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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evakuierung von Mitgliedern der "Weißhelme" aus Syrien und ihre Aufnahme in Deutschland

Mitglieder des Syrischen Zivilschutzes (&quot;Weißhelme&quot;), Verfolgung durch das syrische Regime, Evakuierung von Mitgliedern über die Golanhöhen, Beteiligung der Bundesregierung an diesbzgl. Planungen, Aufnahmeverweigerung durch die US-Regierung, Aufnahme in Deutschland, Auswahl betroffener Personen, Aufenthaltsstatus, Sicherheitsüberprüfung; Bewaffnung der &quot;Weißhelme&quot;, Unabhängigkeit und Neutralität der Organisation, Authentizität von erstelltem Bild- und Videomaterial<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/397324.08.2018

Evakuierung von Mitgliedern der „Weißhelme“ aus Syrien und ihre Aufnahme in Deutschland

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Pressemeldungen sind hunderte Mitglieder der in Syrien aktiven privaten Organisation „Weißhelme“ und deren Familien mit Hilfe eines israelischen Spezialkommandos aus umkämpften Gebieten in Syrien außer Landes gebracht worden (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html). Das Auswärtige Amt bestätigte, dass Deutschland und weitere NATO-Mitgliedsländer die „Rettungsaktion“ unterstützt haben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/syrien-node/weisshelme-evakuierung/2121324). Neben Deutschland haben sich Großbritannien und Kanada bereit erklärt, die Evakuierten binnen drei Monaten aufzunehmen (www.tagesspiegel.de/politik/krieg-in-syrien-hunderte-weisshelme-aus-syrienueber-israel-gerettet/22830422.html). Die USA hingegen werden keine Mitglieder der „Weißhelme“ aufnehmen (www.newyorker.com/news/news-desk/the-whitehelmets-syrias-noble-rescuers-have-to-be-rescued-by-israel). Die Personen, die nach Deutschland kommen sollen, werden laut dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer sicherheitsüberprüft und müssen nur ein Visumsverfahren durchlaufen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/syrien-node/weisshelme-evakuierung/2121324). Dabei müssen sie kein Asyl beantragen, sondern werden aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ aufgenommen (www.zdf.de/nachrichten/heute/syrien-kritisiert-ausreise-der-weisshelme-100.html).

Dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zufolge, haben US-Präsident Donald Trump und der kanadische Premierminister Justin Trudeau sowie europäische Staaten um die Evakuierungsaktion gebeten. Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas gab an, dass auch sein Bundesministerium in die Planungen mit einbezogen gewesen sei (www.tagesspiegel.de/politik/krieg-insyrien-hunderte-weisshelme-aus-syrien-ueber-israel-gerettet/22830422.html).

Die „Weißhelme agieren ausschließlich in Gebieten unter Kontrolle von Gegnern der syrischen Regierung“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946). Zuletzt waren sie, aufgrund des Vormarsches der syrischen Armee und ihrer Verbündeten im Südwesten des Landes, mit den verbliebenen Kampfverbänden und Angehörigen in einem Gebiet der Provinz Qunaitra eingeschlossen (www.dw.com/de/syrische-armee-setzt-vormarsch-fort/a-44472447, www.neues-deutschland.de/artikel/1095069.israel-evakuiert-weisshelme.html). Die syrische Armee geht in dem an Jordanien und Israel angrenzenden Südwesten seit Juni 2018 mit russischer Unterstützung verstärkt gegen bewaffnete islamistische Milizen vor. Nachdem die Provinz Daraa zurückerobert wurde, dringen die syrischen Streitkräfte in die Region Qunaitra vor und damit in Richtung der von Israel besetzten Golanhöhen (www.handelsblatt.com/politik/international/kampfgebietin-syrien-israel-rettet-mitglieder-syrischer-zivilorganisation-deutschland-nimmtacht-familien-auf/22830362.html?ticket=ST-535155-21aae0AyRKh397MpHRGv-ap3). Zuvor war zwischen den Kampfverbänden und der syrischen Regierung eine Vereinbarung zum Verlassen der Region Daraa und Qunaitra getroffen worden. Dem Abkommen zufolge sollte ein Waffenstillstand eingehalten und die Waffen an die syrische Regierung übergeben werden. Kämpfer, die sich nicht an den Deal halten wollten, konnten bzw. können in den Norden nach Idlib abziehen (www.aljazeera.com/news/2018/07/syrian-rebels-reach-agreement-government-leave-quneitra-180719085742828.html, www.reuters.com/article/us-mideast-crisissyria/syrian-forces-widen-south-west-offensive-some-rebels-leave-for-north-idUSKBN1K5044). Inzwischen wurde bekannt, dass einige „Weißhelme“ das Angebot angenommen haben, in die nordsyrische Provinz Idlib evakuiert zu werden (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html).

