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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umlegungsverfahren

Amtliche und freiwillige Umlegungsverfahren in den letzten fünf Jahren, Verfahrensdauer, Einsprüche, Vor- und Nachteile für Gemeinden bzw. Grundstückseigentümer, Erschwerung des freiwilligen Verfahrens durch Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, gescheiterte Verfahren, Steigerung der Attraktivität freiwilliger Baulandumlegung, privatrechtliche Grundstückstauschverträge<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/398124.08.2018

Umlegungsverfahren

der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Marcus Faber, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen von Umlegungsverfahren wird der Zuschnitt von Grundstücken neu geordnet, um die zweckmäßige Nutzung von Grundstücken zu ermöglichen. In der Praxis wird dabei zwischen der amtlichen und der freiwilligen Baulandumlegung unterschieden. Das amtliche Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) wird von den Gemeinden in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt. Es ist ein förmliches Grundstückstauschverfahren, das im Gegensatz zum freiwilligen Umlegungsverfahren auch zwangsweise durchgeführt werden kann. Die freiwillige Baulandumlegung, insbesondere im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB, wird hingegen genutzt, wenn die Grundstückseigentümer bereit sind, die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse freiwillig durchzuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele amtliche und freiwillige Umlegungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren durchgeführt (bitte Anzahl der amtlichen und freiwilligen Umlegungsverfahren differenziert angeben und nach Bundesländern und Jahren gliedern)?

2

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen den beiden Umlegungsverfahren (bitte, sofern keine Daten zu durchschnittlichen Verfahrensdauern vorliegen, beispielhaft die Verfahrensdauer von jeweils fünf amtlichen und fünf freiwilligen Umlegungsverfahren angeben)?

3

Wie viele Einsprüche gegen amtliche Umlegungsverfahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Bundesländern und Jahren differenzieren)?

4

Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Umlegungsverfahren für die Gemeinden bzw. für die Grundstückseigentümer?

5

Sind die im freiwilligen Umlegungsverfahren anfallende Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren aus Sicht der Bundesregierung Faktoren, die die häufigere Nutzung des freiwilligen Verfahrens erschweren?

Wenn nein, warum nicht?

6

In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine freiwillige Umlegung in den letzten fünf Jahren gescheitert, und was waren die Hauptgründe für das Scheitern?

In wie vielen Fällen wurde danach eine amtliche Umlegung durchgeführt?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die freiwillige Baulandumlegung für Grundstückseigentümer attraktiver zu gestalten?

8

Inwiefern unterschieden sich privatrechtliche Grundstückstauschverträge und freiwillige Umlegungsverfahren?

Berlin, den 22. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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