werden, wie in anderen Abteilungen des BMI auch,
die zuständigen Organisationseinheiten im Ministerium einbezogen.
16. Durch welche organisatorischen Verknüpfungen, Schnittstellen und
Haushaltsstellen bzw. -volumina soll durch das neue Ressort Heimat eine Politik
für mehr „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und „gleichwertige
Lebensverhältnisse“ gewährleistet werden?
Die drei Unterabteilungen der neu gegründeten Heimatabteilung
„Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration“ (HI), „Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse“ (HII) und „Raumordnung“ (HIII) arbeiten eng zusammen. Dies wird auch
durch institutionalisierte Besprechungen auf Staatssekretärs-Ebene ebenso wie
auf der Ebene der Abteilungsleitung, durch gemeinsame Workshops für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller drei Bereiche, sowie durch fachspezifische
Meetings über die Grenzen der Unterabteilungsleitung hinweg sichergestellt. Ferner
gewährleisten die jeweiligen Kopfreferate der Unterabteilungen, wie in anderen
dreizügigen Abteilungen des Hauses auch, eine enge Koordinierung und
Verzahnung der Arbeit.
17. Wie entwickelt sich der Stellenplan in den einzelnen von der
Umstrukturierung betroffenen Häusern bezüglich ihres Stellenumfangs?
Der Stellenplan beim BMU, BMVI und BMI wird sich wie folgt entwickeln:
Ministerium Planstellen und Stellen 2017* Planstellen und Stellen 2018* Saldo
BMU 1,192,9 1.242,9 50
BMVI 1.251,5 1.330,5 79
BMI 1.468,8 1.647,1 178,3
* gemäß Bundeshaushaltsplan; ohne Ersatz(plan)stellen
Die aufgrund der Umstrukturierung zwischenzeitlich umgesetzten Planstellen/
Stellen des BMVI sowie die noch umzusetzenden Planstellen/Stellen aus dem
Personalhaushalt des BMU in den Personalhaushalt des BMI sind dabei noch
nicht berücksichtigt. Diese Umsetzungen werden erst im Haushalt 2019
nachvollzogen.
18. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund der
thematischen Neustrukturierung der Bundesregierung aus dem ehemaligen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
anderen Bundesministerien in das neue Bundesinnenministerium wechseln?
In das BMI werden aufgrund der Neustrukturierung aus dem Personalhaushalt
des BMVI 13,5 Planstellen/Stellen gemäß § 50 BHO umgesetzt. Die
Abstimmungen mit dem BMU zu den nach Ziffer III. des Organisationserlasses der
Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 übertragenen Zuständigkeiten aus dem
Geschäftsbereich des BMU sind noch nicht abgeschlossen.
19. Aus welchen fachlichen Gründen wird eine erneute Umstrukturierung der
Bereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung vorgenommen, welche in der
18. Wahlperiode bereits aus dem Verkehrsressort ins Umweltressort
umgesiedelt wurden?
20. Aus welchen fachlichen Gründen wurde bei der Umstrukturierung in der
18. Wahlperiode die Raumordnung- und Landesplanung im Verkehrsressort
belassen?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Zusammenhangs zusammen
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1578 wird verwiesen.
21. Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung des
ländlichen Raumes und die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) nicht mit den Bereichen Wohnen,
Städtebau und Raumordnung gebündelt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom
5. März 2018 „Minister für Verärgerung“), und wie und unter wessen
Federführung soll unter diesen Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche
Verzahnung der Förderpolitik nach 2020 gewährleistet werden?
Der Koalitionsvertrag sieht die Entwicklung eines gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen ab dem Jahr 2020 vor. Im Rahmen der
Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems sollen weitere Bundesprogramme
unter Wahrung ihrer fachpolitischen Zielrichtung daraufhin überprüft werden, ob
und wie sie neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen
können. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von Agrarstruktur und
Küstenschütz (GAK) soll auch weiterhin gerade die Agrarstruktur und den
Küstenschutz sowie die Infrastruktur ländlicher Gebiete adressieren.
22. Aus welchen strategischen und inhaltlichen Gründen wird die Förderung der
Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur
(GRW) nicht mit den Bereichen Wohnen, Städtebau und Raumordnung
gebündelt, und wie und unter wessen Federführung soll unter diesen
Bedingungen eine organisatorische wie inhaltliche Verzahnung der Förderpolitik nach
2020 gewährleistet werden?
Der Koalitionsvertrag sieht die Entwicklung eines gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen ab dem Jahr 2020 vor. Im Rahmen der
Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems sollen weitere Bundesprogramme
unter Wahrung ihrer fachpolitischen Zielrichtung daraufhin überprüft werden, ob
und wie sie neben der GRW zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen
können. Die GRW soll auch weiterhin gerade die wirtschaftlichen
Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren.
23. Welche Rolle wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
in diesem Zusammenhang bei der Umsetzung der GAK/GRW und der damit
verbundenen Koordinierung der Förderpolitik nach 2020 einnehmen, um der
Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse nachzukommen?
Die Bundesregierung und die Länder passen die GRW und die GAK regelmäßig
an, um veränderten Bedürfnissen gerecht zu werden und so die Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse zu fördern.
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird sich vor dem
Hintergrund der Frage, wie gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden
können, ebenfalls mit Themen der ländlichen und urbanen Räume sowie der
strukturschwachen Regionen und Kommunen befassen. Die Ergebnisse werden im
Jahr 2020 vorliegen.
24. Werden dem neu zugeschnittenen Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat Fördermittel zur Verfügung stehen, die dieses federführend
verwaltet und die für die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur
Verfügung stehen (in Bezugnahme sowohl auf bereits bestehende wie z. B.
GAK/GRW oder neu zu schaffende Fördermöglichkeiten)?
Für Projekte des BMI im Bereich der Raumordnung und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts mit spezieller Zielrichtung auf ländliche Räume sind bis zu
20 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE)
vorgesehen.
25. In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat die für die gleichwertigen Lebensverhältnisse
fundamentalen kommunalen Daseinsvorsorgeleistungen von der
Kinderbetreuung bis Wasserversorgung koordinieren?
26. In welcher Weise wird das neu zugeschnittene Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat die für gleichwertige Lebensverhältnisse zentralen
Themen der Kommunalfinanzierung, die bisher im Bundesministerium der
Finanzen angesiedelt sind, koordinieren?
27. Wird es eine Kontrollinstanz im neu zugeschnittenen Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat für die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Konnexität (Wer bestellt, bezahlt) geben, und wo wird diese angesiedelt
sein?
Die Fragen 25 bis 27 werden wegen des Zusammenhangs zusammen beantwortet.
Die Unterabteilung H II in der Abteilung Heimat des BMI befasst sich mit
verschiedenen Aspekten des Themas „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“,
insbesondere in den Bereichen Daseinsvorsorge, demografischer Wandel,
Mobilität und Technologie sowie regionale und kulturelle Identität. In der
Unterabteilung H II des BMI wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ koordiniert, die sich ebenfalls mit diversen
Aspekten des Themas befassen wird.
Die originären Zuständigkeiten in den Ressorts z. B. für Kommunalfinanzen im
Bundesministerium der Finanzen (BMF) bleiben davon unberührt.
28. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen
Bundesministerien entstehen (Personal, Verwaltungsaufwand, Transport,
Anmietung von Räumlichkeiten)?
Eine Angabe der Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen
Bundesministerien entstehen, ist nicht möglich.
Die Umsetzung von Organisationsentscheidungen löst eine Fülle von kleineren
Einzelmaßnahmen aus, die eine Vielzahl unterschiedlicher Titel aus
verschiedenen Hauptgruppen betreffen. Die Ausgabenentwicklung dieser Titel wird darüber
hinaus von Kostenfaktoren anderweitigen Ursprungs überlagert (Umzug Bonn/
Berlin, Strukturveränderungen aufgrund neuer fachpolitischer Aufgaben,
Synergieeffekte z. B. durch Wegfall von Fixkosten). Welche Ursache in welchem
Umfang zur Ausgabenentwicklung eines Haushaltstitels künftig führen wird, lässt
sich daher nicht trennscharf ermitteln.
Darüber hinaus wären entstandene Kosten nicht nur mit konkreten Einsparungen
zu saldieren, sondern wären auch in Vergleich zu dem Zustand zu betrachten, der
bestünde, wenn es nicht zu diesen Organisationsveränderungen kommen würde.
Wegen der Unwägbarkeiten eines hypothetischen Verlaufs sind die
voraussichtlich anfallenden Kosten letztlich nicht zu ermitteln.
29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Einschätzung des Bundesrechnungshofes „Ungeeignet ist der im BMI
vorgesehene sofortige Aufbau einer kompletten Abteilung mit annähernd
100 Dienstposten, deren Inhaber anschließend ihre Aufgaben selbst
definieren“ (
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rechnungshof-prangert-stellenplus-
fuer-horst-seehofer-und-olaf-scholz-an-a-1213983.html)?
Mit Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 wurde die
Zuständigkeit des BMI um den Bereich Heimat erweitert. Zur Umsetzung des
Organisationserlasses hat das BMI vorhandene Aufgaben, die jetzt dem
Themenbereich Heimat zugeordnet werden sowie neue Aufgaben in diesem Bereich
organisatorisch in einer Abteilung Heimat zusammengefasst. Nach Auffassung der
Bundesregierung ist es zielführend, für ein neues politisches Schwerpunktthema
in Form einer neuen Abteilung einen passenden aufbauorganisatorischen Rahmen
zu schaffen.
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ISSN 0722-8333]