Inkraftsetzung der Kanalsteurer-Verordnung
der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit dem 3. Dezember 2015 ist die geänderte Fassung des Seeaufgabengesetzes in Kraft, mit dem der Deutsche Bundestag das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt hat, ohne Zustimmung des Bundesrates, durch Rechtsverordnung die Rahmenbedingungen für die im Verein der Kanalsteurer zusammengeschlossenen Kapitäne und Schiffsoffiziere auf dem Nord-Ostsee-Kanal zu regeln.
Obwohl bereits im Vorfeld dieser Gesetzesänderung das Bundesverkehrsministerium (BMVI) in enger Abstimmung mit der GDWS (= Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) Kiel, dem Verein der Kanalsteurer e. V. und den Vertretern von Verbänden einen Entwurf für diese Verordnung erarbeitet hat, ist in dem Zeitraum seit dem 3. Dezember 2015 bis heute die Verordnung nicht in Kraft gesetzt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wann soll die Verordnung über die Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal in Kraft treten?
Aus welchem Grund wurde die o. a. Verordnung bis jetzt nicht in Kraft gesetzt?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung sachlich oder fachlich begründete Bedenken gegen den bereits bestehenden Entwurf dieser Verordnung?
Wenn ja, welche sind das?