Aufgebaut wurde die Organisation laut Medienquellen von einem früheren britischen Armeeoffizier. Finanziell sollen die „Weißhelme“ von Beginn an insbesondere von Großbritannien unterstützt worden sein, weitere Quellen nennen vor allem USAID (United States Agency for International Development) als Geldgeber. Weitere Geldgeber sind Kanada, Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Neuseeland und Japan (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/weisshelmesyrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer-100.html). Die Bundesregierung hat die „Weißhelme“ bis 2015 mit mindestens 7 Mio. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160923-weisshelme/283680), für den Zeitraum 2016 bis 2017 mit 12 Mio. Euro unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946). Die USA haben die Organisation mit mehr als 33 Mio. US-Dollar unterstützt (https://edition.cnn.com/2018/05/04/politics/us-funding-syria-white-helmets/index.html). Weitere Projektverträge der „Weißhelme“ bestehen mit der Türkei und Katar.

Nach eigenen Angaben werden die Mitglieder der „Weißhelme“ in der Türkei als Rettungssanitäter ausgebildet und dann in diejenigen Gebiete Syriens entsandt, in denen die bewaffnete Opposition die Kontrolle innehat. Die „Weißhelme“ agieren dabei eigenen Angaben zufolge unbewaffnet und neutral (www.whitehelmets.org/en). Auch in der dargestellten „Rettungsaktion“ betonte der Medien-Koordinator der „Weißhelme“, Khaled Al-Khatib, die Unabhängigkeit der Organisation. Dabei stellte er fest, dass die syrische Regierung und deren Verbündete für die größten Bombardements in Syrien verantwortlich seien (www.dw.com/de/wei%C3%9Fhelme-helfer-in-h%C3%B6chster-not/a-44796458).

Insbesondere der im Jahr 2016 an die „Weißhelme“ verliehene Alternative Nobelpreis sowie ein Kurzfilm über die „Weißhelme“, der 2017 einen „Oskar“ erhielt, führten zu einer breiten sehr positiven Wahrnehmung der „Weißhelme“. Gleichzeitig sind jedoch immer wieder Zweifel an der Neutralität der „Weißhelme“ laut geworden. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, ihre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Syrien auf von der bewaffneten Opposition kontrollierte Gebiete zu beschränken, mit bewaffneten islamistischen Oppositionellen zu kooperieren und politisch propagandistisch zu agieren (www.fr.de/kultur/netz-tvkritik-medien/tv-kritik/tv-kritik-die-letzten-maenner-von-aleppo-auch-die-rettersind-partei-a-1291563). Die „Schwedischen Ärzte für Menschenrechte“ stellten in mehreren Erklärungen die medizinische Sinnhaftigkeit der Hilfsmaßnahmen der „Weißhelme“ in Frage (http://reports.swedhr.org/swedhr-board-of-directors-ref-misattributed-statements-on-white-helmets-and-alleged-gas-attacks-in-syria). Auch Inszenierungen von Rettungen mit Schauspielerinnen und Schauspielern wurden bereits 2016 öffentlich (https://edition.cnn.com/2016/11/24/middleeast/mannequin-challenge-white-helmets-syria/index.html).

Aufgrund der dargestellten Situation ergeben sich für die Fragestellerinnen und Fragesteller folgende Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie viele Mitglieder zählt die Organisation der „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell?

2

Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“ sind nach Kenntnissen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden nach der Wiedererlangung der Kontrolle von Gebieten wie Ost-Aleppo, Ost-Ghouta und Qunaitra durch die syrische Armee jeweils in diesen verblieben, und wie viele haben die Gebiete gemeinsam mit anderen evakuierten Kämpfern verlassen (bitte einzeln auflisten)?

3

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beweggründe einiger „Weißhelme“ vor, sich nicht wie in den zwischen der syrischen Regierung und den verbliebenen Kämpfern und ihren Familien getroffenen Abkommen vorgesehen zu ergeben oder die Gebiete gemeinsam mit anderen evakuierten Kämpfern zu verlassen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die evakuierten „Weißhelme“ das Versöhnungs- oder Abzugsabkommen der syrischen Regierung nicht wie in der Vergangenheit angenommen haben?

5

Aus welchen Gründen mussten die „unbewaffneten Weißhelme“ nach Ansicht der Bundesregierung von israelischen Spezialeinheiten evakuiert werden und konnten nicht wie andere in der Region verbliebene Kämpfer abziehen?

6

Welche konkrete politische Verfolgung droht nach Einschätzung der Bundesregierung den Mitgliedern der „Weißhelme“, und wodurch ist dies belegt?

7

Trifft nach Meinung der Bundesregierung die Einschätzung der „Weißhelme“ zu, der „Rache des syrischen Regimes“ ausgesetzt zu sein (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html)?

8

Inwiefern war das Bundesinnenministerium in die Planungen zur Evakuierung der „Weißhelme“ involviert, und auf welcher Ebene erfolgte die Koordination?

9

Gehörte die Bundesregierung zu jenen EU-Ländern, die sich vorab bei Israel für eine Evakuierung der „Weißhelme“ aus Syrien ausgesprochen haben, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

10

Waren die evakuierten „Weißhelme“ nach Kenntnissen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden in die Planung ihrer Evakuierung involviert, bzw. wurden sie über ihre bevorstehende „Rettung“ informiert?

a) Wenn ja, welche deutschen Vertreterinnen und Vertreter standen wann, zu welchem Zweck und mit welchem Resultat in Kontakt mit Mitgliedern der „Weißhelme“?

b) Wenn nein, wie erfolgte die Koordination der Evakuierung mit den „Weißhelmen“?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Evakuierung der „Weißhelme“ über den Golan und damit über syrisches Gebiet aus völkerrechtlicher Perspektive, und wie bewertet sie dies im Hinblick auf eventuell beteiligte Staaten?

12

Gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden Kontakte zwischen den „Weißhelmen“ und der israelischen Regierung, und wenn ja, welcher Art waren diese und auf welcher Ebene erfolgten sie?

13

Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse über Planungen weiterer Evakuierungen vor, und wenn ja, von wie vielen, und ist sie in diese ebenfalls involviert?

14

Plant die Bundesregierung die Aufnahme anderer geflüchteter Menschen aus Syrien, die zum Beispiel an der Grenze zu Jordanien ausharren, wenn nein, weshalb nicht?

15

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl derjenigen „Weißhelme“, die in Deutschland aufgenommen werden sollen, aus der Gesamtheit der evakuierten „Weißhelme“?

16

Wie viele Personen insgesamt, Mitglieder der „Weißhelme“ sowie Familienangehörige, wird die Bundesregierung aufnehmen (bitte einzeln auflisten)?

17

Mit welcher Begründung müssen die in Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ kein Asyl beantragen?

18

Was für ein von Bundesinnenminister Horst Seehofer genanntes Visumsverfahren müssen die „Weißhelme“ und ihre Familien durchlaufen, die in Deutschland aufgenommen werden sollen?

19

Welcher Aufenthaltsstatus wird den hier aufgenommenen „Weißhelmen“ zugeteilt?

20

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Anschuldigung, Mitglieder der „Weißhelme“ seien aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer islamistischer Gruppen oder kooperieren mit diesen?

21

Was für eine „Sicherheitsüberprüfung“ der „Weißhelme“ kommt von Seiten der Bundesregierung zur Anwendung, um zu gewährleisten, dass die in Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ keine Verbindungen zu Terrororganisationen haben, aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen sind oder mit diesen sympathisieren (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html)?

22

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich unter den von Deutschland aufzunehmenden „Weißhelmen“ oder ihren Angehörigen islamistische Kämpfer und Extremisten befinden, und wenn ja, wie?

23

Wurden die „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung auf eine Beteiligung an möglichen Menschenrechtsverletzungen hin überprüft? Wenn ja, wie erfolgte diese Überprüfung? Wenn nein, warum nicht?

24

Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse von Straftatbeständen durch Mitglieder der „Weißhelme“ vor, die in Deutschland aufgenommen werden, und wenn ja, wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?

25

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Entscheidung der US-Regierung, keine Mitglieder der „Weißhelme“ aufzunehmen, und welche Gründe liegen ihrer Kenntnis nach dafür vor?

26

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die „Weißhelme“ nur in bestimmten Gebieten Syriens aktiv sind, und inwiefern hält die Bundesregierung einen Zusammenhang zu politischen Einstellungen der Mitglieder der „Weißhelme“ für möglich (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/weisshelmesyrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer-100.html)?

27

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung dazu vor, dass einige „Weißhelme“ von der syrischen Armee gestoppt wurden, als sie als „Zivilisten getarnt“ fliehen wollten (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html)?

28

Wie viel Prozent der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) regelmäßig bewaffnet?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von Abu Muhannad, sich gezwungen zu sehen als Zivilist tarnen zu müssen, wenn die „Weißhelme“ „neutral und unbewaffnet“ agieren (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html)?

30

Wie bewertet die Bundesregierung den Standpunkt der Organisation, unabhängig und neutral zu sein, aber gleichzeitig nur in den nicht von der syrischen Regierung kontrollierten Landesteilen zu agieren (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946)?

31

Welche eigenen Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung über die Berichte über inszenierte Giftgasangriffe durch die „Weißhelme“ vor, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorwürfen (u. a. www.n-tv.de/politik/Moskau-London-inszenierte-Giftgasangriff-article20383512.html, www.independent.co.uk/voices/syria-chemical-attack-gas-douma-robert-fisk-ghouta-damascus-a8307726.html, www.n-tv.de/politik/Russland-praesentiert-15-syrische-Zeugen-article20407095.html)?

32

Haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit durch die bewaffnete Opposition in Syrien begangene Kriegsverbrechen kritisiert, und in wie viel Prozent der Fälle beschränkte sich diese Kritik auf die syrische und die russische Regierung und Armee (bitte die Kritik einzeln aufführen)?

Berlin, den 21. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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