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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesweite Entwicklungen und rechtliche Situation von Regenbogenfamilien

Gleichgeschlechtliche Eheschließungen und Scheidungen, Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen, Eheschließungen zwischen Personen ohne Personenstandseintrag, Adoptionen gleichgeschlechtlicher Ehepartner, diskriminierungsfreie Adoptionsvermittlungspraxis, Kinder oder Pflegekinder in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern oder Trans*-Elternteilen, Beratungsangebote, Diskriminierungserfahrungen trans- und intergeschlechtlicher Eltern, Änderung der Regelung zur künstlichen Befruchtung, Reformbedarf im Bereich des Abstammungsrechts sowie des Transsexuellenrechts, Regenbogenkompetenz von Fachkräften in familiennahen Institutionen<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

07.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/392722.08.2018

Bundesweite Entwicklungen und rechtliche Situation von Regenbogenfamilien

der Abgeordneten Katrin Werner, Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder intergeschlechtlich (LSBTTIQ*) versteht.

Nach Ergebnissen des Mikrozensus lebten im Jahr 2016 in Deutschland 95 000 Paare in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. 44 000 der Partnerschaften waren zugleich eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Angaben sind freiwillig, können jedoch als Untergrenze für die Zahl gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Deutschland gelten. Außerdem kann mit Sicherheit gesagt werden, dass die Zahl gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von 60 000 im Jahr 2005 kontinuierlich angestiegen ist (vgl. Statistisches Bundesamt www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/ HaushalteFamilien/Tabellen/3_4_Gleichgeschlechtliche_Lebensgemeinschaften. html).

Laut Familienreport 2017 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wuchsen 2015 rund 7 000 Kinder in Familien auf, deren Eltern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften lebten. Nachdem der Eheöffnung „für alle“ ein Jahrzehnte andauernder Kampf um gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Menschen vorausgegangen war, hat sich seit Oktober 2017 die rechtliche Situation und die gesellschaftliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren deutlich verbessert. Gleichwohl sind bei weitem nicht alle rechtlichen Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber heterosexuellen Paaren abgeschafft worden. Leben zwei Frauen in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und entscheiden sich gemeinsam, eine Familie mit Kindern zu gründen, kann bislang nur die leibliche Mutter die rechtliche Mutterschaft beanspruchen, während ihre Partnerin den langwierigen Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen muss. Bei heterosexuellen Ehepaaren dagegen wird der Ehemann automatisch zum rechtlichen Vater, selbst wenn dieser nicht der leibliche Vater ist. Diese Ungleichbehandlung des Abstammungsrechts wurde mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht abgeschafft (vgl. LSVD Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ www.lsvd.de/politik/familienrecht-modernisieren.html). Trans* Personen, die leibliche Eltern werden, werden zudem weiterhin auf ihr Reproduktionsgeschlecht zurückgeworfen, indem Transmänner als Mütter und Transfrauen als Väter – zudem mit dem alten, durch das Transsexuellengesetz abgelegten, Vornamen – in die Geburtsurkunden ihrer leiblichen Kinder eingetragen werden.

Im Juli 2017 hat der „Arbeitskreis Abstammungsrecht“ seinen Abschlussbericht veröffentlicht, der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde und sich mit diesen Themen auseinandersetzt. Der Arbeitskreis empfiehlt, die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt in Lebenspartnerschaft oder Ehe mit der Mutter lebt, automatisch als zweiten Elternteil anzuerkennen. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, eine Änderung des Familien- und Abstammungsrechts auf Grundlage der Empfehlungen des „Arbeitskreises Abstammungsrecht“ zu prüfen (vgl. www. bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2018/03/2018-03-14-koalitionsvertrag. pdf?__blob=publicationFile&v=6).

Für Trans*- und Inter-Personen bestehen wiederum spezifische bzw. zusätzliche Diskriminierungstatbestände im deutschen Recht. So ist unklar, inwieweit Menschen, deren Geburtsregistereintrag keine Angabe zum Geschlecht enthält, bei der sogenannten „Ehe für alle“ berücksichtigt sind. Reformbedarf besteht für trans*- und intergeschlechtliche Eltern mit Blick auf die rechtliche Eltern-Kind- Zuordnung. Das Abstammungsrecht sieht in seiner bestehenden Form geschlechtsspezifische Voraussetzungen und Bezeichnungen vor, die Personen ohne einen Geschlechtseintrag im Sinne von § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) nicht berücksichtigen und zu Rechtsunsicherheiten führen. Trans*-Menschen wird eine Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verwehrt, da nach derzeitiger Rechtsprechung das Geburtsgeschlecht für die Eltern-Kind-Zuordnung maßgeblich bleibt. Dadurch könnte es passieren, dass Trans* sich offenbaren müssen bzw. geoutet werden.

Immer häufiger planen und leben Menschen Familienformen, in denen mehr als zwei Elternteile Verantwortung für die Kinder übernehmen. Hierzu zählen u. a. Stief- und Patchworkfamilien, Adoptivfamilien oder Pflegefamilien. Diese Mehrelternfamilien mit bis zu vier Elternteilen werden häufig von schwulen und lesbischen Paaren gelebt, die sich dazu entscheiden, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Im Familienrecht finden diese Familienmodelle bisher keine Widerspiegelung. Im Sinne des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme der elterlichen Verantwortung jedoch auch rechtlich anerkannt werden (vgl. www.lsvd.de/ fileadmin/pics/Dokumente/Verbandstage/VT-2018/Menschenrechte__Vielfalt und_Respekt._LSVD-Programm_2018.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele gleichgeschlechtliche Paare haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Öffnung der Ehe geheiratet? Wie viele dieser Ehen wurden von schwulen Paaren, und wie viele von lesbischen Paaren geschlossen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Lebenspartnerschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in Ehen „umgewandelt“ (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand aufschlüsseln)?

3

Wie viele Menschen lebten 2017 in Deutschland in eingetragenen Lebenspartnerschaften (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand aufschlüsseln)?

4

Wie viele Menschen leben in Deutschland in gleichgeschlechtlichen Ehen (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand aufschlüsseln)?

5

Wie viele gleichgeschlechtliche Ehen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geschieden, wie viele Ehepartnerinnen und Ehepartner gleichgeschlechtlich geschlossener Ehen sind verwitwet (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand aufschlüsseln)?

6

Gab es Eheschließungen mit bzw. zwischen Personen ohne Personenstandseintrag (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Ehe auch für Menschen zu öffnen, die personenstandsrechtlich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden (wollen)?

8

Wie viele Anträge auf gemeinsame Adoption wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch gleichgeschlechtliche Ehepartner seit der Öffnung der Ehe gestellt? Wie viele dieser Anträge wurden von lesbischen Paaren, und wie viele von schwulen Paaren gestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

9

Wie viele gleichgeschlechtliche Ehepartner haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Öffnung der Ehe gemeinsam ein Kind adoptiert (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand der Eltern aufschlüsseln)?

10

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Prüfung zur Eignung zur gemeinsamen Adoption für gleichgeschlechtliche Paare sowie für Partnerschaften mit Trans*-Elternteilen diskriminierungs- und vorurteilsfrei durchgeführt wird?

11

Wie viele Pflegekinder leben in Familien mit Eltern in eingetragener Lebenspartnerschaft bzw. gleichgeschlechtlicher Ehe (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand der Eltern aufschlüsseln)?

12

Wie viele Pflegekinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Trans*-Elternteilen?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, einen Satz in § 44 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Erlaubnis zur Vollzeitpflege) aufzunehmen, der deutlich macht, dass auch LSBTTIQ* als Pflegepersonen und Pflegefamilien in Betracht kommen, um in allen Jugendämtern eine vorurteils- und diskriminierungsfreie Praxis sicherzustellen?

14

Wie viele Kinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand der Eltern aufschlüsseln)?

15

Wie viele Kinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Familien mit Trans*-Elternteilen (bitte nach Bundesländern und Geschlecht bzw. Personenstand der Eltern aufschlüsseln)?

16

Welche Hilfsangebote gibt es für trans- und intergeschlechtliche Paare, die einen Kinderwunsch haben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

17

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Diskriminierungserfahrungen von trans- und intergeschlechtlichen Eltern vor?

