[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 14. August 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3863
19. Wahlperiode 17.08.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/3640 –
Entwicklungen der Freiwilligendienste
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde der Zivildienst in den
Bundesfreiwilligendienst überführt. Freiwilliges Engagement über
Altersgrenzen hinweg ist Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft. Daher muss es den
Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich in die Gesellschaft
einzubringen und dabei auf verlässliche und nachvollziehbare Strukturen des Staates
zurückgreifen zu können. Die Möglichkeiten des Freiwilligen Sozialen Jahres
(FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) wurden somit um den
Bundesfreiwilligendienst (BFD) ergänzt.
Berichte über Abbruchquoten von rund 30 Prozent im Rahmen des BFD (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/2139) sowie das Auslaufen des BFD mit
Flüchtlingsbezug bieten nach Auffassung der Fragesteller Anlass, die Regierung zu den
Entwicklungen im Bereich der Freiwilligendienste, deren Ausgestaltung,
Akzeptanz und Zukunft zu befragen.
1. Wie viele Zivildienstleistende gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
letzten Monat vor Auslaufen des Zivildienstes?
Der Zivildienst wurde ebenso wie der Grundwehrdienst zum 1. Juli 2011
ausgesetzt. Hierzu wurden in § 83 ZDG neu Übergangsregelungen geschaffen.
Zivildienstleistende, die mit einer Pflichtdienstzeit über den 30. Juni 2011 hinaus
einberufen wurden, waren auf Antrag mit Ablauf des 30. Juni 2011 zu entlassen. Für
Zivildienstleistende, die freiwillig zusätzlichen Zivildienst nach § 41 a ZDG
leisteten, sowie für die Zivildienstleistenden, die keinen Antrag nach § 83 Absatz 3
ZDG neu stellten, war Dienstende der 31. Dezember 2011.
Im Juni 2011 waren 19 833 Zivildienstleistende im Dienst. Im Dezember 2011
waren noch 828 Zivildienstleistende im Dienst.
2. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Seit 2011 haben 333.626 Personen einen Bundesfreiwilligendienst begonnen. Die
gewünschte Aufschlüsselung nach Jahren ist der Tabelle zu entnehmen.
3. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Entwicklung der Teilnehmendenzahlen im FSJ ab dem Freiwilligenjahrgang
2011/2012:
Freiwilligen-
Jahrgang
2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018
Teilnehmendenzahlen i.
FSJ
47.077 47.918 51.523 53.226 54.758 56.347 54.919
4. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ haben eine Stelle im Ausland
angetreten (bitte für die Jahre seit 2011 sowie nach Zielländern
aufschlüsseln)?
Die Freiwilligenzahlen werden jährlich zum Stichtag 1. Dezember erhoben. Im
Förderjahrgang 2011/2012 wurden die Zielländer der FSJlerinnen und FSJler im
Ausland noch nicht erhoben. Im Förderjahrgang 2011/12 haben insgesamt 139
Freiwilligendienstleistende im FSJ ihren Dienst im Ausland verrichtet. Die
Zielländer der Förderjahrgänge 2012/2013 bis 2017/2018 können der folgenden
Tabelle entnommen werden:
Jahr ► 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Summe
Anzahl Dienstbeginne 28.853 42.060 50.788 38.737 45.421 47.713 48.359 31.695 333.626
*die Zahl für 2018 w ird sich durch w eitere Dienstbeginne im Jahresverlauf noch verändern
Dienstbeginne im Bundesfreiwilligendienst
Förderjahrgang 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018
Argentinien 4 3
Bolivien 4 1 1 3
Bosnien 1
Brasilien 6
Chile 1
Elfenbeinküste 5 4
England 1
Frankreich 1 1
Ghana 1 1
Griechenland 1
Indien 2 2
Italien 4 11 8 6 6 5
Japan 1
Kambodscha 1
Kamerun 4
Kirgisistan 1
Kosovo 1 1 3
Litauen 1
Mexiko 1
Nepal 5
Papua-Neuguinea 1
Peru 6 4 5 3 8 5
Philippinen 4
Portugal 1
Rumänien 2
Russland 1
Schottland 1
Südafrika 2
Tadschikistan 2
Taiwan 1
Tansania 1 2
Togo 1
Tschad 2
Tschechien 2 3 1
Uganda 3 1
USA 2
Vietnam 1 2 2 2
Gesamtzahl 66 34 22 18 21 12
5. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FÖJ gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Entwicklung der Teilnehmendenzahlen im FÖJ ab dem Freiwilligenjahrgang
2011/2012
Freiwilligen-
Jahrgang
2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018
Teilnehmendenzahlen
im FÖJ
2.612 2.688 2.777 2.800 2.686 2.926 2.995
6. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FÖJ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Stelle im Ausland angetreten (bitte für die Jahre seit
2011 sowie nach Zielländern aufschlüsseln)?
Im Förderjahrgang 2011/2012 wurden die Zielländer der FÖJlerinnen und FÖJler
im Ausland nicht erhoben. Im Förderjahrgang 2011/12 haben insgesamt 7
Freiwillige im FÖJ ihren Dienst im Ausland verrichtet. Die Zielländer der
Förderjahrgänge 2012/2013 bis 2017/2018 können der folgenden Tabelle entnommen
werden:
Dänemark 2 2 2 2 2 2
Estland 2 2 2 2 2
Litauen 2 2 2 2 2 2
Österreich 1 1 1 1 1 1
Polen 2 2 2 2
Gesamtzahl 7 9 7 9 9 7
2017/2018Förderjahrgang 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 6/ 7
7. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ und des BFD gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2011, die bei der Betreuung von
Seniorinnen und Senioren eingesetzt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Zum FSJ:
Im Förderjahrgang 2011/2012 wurde die Anzahl der Freiwilligen in
Alteneinrichtungen sowie im Einsatzbereich Sozialstationen erfasst, wobei − analog zu den
sozialen Diensten − nicht bestimmbar ist, welcher Anteil der Freiwilligen speziell
zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren eingesetzt wurde.
In den Förderjahrgängen 2012/2013 und 2013/2014 wurde die Kategorisierung
der Erfassung der Einsatzbereiche in „ambulante Pflege und Betreuung von alten
Menschen“ sowie „stationäre Pflege und Betreuung von alten Menschen“
geändert.
Im Rahmen des FSJ wurden in den Förderjahrgängen 2014/2015 bis 2017/2018
Freiwillige erfasst, die in Einrichtungen der „stationären Pflege und Betreuung
von alten Menschen“ eingesetzt wurden, sowie FSJlerinnen und FSJler, die im
Bereich der „ambulanten sozialen Dienste“ (Pflegedienst, Mahlzeitendienst,
Fahrdienst, Hausnotruf etc.) tätig waren.
FSJlerinnen und FSJler waren zudem über alle diese Förderperioden hinweg auch
in Krankenhäusern/Kliniken/Kurkliniken tätig, in denen unter anderem auch
ältere Menschen betreut werden. Hier – wie schon in den vorgenannten
Einrichtungen – lässt sich nicht trennscharf nachvollziehen, welcher Tätigkeit die
Freiwilligen im Detail nachgegangen sind, da neben der Betreuung oder Pflege auch
vollständig andere Bereiche wie Fahrdienste oder Hausmeistertätigkeiten abgedeckt
werden.
Belastbare Angaben zur Frage, wie hoch der Anteil der Freiwilligen ist, die zur
Betreuung von Seniorinnen und Senioren im Sinne der Fragestellung tatsächlich
eingesetzt wurden, sind dementsprechend nicht möglich.
Die Freiwilligenzahlen der jeweiligen Jahrgänge in den beschriebenen
Einsatzbereichen können unter Berücksichtigung der Vorbemerkungen den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Förderjahrgang 2011/2012
Alteneinrichtungen 4.932
Sozialstationen 1.169
Förderjahrgang 2012/2013 2013/2014
stationäre Pflege und Betreuung von
alten Menschen
4.155 4.515
ambulante Pflege und Betreuung von
alten Menschen
1.139 917
Förderjahrgang 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018
stationäre Pflege und Betreuung von
alten Menschen
4.603 4.700 4.496 4.320
ambulante soziale Dienste 2.195 1.831 2.091 1.958
Zum BFD:
Im BFD werden anders als im FSJ keine direkten statistischen Daten über den
Einsatzbereich der BFDlerinnen und BFDler erhoben. Grundsätzlich können
Bundesfreiwilligendienstleistende in allen Bereichen von als BFD-Einsatzstelle
anerkannten Senioreneinrichtungen eingesetzt werden, in denen die
hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der jeweiligen Einsatzstelle tätig sind. In vielen Fällen
sind die Freiwilligen während ihres Bundesfreiwilligendienstes nicht nur in
einem Betätigungsfeld eingesetzt, sondern können Erfahrungen in verschiedenen
Betätigungsfeldern der Einsatzstellen sammeln. Das Bundesamt kann aus diesem
Grund keine statistisch belastbaren Angaben zur Anzahl der Bundesfreiwilligen
machen, die in der Betreuung von Seniorinnen und Senioren im Sinne der
Fragestellung eingesetzt wurden.
8. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ, des BFD und des FÖJ gab es
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011, die über 50 Jahre alt waren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
FSJ und FÖJ können nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) gemäß
§ 2 Absatz 1, Nummer 4, nur Personen leisten, die „das 27. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben“.
Diese Formate scheiden für Interessenten, die über 50 Jahre alt sind, also aus.
Den altersunabhängigen Bundesfreiwilligendienst haben seit 2011 insgesamt
44.675 Personen, die zum Dienstbeginn 50 Jahre oder älter waren, begonnen. Die
gewünschte Aufschlüsselung nach Jahren ist der Tabelle zu entnehmen:
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes
pro Platz im BFD (bitte für die Jahre seit 2011, die Art des Dienstes und nach
Altersstruktur aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle stellt die Ausgaben des Bundes pro
Bundesfreiwilligendienstleistender/-leistendem dar. Eine Aufschlüsselung nach Art des Dienstes und
nach Altersstruktur ist nicht möglich:
Jahr Summe Kosten pro BFDler/in
2011
(ab 01.07.)
31.451.000,00 € 334,33 €
2012 185.847.000,00 € 411,31 €
2013 185.436.000,00 € 383,20 €
2014 206.256.000,00 € 402,24 €
2015 184.485.000,00 € 411,00 €
2016 195.581.000,00 € 395,93 €
2017 197.588.000,00 € 393,06 €
2018 (bis 03.08.) 100.694.000,00 €
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes
pro bereitgestelltem Platz im Rahmen des FSJ und des FÖJ (bitte für die
Jahre seit 2011 und nach Altersstruktur aufschlüsseln)?
Der Bund fördert im FSJ und im FÖJ keine bereit gestellten Plätze, sondern
gewährt lediglich einen Zuschuss zur pädagogischen Begleitung für die Freiwilligen
im FSJ und im FÖJ. Die Zuschusshöhe variiert je nach Förderantrag und beträgt
maximal 200 Euro pro Freiwilliger/Freiwilligem und Monat.
Abhängig von der Kostenstruktur und den Eigenmitteln des Trägers lagen im Jahr
2017 die bewilligten Zuschüsse des Bundes für die Förderung der pädagogischen
Begleitung im Durchschnitt bei 118 Euro pro Freiwilliger/Freiwilligem und
Monat.
Bei Freiwilligen mit „besonderem Förderbedarf“ und erhöhtem Aufwand bei der
pädagogischen Begleitung, fördert der Bund auf Antrag pro Freiwilliger/
Freiwilligem und Monat weitere 100 Euro.
Jahr ► 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Summe
Anzahl Dienstbeginne 2.573 7.038 9.878 4.346 5.954 5.109 5.125 4.652 44.675
*die Zahl für 2018 w ird sich durch w eitere Dienstbeginne im Jahresverlauf noch verändern
Dienstbeginne von Freiwilligen über 50 Jahre im Bundesfreiwilligendienst
11. Wie viele Mitarbeiter des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Umsetzung
des BFD betraut?
Welche Kosten entstehen hieraus (bitte nach Anzahl der Mitarbeiter sowie
Art des Beschäftigungsverhältnisses – Voll- oder Teilzeit, Beamte oder
Angestellte – aufschlüsseln)?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Verwaltungskosten an den Gesamtaufwendungen für die Umsetzung des BFD (bitte
prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Daten der Beschäftigten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
in Vollzeit in Teilzeit Anzahl
Tarifbeschäftigte: 227 66 293
Beamtinnen/Beamte: 66 25 91
Beschäftigte gesamt: 384
Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben für die Umsetzung
des BFD ist aufgrund der Vielzahl sonstiger Aufgaben des Bundesamtes nicht
ermittelbar. Auch eine exakte Berechnung der Verwaltungskosten nur der für die
Umsetzung des BFD eingesetzten Beschäftigten ist nicht möglich.
13. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu, dass die zugewiesenen
Kontingente von BFD-Stellen – wie den Fragestellern bekannt ist – von Seiten
der Träger als unflexibel wahrgenommen werden können?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)?
Von Seiten der Träger sind weder derartige Beschwerden noch eventuell
bestehende Unstimmigkeiten an die Bundesregierung herangetragen worden. Es liegt
in der Zuständigkeit der Zentralstellen, die ihnen bewilligten Kontingente auf ihre
angeschlossenen Träger unterzuverteilen.
14. Welche qualitativen Unterschiede sind der Bundesregierung bekannt
bezüglich der Ausgestaltung der Stellenkontingentierung des BFD und des
Zivildienstes (bitte konkret benennen)?
Im Bundesfreiwilligendienst erfolgt die Zuweisung der begrenzt zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel in Form einer kalenderjährlichen Verteilung von
Kontingenten mit einer jeweils bestimmten Anzahl von Freiwilligendienstmonaten an
die BFD-Zentralstellen. Die Zentralstellen verwalten und verteilen diese
Kontingente gemäß BFDG anschließend in eigener Verantwortung.
Für Einsatzstellen, die keinem bundeszentralen Träger angehören, hat das
Bundesamt eine eigene Zentralstelle eingerichtet. Für den Abfluss der Kontingente
dieser Zentralstelle erstellt das Bundesamt eine jährliche Planung, die der
Zustimmung durch das BMFSFJ bedarf.
Qualitative Unterschiede zwischen der Kontingentierung im
Bundesfreiwilligendienst und im Zivildienst bestehen in der Einheit der zugewiesenen Kontingente.
Wurden im Zivildienst „Einsatz-Tage“ zugewiesen, erfolgt die
Kontingentzuweisung im BFD in der Einheit „Einsatz-Monate“. Im Bundesfreiwilligendienst
erfolgt die Verwaltung der zugewiesenen Kontingente wie auch im Zivildienst in
Eigenverantwortung der Zentralstellen bzw. Verwaltungsstellen. Auch im
Zivildienst wurde der Teil der Kontingente für Zivildienststellen, die keinem
bundeszentralen Träger angehören, durch das damalige Bundesamt für den Zivildienst
verwaltet (Zivildienstgruppen).
15. Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung, die zu
erwartende steigende Nachfrage nach BFD-Stellen im Zuge der Umstellung von
G8 auf G9 in einigen Bundesländern und den daraus resultierenden
sogenannten Doppeljahrgängen zu kompensieren?
16. Welche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Träger vor Ort sieht die
Bundesregierung durch die oben genannten Doppeljahrgänge?
Falls auch negative Auswirkungen erwartet werden, welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Umstellung von G 8 auf G 9 gibt es anders als bei der Umstellung von
G 9 auf G 8 keine sogenannten Doppeljahrgänge, weswegen auch mit keiner
steigenden Nachfrage zu rechnen ist.
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben des
Bundes für den BFD und das FSJ sowie FÖJ (bitte für die Jahre seit 2011
aufschlüsseln)?
Die Gesamtausgaben können nur gemeinsam für das FSJ, FÖJ und sonstige
Projekte, die gemäß den RL-JFD gefördert werden, benannt werden. Diese beziffern
sich wie folgt:
Förderjahr Ausgaben
2011 52.814.000 €
2012 83.374.000 €
2013 82.158.000 €
2014 72.775.000 €
2015 80.471.000 €
2016 80.909.000 €
2017 84.227.000 €
Die Gesamtausgaben für den BFD können der Tabelle in der Antwort zu Frage 9
entnommen werden.
18. Welche Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bund
bereitgestellt (bitte für die Jahre seit 2011 nach BFD sowie FSJ und FÖJ
unter Angabe der entsprechenden Haushaltstitel aufschlüsseln und nach
eingestellten und tatsächlich abgeflossenen Mitteln unterscheiden)?
Die Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Bundesfreiwilligendienst
Jahr
Kap. 1703 684
14
Soll
Kap. 1713 671
01
Soll
Summe
Kap. 1703
684 14
Ist
Kap. 1713 671
01
Ist
Summe
2011
(ab 01.07.)
21.000.000 € 21.000.000 € 23.797.000 € 7.654.000 € 31.451.000 €
2012 169.750.000 € 21.000.000 € 190.750.000 € 165.679.000 € 20.168.000 € 185.847.000 €
2013 167.202.000 € 20.000.000 € 187.202.000 € 165.237.000 € 20.199.000 € 185.436.000 €
2014 178.202.000 € 21.000.000 € 199.202.000 € 185.929.000 € 20.327.000 € 206.256.000 €
2015 167.202.000 € 21.000.000 € 188.202.000 € 163.488.000 € 20.997.000 € 184.485.000 €
2016 215.202.000 € 15.500.000 € 230.702.000 € 180.081.000 € 15.500.000 € 195.581.000 €
2017 200.202.000 € 15.600.000 € 215.802.000 € 182.088.000 € 15.500.000 € 197.588.000 €
2018
(bis 03.08.)
205.202.000 € 15.600.000 € 220.802.000 € 91.866.000 € 8.828.000 € 100.694.000 €
Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst (Kap. 17 03 684 11)
Jahr FSJ Soll
FÖJ
Soll
Summe
Soll
FSJ, FÖJ
Ist*
2011 40.725.000 € 6.500.000 € 47.225.000 € 52.814.000 €
2012 74.000.000 € 7.200.000 € 81.200.000 € 83.374.000 €
2013 74.000.000 € 7.300.000 € 81.300.000 € 82.158.000 €
2014 74.000.000 € 7.300.000 € 81.300.000 € 72.775.000 €
2015 74.000.000 € 7.300.000 € 81.300.000 € 80.471.000 €
2016 73.781.000 € 7.300.000 € 81.081.000 € 80.909.000 €
2017 75.781.000 € 7.800.000 € 83.581.000 € 84.227.000 €
2018 (bis 03.08.) 75.781.000 € 7.800.000 € 83.581.000 € 0 €
* Im FSJ und FÖJ können nur die Ist-Gesamtausgaben benannt werden.
19. Welche Pläne gibt es von Seiten der Bundesregierung, die Kapazitäten des
BFD mit Flüchtlingsbezug (10 000 Stellen, vgl. Bundestagsdrucksache
19/1963) nach Auslaufen der derzeitigen Förderung dauerhaft in die
Kapazitäten des BFD zu überführen?
Falls solche Pläne erörtert werden, welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung?
Das BMFSFJ wird sich bei den anstehenden Verhandlungen zum Haushalt 2019
weiterhin für eine Stärkung des Jugend- und des Bundesfreiwilligendienstes
einsetzen.
Mit Errichtung des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit
Flüchtlingsbezug“ wurde festgeschrieben, dass dies eine zeitlich begrenzte Förderung sein
wird. In dieser Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung neue
Schwerpunkte in diesem Bereich gesetzt. BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug,
die bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden, genießen Bestandsschutz
und können noch bis ins Jahr 2020 hineinreichen.
20. Welche qualitativen Schnittmengen der Rahmenbedingungen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung zwischen BFD, FSJ und FÖJ (bitte konkret
benennen)?
21. Welche qualitativen Unterschiede der Rahmenbedingungen von BFD und
FSJ sind der Bundesregierung bekannt, die einer Zusammenführung der
vorher genannten Freiwilligendienste unter einem Dach entgegenstehen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund (insb. BFD) und Ländern
(insb. FSJ) im Hinblick auf die Träger- und Finanzierungsstrukturen (bitte
auch analog für BFD und FÖJ beantworten und die qualitativen Unterschiede
konkret benennen)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Jugendfreiwilligendienste (FSJ und FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst
(BFD) weisen für die Zielgruppe „U-27jährige“ inhaltlich und strukturell
Übereinstimmungen auf, insbesondere hinsichtlich möglicher Einsatzfelder und
Einsatzstellen, in Bezug auf die maximale Taschengeldhöhe, die
Sozialversicherungsbeiträge und die Art und Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung.
Sämtliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind im JFDG und im BFDG
ausführlich und konkret dargestellt und begründet.
Ein wesentlicher Unterschied der Rahmenbedingungen der drei Formate
besteht – außer der im BFD möglichen und in FSJ und FÖJ nicht möglichen
Einbeziehung der über 27-Jährigen – in unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen
hinsichtlich der Organisation und Verwaltung sowie hinsichtlich der
Finanzstrukturen. Konkret werden FSJ und FÖJ seit Jahrzehnten gemeinsam mit den Ländern
administriert und bezuschusst (der Bund fördert hier nur den Bereich der
pädagogischen Begleitung), während der 2011 eingeführte BFD ausschließlich durch
den Bund administriert und bezuschusst wird. Dieses Nebeneinander ist im
BFDG u. a. damit begründet worden, dass der Zivildienst 2011 nur ausgesetzt
wurde und mit dem BFD vorsorglich grundsätzliche Strukturen für den Fall einer
späteren Wiedereinführung von Wehrpflicht und der damit verbundenen
Notwendigkeit eines neuerlichen Zivildienstes aufrechterhalten werden sollten.
Die unterschiedlichen Freiwilligendienste bilden in ihrem Nebeneinander und
Miteinander eine vielfältige Engagement-Landschaft für Männer und Frauen
jeden Alters, deren Differenziertheit eine breitestmögliche Wahlfreiheit bietet für
eine Vielzahl von Interessenten. Daran möchte die Bundesregierung festhalten.
22. Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer zwischen Bewerbung und Antritt der Stelle
a) beim BFD bzw.
Über Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst liegen der Bundesregierung
keine Kenntnisse vor. Im Bundesamt werden nur die tatsächlich eingereichten,
unterschriebenen BFD-Vereinbarungen erfasst und umgesetzt.
b) beim FSJ/FÖJ
(bitte für die Jahre seit 2011 aufschlüsseln)?
Das Bewerbungsverfahren von FSJ und FÖJ liegt in der Eigenregie der Träger.
Zu der durchschnittlichen Zeitspanne zwischen Bewerbung und Antritt einer
Stelle verfügt die Bundesregierung dementsprechend über keine statistischen
Daten.
23. Wie viele eingeleitete Bewerbungen führten nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht zu einem Antritt der Stelle
a) beim BFD bzw.
Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen.
b) beim FSJ/FÖJ
(bitte für die Jahre seit 2011 aufschlüsseln)?
Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Freiwilligenjahrgang
2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018
Bewerbungen i. FSJ
122.084 117.638 126.428 128.659 142.966 150.959 147.988
Freiwillige
i. FSJ
47.077 47.918 51.523 53.226 54.758 56.347 54.919
Bewerbungen i. FÖJ
9.737 10.030 9.990 10.485 10.894 11.795 11.614
Freiwillige
i. FÖJ
2.671 2.688 2.777 2.800 2.686 2.926 2.995
*Hinsichtlich der Zahl der Bewerbungen sind realitätsnahe Schätzwerte legitim, sofern die Träger keine separate Zählung durchführen
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlängerung der Bewerbungsfrist
von drei auf sechs Wochen im Vorlauf eines Engagement-Antritts?
Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Grund
dieser Fristverlängerung?
Eine drei- oder sechswöchige Bewerbungsfrist „im Vorlauf eines Engagement-
Antritts“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bekannt ist ein Rundschreiben
des BAFzA vom 30. Januar 2018 an die Zentralstellen und Träger im BFD,
wonach es wegen der insbesondere in den Sommermonaten sehr hohen Anzahl
gleichzeitig eingehender BFD-Vereinbarungen notwendig geworden ist, die
Vereinbarungen im Interesse einer rechtzeitigen Bearbeitung deutlich früher als
bisher einzureichen. Eine positive Aussicht auf eine rechtzeitige Bearbeitung bis
Dienstbeginn ist angesichts der praktischen Erfahrungen bei einem Eingang der
BFD-Vereinbarungen im BAFzA sechs Wochen vor dem eingetragenen
Dienstbeginn in der Regel gegeben. Später eingehende BFD-Vereinbarungen werden
selbstverständlich ebenfalls bearbeitet, und zwar in der Reihenfolge des
Eingangs.
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ISSN 0722-8333]