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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anspruch und Wirklichkeit des ElterngeldPlus und der Partnerschaftsmonate

Rückschlüsse und Maßnahmen resultierend aus dem "Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit" (BT-Drs. 19/400) betr. Kindergeld, Kinderarmut, Erwerbstätigkeit, Väterbeteiligung, Bildungsstand, kultureller Hintergrund u.a.; Aufklärungs-, Öffentlichkeits- und Beratungsmöglichkeiten, Verwaltungsaufwand, Onlineportal "Elterngeld Digital", Beantragungsverfahren, Unterstützung von Alleinerziehenden<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/331006.07.2018

Anspruch und Wirklichkeit des ElterngeldPlus und der Partnerschaftsmonate

der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Elterngeld mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist nicht nur die beliebteste Familienleistung, sondern auch der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Deshalb begrüßen wir die Flexibilisierung des Elterngeldes durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Leider gibt es in der Umsetzung erhebliche Mängel.

Dies wird deutlich anhand des Untersuchungsberichts „Das EltergeldPlus nach zwei Jahren – Befragung der Bezieherinnen und Bezieher im Auftrag des BMFSFJ“ des Instituts für Demoskopie Allensbach (im Folgenden abgekürzt als IfD Allensbach), der seit wenigen Wochen vorliegt (www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/Allensbach_ElterngeldPlus_Bericht.pdf, fortan Befragung).

Auf diesem umfassenden Bericht über das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus basiert zum größten Teil der Bericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/400, fortan der Bericht). Ergänzt wird der Bericht durch die Quartalsstatistiken zum Elterngeld des Statistischen Bundesamtes.

Anlässlich dieser umfassenderen Studie des IfD Allensbach, ergänzend zum Bericht der Bundesregierung wird insgesamt deutlich, dass die fehlende Einbeziehung von Nichtbeziehenden viele Fragen offen lässt. Zusätzlich bedarf die Wirksamkeit dieser Familienleistungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die partnerschaftliche Betreuung durch beide Elternteile sowie die Unterstützung von Alleinerziehenden der weiteren Aufklärung. Außerdem wird die Komplexität der Antragsstellung und die engen Richtlinien des ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus von den Bezieherinnen und Beziehern kritisiert. Abschließend bleibt die Bundesregierung die zu ziehenden Schlussfolgerungen aus dem Bericht schuldig. Deshalb ergeben sich zahlreiche Fragen zum vor zwei Jahren eingeführten ElterngeldPlus und der Partnerschaftsmonate und es bedarf der Klärung einiger Probleme, die seit der Einführung aufgetreten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der Themen und Schwerpunkte seitens der Bundesregierung aus der umfassenderen Befragung des IfD Allensbach, da zahlreiche Erkenntnisse nicht für den Bericht der Bundesregierung übernommen wurden?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erlangung von Erkenntnissen über Eltern, die kein Elterngeld, kein ElterngeldPlus oder nicht den Partnerschaftsbonus beziehen, da die Befragung des IfD Allensbach und der Bericht der Bundesregierung nur Beziehende des Elterngeldes zur Grundlage nimmt, damit die Beweggründe von Nichtbeziehenden berücksichtigt werden können?

3

Welche Schritte werden von der Bundesregierung nach dem Bericht eingeleitet, um das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus weiterzuentwickeln, und wenn die Bundesregierung keine Schritte zur Weiterentwicklung unternimmt, wie lauten die Gründe dafür?

4

Welche Rückmeldungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus liegen der Bundesregierung außer der Befragung von Beziehenden – wie Beratungsstellen, Gewerkschaften oder Unternehmen – vor?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Varianz der Beziehenden zwischen den Bundesländern laut Elterngeldstatistik des Statistischem Bundesamtes aus dem Jahre 2016 beim Bezug von ElterngeldPlus, und falls sie keine Erklärung hat, was sind die Gründe dafür?

6

Welchen Schwerpunkt wird die spätere Bewertung der Bundesregierung haben, wenn dieser Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus nur ein „Zwischenstand“ ist?

7

Plant die Bundesregierung, nachdem in einem ersten Schritt durch die Bundesregierung die Auswirkungen des ElterngeldPlus und des Partnerschaftbonus vorliegen, diese zentrale Familienleistung in ihrer Wechselwirkung mit anderen ehe- und familienpolitischen Leistungen zu evaluieren?

8

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis des ifo- Institutes, dass eine Erhöhung des Kindergeldes – wie in der Vorstellung der Schwerpunktvorhaben des BMFSFJ 2018 (Ausschussdrucksache 19(13)7) dargelegt – zu einer Reduzierung der Erwerbstätigkeit von Müttern führt, die erklärtes Ziel des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus ist?

9

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, inwiefern das Risiko von Kinderarmut, die laut Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ der Bertelsmann Stiftung konstant 21 Prozent aller Kinder in Deutschland für mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend betrifft, durch die Einführung des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus reduziert wird?

10

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung neben dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus zur Unterstützung der Familien für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen beiden Elternteilen bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Länge der Erwerbsunterbrechungen, deren Verkürzung ein Ziel des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus ist, bei niedrigen und höheren Einkommen der Mütter, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Beteiligung von Vätern durch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bei niedrigen und höheren Einkommen, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang, dass zumeist Väter ElterngeldPlus beziehen, wenn beide Elternteile Abitur statt andere Kombinationen von Schulabschlüssen haben, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang, dass Eltern mit höherem Bildungsabschluss sich die Bezugsmonate deutlich häufiger zu weniger ungleichen Teilen als Eltern mit mittleren und einfachen Bildungsabschlüssen aufteilen, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen?

15

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass unter den Eltern mit Migrationshintergrund nur 14 Prozent Beziehende von ElterngeldPlus sind, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten, um dieser Gruppe das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus zugänglicher zu machen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die durchschnittliche Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrages des ElterngeldPlus deutlich über der angedachten Halbierung des Elterngeldes liegt, so dass die Eltern nach dem verfügbaren Einkommen entscheiden und nicht im Sinne der beabsichtigten politischen Ziele der Einführung?

17

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter, indem die Väterbeteiligung gefördert wird, da eine höhere Beteiligung der Väter im Zusammenhang mit einem höheren Anteil der Mütter bei der Erwerbsarbeit einhergeht?

18

Welche Maßnahmen existieren und welche Initiativen plant die Bundesregierung zur Ermutigung der Väter, Elternzeit zu nehmen, und zur Verbesserung der sozialen Akzeptanz von Elternzeit bei Vätern?

19

Welche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit über das Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bietet das BMFSFJ für Eltern an, und welche Maßnahmen sind seitens des BMFSFJ in Planung?

20

Welche Beratungsmöglichkeiten werden für das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus angeboten, und welche weiteren sind in Planung?

21

Welche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit als auch Beratungsmöglichkeiten plant die Bundesregierung zum Ausbau der Inanspruchnahme von Elterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftbonus?

22

Welche Schritte und Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Abbau der Bürokratie bzw. zur Vereinfachung der Antragstellung neben Informationsportalen und Onlineassistenten für das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftbonus?

23

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus?

24

Wie viele Behördenkontakte sind während des Bezugszeitraumes von Elterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftbonus für die Eltern mindestens nötig, und wie viele sind im Durchschnitt üblich?

25

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die durchschnittliche Anzahl der Wechsel zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus vor, da bei der Einführung von ElterngeldPlus ein flexibler Wechsel zwischen den Varianten vorgesehen war?

Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhebung, um die beabsichtigte Vereinfachung von Wechseln zwischen dem Elterngeld und ElterngeldPlus zu dokumentieren und Maßnahmen einzuleiten, den Wechsel zu vereinfachen?

26

Wie weit sind die Planungen der Bundesregierung für das Onlineportal „Elterngeld Digital“, das bereits mehrfach von der Leitung des BMFSFJ angekündigt wurde?

a) Warum kam es bei der Einführung des Onlineportals „Elterngeld Digital“ zu Verzögerungen?

b) Wo liegen die zentralen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Onlineportals „Elterngeld Digital“?

c) Welche Funktionen soll das Onlineportal „Elterngeld Digital“ umfassen?

27

Welche Hindernisse existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, dass nur ein Onlineantragsassistent vorgesehen ist und keine Onlinebeantragung von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Beantragung des Elterngeldes und ElterngeldPlus bereits vor der Geburt, so dass nur noch eine postalische Bestätigung seitens der Eltern über die Geburt erfolgt?

29

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer einheitlichen Antragstellung in den einzelnen Bundesländern für das ElterngeldPlus und den Partnerschaftbonus als Familienleistung des Bundes?

30

Wie erklärt sich die Bundesregierung die geringe Nutzung des Partnerschaftsbonus von gerade einmal 10 Prozent aller Beziehenden von ElterngeldPlus?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung die Varianz der Nutzung des Partnerschaftsbonus zwischen höherer und einfacher Schulbildung (15 Prozent zu 5 Prozent), und welche Maßnahmen plant sie, um diesen Unterschied anzugleichen?

32

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Überarbeitung und Vereinfachung der im Bericht kritisierten engen Richtlinien des Partnerschaftsbonus, um Unwägbarkeiten für die Familien zu begegnen?

33

Wie häufig müssen Eltern den Partnerschaftsbonus zurückzahlen, und welche Gründe bedingen die Rückzahlung?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung, den starren Arbeitszeitkorridor des Partnerschaftsbonus von mindestens 25 Stunden bis höchsten 30 Stunden pro Woche für beide Eltern angesichts von unterschiedlichen Teilzeitmodellen anzupassen bzw. auszuweiten (bitte bei der Antwort die Teilzeitmodelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Teilzeit/Teilzeitmodelle/inhalt.html, und Vertrauensarbeitszeit berücksichtigen)?

35

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, digitales Arbeiten wie Home-Office beim Partnerschaftsbonus zu berücksichtigen, das zwar aufgrund zum Beispiel von Vertrauensarbeitszeit nicht in die angedachten Zeitkorridore passt, jedoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung deutlich verbessert?

36

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Alleinerziehende gleichermaßen das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus nutzen können?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung die Anpassung des Zeitkorridors nach unten (weniger als 25 Stunden pro Woche) beim Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende, da die durchschnittliche Arbeitszeit von Alleinerziehenden deutlich unter dieser Grenze liegt?

38

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung von Alleinerziehenden im Rahmen des Elterngelds, ElterngeldPlus und des Partnerschaftbonus?

39

Beabsichtigt die Bundesregierung für Alleinerziehende die Einführung weiterer Anpassungen beim Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, da bei dieser Gruppe die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit nicht möglich ist?

Berlin, den 4. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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