Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Dr. Bernd Baumann, Martin Hebner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die „WELT AM SONNTAG“ beleuchtet in ihrer Ausgabe vom 1. Juli 2018 unter dem Titel „Richtig falsch gelaufen“ kritisch die Durchführung von Integrationskursen. In dem Artikel berichtet ein Insider über „Dokumentenfälschung, Erschleichen öffentlicher Gelder [und] Betrug“. Der Insider „glaubt, dass sein Fall keine Ausnahme ist, sondern Symptom eines dysfunktionalen Systems, und dass dieses Systemversagen die komplette Flüchtlingspolitik durchzieht und sie scheitern lassen könnte“. Die „WELT AM SONNTAG“ konstatiert nach eigenen Recherchen, „dass er recht haben könnte“.
Berichtet wird von „erheblichen Kontrolllücken“, die unter anderem darauf zurückzuführen seien, dass Teilnahmeberechtigte sich ihren (Integrationskurs-)Träger selbst aussuchen könnten. So fänden nach Aussagen von Insidern unmotivierte Teilnahmeberechtigte Träger, die sie nachträglich unterschreiben ließen. Viele Träger würden es „mit den Regeln nicht so genau nehmen“; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) komme bei der Kontrolle von Trägern nicht hinterher. Aus einem Bericht der „WELT AM SONNTAG“ vom Juni 2018 (www.welt.de/politik/deutschland/article176904271/Traeger-von-Integrationskursen-Seehofer-kritisiert-BAMF-fuer-aeusserst-duerftige-Kontrolle.html) gehe hervor, dass nicht einmal zehn Prozent der Integrationsträger geprüft würden und es Bundesländer gebe, in denen der Prozentsatz bei lediglich einem Prozent liege. Außerdem, so heißt es in dem Artikel vom Juli 2018 weiter, ignoriere das BAMF die Mahnungen des Fachverbands „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ über zu einseitige Kontrollmechanismen. Ferner zähle nach Ansicht des Verbands für das BAMF nicht die Unterrichtsqualität, sondern eine „möglichst penible Einhaltung der oft sehr technokratischen Formalien“.
Neben dem zuvor genannten Verband glaubten auch viele ehrenamtliche und hauptberufliche Flüchtlingshelfer und Integrationsbeauftragte, „die mangelnde Kontrolle sei Absicht: Niemand in der Kontrollkette habe ein Interesse daran, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliege. Lehrer und Träger verdienten gutes Geld mit den Kursen, die Behörden müssten die Vorgaben der Politik einhalten, möglichst viele Menschen in Maßnahmen zu stecken, und die Politik wolle um jeden Preis die Debatte vermeiden, ihre Integrationspolitik sei gescheitert. Die Leidtragenden dieser verfehlten Politik sind allerdings jene Flüchtlinge, die sich hierzulande integrieren wollen.“
Indizien für schlechte Kurse seien die Resultate. Von 339 578 Menschen, die erstmals einen Integrationskurs besuchten, hätten 15 Prozent diesen vorzeitig abgebrochen. Von den Übrigen habe nur die Hälfte den abschließenden Sprachtest bestanden (Quelle: WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, „Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt“).
Das BAMF führt nach § 1 der Integrationskursverordnung (IntV) und § 1 des Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) Integrationskurse beziehungsweise berufsbezogene Deutschsprachförderung durch. Zur Durchführung lässt es private und öffentliche Träger zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie lauten, bezugnehmend auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 in Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/1404, S. 9 ff.), die konsolidierten Zahlen für das Jahr 2017 und die Fortschreibung für 2018 bis zum Stichtag 31. Juli 2018 (bitte die in Anlage 1 der Bundestagsdrucksache 19/1404 enthaltenen Geschäftsstatistiken aktualisieren)?
Wie viele der in der Geschäftsstatistik genannten Kursteilnehmer haben den Kurs im Sinne von § 14 Absatz 6 IntV „ordnungsgemäß“ abgeschlossen?
Wie viele der Personen, die den Kurs „ordnungsgemäß“ abgeschlossen haben, konnten den Integrationskurs nach § 43 Absatz 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) „erfolgreich“ abschließen?
Wie viele Personen, die ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen, aber den Sprachtest nicht erfolgreich bestanden haben, wurden entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 1 IntV zur Wiederholung von maximal 300 Stunden zugelassen?
Wie viele Kursträger sind zum Stichtag 31. Juli 2018 vom BAMF zugelassen, d. h., wie viele haben nach § 20 Absatz 2 IntV ein Zertifikat „Zugelassener Träger zur Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz“ erhalten (bitte auch die Anzahl der Träger nach § 20 Absatz 3 IntV einschließen)?
Wie viele der nach IntV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF vor Ort überprüft (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)?
Was war das Ergebnis der Prüfungen (bitte nicht auf Prüfungen vor Ort beschränken; bitte nach Jahren aufschlüsseln; auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)?
a) Wurden Zulassungen widerrufen, und wenn ja, wie viele?
b) Wurden Strafanzeigen gegen Kursträger gestellt, und wenn ja, gegen wie viele, und was war der Vorwurf?
(bitte a) und b) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)
Hat das BAMF von der Vorschrift des § 18 Absatz 4 IntV, „das Vergabeverfahren durch eine andere Behörde durchführen [zu] lassen“, Gebrauch gemacht?
Wenn ja, welche Behörde(n) wurde(n) beauftragt, und wie viele Kurse des Gesamtangebots betrifft das?
Wie viele Kurse nach der DeuFöV führt das BAMF durch, und wie viele Personen nehmen daran teil (bitte für die Jahre 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln)?
Wie viele Personen nehmen an Spezialmodulen entsprechend § 13 Absatz 2 DeuFöV teil?
Wie viele der nach § 13 Absatz 2 DeuFöV Teilnahmeberechtigten bestehen die Zertifikatsprüfung im ersten Versuch beziehungsweise im Wiederholungsversuch?
Wie viele Kursträger sind zum Stichtag 31. Juli 2018 vom BAMF zugelassen, d. h., wie viele haben nach § 21 Absatz 2 DeuFöV ein Zertifikat „Zugelassener Träger zur Durchführung von berufsbezogener Deutschsprachförderung nach dem Aufenthaltsgesetz“ erhalten?
Macht das Bundesamt aktuell Gebrauch von der Ausnahmeregelung nach § 18 Absatz 1 Satz 3 DeuFöV?
Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der registrierten Lehrkräfte setzen)?
Wie viele der nach DeuFöV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF in den Jahren 2017 und 2018 (bis zum Stichtag 31. Juli 2018) überprüft (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018– aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)?
Was war das Ergebnis der Prüfungen?
a) Wurden Zulassungen widerrufen, und wenn ja, wie viele?
b) Wurden Strafanzeigen gegen Kursträger gestellt, und wenn ja, gegen wie viele, und was war der Vorwurf?
(bitte a) und b) für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – bis zum Stichtag 31. Juli 2018 – aufschlüsseln, auf die Antworten zu den Schriftlichen Fragen 31 bis 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1634 wird hingewiesen)
Wie viele Beschäftigte sind beim BAMF zum Stichtag 31. Juli 2018 für die Kontrolle der Kursträger nach IntV und DeuFöV zuständig (bitte als Vollzeitäquivalente angeben)?
Beinhalten die im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (Einzelplan 1101, Titel 684 04-219) ausgewiesenen 470 Mio. Euro sämtliche Maßnahmen nach der DeuFöV?
Wenn nein, wie hoch sind die Gesamtkosten aus der Durchführung der DeuFöV (bitte Einzelplan und Titel benennen)?