18

Wann und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ausführungsbestimmungen nach der sogenannten Ehe für alle so gestaltet werden, dass auch intergeschlechtliche Menschen eine Ehe schließen können?

19

Wird die Bundesregierung sich der menschenrechtlichen Situation von trans- und intergeschlechtlichen Eltern annehmen, so dass diese nicht bei Adoptionsverfahren benachteiligt werden, gerade im Hinblick darauf, dass vielen von ihnen in der Vergangenheit durch medizinische Maßnahmen ihre Fruchtbarkeit genommen wurde?

20

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich einer Änderung der Regelung zur künstlichen Befruchtung (§27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) dahingehend, dass auch lesbische Paare Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen haben?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele gleichgeschlechtliche Paare mit Hilfe von künstlicher Befruchtung Kinder bekommen haben, und welche rechtlichen Hürden sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt geworden?

22

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich einer automatischen Anerkennung der Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe zusammenlebt, als Co-Mutter?

23

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Einführung der Elternschaftsanerkennung entsprechend den Regeln der Vaterschaftsanerkennung? Inwiefern befürwortet sie insbesondere Änderungen bei nicht formalisierten Partnerschaften?

24

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, die rechtliche Zuordnung von Eltern zu ihren Kindern geschlechtsneutral zu gestalten, und bis wann plant sie entsprechende Gesetzesänderungen?

a) Plant die Bundesregierung, insbesondere § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dahingehend zu ändern, die Person, die ein Kind geboren hat, als „ersten Elternteil“ zu bezeichnen? Wenn nein, warum nicht?

b) Schließt sich die Bundesregierung hinsichtlich der Zuordnung des zweiten Elternteils der Empfehlung des „Arbeitskreises Abstammungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) an, dass das Geschlecht des Elternteils an dieser Stelle unerheblich ist? Wenn nein, warum nicht?

25

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich der Schaffung einer rechtsverbindlichen Elternvereinbarung bzw. einer Wahlverwandtschaft, die mehreren Personen in Mehrelternfamilien die Möglichkeit einräumt, vor der Zeugung Vereinbarungen über Elternschaft und Elternbefugnisse zu treffen?

26

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, für Trans*-Menschen mit Kindern die Möglichkeit zu schaffen, geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Namen im Geburtenregister und in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen zu werden, um sicherzustellen, dass die Geburtsurkunde des Kindes und die Papiere des Elternteils übereinstimmen?

27

Inwieweit sieht die Bundesregierung es als stigmatisierend an, wenn Trans*-Menschen, die Eltern sind, sich bei der Anmeldung ihrer Kinder in Kindergarten, Schule etc. aufgrund der widersprücklichen Eintragung der Eltern auf der Geburtsurkunde der Kinder offenbaren müssen?

28

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und die Vielfalt von Familienformen in Kindertagesstätten und Schulen sichtbar und im pädagogischen Handeln möglichst diskriminierungsfrei und fachkompetent berücksichtigt wird?

29

Inwieweit plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung und nachhaltigen Stärkung einer solchen Regenbogenkompetenz von Fachkräften in weiteren familiennahen Institutionen, wie beispielsweise im Beratungsbereich, in den sozialen Diensten, der Jugendhilfe, der Behinderten- oder Suchthilfe, der Erwachsenenbildung und stationären Einrichtungen?

30

Beabsichtigt die Bundesregierung ihrer Gesetzgebungskompetenz gemäß Artikel 72 Absatz 2 i. V. m. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 des Grundgesetzes die Forderung der Bundesärztekammer, die Zulässigkeit der assistierten Reproduktion durch Bundesgesetz zu regeln, zu erfüllen?

31

Für den Fall, dass die Bundesregierung einen solchen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen will, teilt sie die Auffassung, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offenstehen sollte, sofern dies technisch möglich ist?

32

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Fortpflanzungsmedizin durch ein einheitliches Gesetz zu regeln, das die bestehenden Gesetze und Vorschriften in widerspruchsfreier Form zusammenfasst, bisher nicht erfasste Bereiche einschließt und überholte Regelungen aktualisiert?

33

Inwieweit plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage hinsichtlich Regenbogenfamilien in Deutschland?

Berlin, den 15. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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