Parallele Justizstrukturen in Deutschland
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Johannes Huber, Dr. Rainer Kraft, Stephan Protschka, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Dr. Götz Frömming, Ulrich Oehme, Enrico Komning, Jörn König, Dr. Christian Wirth, Franziska Gminder, Dietmar Friedhoff, Dr. Heiko Wildberg, Jens Kestner, Dr. Lothar Maier, Steffen Kotré, Udo Theodor Hemmelgarn, Petr Bystron, Hansjörg Müller, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Migranten aus vorwiegend muslimischen Ländern ist nach Auffassung der Fragesteller davon auszugehen, dass im Rahmen der sog. Scharia-Gerichte eine Ausweitung paralleler Justizstrukturen erfolgt. Dies ist eine ernstzunehmende Bedrohung unseres Rechtsstaates und somit von öffentlichem Interesse. Weiterhin wird bereits an ordentlichen Gerichten auf die Scharia Bezug genommen. So verweigerte das Amtsgericht Frankfurt am Main bereits 2007 einer Frau, die Opfer von häuslicher Gewalt wurde, die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres (www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-deutsche-richterin-rechtfertigt-eheliche-gewalt-mit-koran-a-472849.html). Weitere Fälle im Familien- (www.welt.de/politik/deutschland/article13845521/Scharia-haelt-Einzug-in-deutsche-Gerichtssaele.html) und Erbrecht (BSG B 5 RJ 4/00) sind bekannt. So wurden beispielsweise erst kürzlich noch Scheidungen nach Recht der Scharia vor deutschen Gerichten anerkannt (OLG München Gz. 3465 a E 1049/2013; OLG Hamm 3 UF 106/16). Lediglich der Europäische Gerichtshof stoppte diese Praxis (C‑372/16).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung die Anzahl der Verfahren, die durch Paralleljustizsysteme in Deutschland durchgeführt wurden, in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 bekannt?
Falls nicht, sind der Bundesregierung Untersuchungen oder Schätzungen über die Anzahl bekannt?
Beobachtet die Bundesregierung eine Zunahme von Scharia-Gerichten seit 2015?
Wenn ja, ist diese numerisch zu erfassen?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Rechtsstaat in der Existenz von Scharia-Gerichten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gegen Paralleljustiz vorzugehen?
Hält die Bundesregierung die Bezugnahme auf die Scharia in Verfahren an ordentlichen Gerichten und in deutschen Gerichtsentscheidungen für zulässig?
Welche Programme betreibt oder fördert die Bundesregierung, um über das Entstehen von Paralleljustiz aufzuklären?
In welcher Höhe erhalten solche Programme Gelder?
Was plant die Bundesregierung, um den Einfluss der Scharia auf das deutsche Rechtssystem zu unterbinden?
Welchen Einfluss darf der „Kulturkreis“ der Betroffenen in der Rechtsprechung aus Sicht der Bundesregierung haben?