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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einkommenssituation in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

07.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/350620.07.2018

Einkommenssituation in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie

der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurde geregelt, dass bei den Honorierungsverhandlungen der Heilmittelverbände und der gesetzlichen Krankenkassen die bisherige Obergrenze für ein Verhandlungsergebnis, die Grundlohnsummensteigerung, für die Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt wird. Davon versprach man sich, dass die Vergütungen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie stärker ansteigen sollten. Dem war eine Debatte darüber vorausgegangen, dass die Honorierung der Heilmittelberufe deutlich zu niedrig war bzw. ist. Im Gesetzgebungsverfahren wurde nicht zuletzt seitens der fragestellenden Fraktion die Befristung der Regelung kritisiert. Durch die gleichzeitig mit dem Gesetz geschaffene Transparenzklausel soll gewährleistet werden, dass auch die in den Praxen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von höheren Honoraren durch die Krankenkassen profitieren. Hierbei müssen in den Vereinbarungen zwischen Heilmittelverbänden und Krankenkassen nach § 125 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vergütungsstrukturen und Transparenzvorgaben „für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte“ geregelt werden.

Laut der Begründung des Gesetzentwurfs war ein Ziel auch, Erkenntnisse über die Wirkung des Wegfalls der Grundlohnsummenbindung zu gewinnen. Deshalb sollen hier die bisher feststellbaren Wirkungen erfragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele selbstständig in den Heilmittelberufen Tätige gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie viele Praxen gibt es (bitte für die vergangenen zehn Jahre und einzeln für die vier o. g. Heilmittelberufe angeben und nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele Angestellte der Heilmittelberufe gibt es in diesen Praxen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die vergangenen zehn Jahre und einzeln für die vier Heilmittelberufe angeben)?

3

Wie viele Angestellte der Heilmittelberufe gibt es in den Krankenhäusern und stationären Rehabilitationseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte einzeln für die vier Heilmittelberufe und Art der Einrichtung angeben)?

4

Wie haben sich die monatlichen Bruttoeinkommen (Gehälter bzw. Gewinn bzw. Umsatz nach Abzug der Betriebsausgaben vor Steuern) der in den Heilmittelberufen Tätigen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Heilmittelberufen, nach Bundesländern – falls nicht verfügbar Ost bzw. West, nach selbstständig bzw. angestellt und nach Praxis bzw. Krankenhaus bzw. Rehabilitationseinrichtungen angeben)?

5

Wie haben sich die Honorare der GKV (= gesetzliche Krankenversicherung) jeweils in den vier Heilmittelberufen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie hat sich die Menge der Leistungen entwickelt (bitte getrennt nach Heilmittelberufen, nach Bundesländern – falls nicht verfügbar Ost bzw. West angeben)?

6

Wie entwickelten sich im Vergleich dazu die Grundlohnsumme und die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils in den vergangenen zehn Jahren?

7

Wie war die Preisentwicklung für die jeweils fünf am häufigsten zu Lasten der GKV erbrachten Leistungen in den vier Heilmittelberufen in den vergangenen zehn Jahren (bitte getrennt nach Heilmittelberufen, nach Bundesländern – falls nicht verfügbar Ost bzw. West, nach Krankenkassenarten und nach Jahren angeben)?

8

Wie haben sich die Stundenlöhne bzw. die Gewinne nach Abzug der Praxiskosten pro Arbeitsstunde in den Heilmittelberufen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Heilmittelberufen, nach Bundesländern – falls nicht verfügbar Ost bzw. West, nach selbstständig bzw. angestellt und nach Praxis bzw. Krankenhaus angeben)?

9

An welchem Indikator oder welchen Indikatoren macht die Bundesregierung fest, ob a) die Abkopplung von der Grundlohnsummensteigerung erfolgreich war bzw. ist, b) die Transparenzklausel erfolgreich war bzw. ist, und wie bewertet sie den erreichten Zwischenstand?

10

Welche Tariflöhne bzw. Tarifverträge nach § 125 Absatz 1 SGB V existieren nach Kenntnis der Bundesregierung und sind für die Angestellten in den Praxen anwendbar (bitte jeweils für die vier Berufe und mit Gehaltstabelle und Erläuterung der Gehaltsgruppen und Stufen angeben)?

11

Welche Vergütungsstrukturen bezüglich der Transparenzklausel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von Krankenkassen und Heilmittelverbänden vereinbart worden, beziehen sich diese auf einen bestimmten Tarifvertrag und was sind die bisherigen Ergebnisse der Überprüfungen durch die Krankenkassen (bitte jeweils für die vier Heilmittelberufe angeben)? Gab es bereits Kürzungen der Honorare als Sanktion aufgrund zu niedriger Gehälter der Angestellten?

Berlin, den 16. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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