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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelvergabe für Projekte der kulturell-künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung

Projektförderung mit dem Ziel der Prävention von islamistischem Terrorismus, Wirksamkeit derartiger kultureller Projekte, Evaluationsergebnisse, Entscheidungsgremien für Projektauswahl und Mittelvergabe aus dem Bundeshaushaltsplan 2018, Auflagen, Definition "einer aktivierenden Kulturpolitik im gesamtgesellschaftl. Maßstab", Förderung im Bereich "Integration und Diversitätsentwicklung von Kultureinrichtungen", Gestaltung kultureller Angebote, Teilhabe bei religiöser Orientierung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

27.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/356525.07.2018

Mittelvergabe für Projekte der kulturell-künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Thomas Ehrhorn, Dr. Götz Frömming, Martin Renner, und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bundeshaushaltsplan 2018 weist für den Bereich „Kulturelle Vermittlung“ im Einzelplan 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt auf Position 685 10 einen Mittelansatz von 6 000 000 Euro und 3 500 000 Euro für das Nationale Präventionsprogramm gegen den islamistischen Terrorismus (NPIT) aus.

In der Begründung zur Budgetierung dieses Mittelansatzes heißt es, der Bund sei „in der Verantwortung, auf nationaler Ebene Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Kunst Wertschätzung“ erfahre und sich entfalten könne. Es gehöre daher auch zu den „besonderen Aufgaben der Kulturpolitik des Bundes“, „Verantwortung für die aktivierende Kulturvermittlung im gesamtstaatlichen Maßstab“ wahrzunehmen.

Es gelte, so heißt es in der Begründung weiter, „das kulturpolitische Ziel, den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig von finanzieller Lage und sozialer und ethnischer Herkunft zu erleichtern und die Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung, Integration und Diversitätsentwicklung von Kultureinrichtungen zu verstärken“.

In diesem Haushaltsposten sind auch Mittel des NPIT in Höhe von 3,5 Mio. Euro eingestellt, das offenbar im Zusammenhang mit der Zielvorgabe „Prävention durch Integration“ steht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/praeventionsprogramm-islamismus.html).

Aus Sicht der Fragesteller besteht ein gesamtgesellschaftliches Interesse an Information, wofür die hierfür budgetierten Mittel im Einzelnen genau eingesetzt werden sollen.

Fragwürdig erscheint den Fragestellern im Weiteren der Einsatz von Haushaltsmitteln, um Projekte zu finanzieren, die der „Diversitätsentwicklung“ dienen. Es kann aus Sicht der Fragesteller nicht Aufgabe der Kulturpolitik sein, steuernd im Sinne einer Förderung von „Diversität“ tätig zu werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aufgrund welcher Annahmen ist die Bundesregierung der Meinung, dass Projekte der „kulturell-künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“ einen Beitrag zur Präventionsarbeit gegen den islamistischen Terrorismus leisten können?

  • Welche Studien oder wissenschaftlichen Untersuchungen liegen diesen Annahmen zugrunde?
  • Welche konzeptionellen Vorarbeiten sind zur Auswahl solcher Projekte erstellt bzw. in Auftrag gegeben worden?

2. Wie genau definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „islamistisch“?

3. Welche konkreten kulturellen Projekte und Aktivitäten werden von der Bundesregierung mit dem Ziel der Prävention von islamistischem Terrorismus aktiv gefördert (bitte mit den jeweiligen Projektträgern und den zugehörigen Kostenansätzen auflisten)?

  • Welche Projekte oder diesbezügliche Aktivitäten hat die Bundesregierung in der Vergangenheit beobachtet, ausgewertet oder bereits finanziell gefördert?
  • Welche Projekte mit welchen Projektträgern treten neu hinzu?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit derartiger kultureller Projekte hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz generell und im Einzelnen vor?

  • Wie, durch wen und in welchen Zeiträumen werden die Projekte und Aktivitäten evaluiert?
  • Welche Stellen sichten die Evaluationsergebnisse und bewerten die Erkenntnisse?

5. Welche Stellen oder Gremien entscheiden aufgrund welcher Maßstäbe und welcher einzureichenden Unterlagen über die Projektauswahl und die Mittelvergaben?

6. Welche Auflagen werden bei der Projektmittelvergabe jeweils erteilt?

7. Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den unter der Position 685 10 budgetierten Projekten unter einer „aktivierenden Kulturvermittlung im gesamtgesellschaftlichen Maßstab“?

