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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anbau von Medizinalcannabis

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

28.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/376710.08.2018

Anbau von Medizinalcannabis

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft, das den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen regelt. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Einrichtung einer Cannabisagentur, die den Anbau für therapeutische Zwecke genehmigt und reguliert.

Um die Versorgung der Patienten in Deutschland zu gewährleisten, hatte die Cannabisagentur ein Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis für den Zeitraum 2019 bis 2022 gestartet. Durch Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 28. März 2018 wurde dieses Ausschreibungsverfahren jedoch angehalten. Einen Zuschlag darf die Cannabisagentur nicht erteilen (siehe dazu unter: www.olg-duessel-dorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/2018 0329_PM_Verkuendung_Cannabis/index.php).

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 6. Juli 2018 mitgeteilt, dass in dem Vergabeverfahren „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ die Ausschreibung aufgehoben wurde. Eine neue Ausschreibung ist am 19. Juli 2018 veröffentlicht worden (www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?0&id= 206953).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Hat die Bundesregierung nach wie vor Interesse an einem Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland?

2

Aus welchen Gründen wurde die Ausschreibung zum Vergabeverfahren „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ komplett aufgehoben? Welche Alternativen gab es zu dieser Entscheidung, und warum wurden diese nicht weiterverfolgt?

3

Wann ist beim neuen Ausschreibungsverfahren mit einer endgültigen Auftragsvergabe zu rechnen?

4

Welche geänderten Anforderungen an die Teilnehmer des Vergabeverfahrens gibt es im Vergleich zum vorherigen Verfahren und aus welchen Gründen?

5

Aus welchen Ländern sind Unternehmen zugelassen und aus welchen Gründen?

6

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem ersten Anbau von Medizinalcannabis und wann mit der ersten Ernte in Deutschland?

7

Welche Anzahl an Patienten werden aktuell in Deutschland mit Medizinalcannabis behandelt, und wie hat sich deren Anzahl seit der Zulassung von Medizinalcannabis entwickelt?

8

Welche Darreichungsform von Medizinalcannabis strebt die Bundesregierung für die Patienten in Deutschland an (bitte Darreichungsformen und geplante Mengen bis Ende 2022 auflisten)?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die ausgeschriebene Menge von 2 600 kg Medizinalcannabis pro Jahr erhöht werden muss, und wenn ja, um welche Menge?

10

Welche Anzahl an Anträgen zur Erteilung einer Importerlaubnis für Medizinalcannabis wurde bislang beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte nach Datum der Erlaubniserteilung, Geltungszeitraum der Lizenz, stattgegebenen Mengen und Cannabissorten pro Lieferant auflisten)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die ionisierende Bestrahlung von Medizinalcannabispflanzen zur Keimreduktion?

a) Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine ionisierende Bestrahlung von Medizinalcannabispflanzen zur Keimreduktion bei Importpflanzen zulässig, und sind diese danach in Deutschland verkehrsfähig?

b) Welche der zugelassenen Importeure führen aufgrund einer Sondergenehmigung oder weiterer Zulassungen eine Bestrahlung von Medizinalcannabis durch, und steht diese Information über durchgeführte Bestrahlungsmaßnahmen den Patienten zur Verfügung?

c) Plant die Bundesregierung, eine Bestrahlung zur Keimreduktion auch in Deutschland zuzulassen?

d) Falls nein, wie will die Bundesregierung die Qualität und Haltbarkeit des Medizinalcannabis dauerhaft für die Lagerung bis zur Nutzung durch die Patienten ohne Bestrahlung gewährleisten?

12

Wie viele Importerlaubnisinhaber haben bis einschließlich Juni 2018 aufgrund eines erhöhten Nachfragebedarfs beantragt, die für den Import erlaubte Jahreshöchstmenge anzuheben (bitte einzeln nach Datum der Beantragung, stattgegebenen Mengen und Cannabissorten pro Lieferant auflisten)?

13

Welche Kosten entstehen der Bundesregierung und den Krankenkassen aktuell durch den Import von Medizinalcannabis pro Jahr, und wie werden sich diese Kosten voraussichtlich entwickeln?

14

Wären mit dem Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland Einsparungen etwa bei einer günstigeren Beschaffung verbunden, und wenn ja, in welcher Höhe?

15

Plant die Bundesregierung die Möglichkeit, mittel- bis langfristig in Deutschland auch Medizinalcannabis für den Export anzubauen?

16

Da es beim Anbau von Medizinalcannabis als Naturprodukt zu Mengenschwankungen kommen kann, wie soll mit gegebenenfalls in Deutschland überproduziertem Medizinalcannabis aus Sicht der Bundesregierung umgegangen werden?

17

Was plant die Bundesregierung im Umgang mit den Resten des Anbaus von Medizinalcannabis (Restpflanze)?

Berlin, den 8. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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