Cybermobbing durch die Aktion „Reconquista Internet“ und deren Unterstützung durch die von der Bundesregierung geförderte No-hate-speech-Kampagne
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Petr Bystron, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mitglieder der Internet-Aktion „Reconquista Internet“ eines „ZDF“-Fernsehmoderators haben Anfang Juni 2018 zu einer Cybermobbing-Kampagne („Flauschangriff“) gegen die trauernde Familie der in Wiesbaden ermordeten Susanna F. aufgerufen (https://requileaks.github.io/450938061413548033-0.html#msg!454619 047082852352). Der Familie wurde vorgeworfen, den Mord an ihrer Tochter politisch „instrumentalisieren“ zu wollen.
„Reconquista Internet“ wird unterstützt vom „No Hate Speech Movement“ (http://archive.is/hY8nH), das vom Europarat initiiert wurde und in Deutschland von dem Trägerverein Neue deutsche Medienmacher e. V. koordiniert wird.
Gefördert wird diese Kampagne vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://no-hate-speech.de/de/netzwerk/#das-nationale- kampagnen-komitee-in-deutschland).
Aus Sicht der Fragesteller ist es inakzeptabel, dass das von der Bundesregierung unterstützte „No Hate Speech Movement Deutschland“ unterstützend für eine Initiative wie „Reconquista Internet“ wirkt, deren Aktivisten zum Cybermobbing gegen trauernde Eltern aufrufen, weil ihnen die Art und Weise ihrer Trauer aus politischen Gründen missfällt. Eine Überprüfung der Förderbedingungen des „No Hate Speech Movement Deutschland“ durch die Bundesregierung wäre daher angezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Aufgrund welcher Überlegungen hat sich die Bundesregierung entschlossen, die „No Hate Speech Movement“-Kampagne des Europarats national umzusetzen und das „No Hate Speech Movement Deutschland“ zu fördern (Bundestagsdrucksache 18/11623, S. 9)?
In welcher Höhe bewegen sich die bisher bewilligten Fördermittel für das „No Hate Speech Movement Deutschland“?
An welche Bedingungen wurde die Förderung des „No Hate Speech Movement Deutschland“ geknüpft?
a) Gab es seitens der Bundesregierung seit Beginn der Förderung Überprüfungen, inwieweit diese Bedingungen eingehalten wurden?
Falls ja, welche Ergebnisse zeitigte diese Überprüfung?
Falls nein, warum nicht?
Welche Kriterien müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit von einer strafbewehrten „Online-Hetze“ die Rede sein kann?
Inwieweit kann sich die Bundesregierung bei ihrer Definition von „Online-Hetze“ auf einschlägige wissenschaftliche Studien stützen?
a) Falls ja, welche Studien sind das im Einzelnen?
b) Falls nein, wie stellt die Bundesregierung dann sicher, dass es bei einer wissenschaftlich nicht abgesicherten Definition nicht zu einer unangemessenen Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit kommt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die „No Hate Speech Movement“-Kampagne auch linksextremistisch motivierte Online-Hetze erfasst?
a) Falls ja, welche Ergebnisse zeitigte die Kampagne bisher mit Blick auf linksextremistisch motivierte Online-Hetze?
b) Falls nein, warum wird seitens der „No Hate Speech Movement“-Kampagne keine linksextremistisch motivierte Online-Hetze erfasst?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erhebungen darüber, in welchem Ausmaß linksextremistisch motivierte Online-Hetze betrieben wird?
a) Falls ja, welcher Art sind diese Erhebungen, und wie aktuell sind sie?
b) Falls nein, erwägt die Bundesregierung, derartige Erhebungen in Auftrag zu geben?
aa) Falls ja, bis wann soll das geschehen?
bb) Falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gegen linksextremistisch motivierte Online-Hetze eingeleitet?
a) Falls Maßnahmen eingeleitet wurden, welche Ergebnisse haben diese Maßnahmen bisher gezeitigt?
b) Falls keine Maßnahmen eingeleitet wurden, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen wird im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten „No Hate Speech Movement“-Kampagne sichergestellt, dass es nicht zu einer unangemessenen Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit kommt?
a) Falls es keine derartigen Maßnahmen gibt, warum nicht?
Welche Maßnahmen stellen aus Sicht der Bundesregierung sicher, dass im Zuge der No Hate Speech Movement“-Kampagne kein Cybermobbing gegen politisch Andersdenkende betrieben wird?
a) Falls es keine derartigen Maßnahmen gibt, warum nicht?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Unterstützung der Aktion „Reconquista Internet“ eines „ZDF“-Fernsehmoderators durch das „No Hate Speech Movement Deutschland“ (http://archive.is/hY8nH)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Mitglieder der Internet-Aktion „Reconquista Internet“ im Juni 2018 zu einer Cybermobbing-Kampagne („Flauschangriff“) gegen die trauernde Familie der in Wiesbaden ermordeten Susanna F. aufgerufen haben (https://requileaks.github.io/ 450938061413548033-0.html#msg!454619047082852352)?
a) Falls die Bundesregierung hierüber Kenntnisse hat, wie beurteilt die Bundesregierung diese Cybermobbing-Kampagne?
Gibt es vor dem Hintergrund des oben genannten Vorfalles von Cybermobbing gegebenenfalls Überlegungen seitens der Bundesregierung, die Förderung der „No Hate Speech Movement“-Kampagne zu überprüfen?
a) Falls ja, welche konkreten Maßnahmen zur Überprüfung wurden bisher eingeleitet?
b) Falls nein, warum erwägt die Bundesregierung keine Überprüfung?