  • Aufgrund welcher Entwicklungen sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer „aktivierenden Kulturpolitik im gesamtgesellschaftlichen Maßstab“?
  • Welche kulturellen Felder genau sollen mit dieser Kulturpolitik wie „aktiviert“ werden?
  • Welche konkreten Ziele verfolgt die „aktivierende Kulturpolitik“ der Bundesregierung?
  • Wie werden die Resultate gemessen und bewertet?

8. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, die rechtfertigen, die Aktivitäten im Bereich „Integration und Diversitätsentwicklung von Kultureinrichtungen zu verstärken“?

  • Welche konkreten Maßnahmen sind hierzu geplant bzw. werden durchgeführt (bitte alle Maßnahmen nach den Institutionen geordnet auflisten)?
  • Wie verhindert die Bundesregierung hierbei die Instrumentalisierung von Kultur und Kultureinrichtungen für gesellschaftspolitisch strittige Ziele?
  • Welche Vorgaben werden hier für die Umsetzung von Maßnahmen oder die Förderung von Projekten gemacht?
  • Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ideologie des sogenannten „cultural mainstreaming“?

9. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung kulturelle Angebote gestaltet sein, damit das kulturpolitische Ziel, nämlich den Zugang zu diesen Angeboten unabhängig von der ethnischen Herkunft zu erleichtern, erreicht wird?

10. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der religiösen Orientierung (wie zum Beispiel im Fall bestimmter Strömungen des Islam) einen Hinderungsgrund, an kulturellen Angeboten teilzuhaben?

  • Falls die Bundesregierung hier keinen Hinderungsgrund sieht, warum nicht?
  • Falls die Bundesregierung hier einen Hinderungsgrund sieht, welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um auch in diesem Fall den Zugang zum kulturellen Angebot zu erleichtern?

11. Welche Aktivitäten wären aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf eine erleichterte Teilhabe an kulturellen Angeboten bei einer religiösen Orientierung (wie nach Ansicht der Fragesteller zum Beispiel im Fall des Islam) zu ergreifen, die der in Europa bzw. Deutschland gewachsenen Kultur in Teilen kritisch bis ablehnend gegenübersteht?

12. Wie können aus Sicht der Bundesregierung auch in diesem Fall Projekte der „kulturell-künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“ eine „bundesweite Ausstrahlungskraft“ entfalten?

Fragen12

1

Aufgrund welcher Annahmen ist die Bundesregierung der Meinung, dass Projekte der „kulturell-künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“ einen Beitrag zur Präventionsarbeit gegen den islamistischen Terrorismus leisten können?

2

Wie genau definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „islamistisch“?

3

Welche konkreten kulturellen Projekte und Aktivitäten werden von der Bundesregierung mit dem Ziel der Prävention von islamistischem Terrorismus aktiv gefördert (bitte mit den jeweiligen Projektträgern und den zugehörigen Kostenansätzen auflisten)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit derartiger kultureller Projekte hinsichtlich ihrer Effektivität und Effizienz generell und im Einzelnen vor?

5

Welche Stellen oder Gremien entscheiden aufgrund welcher Maßstäbe und welcher einzureichenden Unterlagen über die Projektauswahl und die Mittelvergaben?

6

Welche Auflagen werden bei der Projektmittelvergabe jeweils erteilt?

7

Was versteht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den unter der Position 685 10 budgetierten Projekten unter einer „aktivierenden Kulturvermittlung im gesamtgesellschaftlichen Maßstab“?

8

Welche Gründe sieht die Bundesregierung, die rechtfertigen, die Aktivitäten im Bereich „Integration und Diversitätsentwicklung von Kultureinrichtungen zu verstärken“?

9

Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung kulturelle Angebote gestaltet sein, damit das kulturpolitische Ziel, nämlich den Zugang zu diesen Angeboten unabhängig von der ethnischen Herkunft zu erleichtern, erreicht wird?

10

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der religiösen Orientierung (wie zum Beispiel im Fall bestimmter Strömungen des Islam) einen Hinderungsgrund, an kulturellen Angeboten teilzuhaben?

11

Welche Aktivitäten wären aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf eine erleichterte Teilhabe an kulturellen Angeboten bei einer religiösen Orientierung (wie nach Ansicht der Fragesteller zum Beispiel im Fall des Islam) zu ergreifen, die der in Europa bzw. Deutschland gewachsenen Kultur in Teilen kritisch bis ablehnend gegenübersteht?

12

Wie können aus Sicht der Bundesregierung auch in diesem Fall Projekte der „kulturell-künstlerischen Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“ eine „bundesweite Ausstrahlungskraft“ entfalten?

Berlin, den 12. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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