Holz als nachwachsender Rohstoff in der Energiegewinnung
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Oliver Luksic, Alexander Müller, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zur Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCP-Richtlinie) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der Emissionsgrenzwertvorgaben vorgelegt. Dieser geht in vielen Punkten weit über die MCP-Richtlinie der Europäischen Union hinaus. Betroffen davon sind alle bestehenden und neuen Biomassefeuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW Feuerungswärmeleistung. Betreiber solcher Anlagen sind viele mittelständische Betriebe sowie Kommunen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Steht die Bundesregierung zu dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziel, EU-Vorgaben lediglich eins zu eins umzusetzen, und wenn ja, weshalb gibt die Bundesregierung einen diesem Ziel nicht entsprechenden Referentenentwurf zur Umsetzung der MCP-Direktive in die Verbändeanhörung?
Wie wird die MCP-Direktive der EU durch die anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere die Nachbarstaaten Deutschlands, umgesetzt? Gehen Mitgliedstaaten über die Ziele der Direktive hinaus, und wenn ja, welcher Mitgliedstaat, und in welchen Bereichen werden strengere Vorgaben festgelegt (bitte nach Mitgliedstaat und Regelungen aufschlüsseln)?
Welcher Anteil der Feuerungsanlagen ist nach Erkenntnis der Bundesregierung entsprechend der Vorgaben im Referentenentwurf umrüstbar, und welcher Investitionsaufwand wäre durchschnittlich mit einer Umrüstung je Anlage verbunden?
Wie viele Anlagen wären von dem Anwendungsbereich der Verordnung umfasst? Wie viele Anlagen sind davon im kommunalen Bereich (Kommunen inklusive kommunale Unternehmen)?
Welche Gesamtfeuerungswärmeleistung haben nach Erkenntnis der Bundesregierung die Anlagen von Betrieben und Kommunen (bitte möglichst die Anzahl der betroffenen Anlagen nach 1-5 MW, 5-20 MW, 20-45 MW und 45-50 MW aufschlüsseln)?
Welche Brennstoffe nutzen die Anlagenbetreiber nach Erkenntnis der Bundesregierung (bitte die prozentualen Anteile entsprechend darlegen)?
Wann wurden die mit öffentlichen Mitteln geförderten Anlagen im kommunalen Bereich (Kommunen inklusive kommunaler Unternehmen) in Betrieb genommen?
Bei welchem Anteil dieser öffentlich geförderten Anlagen wäre die Nachrüstung zur Einhaltung der geplanten Vorgaben des Referentenentwurfs nicht möglich?
Müssten Kommunen, deren Anlagen aufgrund technischer Unmöglichkeit oder anderer Gründe nicht nachgerüstet werden, Fördermittel (ggf. anteilig) zurückzahlen?
Wie sollen die im Referentenentwurf geforderten „kontinuierlichen Messungen“ der Emissionen bei kleinen Feuerungsanlagen ab 1 MW Feuerungswärmeleistung erfolgen? Gibt es hierfür technisch marktüblich vorhandene Verfahren, und stehen die Aufwendungen in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis?