EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016
des Angeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Gemäß dem EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 darf die Türkei für jede Person, welche sie an der illegalen Einreise in die EU gehindert hat, eine Person aus einem Flüchtlingslager innerhalb der Türkei regulär in die EU überstellen (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-T%C3%BCrkei-Abkommen_vom_18._M%C3%A4rz_2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele derartige Überstellungen hat es seit Inkrafttreten dieses EU-Türkei-Abkommens gegeben (bitte die Entwicklung der letzten 5 Jahre tabellarisch darstellen)?
Auf welchem Weg finden diese Überstellungen statt (bitte genaue Angaben machen)?
In welche Länder wurden die besagten Personen überstellt (bitte genau nach Ländern und Anzahl der Personen auflisten)?
Gibt es für das aufgeführte Abkommen eine Verteilquote?
Wenn ja, wie wird diese innereuropäische Verteilung sichergestellt, und wie viele Flüchtlinge wurden auf welche Staaten verteilt (bitte die Entwicklung der letzten 3 Jahre tabellarisch darstellen)?
Wie viele dieser aufgeführten Migranten wurden über die Sekundärmigration die Einreise nach Deutschland genehmigt, welche aus anderen EU-Staaten kamen und Anträge auf Asyl und humanitären Schutz stellten (bitte die Entwicklung der letzten 3 Jahre tabellarisch darstellen)?