Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 4)
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Carina Konrad, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) wurde 1899 gegründet und firmiert als eingetragener Verein. Der NABU ist in 15 Landesverbände untergliedert, wobei der Verein Landesbund für Vogelschutz (LBV) der bayerische Landesverband des NABU ist. Insgesamt zählen beide Vereine zusammen 575 000 Mitglieder. Der NABU und der LBV wiesen 2016 Erträge in Höhe von über 44 Mio. Euro aus, wovon etwa 21 Prozent auf staatliche Zuschüsse zurückzuführen sind (www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nabu/nabu-jahresbericht-2016.pdf). Durch die Rücknahme von aussichtsreichen Klagen im Gegenzug für Spenden stieß der Verband in den letzten Jahren in der öffentlichen Berichterstattung auf Kritik (www.spiegel.de/spiegel/print/d-91675475.html).
Der NABU ist mit Mitarbeitern bzw. Amtsträgern regelmäßig in Beratungsgremien der Bundesregierung, wie etwa zum Gesamtkonzept Elbe oder im Beirat „Umwelt und Sport“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, vertreten (Bundestagsdrucksache 18/11830, www.bmu.de/ themen/wirtschaft-produkte-ressourcen-tourismus/tourismus-sport/beirat- fuerumwelt-und-sport). Weitere Assoziierte des Verbands sind in untergliederten Bundesbehörden beschäftigt, die Mittel aus Förderprogrammen des Bundes bewilligen (https://biologischevielfalt.bfn.de/fileadmin/NBS/documents/ Bundesprogramm/PS_Muster/Programmbuero_des_BfN_01.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Geldmittel, die dem NABU bzw. dem LBV im Zeitraum zwischen 2000 und 2018 zugeflossen sind? Wenn ja, in welcher Höhe, und woher stammen diese (bitte nach jeweiligen Zuwendungsgebern und Jahr aufschlüsseln)?
Flossen dem NABU oder dem LBV in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Welche Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung wurden vom NABU und LBV dargelegt?
Flossen dem NABU oder dem LBV in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus Haushaltsmittel der Länder zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Wie viele bundesunmittelbare Stiftungen gibt es in Deutschland (bitte namentlich auflisten) und flossen dem NABU oder dem LBV in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus einer dieser bundesunmittelbaren Stiftungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Zieht die Bundesregierung Effizienz der von ihr zur Verfügung gestellten Mittel als Evaluationskriterium heran? Wenn ja, wie sieht dieser Prozess sowie die Aufsicht des Prozesses in den verschiedenen Förderprogrammen aus?
Wurden der NABU oder der LBV oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für den NABU bzw. den LBV als Auftragnehmer?
Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?
An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, hat der NABU, der LBV oder deren Mitarbeiter in den Jahren von 2000 bis 2018 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und dem NABU oder dem LBV, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?
Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und dem NABU bzw. dem LBV auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?
Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?
Entsendet der NABU oder der LBV Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?
Sofern Frage 14 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bundesministerien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?
Wie wurden die Fördermodalitäten des Bundesprogramms Biologische Vielfalt entwickelt, und welche Stakeholder waren beim „intensiven Dialog aller Beteiligten“ (https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/verfahren. html) beteiligt?
Wie viele Personen werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie in den nachgeordneten Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt, die zuvor beim NABU oder dem LBV in einem Arbeitsverhältnis standen, dort in Gremien saßen oder sonstige Vertragsverhältnisse mit ihnen unterhalten bzw. unterhielten?
Wie viele Personen mit einer solchen Vita sind mit Kompetenzen zur Fördermittelbewilligung ausgestattet bzw. Teil des Programmbüros?
Gibt es im Bundesamt für Naturschutz (BfN) oder anderen Bundesbehörden mit Fördermittelbewilligungskompetenz die Möglichkeit, bei offensichtlicher persönlicher Befangenheit Teile der Programmbüros vom Entscheidungsprozess auszuschließen?
Wie stellt die Bundesregierung fest, dass die Fördermittelbewilligung im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt ausschließlich Projekten mit gesamtstaatlicher Bedeutung und erheblichem Bundesinteresse zugutekommt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualifikation des NABU nach § 4 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes, insbesondere unter dem Kriterium der wirksamen und sachgerechten Erfüllung der Aufgaben, vor dem Hintergrund der Praxis des NABU, aussichtsreiche Klagen im Gegenzug für Spenden zurückzuziehen (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/windkraft- betreiberbeklagen--wegezoll-fuer-windraeder--6793728)?
Welche Schritte wurden seitens der Bundesregierung unternommen, um den NABU, trotz widerstreitender Interessen, beim Gesamtkonzept Elbe zur Zustimmung zu bewegen?