BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klima-Übereinkommen von Paris

Konkrete Verpflichtungen und Zusagen Deutschlands, zahlreicher Nationalstaaten (sog. Nationally Determined Contributions, NDCs) und der EU, Auswirkungen eines Austritts Großbritanniens aus der EU sowie des Ausscheidens der USA aus dem Abkommen, Formulierung absoluter und relativer nationaler Minderungsziele, zulässige Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 bzw. 2050, Prognose der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen, volkswirtschaftliche Kosten der Klimaschutzmaßnahmen und Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

18.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/385617.08.2018

Klima-Übereinkommen von Paris

der Abgeordneten Marc Bernhard, Andreas Bleck, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf der 21. Konferenz der Vertragsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention in Paris im Dezember 2015 wurde eine neue Klima-Vereinbarung verabschiedet – das Übereinkommen von Paris. Einer der wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung ist die Verankerung eines konkreten Ziels zur Begrenzung der Erderwärmung. So wollen die Staaten, die diese Vereinbarung unterstützen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzen. Die Vereinbarung selbst enthält keine konkreten Vorgaben, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Sie enthält auch keine Angaben darüber, auf welchen präzisen Referenzwert und welche Zeit sich diese als gerade noch zulässig bezeichnete Änderung bezieht. Die Staaten, die diese Vereinbarung unterstützen, können frei festlegen, welche Verpflichtungen auf nationaler Ebene (Nationally Determined Contributions – NDCs) sie eingehen (Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015, BGBl. Jahrgang 2016 Teil II Nr. 26 Seite 1082 – 1106, Das Pariser Abkommen und die globale Klimapolitik, IASS, www.iass-potsdam.de/de/ergebnisse/dossiers/das-pariserabkommen-und-die-globale-klimapolitik).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Zusagen hat die Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen von Paris gemacht, bzw. welche konkreten Verpflichtungen (NDCs) ist Deutschland eingegangen?

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich, wenn Deutschland seine Verpflichtungen nicht erfüllt?

2

Welche Zusagen hat die Europäische Union zum Übereinkommen von Paris gemacht, bzw. welche konkreten Verpflichtungen ist die EU eingegangen?

3

Wie wirkt sich ein Ausscheiden Großbritanniens aus der EU auf die Zusagen der EU zum Übereinkommen von Paris aus, und müssen andere Mitgliedstaaten der EU, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, zusätzliche Verpflichtungen eingehen?

Wenn ja, welche zusätzlichen Verpflichtungen sind das im Einzelnen?

4

Welche Zusagen haben wichtige Wettbewerber Deutschlands auf den globalen Märkten zum Übereinkommen von Paris gemacht (die Volksrepublik China, die Vereinigten Staaten von Amerika, Indien, Russland, Japan, Kanada, Iran, Südkorea, Indonesien, Saudi-Arabien, Brasilien, Frankreich und Großbritannien), bzw. welche konkreten Verpflichtungen sind diese Staaten eingegangen?

5

Welche Auswirkungen hat ein Ausscheiden der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Übereinkommen von Paris, wie von Präsident Donald Trump am 1. Juni 2017 verkündet, auf die in der Vereinbarung verankerten Ziele?

Welche rechtliche Bindung hat das Zwei-Grad-Ziel oder die finanziellen Zusagen im Übereinkommen von Paris auf die verbleibenden Staaten, die diese Vereinbarung unterstützen, und müssen diese, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, zusätzliche Verpflichtungen eingehen?

Wenn ja, welche zusätzlichen Verpflichtungen sind das im Einzelnen (Trump verkündet Ausstieg – und will neu verhandeln, SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/wissenschaft/natur/donald-trump-verkuendet-ausstieg-der-usa-aus-klima-abkommen-von-paris-a-1149832.html)?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass alle Staaten, die das Übereinkommen von Paris unterstützen, in ihren eingegangenen Verpflichtungen (NDCs) absolute Minderungsziele formuliert haben, oder gibt es Staaten, die nicht bereit sind, absolute Minderungsziele zu formulieren oder diese Ziele damit umgehen, dass nur relative Minderungsziele formuliert werden und so CO2-Emissionen weiter unbegrenzt möglich sind?

Welche Staaten sind das?

7

Wie übersetzen sich die Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist, in noch zulässige Kohlendioxid-Emissionen von heute bis 2030 bzw. 2050 (bitte in t CO2/a in den einzelnen Jahren angeben)?

8

Wie übersetzen sich die Verpflichtungen, die die EU eingegangen ist, in noch zulässige Kohlendioxid-Emissionen von heute bis 2030 bzw. 2050 (bitte in t CO2/a in den einzelnen Jahren angeben)?

9

Wie übersetzen sich die Verpflichtungen, die wichtige Wettbewerber Deutschlands auf den globalen Märkten eingegangen sind (die Volksrepublik China, die Vereinigten Staaten von Amerika, Indien, Russland, Japan, Kanada, Iran, Südkorea, Indonesien, Saudi-Arabien, Brasilien, Frankreich und Großbritannien), in noch zulässige Kohlendioxid-Emissionen von heute bis 2030 bzw. 2050 (bitte in t CO2/a in den einzelnen Jahren angeben)?

10

Wie prognostiziert (nach nüchternen, sachlichen, realistischen Kriterien) die Bundesregierung die Entwicklung der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen von heute bis 2030 (bitte in t CO2/a in den einzelnen Jahren angeben)?

Welche Untersuchungen sind Grundlage für die Prognose der Bundesregierung, und wo sind diese einzusehen?

11

Hat die Bundesregierung untersuchen lassen, wie hoch die direkten volkswirtschaftlichen Kosten (Umbau der Stromerzeugung, zusätzliche Stromleitungen, Wärmedämmung für Gebäude etc.) für Deutschland sind, um die aus den Verpflichtungen abgeleiteten Ziele für noch zulässige Kohlendioxid-Emissionen in den Jahren 2030 und 2050 zu erreichen, und welche Kosten sind zu erwarten?

Wenn ja, wer hat diese Untersuchung durchgeführt, und wo sind diese Untersuchungen einzusehen?

12

Hat die Bundesregierung untersuchen lassen, wie hoch die indirekten volkswirtschaftlichen Kosten (entgangener Wohlstand durch Verzicht auf Kohlendioxid-Emissionen) für Deutschland sind, um die aus den Verpflichtungen abgeleiteten Ziele für noch zulässige Kohlendioxid-Emissionen in den Jahren 2030 und 2050 zu erreichen und welche Wohlstandsverluste sind zu erwarten?

Wenn ja, wer hat diese Untersuchung durchgeführt, und wo sind diese Untersuchungen einzusehen?

13

Hat die Bundesregierung untersuchen lassen, wie sich die unterschiedlichen Verpflichtungen der Staaten zum Übereinkommen von Paris auf die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auswirken, und wie entwickelt sich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vor diesem Hintergrund?

Wenn ja, wer hat diese Untersuchung durchgeführt, und wo sind diese Untersuchungen einzusehen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris und dessen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, wenn gleichzeitig allein in China und Indien aktuell 3 700 große Kohlekraftwerksblöcke (30 MW und größer) in Betrieb sind, weitere 600 in den nächsten Jahren noch hinzukommen (Coal Plants by Country – Units – July 2018, CoalSwarm, Global Coal Plant Tracker, https://docs.google.com/spreadsheets/d/1JKJJa-jwK6YpkEQKP2bcENHR2yoS40ur8baQnIXHtIU/edit#gid=0)?

Berlin, den 8. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen